Gina Lisa Lohfink wegen Falschbeschuldigung verurteilt

Das Amtsgericht hat in dem Verfahren gegen Gina Lisa Lohfink ein Urteil gefällt. Der Spiegel berichtet:

„Im Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink ist ein Urteil gefallen: Das Model hat zwei Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten – und verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen je 250 Euro, insgesamt 20.000 Euro.“

Woraus wir errechnen können, dass Gina Lisa Lohfink etwa 7.500 € netto im Monat verdient.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lohfink die Männer wider besseres Wissen bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Lohfink habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie dabei nicht gefilmt werden wollte.

Den Unterschied wird man in feministischen Kreisen wahrscheinlich nie verstehen.

Lohfinks Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Sie kündigten an, gegen die Verurteilung des Models voraussichtlich in Berufung zu gehen. „Das Urteil ist ein Skandal“, sagte Verteidiger Burkhard Benecken. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.

Das ist eine gute Formel des Verteidigers. „Sie hat einfach nicht die Kraft für eine Berufung gehabt“ klingt besser als „man hat keine Erfolgsaussichten gesehen“.

Staatsanwältin Corinna Gögge hatte eine Geldstrafe von 24.000 Euro für Lohfink gefordert. „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt“, sagte Gögge.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richterin sind also nach Ansicht des vollständigen Videos, welches wohl leider niemand sonst sehen wird, sowie den Ausführungen des Gutachters zu dem Ergebnis gekommen, dass hier freiwilliger Sex vorlag. Das Transcript scheint mir diese Ansichten auch ganz gut vertretbar zu machen.

Lohfink habe die Geschichte von der Vergewaltigung konstruiert, um nach Bekanntwerden der Handyaufnahmen ihren Ruf zu schützen, sagte Staatsanwältin Gögge. „Ich will das gar nicht beschönigen, dass sich beide Männer schäbig verhalten haben“, sagte Gögge in Bezug auf die Verbreitung der Handyaufnahmen.

Das wäre dann auch das passende Motiv. Inwieweit auch das Dschungelcamp da mit hineingespielt hat wäre eine andere Frage

Gutachter sieht keinen Hinweis auf Einsatz von K.-o.-Tropfen

Eine Manipulation durch K.-o.-Tropfen sei auszuschließen, sagte Gögge. Sie berief sich dabei auf ein zuvor vorgetragenes Gutachten des zum Sachverständigen bestellten Toxikologen Torsten Binschek-Domaß.

Dieser hatte gesagt, der Einsatz der Tropfen sei mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, es gebe keine Anhaltspunkte dafür. Lohfink sei in der umstrittenen Nacht wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der fraglichen Nacht gemacht worden seien. Unter der Wirkung der Tropfen könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren.

Auch hier kennen wir leider das Video nicht. Ich sehe aber nicht, dass man der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, die sich einem Gutachter anschließen, da einen großen Vorwurf machen kann. Aus der Verhandlung war auch nicht zu hören, dass Gina Lisa die Ausführungen des Sachverständigen nachhaltig angegriffen oder ein Gegengutachten in Auftrag gegeben hat. Sie scheint diese vielmehr akzeptiert zu haben oder ist da etwas anderes bekannt geworden?

Der Fall Lohfink hatte die Debatte über sexuelle Gewalt und den Umgang der Justiz damit befeuert. Die im Internet verbreiteten Sexvideos von dem Geschlechtsverkehr zwischen Lohfink und den Männern hatten eine Debatte über das Sexualstrafrecht angestoßen. Diese mündete im Juni in eine Gesetzesverschärfung.

Anscheinend auf einer sehr fragwürdigen Grundlage. Die Gesetzesänderung hätte, was wahrscheinlich in feministischen Kreisen auch nicht sehr deutlich werden wird, da auch keine wesentliche Änderung bewirkt.

235 Gedanken zu “Gina Lisa Lohfink wegen Falschbeschuldigung verurteilt

  1. „Ich will das gar nicht beschönigen, dass sich beide Männer schäbig verhalten haben“

    Schäbig? Schäbig seid vielleicht ihr Amtsfotzen. Die beiden Männer sind Straftäter in einem Fall der Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung Lohfinks. Got it?

      • Was glaubst Du denn wie oft Kachelmann gelogen hat vor Gericht?

        Wurde im Freispruch sogar festgehalten, dass er „in Teilen die Unwahrheit gesagt“ hatte.

        Und sein mutmaßliches Opfer hatte immerhin Schnittverletzungen am Hals und große Hämatome an den Oberschenkeln, die Kachelmann

        a) durch den ersten Anwalt zum Bagatellunfall innerhalb einer BDSM-Abschiedsbegegnung erklären ließ

        b) durch den zweiten Anwalt und einen – als Gutachter nicht einmal zugelassenen! – Zeugen zur Selbstverletzung umerklären ließ.

        Und was der Opferabomann seit seinem Freispruch so Alles veranstaltet hat, muss man da halt auch im Hinterkopf behalten.

        Ne Millionen an „Schmerzensgeld“ für objektive Berichterstattung dürfte er allmählich zusammen haben… zusätzlich zu dem Bucherlös über sein grässliches „Trauma“ – während es seinem mutmaßlichen Opfer verboten bleibt, ihre Sicht und Erlebnisse zu veröffentlichen… und sie jetzt vor Gericht steht, um möglicherweise dazu verurteilt zu werden, die von ihm in Auftrag gegebenen Schmierereien, die er möglicherweise nichtmal aus seiner Tasche bezahlt hat sondern aus der Firmenkasse, zu begleichen.

        Was ist der passende Begriff für einen Kachelmann?
        Dafür muss noch ein Wort erfunden werden, oder?
        Schlampe und Arschloch sind viel zu harmlos für so einen.

        • Kachelmann wurde ebenfalls frei gesprochen. Damit wäre das Thema erledigt, jedenfalls wenn man nicht Schwarzer heißt und für die Bildzeitung hetzt.

        • Kachelmann verklagt gerade sein mutmaßliches Opfer und die Medien sind zu sehr eingeschüchtert worden, um überhaupt noch darüber zu berichten. Grund genug für mich es zu erwähnen.
          Auch, weil er ein notorischer Lügner war – und dennoch freigesprochen werden „musste“.

          Was genau war jetzt Lohfinks die Nebenkläger belastende Lüge?
          Dass irgendwer ihr vielleicht irgendwas ins Glas getan haben könnte im Wesentlichen, ne?

          Das ist blöderweise nur keine Straftat, erst recht nicht, wenn aus dieser Aussage keinerlei Konsequenzen für die damals-Angeklagten folgten wie in diesem Fall.

        • Weil Du es bist, noch ein wenig Nachhilfe:

          Ein/e Angeklagte(r) darf so viel lügen, wie er/sie will. Ein/e Anzeigeerstatter(in) dagegen kein bisschen.

        • Kachelmanns Falschbeschuldigerin hatte gelöschte Fotos auf ihrem PC, wo sie sich selbst blaue Flecken zufügte um zu schauen wie schön die sich entwickeln, nachdem sie sich ausführlich über das Thema im Internet informiert hatte, welch ein Zufall ……

          Komisch dass diese Tatsachen so wenig veröffentlicht wurden …. liegt wohl am Qualitätsjournalismus und dem Glauben dass blöde Anmache cool ist.

          Kachelmann war und ist cool und war sehr prominent, ein sehr gesuchter Liebhaber und ein willkommenes Ziel für Falschbeschuldigungsrache ….

        • Johny Depp, ein weiteres Beispiel. Falschbeschuldigerin schreit er soll sie loslassen, Bodyguards rennen sogleich ins Zimmer und sehen Depp so weit von Falschbeschuldigerin allein da sitzen, dass ihr Schrei eine Inszenierung gewesen sein muss. Außerdem sagen ALLE die ihn privat kennen, dass er ein sehr liebenswürdiger Mensch ist. Seine Ex wie seine Tochter sagten sogleich aus, dass alles erlogen ist. Und auch diese Frau hat ihre Tat monatelang vorbereitet. Lest ihr Leute keine Links in den Blogs. Mannomann Falschbeschuldigung ist mittlerweile die Regel 😦

          Ich kanns einfach nicht glauben. Da gibt es dieses schöne Geschenk auf dem Silbertablett und das Geschlecht das nach Portemonnaie und Status heiratet nimmt das Geschenk nicht an? Wie doof seid ihr????????????

        • „“…Kachelmanns Falschbeschuldigerin hatte gelöschte Fotos auf ihrem PC, wo sie sich selbst blaue Flecken zufügte um zu schauen wie schön die sich entwickeln, nachdem sie sich ausführlich über das Thema im Internet informiert hatte, welch ein Zufall ……““

          Feministen sind bekanntlich dumm wie ein halber Meter Feldweg. Aber sollten bei dieser Sachlage nicht sogar denen leise Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Klägerin aufkommen? Aber mittlerweile genügt ja nicht mal mehr der Videobeweis.
          Vergewaltiger: „Magst ein Stück Käsekuchen?“
          Vergewaltigte: „Nein“
          Danach Sex. Ergo Vergewaltigung. Nein heisst Nein und ein Käsekuchen ist ein Käsekuchen! Mit dem Füsschen auf den Boden stampf!!

        • Semikolon,
          jetzt mach aber mal einen Punkt.
          So ein unsachliches, faktenresistentes, wutschnaubendes, emotionales Gegeifere trägt nun wirklich zu nichts bei.
          Geh doch lieber mal um den Block, das ist gesünder – und schont auch die Nerven deiner Mitmenschen.

        • Kachelmann hat auch allen Grund sie zu verklagen.

          Und jemand der Benutzung von Ko-Tropfen zu beschuldigen, ist eine Vortäuschung einer schweren Straftat nämlich Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung (jemandem Rauschmittel zu verabreichen, ist Körperverletzung – neben evtl. Verstoß gegen BtMG).

        • @Semikolon:

          »Was glaubst Du denn wie oft Kachelmann gelogen hat vor Gericht?«

          Victrix causa diis placuit sed victa catoni.

          Die siegreiche Sache gefiel den Göttern, aber die besiegte gefiel dem Cato. Und der Semikolon.

          So langsam glaube ich, dass Du masochistische Züge aufweisen musst, wenn Du Dich hier in derart glasklaren Fällen derart hemmungslos auf die falsche Seite verrennst.

          Nackter outrage porn ist das, was Du hier abziehst! Du bist ja oft genug krass drauf, und in der Regel kratzt mich das einen Scheiß, aber das hier sprengt jeden Rahmen!

        • @SemiK

          Was glaubst Du denn wie oft Kachelmann gelogen hat vor Gericht?

          Weil Kachelmann angeblich gelogen hat, soll SchmutzLohfink ungestraft lügen dürfen? Das ist genial! Du solltest Lohfink in der Berufungsverhandlung vertreten.

        • „Und jemand der Benutzung von Ko-Tropfen zu beschuldigen, ist eine Vortäuschung einer schweren Straftat nämlich Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung (jemandem Rauschmittel zu verabreichen, ist Körperverletzung – neben evtl. Verstoß gegen BtMG).“

          Ja und? Wie gesagt, es wurde gegen ihren ausdrücklichen Willen ein Pornovideo gedreht und veröffentlicht, dann sogar noch mit dem Versuch, damit Geld zu verdienen.
          Die Reaktion von ihr war dann vielleicht wirklich Rache oder Übersprungshandlung, ich finde es aber extrem unfair, dass dieser Kontext überhaupt nicht anerkannt wird. Es wird so getan, als wollte sie einfach zwei völlig unbescholtene Bibelverkäufer in die Pfanne hauen.

        • „Die Reaktion von ihr war dann vielleicht wirklich Rache oder Übersprungshandlung, ich finde es aber extrem unfair, dass dieser Kontext überhaupt nicht anerkannt wird.“

          Ich glaube, die Chance hat sie durchaus gehabt. Wenn sie untergeht, dann wohl eher, weil sie selbst in den Sturm gesegelt ist, der sie jetzt verschlingt.

    • „Die beiden Männer sind Straftäter in einem Fall der Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung Lohfinks. Got it?“

      Die Veröffentlichung des Videos war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

    • Immer wieder interessant anzuschauen, wie Frauen wild um sich schießen und verbal Amok laufen, wenn diese ihren Willen nicht durchgesetzt bekommen!

      In dem Zusammenhang bin ich dann auch mal gespannt, was für GLL wegen ihres Aufrufes („Den Schweinen gehört der Schwanz abgeschnitten“) nach nachkommen wird. Ist das nur eine Beleidigung (§ 185 ff. StGB)? Oder ist das vielleicht sogar eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)? Man wird es beobachten!

    • Für die Veröffentlichung des Videos wurden die Männer bereits verurteilt. Es hat keine Vergewaltigung stattgefunden aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch die Veröffentlichung. Die Falschbeschuldigung wurde entsprechend verurteilt genauso wie die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Lohfink.

      Alles richtig gelaufen.

      • Word.

        Video veröffentlichen: Scheiße. Aber irgendwen einfach so einknasten zu versuchen: Richtig Scheiße. Und sich dann noch auf Wimper-Klimper zu verlassen: Unterirdisch.

    • „Schäbig? Schäbig seid vielleicht ihr Amtsfotzen.“

      Tja, der schlimmste Hatespeech kommt immer von Frauen, insbesondere Feministinnen.

      Und dazu noch fadenscheinige Ablenkung. Was soll das Zeug von ganz anderen Straftätern in einem unvergleichlich milderen Fall, wenn es hier um die Straftäterin GLL geht?

    • Denkst du eigentlich das Frauen fähig sind zu lügen?

      Findest du Falschbeschuldigungen eigentlich falsch?

      Hast du jemals schon eine Falschbeschuldigerin, zumindestens innerlich, verurteilt?

    • Die beiden Männer sind Straftäter in einem Fall der Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung Lohfinks. Got it?

      Nur der eine ist verurteilt, weil er laut eigenen Angaben vorschnell akzeptiert hat. Beide bestreiten, das Video selbst online gestellt zu haben.

      Sie hatten einen wesentlich größeren Schaden davon als Lohfink selbst, die dadurch wieder mal reicher und berühmter wurde und die es zu dem Zeitpunkt ohehin kaum gekratzt hat. Vorherige Sex-Videos im Netz hatte sie sogar noch verteidigt.

      Also heul etwas leiser.

    • „bis sie zuletzt sogar die Führungsspitze der SPD für sich vereinnahmen konnte“

      Ist es nicht eher so, dass die SPD sich den Fall vereinnahmt hat und auch dabei die Justiz in ein schlechtes Licht gerückt hat, auch noch so gewollt?! (vgl. die Entgleisungen in diesem Forum)

      Die sollten politische Konsequenzen ziehen, was natürlich nicht der Fall sein wird.

      Noch ein Beispiel mehr, welche negative Politik die SPD macht. „Vorläufer“ ist offenbar Labour in GB.

      • So kann man das natürlich auch betrachten. Schwesig hat sich ja vermutlich auf diesen Fall gestürzt, weil sie sich daraus einen politischen Gewinn versprochen hat.

        • Da wiederum könnte man ja annehmen, dass es ihr untergeschoben worden ist. Egal, sie trägt die Verantwortung. So oder so.

          Die systematische Beschädigung des Justizsystems und der Rechtssystems ist eher, was bei der SPD das Problem ist. Bzw dass sie da so dumm-dreist mitmacht. Und insofern passt auch der Skandal und alle seine Akteure hier prima in die „politische Landschaft“ als schwülstiges Sittengemälde.

        • Die systematische Beschädigung des Justizsystems und der Rechtssystem

          Wäre es nicht auch amerikanisch würde ich sagen „wieder mal typisch deutsch, da haben die ja Erfahrung drin“ … braune Vergangenheit und jetzt brauner Sex mit einer Arierin ….. owehowehoweh 😉

          Aber jetzt mal ganz ernsthaft Die systematische Beschädigung des Justizsystems und der Rechtssystem ist nicht unbedingt empfehlenswert in Zeiten von rechter Hasspropaganda ……..

        • Noch schlimmer ist die Islamophobie. Und am allerschlimmsten die allgegenwärtige Feindschaft gegen Frauen, die Misogynie….

          Man versucht lauter zu schreien als jeder reale Terror, dass dieser übertönt wird. Die Polizei soll im Internet „Trolle“ jagen und keine Kriminellen auf der Strasse.

          Da das ja immer so ein Problem ist, immer zu hören, wenn es um Terrorismus geht: nicht mal die Verkehrsrowdies werden angemessen belangt und mit Taschengeldstrafen gebüsst.

    • Verhöhnung aller, die tatsächlich Opfer geworden sind … da denke ich sofort an tatsächlich vergewaltigte Frauen. So sehr bin ich durch die feministische Dauerpropaganda bereits konditioniert. Die (meist männlichen) Opfer von Falschbeschuldigungen sind nicht der Rede wert. Propaganda wirkt.

  2. Es ist natürlich beruhigend zu sehen, dass frau sich hierzulande noch nicht alles erlauben kann, nur weil sie sich medienwirksam hat Brüste und Lippen aufpumpen lassen.

    Selbstverständlcih wird dieses Urteil nichts an der Gesamtsituation ändern. Feministen werden diesen Fall als weiteren Beweis der Rape Culture und des Patriarchats sehen. Solange Frauen nicht ungestraft jeden Mann der Vergewaltigung bezichtigen dürfen, und solange nicht jeder Mann auf Zuruf weggesperrt wird, kann es in ihren Augen keine Gerechtigkeit geben.

  3. hey christian, kannst du mal ein paar feministische blogposts zu dem thema auseinander nehmen, bzw. deine meinung dazu posten? es sind ja schon extreme shitstorms ausgebrochen so wie ich gelesen habe.

  4. >>> Woraus wir errechnen können, dass Gina
    >>> Lisa Lohfink etwa 7.500 € netto im Monat verdient.

    Ich glaube, sie verdient deutlich weniger und es wurde nur die € 150.000 des kommenden Dschungelcamp eingepreist.

    So stand heute in den Medien, dass GLL 2014 ein Nettojahreseinkommen von € 31.000 und 2015 € 18.000,00 hatte. Und auf die Frage der Staatsanwältin, ob das Gerücht mit den € 150.000,00 für den kommenden Dschungel-Camp stimmen würde, antwortete sie weder mit Ja, noch mit Nein, sondern nur mit der ausweichenden Antwort, dass sie sich an Spekulationen nicht beteiligen würde.

    http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/faellt-heute-das-urteil-im-prozess-gegen-gina-lisa-lohfink

    Übersetzt heißt das vermutlich: „Ja, das mit dem Dschungel-Camp und den € 150.000,00 stimmt, aber aufgrund Verträgen und Vertragsstrafen dürfen wir dazu zur Zeit noch nichts sagen.“

    Und so kam der Bildbericht über das Dschungel-Camp für GLL zur falschen Zeit, denn ansonsten hätte das Gericht ja nur die € 18.000 (2015) als Anhaltspunkte für das Einkommen gehabt. Und dann hätte der Tagessatz nur ca. € 50,00 betragen, so dass dann 80 Tagessätze nur ca. € 4.000,00 betragen würden.

    • @XYZ:

      Das kann so nicht stimmen, da ja bereits der erste Strafbefehl in ähnlicher Höhe war. Dabei hieß es, man hätte sich auf Aussagen von Lohfink selbst über ihren Verdienst bezogen.

      • Das liegt daran, dass dem Gericht/Staatsanwaltschaft beim Strafbefehl noch keine Auskünfte darüber vorliegen, was die Person tatsächlich verdient und nur schätzen können.

        Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass der Strafbefehl dabei öffentliche Aussagen von GLL berücksichtigt hatte, wo sie mal etwas zu ihren Einkünften gesagt hatte. Aber da wird dann auch gerne übertrieben, um den eigenen Marktpreis hochzuhalten. Denn, wer bucht GLL für teuer Geld, wenn man über ihre Einkünfte weiß, dass sie woanders nicht die großen Summen verlangt haben kann.

        Erst wenn tatsächlich Anklage erhoben wird, müssen Angeklagte Auskünfte über ihre tatsächlichen Einkünfte machen.

  5. „Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.“

    Der Anwalt denkt nicht das Lohfink mit ihrer Lüge dafür gesorgt hat. SIE ist das Opfer!!! Frau!!! Sex!!! Mann anwesend!!! Mehr Beweise brauch man nicht!

    Schlimm das Falschbeschuldigerin bestraft werden! Es wäre doch viel gerechter wenn Frauen falschbeschuldigen könnten und wenn sie überführt werden, dass dann nur als missglückten Versuch gedeutet wird. Wenn klappt, schön für die Frau, wenn nicht, Schwam drüber. Er lebt doch noch…

    Haben Feministinnen eigentlich schon mal gefordert das man mit dem Falschbeschudligen aufhören soll, weil das wirklich Vergewaltigungsopfern schadet?

    „Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lohfink die Männer wider besseres Wissen bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Lohfink habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie dabei nicht gefilmt werden wollte.

    Den Unterschied wird man in feministischen Kreisen wahrscheinlich nie verstehen.“

    Nö, glaub ich auch nicht, das bringt denen für ihre Opferideologie auch nichts.

    • „Der Anwalt ….“

      macht völlig unprofessionell Werbung für den Feminismus und sagt das, was die gerne hören.

      Übrigens auch zum Schaden der Mandantin. Auch wenn die selbst das glauben sollte und den Anwalt dazu aufgefordert hätte, hätte der Anwalt das zu ihrem Besten sicherlich nicht gemacht.

      Der Anwalt ist eine grosse Promi-Nummer, auch sicherlich professionell und bestimmt kein Anhänger obskurer Ideologien.

      Vielleicht wurde der Anwalt von den Feministinnen aufgetrieben und vermittelt, etwa um den Fall als Inszenierung zur Gesetztesänderung neulich zu haben. Den Zweck hat das auch einigermassen erfüllt.

      Brauch natürlich nicht so gewesen zu sein, liegt aber sehr nahe.

      Der Anwalt und sein Selbstverständnis erinnern übrigens an die Fälle der ganzen „schillernden“ Anwälte, die ab den 1970ern Terroristen usw verteidigt haben.

      „Haben Feministinnen eigentlich schon mal gefordert das man mit dem Falschbeschudligen aufhören soll, weil das wirklich Vergewaltigungsopfern schadet?“

      So gewinnen sie sogar doppelt. Ihr Ziel ist die Demontage der Justiz. Daher muss Vergewaltigung auch total relativiert werden. Auf der einen Seite angeblich total weitverbreitet und „normal“ in einer abgrundtief bösen Gesellschaft, aber dann nur in absoluten Einzelfällen jetzt das wirkliche Einzelfallproblem, welches sich dann auch noch als erfunden herausstellt, a la Rolling Stone.

      Das kann man natürlich für treffsichere Blödheit halten. Aber es ist sinnvoll, wenn man das Ansehen der Justiz beschädigen will….

  6. Beweisführung alá Semikolon.

    Margaret hatte doch genau so argumentiert. „Warum sollte eine Frau eine Mann falschbeschuldigen?“

  7. Es sind doch Frauen sowohl als Staatsanwältin als auch als Richterin in diesem Prozess? In dem Spiegel-Artikel wird jedenfalls die Staatsanwältin direkt erwähnt, in einem der Links zu einem vorangegangenen Artikel auch die Richterin.

    Anyway, jedenfalls ist das ein kleiner Punkt ganz nebenbei, der ebenfalls unseren Feministinnen gar nicht schmecken wird. Erstmal nix mit ‚Zusammenhalt innerhalb der Schwesternschaft‘. Ich erinnere mich an ein Zitat zu diesem Fall, daß Staatsanwältin und Richterin noch lange kein Garant dafür sind daß ein feministisches Urteil getroffen wird.

    Aber mein eigentlicher Punkt: In so einem Fall finde ich es sogar von Vorteil, eine Frau als Richterin zu haben. Die weiss nämlich ganz genau, was für Tricks andere Frauen anwenden. Bei einer Richterin die nicht feministisch-ideologisch verblendet ist beisst eine wie die Lohfink mit ihren Tränen und ihrem Drama (“ ‚Das muss ich mir nicht antun.‘ Sie stürmte aus dem Saal…“) eisenhart auf Granit. Wenn hier eine Frau das Urteil gesprochen hat, dann gibt mir das durchaus Vertrauen daß es ein richtiges Urteil ist.

    So ganz nebenbei ist das der gleiche Grund, warum es heisst daß man als Mann durchaus froh sein kann wenn man eine Frau als Scheidungsrichterin kriegt. Angeblich kommt man als Mann bei einer Scheidungsrichterin statistisch signifikant besser weg, weil die Ex es erheblich schwerer hat ihre weiblichen manipulativen Tricks einzusetzen.

    • „weil die Ex es erheblich schwerer hat ihre weiblichen manipulativen Tricks einzusetzen.“

      Die Frauen in der Justiz scheinen wesentlich besser auf Draht zu sein als ihre männlichen Kollegen. Sachlicher, versierter, etc. Auch nicht so zu manipulieren oder hinter´s Licht zu führen.

      Btw: bei der Wahl eines Anwalts halte man sich auch eher an Frauen, da wird einem so manche männliche Nullnummer erspart.

      • Wahrscheinlich setzt bei so manchen Männern eher der Beschützerinstinkt ein. Nach dem Motto „Frauenrabatt… weil es Frauen im Leben schwerer haben“ Ulrich Vultejus.
        Damsel in Distress, wie immer.

        • Ich denke eher, es ist eine Art Konditionierung bei Frauen an nichts Böses zu denken. Deshalb wird ja immer betont, wie sehr sie da „reingeraten“ sind. Immer sind die anderen Schuld, besonders deren Männer.

          Das kann kein Beschützerinstinkt sein, weil hier nichts beschützt werden soll — es wird einfach nicht zur Kenntnis genommen, dass Frauen genauso mies sein können wie Männer.

          Zum Glück hat sich das schon geändert. Aber um gegenzusteuern fordern ja nicht wenige reaktionäre Feministinnen Frauen von Haftstrafen völlig zu verschonen, prinzipiell.

          Auch so schadet man der Justiz und Polizei, nebenbei bemerkt. Darauf läuft es bei all diesen irren Forderungen hinaus.

  8. Gina Lisa Lochfick hat nun das bekommen, wovon ich ausgegangen bin. Auch wenn ich denke, dass die Strafe wohl zu niedrig ist.

    Bezeichnend und geil übrigens die Reaktionen auf Facebook von empörten Emanzen. Zur Feier des Tages gleich mal zur Prostituierten, ihre Tränen sind mein Gleitgel.

  9. Ich habe dazu im wesentlichen 3 Gedanken:

    1. Die Strafe ist mir zu gering. Haftstrafe ohne Bewährung wäre mMn angemessen, irgendwas um die 4 Jahre Knast.

    2. Staatsanwalt und Richter waren weiblich. Ist das jetzt gut oder schlecht?
    Vermutlich wird das Urteil dadurch weniger angreifbar.
    Ein unschöner Gedanke, eigentlich sollte das doch keine Rolle spielen.
    Andererseits schön zu sehen dass die verantwortlichen Frauen sich dem politischem Druck nicht gebeugt haben und unabhängig von irgendeinem frauengedöns ihren Job gemacht haben.

    3. Der eigentliche Skandal war die Einmischung der Politik. Dafür interessieren sich die Medien überhaupt nicht. In meiner Welt würde spätestens jetzt (noch besser vor ein paar Wochen) ein MainststreamMediaShitstorm gegen Schwesig & Co einsetzen.
    Was um alles in der Welt ist diesen feministischen PolitBitches eingefallen sich mit diesem TeamGinaLisa Schmarrn in ein laufendes Gerichtsverfahren dermassen uninformiert und ideologisch einzumischen.
    Gewaltenteilung, Frau Schwesig & Co ? Schonmal gehört?

    • Noch ein 4. Gedanke…

      Die Männer hatten Glück dass sie Videoaufnahmen gemacht haben.
      Wer weiß wie das ohne die Aufnahmen ausgegangen wäre.

      • Wären die Videoaufnahmen überhaupt als Beweismittel zugelassen worden, wenn sie rein *privat* gewesen wären? Wegen Datenschutz.

        Nur die Veröffentlichung hat dann die Beweisaufnahme bedingt.

        Man kann ja auch keinen Verkehrsunfall (seinen eigenen) als Doku-Material gelten lassen, um die Schuldfrage zu klären.

        • Das ist ja an dem Fall durchaus interessant.
          Soweit ich das richtig verstanden habe, hat ja die Verurteilte die Vergewaltigung erfunden um an die Videos heranzukommen. Diese Videos haben dann aber sie als Falschbeschuldiger überführt.

          Dumme Frage…
          Angenommen ich baue in meinem(!) Schlafzimmer eine Kamera ein und dokumentiere jede sexuelle Handlung mit anderen Personen.

          Fragen dazu (unter der Annahme ich veröffentliche das nicht)
          1. darf ich das überhaupt? auch ohne der Person vorab Bescheid zu sagen

          2. wie würde das vor Gericht bewertet werden wenn zB ich einem Vergewaltigungsvorwurf gegenüberstehe. Darf ich die Aufnahmen dann überhaupt verwenden?

        • „1. darf ich das überhaupt? auch ohne der Person vorab Bescheid zu sagen“

          Das verletzt das Persönlichkeitrecht der anderen Person.

          Du kannst auch nicht aufnehmen, dass du gemobbt oder belogen wirst, um das damit zu beweisen.

          Nur bei Kapitalverbrechen sieht es dann anders aus. Oder heisst es schon die Persönlichkeitsrechte des Täters eines Mordes wären auf einer zufälligen Aufnahme gefährdet?
          Eigentlich müsste also auch, da Vergewaltigung ein Kapitalverbrechen sein müsste (?), eine Entlastung durch ein solches privates Video, welches Persönlichkeitsrechte verletzt, als Beweismittel zugelassen werden.

          Es kann also auch die Anklage (eines Kapitalverbrechens) selbst gewesen sein, die die Beweismittelzulassung dieses Videos verursacht hat….

          Vielleicht weiss da wer mehr.

        • Frage 1:
          Wenn zugleich der Ton heimlich aufgenommen wird, dann stellt das die Aufnahme des nichtöffentlichen Wortes dar und wäre nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar und könnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.

          Frage 2:
          Das Zugänglichmachen des heimlich aufgenommenen Tonbandes erfüllt den Tatbestand der 2 Varianten (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und ist somit mit dem gleichen Strafrahmen strafbar.

          Ohne die Aufnahme vom Ton, wäre wohl § 201a StGB einschlägig (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen).

          Also im Prinzip sind heimliche Bild- und Tonaufnahmen wohl insgesamt strafbar.

          Die interessante Frage ist, wie kann eine Sendung wie konnte der Inhalt dieser Strafnormen zum Geschäftsmodel einer ganzen Sendung bei den Öffentlich-Rechtlichen werden (= „Verstehen Sie Spaß“). Denn man kann normalerweise nicht von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen, dass man schon damit einverstanden ist, verarscht zu werden. Und außerhalb von Verstehen Sie Spaß gibt es ja auch eine Reihe Videos, wo Menschen durch heimliche Videos bloß gestellt werden sollen. Wenn die Bürger die Normen kennen würden, würden wahrscheinlich reihenweise Strafanzeigen gestellt werden, so dass die TV-Sender oder You-Tube-Aufdecker froh sein können, dass die Normen so unbekannt sind.

          Und noch viel interessanter dürfte folgende Frage sein. Wenn der heimliche Aufnehmer (wenig glaubwürdig) behauptet, er hätte bei dem Sexpartner ein merkwürdiges Gefühl gehabt und schon den Verdacht gehabt, es könnte zu einer Falschbeschuldigung kommen, so dass man mit Notwehrwillen die heimlichen Aufnahmen angefertigt hat und es kommt dann später tatsächlich zu einer Falschbeschuldigung, dann könnte sowohl das Aufnehmen als auch das spätere Zugänglichmachen gegenüber den Justizbehörden eigentlich vom Notwehrrecht erfasst sein. Wahrscheinlich wird das aber nicht funktionieren, da man Notwehr nur bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausüben darf und nicht auf bloßen Verdacht pauschal. Vermutlich wären wohl jedenfalls die Videos von den Abenden, auf die sich die Falschbeschuldigung nicht bezieht, wohl nach §§ 201, 201a StGB strafbar. Und glaubwürdig zu behaupten, man hätte ausschließlich nur von dem einzigen konkreten Abend Videos gemacht, auf den die Falschbeschuldigerin sich zufälligerweise bezieht, wird einem vermutlich kein Gericht der Welt glauben.

          Kurz: es dürfte vermutlich alles strafbar sein und man muss sich dann entscheiden, ob man lieber wegen einer nicht begangenen falsch beschuldigten Vergewaltigung oder lieber wegen der Aufnahme des nichtöffentlichen Wortes ins Gefängnis geht. Der Strafrahmen ist bei der Aufnahme des nichtöffentlichen Wortes geringer und vermutlich werden die Gerichte hier auch nicht ganz so knallhart sein (Paola und Kurt Felix sind ja auch nicht eingesperrt worden 🙂

        • „Die interessante Frage ist, wie kann eine Sendung wie konnte der Inhalt dieser Strafnormen zum Geschäftsmodel einer ganzen Sendung bei den Öffentlich-Rechtlichen werden (= „Verstehen Sie Spaß“).“

          Die einzig logische Antwort wäre, dass diese Filme gar nicht ohne die Einwilligung und den Willen des „Verarschten“ geschehen, also geschauspielert sind.
          Der besondere Thrill kam von der Authentizität, die eben schlicht und ergreifend frei erfunden worden war.

          „da man Notwehr nur bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausüben darf und nicht auf bloßen Verdacht“

          Genau so ist es, die erfolgt unmittelbar direkt, aus dem Affekt.

          So sehen aber die Strategien aus, wie man sie allgemein als Notwehr versteht. Vorausschauend und planend. Vorsätzliche Notwehr, wenn man das so sagen könnte 😉

        • @xyz:
          „Die interessante Frage ist, wie kann eine Sendung wie konnte der Inhalt dieser Strafnormen zum Geschäftsmodel einer ganzen Sendung bei den Öffentlich-Rechtlichen werden (= „Verstehen Sie Spaß“). Denn man kann normalerweise nicht von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen, dass man schon damit einverstanden ist, verarscht zu werden. Und außerhalb von Verstehen Sie Spaß gibt es ja auch eine Reihe Videos, wo Menschen durch heimliche Videos bloß gestellt werden sollen.“

          Du verwechselst da was. Da Aufnehmen von Personen in der Öffentlichkeit ist nicht strafbar. Auch wenn die Personen dabei bloßgestellt werden sollen.
          Wenn du Lust hast, darfst du dich so oft du willst in die Fußgängerzone stellen und alle Menschen um die herum aufnehmen und fotografieren.

          Strafbar ist allein die Veröffentlichung. Und da die Spaßvideos oft zum Ende hin aufgelöst werden, wird im Nachhinein sicher um eine Erlaubnis zur Veröffentlichung gebeten.
          Kann also sicher nicht geklagt werden.

        • Weiteres darf ich meine eigene Wohnung überwachen wie ich will, denn das ist mein persönlicher Lebensbereich. Und wenn andere Personen sich dort aufhalten, ist da deren Problem.
          Verletzung der Persönlichkeitsrechte trifft auch hier erst zu, wenn man entsprechende Videos einem dritten zugänglich macht bzw. veröffentlicht.

        • @Miria
          „Wenn du Lust hast, darfst du dich so oft du willst in die Fußgängerzone stellen und alle Menschen um die herum aufnehmen und fotografieren.“

          Leider ist das alles wenigestens theoretisch sehr viel vertrackter:

          „…. Für den Freizeitfotografen bietet es sich aus pragmatischer Sicht weiter an, sich in Selbstzensur zu üben und das gezielte Fotografieren fremder Menschen ohne deren vorherige Einwilligung auch an öffentlich zugänglichen Plätzen zu meiden wenn er vor Ort oder bei einer Veröffentlichung Auseinandersetzungen möglichst vermeiden will. Erfahrungsgemäß hilft in solchen Momenten vor Ort auch der Hinweis auf die Kunstfreiheit nicht weiter. ….“

          http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

          Das Ganze macht schon einen sehr windschiefen Gesamteindruck, man staune.

        • @Miria:
          Man darf weder in der eigenen Wohnung, noch in der Öffentlichkeit, noch am Telefon, noch sonstwo das nichtöffentliche Wort eines anderen heimlich aufnehmen, wenn der Aufgenommene dazu keine Zustimmung erteilt hat und auch nicht weiß, dass er gerade aufgenommen wird. Das erfüllt alles den Strafttatbestand des § 201 StGB. Bereits nur die heimliche Aufnahme alleine (also ohne weitere Verbreitung) ist für sich genommen strafbar. Wenn dann die Aufnahme Dritten zugänglich gemacht wird, erfüllt man den Tatbestand der Norm ein zweites Mal.

          Öffentlich wird ein Wort nicht dadurch, dass es im öffentlichen Raum gesprochen wird. Nichtöffentlich im Sinne des Gesetzes sind alle Worte, die nicht an die Allgemeinheit gerichtet wurden und in Unkenntnis von Aufnahmegeräten gersprochen werden. Eine besondere Vertraulichkeit des Wortes verlangt die Norm nicht. Geschützt wird von der Vorschrift die Privatsphäre und die Unbefangenheit der menschlichen Kommunikation.

          Auch die nachträglich eingeholte Zustimmung beseitigt die Rechtswidrigkeit der Aufnahme nicht.

          Allerdings versuchen die Gerichte die Zulässigkeit von Scherzaufnahmen („Verstehen Sie Spaß“) damit zu retten, dass § 201 StGB nur die „unbefugte“ Aufnahme verbietet und aus dem Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) angeblich eine entsprechende Befugnis abzuleiten sei. Es bedarf somit schon ziemlicher juristischer Akrobatik, einzelne heimliche Aufnahmen aus der Strafbarkeit herauszunehmen.

          Bei heimlichen Aufnahmen von Sexhandlungen werden jedoch die Gerichte mit relativer Sicherheit keine Motivation verspüren, das Recht zu Gunsten des Aufnehmers zu biegen.

          So führt der BGH in diesem Zusammenhang z.B. Folgendes aus (BGHZ 27, 284 ):

          „Der Besitzer der Tonaufnahme kann – mag ihm auch eine Fälschung nicht zuzutrauen sein – schon durch Kürzungen den Sinnzusammenhang entstellen, er kann die Situation bestimmen, in der die Stimme des Sprechers wieder erklingt und schon durch die Wahl des Zeitpunktes der Wiedergabe dem Gespräch eine andere Bedeutung geben, als es ursprünglich hatte. Er kann endlich das Gespräch Personen zugänglich machen, für die es nach seiner Art nicht bestimmt war. Schon wegen dieser Möglichkeiten muß die heimliche Tonaufnahme selbst und nicht erst die unzulässige Reproduzierung als widerrechtlicher Eingriff in die persönlichkeitsrechtliche Eigensphäre angesehen werden. Wer eine heimliche Tonaufnahme eines Gesprächs befürchten muß oder gar eine solche Tonaufnahme in Händen eines anderen weiß, wird das lähmende und seine Menschenwürde beeinträchtigende Gefühl eines Preisgegebenseins schwerlich überwinden können.“

          Wie sinnverfälschend Gespräche geschnitten werden können, sieht man ja auch am Fall GLL, wo offenbar auch irgendjemand die Videos so geschnitten hat, dass man die Wörter „Hör‘ auf“ anders verstehen konnte, während in den gesamten Videos die Bezüge der Sätze zum unerwünschten Filmen erheblich deutlicher gewesen sein sollen.

          Der BGH macht aber Ausnahmen z.B. im Rahmen von erpresserischen Drohungen. Auch erklärt der BGH, dass im Rahmen von Interessensabwägungen und „ganz besonderer Fallgestaltung“ in Einzelfällen die heimliche Aufnahme zulässig sein kann. Die Rechtsprechung lässt sich somit Fluchtüre offen, um in Einzelfällen Ausnahmen machen zu können, wo der heimlich Aufnehmende ausnahmsweise mal als schützenswerter als der Aufgenomme betrachtet wird.

          Als Mann kann man aber nicht darauf hoffen, dass der Staat/Rechtsprechung ihn mal als schützenswerter betrachten könnte und schon gar nicht, wenn er die Worte einer Frau heimlich aufnimmt, auch dann nicht, wenn er sich vor Falschbeschuldigungen schützen möchte.

        • @Alex:

          „Leider ist das alles wenigestens theoretisch sehr viel vertrackter:

          „…. Für den Freizeitfotografen bietet es sich aus pragmatischer Sicht weiter an, sich in Selbstzensur zu üben und das gezielte Fotografieren fremder Menschen ohne deren vorherige Einwilligung auch an öffentlich zugänglichen Plätzen zu meiden wenn er vor Ort oder bei einer Veröffentlichung Auseinandersetzungen möglichst vermeiden will. Erfahrungsgemäß hilft in solchen Momenten vor Ort auch der Hinweis auf die Kunstfreiheit nicht weiter. ….““

          Der Punkt ist, dass ein Fotograf plant, sein Bild zu veröffentlichen. Des Weiteren wird hier nur dazu geraten, um Stress zu vermeiden. Allerdings ist es definitiv nicht strafbar solange es nicht dritten zugänglich gemacht wird.

          @xyz:
          „Man darf weder in der eigenen Wohnung, noch in der Öffentlichkeit, noch am Telefon, noch sonstwo das nichtöffentliche Wort eines anderen heimlich aufnehmen, wenn der Aufgenommene dazu keine Zustimmung erteilt hat und auch nicht weiß, dass er gerade aufgenommen wird. Das erfüllt alles den Strafttatbestand des § 201 StGB. Bereits nur die heimliche Aufnahme alleine (also ohne weitere Verbreitung) ist für sich genommen strafbar. Wenn dann die Aufnahme Dritten zugänglich gemacht wird, erfüllt man den Tatbestand der Norm ein zweites Mal.“

          Sicher darf ich meine Wohnung mit einer Kamera überwachen. Die Person, die in die Wohnung kommt, erklärt sich damit automatisch einverstanden. Ende.
          Beim zweiten, hatte ich von Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit gesprochen, nicht vom heimlichen abhören fremder Gespräche, das ist ein Unterschied.

        • >>> Sicher darf ich meine Wohnung mit einer Kamera
          >>> überwachen. Die Person, die in die Wohnung kommt,
          >>> erklärt sich damit automatisch einverstanden.

          Man kann zu nichts zustimmen, von dem man nichts weiß. Sie können aber gerne Ihre Rechtsauffassung vertreten.

          Stimmen Ihre Besucher mit dem Besuch in Ihrer Wohnung eigentlich auch automatisch zu, dass diese auf dem Klo mit versteckter Kamera gefilmt und von Ihnen überwacht werden oder wie lautet die konkrete Zustimmungserklärung?

          Und welche Zustimmungserklärungen werden mit den Besuch in Ihrer Wohnung womöglich noch abgegeben? Stimmen Ihre Besucher auch automatisch allen denkbaren Sexhandlungen zu?

          >>> Beim zweiten, hatte ich von Fotografieren
          >>> und Filmen in der Öffentlichkeit gesprochen,
          >>> nicht vom heimlichen abhören fremder Gespräche,
          >>> das ist ein Unterschied.

          Und wir bzw. der Fragesteller hatten meiner Einschätzung nach von heimlichen Aufnahmen von sexuellen Handlungen im Schlafzimmer gesprochen. Und in Bezug auf den kleinen „Abstecher“ zu „Verstehen Sie Spaß“ ging es ersichtlich um Videoaufnahmen mit Ton. Ich kenne jedenfalls keine Folge von „Verstehen Sie Spaß“, wo die Aufnahmen keinen Ton hatten.

          Dass Sie hingegen nur von Bildaufnahmen (also ohne Ton) in der Öffentlichkeit sprachen, hatte ich in der Tat übersehen bzw. nicht verstanden. Da mag § 201a StGB in der Tat nicht einschlägig sein. Nur hat das mit der Ausgangsfrage (Aufnahmen im Schlafzimmer) dann auch nicht mehr viel zu tun.

      • Ich würde die Punkte noch um folgende Gedanken ergänzen:

        Guckt Euch zunächst mal folgendes Video an:

        http://www.spiegel.de/video/sex-vergewaltigung-gina-lisa-lohfink-video-1698257.html#ref=rss

        Dort sagt die Journalistin vom Spiegel Folgendes:

        „Irgendjemand hat dafür gesorgt, relativ bald nach dieser Geschichte, dass im Netz nur noch die Sequenz zu sehen war, in der Frau Lohfink „Hör‘ auf, Hör‘ auf“ sagt, oder „Nein, Nein“. Wenn man aber die ganzen Videos gesehen hat, weiß man, wie es weiter geht. Sie sagt „Hör‘ auf, Hör‘ auf“ und der Mann antwortet: „Ich lösch‘ auch gleich alles wieder“, ja, oder sie sagt „Hör‘ auf, Hör‘ auf“ und der Satz geht weiter „Hör‘ auf, ein Foto reicht!“

        Ich frage mich somit:
        a) Wer könnte daran ein Interesse gehabt haben, die Videos ausgerechnet so zu schneiden und zu veröffentlichen, während die langen Videos offenbar nicht mehr so einfach oder sogar gar nicht zu finden waren? und
        b) Warum haben die Medien so lange darüber nicht berichtet, dass die Videos von irgend jemand so inhaltsverfälschend geschnitten wurden oder welchen Inhalt die weiteren Videosequenzen haben?

        zu a) Das werden wohl kaum die beiden Männer gewesen sein, die die Videos so sinnentstellend geschnitten und dann so verbreitet haben. Gut auschließen kann man es ´natürlich nicht, dass hinterher irgendein Videogucker nur aus Spaß zum Schnittmeister wurde. Genauso wenig kann man es aber auch ausschließen, dass es Personen waren, die gezielt einen politischen oder PR-Nutzen daraus schlagen wollten.

        zu b) Die Medien haben inzwischen völlig zu Recht einen miesen Ruf. Selbst, wenn ich mal unterstelle, dass es keine Leaks und auch keine verfahrensinterne Informationsquellen gab (z.B. Anwalt der Männer oder die beiden Männer selber), dann dürften diese Informationen in den vorigen öffentlichen Verhandlungsterminen mit Sicherheit Inhalt der Verhandlungen geworden sein (die Spiegel-Reporterin hat es ja erfahren). Nur, warum berichten die Zeitungen erst jetzt darüber und so völlig vereinzelnd, wo langsam klar wurde, dass die Staatsanwältin und die Richterin wohl auch trotz der Einmischung aus der Politik und Gesellschaft (#teamginalisa) sich dem Druck nicht beugen werden? Ok, wenn ein paar feministisch verseuchte Medien einseitig Fakten darstellen, kein Problem! Aber die flächendeckende Nicht- oder Desinformationen finde ich irgendwie merkwürdig.

        • „dass es Personen waren, die gezielt einen politischen oder PR-Nutzen daraus schlagen wollten“

          Die Feministinnen haben sich eindeutig die geschnittene Version zu eigen gemacht, wohl weil sie nur diese kannten. Deshalb haben sie fest gemeint, das ginge vor Gericht durch. Dummerweise zeigte das Original dann aber einen ganz anderen Zusammenhang her.

          Denen scheint das richtig auf die Füsse gefallen zu sein.

          Und jetzt mit viel Geschrei ab durch die Mitte.

        • Jetzt könnte man natürlich sagen, die geschnittenen Videos waren eine Falle, um Gina-Lisa in einen Prozess zu locken, den sie verlieren wird. Aber das wäre etwas weit hergeholt.

        • Das mit der Falle macht aber keinen Sinn. Höchstens den Feministinnen könnte damit eine Falle gestellt worden sein oder bzw ein Köder vor die Nase gehalten.

          Kommt mir aber jetzt komisch vor, wer das gemacht haben sollte. Der grosse Unbekannte. Sicher wieder mal das Patriarchat, aus feministischer Sicht.

        • „Das mit der Falle macht aber keinen Sinn.“

          Macht es doch, wenn die Feministen sie dazu überredet hätten. Zum Überreden musste eine überzeugende Version her.
          Genauso gut können beide aber auch sich geirrt haben, weil sie gar nicht die vollständige Version kannten.

  10. Mal so grundsätzlich:

    DIe Strafe wird Falschbeschuldigung sollte sich an der des unschuldig Verurteilten orientieren. Nichts anderes kann in diesem, seltenen, Fall gerecht sein. Sonst wird das viel häufiger, die abschreckende Wirkung ist ja schliesslich geringer.

    Aber hat man uns nicht eingeredet, dass die Strafe nur den Täter verbessern soll oder dass Resozialisierung immer im Mittelpunkt der Täterbetrachtung stehen muss? Und Strafen, um „auszugleichen“ sinnlos ist, keine Wirkung hat? Das war bei der Linken fürderhin geglaubt, neben „antiautoritärer“ Erziehung (die dann besonders autoritär war, wie sich herausstellte).

    all in all, it´s just another brick in the wall

        • Ich würde den Frauennobelpreis vorschlagen. Frauen müssen nichts können und das sollte auch durch einen Frauennobelpreis ohne jede sonstige Voraussetzungen gewürdigt werden.

        • Bei den Nobelpreisen brauchs ohnehin unbdingt Quoten, der Sexismus muss endlich beendet werden. Mindestens 50 % Frauen. Für den Friedensnobelpreis dürfen nur noch Frauen in Frage kommen, denn nur die sind dafür überhaupt qualifiziert.

        • „“…Ich würde den Frauennobelpreis vorschlagen. Frauen müssen nichts können und das sollte auch durch einen Frauennobelpreis ohne jede sonstige Voraussetzungen gewürdigt werden…““

          Eine sehr gute Idee. Aber das genügt nicht. Zusätzlich zum Frauennobelpreis sollte jeder Frau, die das 20-igste Lebensjahr erreicht, die militärische Auszeichnung „Silver star“ verliehen werden, weil sie es geschafft hat, den Vernichtungskrieg der maskulistisch-patriarchalen Weltverschwörung gegen Frauen zu überleben.

        • „Ich würde den Frauennobelpreis vorschlagen.“

          Was wären denn da die Auswahlkriterien?

          Heldenhafteste Realitätsverweigerung? Würden sich zu viele Männer für qualifizieren.

          Hartnäckigste Opferinszenierung? Könnte klappen.

          In Zeiten von BLM etc werden da aber auch nicht nur Frauen auf dem Treppchen landen.

        • Euch ist aber schon klar, dass wenn „Frauennobelpreis“ das „nobel“ aber unbedingt auf der erste Silbe betont gehört?! Sonst würde sich das ja auf den partiarchalen Sexisten usw Nobel beziehen, was natürlich nicht der Fall sein darf im postkolonialen Feminismus.
          Als Auszeichnung kann man dann auch nicht mehr eine Medaillie mit dem Konterfei dieser Unperson verwenden, hier muss eine Alternative her. ZB die immer beliebter werdenen „Marie Antoinette Torten“:

        • „Marie Antoinette hat ihren schlechten Ruf auch zu Unrecht.“

          Ja, das ist alles reinstes slut shaming.
          Marie Antoinette war nämlich in Wirklichkeit die erste Vorkämpferin der Sozialen Gerechtigkeit! Weiss doch jedes Kind….

        • btw: Devotionalien aus dem Besitz Marie Antoinettes gelten bei den „Stützen der Gesellschaft“ seit geraumer Zeit als das, was für die Kunstsammler „ein Picasso“ ist.

        • Es ist wohl nicht übertrieben, Marie Antonette als die Gallionsfigur eines „Neofeudalismus“ zu bezeichnen, der an dieser Person die allgemeine „Ungerechtigkeit“ der französischen Revolution und ihre „Terrorherrschaft“ (da kommt der Begriff btw auch her) herausstellen möchte.

          „Few women have had to endure such a total reversal of fortunes, being born at the very apex of power and privilege in Europe and dying at the hands of such a brutal mob during the French Revolution. Marie Antoinette was a victim of circumstances completely outside of her control, yet she faced her fate with Christian courage and faith.“

          Sowas schreiben irgendwelche „Reformierten Christen“ aus Südafrika….

          http://www.reformationsa.org/index.php/history/294-marie-antoinette

          Von 2001 dies hier, eine positive Buchbesprechung, die Marie A. zum Opfer erklärt und das in den feministischen Kontext stellt:

          Victim of cultural misogyny

          http://www.irishtimes.com/news/victim-of-cultural-misogyny-1.322230

          Die „Bestseller“ Autorin, die britische Lady Antonia Fraser, kommt natürlich aus dem Adel, ihr Buch diente als Vorlage für den Film, aus dem das oben verlinkte Bild ist….

          https://de.wikipedia.org/wiki/Antonia_Fraser

        • „Marie Antoinette hat ihren schlechten Ruf auch zu Unrecht.“

          Wenn Du mal was Wahres sagst, Adrian, dann bleib doch nicht auf halben Wege stehen. Die Story dahinter ist:

          „Der französische Schriftsteller und Moralist Jean-Jacques Rousseau prangerte gern die Dekadenz und den Sittenverfall des Adels an, der in Saus und Braus lebte, während das Volk darbte – eine jener Ungerechtigkeiten, die schließlich die Französische Revolution hervorriefen. In seinen Bekenntnissen schrieb er, dass »eine große Prinzessin angab, als man ihr sagte, die Bauern hätten kein Brot … ›So mögen sie Kuchen essen‹«.

          Rousseau schrieb diese empörten Zeilen um das Jahr 1766. Marie-Antoinette war zu der Zeit eine zehnjährige Prinzessin und lebte als Tochter von Kaiser Franz I. und Maria Theresia am Hof in Wien – wohl kaum die »große Prinzessin«, von der Rousseau berichtet, zumal der Dichter sich auf eine Begebenheit bezieht, die sich noch einige Jahrzehnte früher zugetragen haben soll. Da Rousseau die Anekdote nicht weiter belegt, wird es für Historiker wohl für immer rätselhaft bleiben, ob sie wahr ist oder ein Ausfluss dichterischer Fantasie. Aber eines ist nachweisbar: Von Marie Antoinette stammt der Ausspruch nicht.“

          http://www.zeit.de/2006/46/Stimmts-Revolutionskuchen

  11. Zitat Semikolon: „Was glaubst Du denn wie oft Kachelmann gelogen hat vor Gericht?“

    Solche irrationalen Argumentationsmuster desillusionieren mal wieder jede Hoffnung dass irgendwann mal faire und fruchtbare Debatten möglich wären:
    Da hätte auch einer gelogen und deswegen dürfe man das der jetzt nicht ankreiden, obwohl der und die gar nichts miteinander zu tun haben und er nur mangels echter Argumente an den Haaren herbeigezerrt wurde damit frau was zum kreischen hat.

    Was ist das für eine Streitkultur? Was ist das für ein Verständnis von Recht und Gerechtigkeit? Es bedankt sich das Klischee von der Frau als voll-emotionalem Wesen jenseits von Verstand, Vernunft und Rationalität.

    Männer sollten das in Zukunft auch so machen: Einfach zusammenhangslos alles in Verbindung bringen mit z.B. Valerie Solanas oder Irma Griese. Hauptsache wild und sinnlos draufhauen und rumkrähen. Wer will heutzutage noch konstruktiv sein?

    • „Da hätte auch einer gelogen und deswegen dürfe man das der jetzt nicht ankreiden, obwohl der und die gar nichts miteinander zu tun haben und er nur mangels echter Argumente an den Haaren herbeigezerrt wurde“

      Ich greife nur eine Grundüberzeugung der Maskus (und darüber hinaus) auf: die nämlich, dass Kachelmann ein armes, unschuldiges Justiz-Opfer sei.

      Dabei wurde er – inzwischen das Musterbeispiel eines Klagehansels -, weil irgendwie noch Zweifel an seiner Schuld mobilisiert werden konnten (only god knows how…) freigesprochen.

      Gina Lisa aber wurde verurteilt. Ohne nachgewiesene Lügen, ohne Vorsatz, ohne belegten Schaden auf der „Opferseite“ und ganz allgemein eben ohne fairen Prozess.

      Mein Lieblings-Schnipsel aus den Berichten über die drei Prozesstage lautet übrigens:

      „Ich habe 14 Anzeigen gegen Pinto gestellt“, sagte die Zeugin. Darunter wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Vergewaltigung. Doch es sei nichts passiert. „Darum sitze ich heute hier“

      http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink-stuermt-nach-schuldspruch-aus-dem-gerichtssaal-7020204.html

      that’s rape culture 4u

      • „„Ich habe 14 Anzeigen gegen Pinto gestellt“, sagte die Zeugin. Darunter wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Vergewaltigung. Doch es sei nichts passiert. „Darum sitze ich heute hier““

        Es ist eine weit verbreitete Fehlannahme, dass man viel erreicht, wenn man Fehlverhalten von jemanden an anderer Stelle nachweist. Was aber soll das bei einem Fall bringen, bei dem man Videoaufnahmen von dem Ablauf hat und die Beschuldigte auch keine Version präsentiert, die die dort zu sehende Freiwilligkeit in ein anderes Licht rückt?

        Wenn sie so viel Anzeigen gestellt hat, dann spricht vieles dafür, dass die Staatsanwaltschaft sie für sehr unglaubwürdig gehalten hat und nicht davon ausging, dass ein Gericht ihr glauben würde. es hätte ihr natürlich zugestanden gegen eine Einstellung bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen.

        • „Was aber soll das bei einem Fall bringen, bei dem man Videoaufnahmen von dem Ablauf hat“

          Gesamtlänge 10 Minuten (hieß es in der Presse jetzt).
          Von einem Geschehen, das sich über welchen Zeitraum erstreckte?
          4 Stunden, 6, 8?

          Lächerlich zu glauben, das Video hätte zwingende Beweiskraft für das Gegenteil als die grundsätzliche Bereitschaft der Beiden, sich über ihre „Nein“s und „Hör auf“s hinwegzusetzen.

          „und die Beschuldigte auch keine Version präsentiert, die die dort zu sehende Freiwilligkeit in ein anderes Licht rückt?“

          Die Obrigkeit hat nur nicht zugehört, scheinbar. Bestand auf ihrer Deutung. Hats verpasst zu beweisen, dass sie ihre priviligierte Rolle verstanden hat, die ihr geistige Flexibilität abverlangt. Die sie nicht aufzubringen im Stande waren, weder Staatsanwältin noch Richterin.

          Und der Schmu von dem Toxikologen-Zeugen z.B. von wegen „warum ist sie denn nicht gleich ins Krankenhaus gegangen?“ blabla. Weil sie nen Filmriss hatte, Du Torfnase!

          (btw. Kachelmanns mutmaßlichem Opfer hat das übrigens auch nix geholfen…)

          Und nein, es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass ihre Erinnerung später, Flashback-artig, begünstigt davon erstmals die Aufnahme gesehen zu haben, ausgeprägter waren als ganz zu Anfang (wo ihr nur der Schädel gebrummt haben dürfte und sie bloß versucht hat erstmal wieder klarzukommen).

          Ach ja, und: niemals sprach sie davon zu wissen, welche Substanz ihr untergejubelt worden sein könnte, genausowenig wie die „Opfer“ dessen beschuldigt wurden.

          usw. usf.

          Er ist zum Heulen, dieser Schauprozess.

          • @semikolon

            Noch nicht einmal Gina Lisa selbst hat eine andere Version vorgetragen oder erklärt, warum sie nach dem Sex ganz einvernehmlich sich weiter dort aufgehalten, telefoniert, mit den leuten gelacht und eine Pizza bestellt hat. Was soll also die abweichende Version sein? Wie stellst du dir einen Sachverhalt vor, der diese Punkte alle umfasst?

        • ok, bevor es jemand anders tut: ich korrigiere mich.
          Gina Lisa sprach von K.O.-Tropfen und davon, dass sie diese/eine sich so-anfühlende Erfahrung da zum dritten Male gemacht hätte.

          Es könnte natürlich sein, dass sie sich geirrt hat mit der Substanz – das wäre aber keine Straftat, goddamn!

          Aber ehrlich gesagt erschüttert es mich auch, wie ein Fachmann so agieren kann als handelte es sich bei „K.O.-Tropfen“ um quasi immer dasselbe Medikament, gerad wo ich bei wiki les:

          „Beispiele sind Benzodiazepine wie Flunitrazepam[1] und Temazepam, Antihistaminika,[2] Neuroleptika,[2] γ-Hydroxybuttersäure (GHB, Liquid Ecstasy) und deren intramolekularer Ester γ-Butyrolacton (GBL),[2][1] Ketamin,[3] Anticholinergika wie Scopolamin (Hyoscin) und Atropin,[4] 1,4-Butandiol[5] oder Haloperidol, welches beispielsweise in den 1980er Jahren im bekannten Fall um die Münchner Bar Donisl eingesetzt wurde.[6][7] Früher wurden auch Chloralhydrat, Barbiturate und Methyprylon[8] genannt. Insgesamt sind weit über 100 Wirkstoffe missbräuchlich als „K.-o.-Mittel“ einsetzbar.“

          • @semikolon

            Sie hat gesagt, dass sie wegen KO-Tropfen keine Erinnerung hat, dass ihr diese beim Schauen des Videos aber wiedergekommen wäre (wohlgemerkt der kürzeren Videos, ich vermute sie wusste nicht, dass es längere gab) und sie sich nun daran erinnert, dass der Sex nicht freiwillig war.

            Sowohl das sie unter Einfluss einer Substanz als auch das der Sex unfreiwillig war konnte das Gericht ausschließen.

        • Du darfst davon ausgehen, dass der Fachmann im Gegensatz zu dir all diese Medikamente und ihre Pharmakodynamik kennt.

          Es gibt kein Medikament, bei der ein und dieselbe Dosierung sowohl mit Frau Lohfinks Version der Tat als auch mit dem im Video sichtbaren vereinbar wäre.

          Das versteht doch jeder Mensch mit dreistelligem IQ.

        • Das ist wieder der Moment, wo eigene Erfahrungen einem den Zugang zum Thema erleichtern. Mir wurde – ich erwähnte es mal – ja auch bereits wie ich annehme irgendwas untergejubelt in der Disse. Und das hab ich nur gemerkt, weil ich überhaupt nicht müde wurde, dafür aber total aufgekratzt. Nach tagelangem Grübeln kam mir der Verdacht, es hätte sich um GHB handeln können (und mir fiel auch die Situation ein, wo es passiert sein könnte).

          K.O.-Tropfen hätte ich das nichtmal genannt, obwohl sie mich ausgeknockt haben für ein paar Tage. Nur halt zeitlich stark verzögert.

          • @semikolon

            dir etwas zu geben, was dich aufgekratzt macht, würde aber deinen Willen nicht ausschließen.

            Gina Lisa hingegen hat ja was zur Wirkung gesagt, sie ging nicht davon aus, dass sie aufgekratzt ist, sondern hat eine andere Wirkung beschrieben

        • Das ist wieder der Moment, wo eigene Erfahrungen einem den Zugang zum Thema erleichtern.

          Nein, tut es nicht. Pharmakologische Kompetenz erleichtert einem den Zugang zum Thema, von der du absolut nichts besitzt. Ich habe zum Beispiel die Wirkung etlicher der obigen Wirkstoffe schon an damit medizierten Menschen beobachten können. Wir sprechen hier aber von einer Überdosierung.

          Mir wurde – ich erwähnte es mal – ja auch bereits wie ich annehme irgendwas untergejubelt in der Disse. Und das hab ich nur gemerkt, weil ich überhaupt nicht müde wurde, dafür aber total aufgekratzt. Nach tagelangem Grübeln kam mir der Verdacht, es hätte sich um GHB handeln können (und mir fiel auch die Situation ein, wo es passiert sein könnte).

          Ach, aller Wahrscheinlichkeit nach hast du schlicht gesoffen und wolltest dann mal wieder ein wenig Aufmerksamkeit. Wie auch jetzt grade.

        • Ey! Ich wollte mehr als 40km allein zu Fuß nach Hause laufen in der Nacht… das ist sehr ungewöhnlich für mich, gerad wenn ich was getrunken habe. SEHR! Frug dann einen Taxifahrer nach der grundsätzlichen Richtung, und der meinte dann, er würde mich fahren. Ich so: ich hab aber nurnoch 7 Euro! Und er so: ist meine letzte Tour für heut, ich geb Dir einen aus. usw. …

          Und nein. Kein Kater fühlt sich so beschissen an wie die nächsten 2, 3 Tage es taten.

        • Wie lange dauerte es nach diesem Kommentar eigentlich etwa, bis Dir aufgegangen war, dass der von mir angegebene, weil vermutete Wirkstoff – samt der grob umrissenen Folgen – ganz klassisch zu K.O.-Tropfen zählt?

        • Jedenfalls ist es doch erstaunlich, wie wenig der Toxikologe über dieses Thema zu wissen schien bzw. aufklären konnte.

          Ich schätze ja das liegt daran, dass ihm in seiner beruflichen Laufbahn wenn dann krasse Überdosierungsfälle begegnen (die im Extrem zum Tod führen könnten), er den „normalen Anwendungsfall“ überhaupt nicht, kaum oder selten zu Gesicht bekommt.

          Wobei… wer hat ihn eigentlich bezahlt für seine Aussage?
          Könnt natürlich auch daran liegen.

      • Klar hatte ich nen Filmriss und konnte mir das Geschehen nur mühsam rekonstruieren, durch gezwungenermaßen tagelanges Grübeln über die Ursache meines Zustands.
        Das ist normal in so nem Fall, würd ich annehmen.

    • Mal ganz abgesehen davon, dass es ein himmelweiter Unterschied ist, ob eine Lüge dazu dient Unschuldige böswillig in den Knast zu bringen oder ob derjenige eben dieses mit allen Mitteln verhindern will:

      Wo hat Kachelmann überhaupt gelogen?

      Es ist doch mittlerweile jedem bekannt, dass das Mannheimer Gericht nur sein Gesicht wahren und dazu Kachelmanns beschädigen musste.
      Die „Lüge“ Kachelmanns bestand darin, dass er sich bei der Frage ob er das Messer berührt habe, nochmal korrigiert hat (mit „kann sein“?). Das ist mitnichten eine „nachgewiesene Lüge“, wie vom Gericht behauptet.

      Man weiß ja inzwischen mit großer Sicherheit, dass die Falschbeschuldigerin die Tat geplant hatte und die Fingerabdrücke als Beweis vorlegen wollte. Es ist wohl kein Problem, bei einem gemeinsamen Essen mit Schäferstündchen jemanden ein Messer anfassen lassen („reichst du mir das mal kurz?“), ohne dass dieser sich Monate später noch daran erinnert.

      Die Schlampe hat aus reiner Boshaftigkeit und Rachegefühlen gelogen. Kachelmann hätte – wenn überhaupt – gelogen um sich vor selbigem zu schützen. Raff das mal, du hohle Nuss.

  12. Pingback: Kurznachrichten vom 23.08.2016 | Geschlechterallerlei

  13. @Peter
    „Es bedankt sich das Klischee von der Frau als voll-emotionalem Wesen jenseits von Verstand, Vernunft und Rationalität.“

    Wir reden hier nicht von Frauen. Wir reden von Mutter S. Bekennende Histrionikerin mit diesbezüglichem Exhibitionismus.
    Früher nannte man das Hysterie – darf man aber aus irgendwelchen p.c.-Gründen nicht mehr. (Als ob es etwas an dem Phänomen ändern würde …)

    In konkreten Fall hilft da nur: ignorieren. (Wenn man nicht Therapeut für die Person ist.) Es gibt keinen anderen Umgang damit.

    Nach meiner privaten – natürlich in keiner Weise belastbaren – Schätzung sind maximal 10% der Frauen so drauf. Das ist zwar für das Zusammenleben der Geschlechter eine verdammt hohe Zahl – darf aber nicht den Blick verstellen, dass eben 90% der Frauen NICHT so drauf sind.

    Mutter-S.-Typen sind halt nur die Lautesten. Und irgendwann im Leben muss man lernen, sich nicht nur von den Lautesten beeindrucken zu lassen.

    • Laut Wikipedia:

      Hysterie (von altgriechisch ὑστέρα hystéra Gebärmutter)
      (…)
      In den antiken Beschreibungen der Hysterie in altägyptischen Papyri wie bei Platon und Hippokrates wird die Ursache der Krankheit in der Gebärmutter gesehen. Konzeptionell ging man davon aus, dass die Gebärmutter, wenn sie nicht regelmäßig mit Samen (Sperma) gefüttert werde, im Körper suchend umherschweife und sich dann am Gehirn festbeiße. Dies führe dann zum typischen „hysterischen“ Verhalten.

      Da es auch männliche Histrioniker gibt, passt es schon, wenn sich ein korrekter Name durchsetzt.

      Das Adjektiv histrionisch ist eine deutsche Wortbildung aus dem Substantiv lateinisch histrio, das eine aus der etruskischen Sprache entlehnte Bezeichnung für einen Schauspieler im antiken Rom war.[1] Das auch aus englisch histrionic abgeleitete Wort bedeutet in diesem Zusammenhang schauspielerisch, theatralisch und affektiert.

      Als Bezeichnung für eine Persönlichkeitsstörung ist die HPS aus dem nur noch von der psychoanalytischen Schule verwendeten Begriff Hysterie herausgelöst und von der Konversionsstörung abgetrennt worden. Diese neue Begrifflichkeit hat sich wegen der sehr abwertenden volkstümlichen Konnotation des Begriffes Hysterie in Verbindung mit einer Bedeutungsverschiebung im Vergleich zur fachlichen Bedeutung als notwendig erwiesen.

      Den letzten Satz interpretiere ich so, dass „hysterisch“ nach wie vor in der Umgangssprache OK ist, um Leute wie ; zu beschreiben.

  14. Dem Plädoyer von Staatsanwältin Corinna Gögge war anzumerken, wie sehr die Justiz sich grämt, wie dieser Fall von Politik und Medien verdreht wurde. Es komme häufiger vor, dass Frauen eine Vergewaltigung vortäuschen, als viele denken, sagt sie. Aus unterschiedlichsten Motiven. Rache, Wut, ein Streit ums Sorgerecht. Oder auch nur ein Aufmerksamkeitssyndrom. Einmal sei sogar ein Mann angezeigt worden, weil die Frau fand, er habe sich nicht genug um das gemeinsame Kind gekümmert.

    http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/urteil-im-fall-gina-lisa-lohfink-fuer-die-justiz-ist-sie-eine-luegnerin/14440996.html

    Boom!

    Leider ist das Urteil viel zu milde. Falschbeschuldigung können sich die meisten Frauen wohl auch finanziell leisten. Immerhin war sie so blöd, sich die Dschungelgeld-Kohle schon jetzt auszahlen zu lassen (die sie durch ihre Tat erst verdient hat, denn bei der letzten Staffel wollte RTL sie noch nicht). Dann tut es immerhin ein bisschen mehr weh.

    • die meisten Männer können sich auch 1000 Euro leisten für einen illegalen Film, der nie wieder aus dem Internet verschwindet.
      Ich finde, man hätte das Verfahren gegen Lohfink einstellen (oder mit Sozialstunden in einem Wohnheim für misshandelte Männer o.ä. bestrafen und die Strafe für die Männer deutlich raufsetzen müssen.
      So ist das ja keine Abschreckung und man hätte das Falschbeschuldigen vor diesem Hinterhgrund bewerten müssen (mMn).

      „Mal ganz abgesehen davon, dass es ein himmelweiter Unterschied ist, ob eine Lüge dazu dient Unschuldige böswillig in den Knast zu bringen oder ob derjenige eben dieses mit allen Mitteln verhindern will:“

      Die sind aber nicht unschuldig.
      Und ich finde es lachhaft, dass das Anfertigen von illegalen Pornofilmen weniger schlimm sein soll als eine daraus folgende Falschbeschuldigung. Da ist das Gesetz fehlkonzipiert.
      Und wenn das Angela Merkel in dem Video gewesen wäre, dann wäre das auch anders bewertet worden, auch juristisch.

      • @atamaca:
        „Ich finde, man hätte das Verfahren gegen Lohfink einstellen (oder mit Sozialstunden in einem Wohnheim für misshandelte Männer o.ä. bestrafen “

        Gibt es ein Wohnheim für misshandelte Männer? Sozialstunden wären vielleicht sogar um einiges sinnvoller als eine läppische Geldstrafe.

        „die Strafe für die Männer deutlich raufsetzen müssen.“

        Die Männer haben lediglich ein Video veröffentlicht. Dieses Video wurde im Wissen von Gina Lisa aufgenommen (nicht heimlich mit versteckter Kamera!) und sie hat es hingenommen. Warum hat sie nicht den Raum verlassen mit der Aufforderung: „Aufhören zu Filmen oder ich gehe!“? Nein, sie hat das Filmen hingenommen.
        Natürlich war nie für die Öffentlichkeit bestimmt und Gina Lisa ist vermutlich auch nicht davon ausgegangen, dass es veröffentlicht wird.

        „Die sind aber nicht unschuldig.
        Und ich finde es lachhaft, dass das Anfertigen von illegalen Pornofilmen weniger schlimm sein soll als eine daraus folgende Falschbeschuldigung. Da ist das Gesetz fehlkonzipiert.“

        Wie kommst du zu dieser Annahme? So wie ich das bisher überall gelesen habe, war die Strafe der Männer 10 Tagessätze höher als die von Gina Lisa Lohfink.

        „Und wenn das Angela Merkel in dem Video gewesen wäre, dann wäre das auch anders bewertet worden, auch juristisch.“

        Angela Merkel hätte sicher im Voraus verhindert, dass ein solches Video entsteht. Wie gesagt, es wurde nicht heimlich mit versteckter Kamera aufgenommen!

        • dann eben in einer Einrichtung wo falschbeschuldigte Männer oder echt vergewaltigte Frauen ihre Erfahrungen verarbeiten was weiß ich denn, ich bin kein Experte.

          „und sie hat es hingenommen.“

          Vielleicht ist sie doof? Doofheit ist aber kein Verbrechen.

          „Wie kommst du zu dieser Annahme? So wie ich das bisher überall gelesen habe, war die Strafe der Männer 10 Tagessätze höher als die von Gina Lisa Lohfink. “

          Weil die Relation irgendwie merkwürdig anmutet. Weil man dann einfach nur ärmer sein muss als der Geschädigte (der zugegebenermaßen mit einer Faschanschuldigung reagieren muss) und schon hat man einen ordentlichen Gewinn gemacht.
          Das Ziel war ja, damit Geld zu machen. Stell dir mal vor, die hätten das – und sei es unter der hand – für 50.000 oder 100.000 verkauft und müssen 1300 oder was das war zahlen, dann lohnt sich das doch richtig.
          Ich finde, da ist die „Entschädigung“ an den Geschädigten viel zu niedrig bzw finde ich es falsch, da vom Gehalt des Täteras auszugehen. Ein Sexvideo ist doch „schlimmer“ als dass es mit 1000 Euro getan ist, finde ich jedenfalls. Und da muss es dann auch egal sein, ob der Täter nicht viel hat. Hätte er sich ja vorher überlegen können.

        • „Weil man dann einfach nur ärmer sein muss als der Geschädigte … und schon hat man einen ordentlichen Gewinn gemacht.“

          Nein, denn genau deswegen wird ja auf der Basis des Einkommens die konkrete Strafe bemessen. Das ist einfach das Praktischste.

          Aber das wusstest du sicherlich 😀

        • @atamaca:
          „Vielleicht ist sie doof? Doofheit ist aber kein Verbrechen.“

          Stimmt. Aber warum sollte man andere für ihre Doofheit bestrafen?

          „Weil die Relation irgendwie merkwürdig anmutet. Weil man dann einfach nur ärmer sein muss als der Geschädigte (der zugegebenermaßen mit einer Faschanschuldigung reagieren muss) und schon hat man einen ordentlichen Gewinn gemacht.“

          Das ist schon eine ziemlich merkwürdige Aufassung, dass man durch das Zahlen einer Geldstrafe Gewinn macht.

          „Das Ziel war ja, damit Geld zu machen. Stell dir mal vor, die hätten das – und sei es unter der hand – für 50.000 oder 100.000 verkauft und müssen 1300 oder was das war zahlen, dann lohnt sich das doch richtig.“

          Stell dir mal vor, in Deutschland darf man Geld aus einer Straftat nicht behalten…

          „Ich finde, da ist die „Entschädigung“ an den Geschädigten viel zu niedrig bzw finde ich es falsch, da vom Gehalt des Täteras auszugehen.“

          Es geht hier nicht um eine Entschädigung, sondern um Strafe. Da sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
          Und natürlich muss vom Gehalt des Täters ausgegangen werden!
          Du sagst zwar, es muss egal sein, ob der Täter nicht viel hat. Was wäre denn die Lösung? Wie soll jemand, der von Hartz vier lebt 10.000 Euro oder mehr bezahlen?
          Außerdem ist diese Art der Bestrafung auch dazu, damit es reiche Straftäter gleichermaßen trifft. Ein Einkommensmillionär würde wahrscheinlich auch 20.000 lächerlich finden.
          Feste Geldstrafen, die sich nicht am Einkommen orientieren können so dazu führen, dass vermögende Leute sich einiges mehr erlauben als sie dürften, da sie Strafen die eben gar nicht treffen.

        • „Stimmt. Aber warum sollte man andere für ihre Doofheit bestrafen? “

          Ich finde, dass die Strafe bzw. das gesetzliche Strafmaß für das Filmen nicht hoch genug ausfällt bzw. gar nicht existent ist, wenn man selbst einkommensschwach ist.
          obwohl ich das nicht, auch bei jemandem wie Lohfink, nicht für eine Lapallie halte.

          „Das ist schon eine ziemlich merkwürdige Aufassung, dass man durch das Zahlen einer Geldstrafe Gewinn macht.“

          In dem Fall haben sie 18.700 Plus gemacht. Hat sich also gelohnt.

          „Es geht hier nicht um eine Entschädigung, sondern um Strafe. Da sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.“

          An wen wir denn die „Strafe“ gezahlt?

          „Was wäre denn die Lösung? Wie soll jemand, der von Hartz vier lebt 10.000 Euro oder mehr bezahlen?“

          Kredit aufnehmen und dann Stück für Stück wieder abstottern. Damit man noch Jahre später darüber nachdenken kann und wenn man damit fertig ist, hat man vielleicht wirklich die Schnauze voll von Straftaten.
          Ich bin übrigens auch dafür, dass die Täter die medizinischen behandlungen und Gehaltseinbußen von Opfern selbst kompensieren müssen, bei Körperverletzungsdelikten. Damit hat man die Konsequenzen der eigenen Tat viel direkter vor Augen.

          „Außerdem ist diese Art der Bestrafung auch dazu, damit es reiche Straftäter gleichermaßen trifft. Ein Einkommensmillionär würde wahrscheinlich auch 20.000 lächerlich finden.“

          Und ich fände 20.000 als Geschädigter lächerlich, selbst wenn der/die TäterIn obdachlos ist.
          Es kann nämlich auch nicht sein, dass es einen Unterschied macht, ob man von einem reichen Täter oder einem armen Täter geschädigt wurde.
          Wenn es ein Millionär war, gibts 1 Million, wenn es ein Penner war nur 100 Euro?
          Opfer 1 hat Glück und kann sich teure Spezialphysiotherapie und ein Häuschen auf mallorca zum Ausgleich gönnen und Opfer 2, genauso geschädigt, hat Pech weil der Täter nicht so viel übrig hat? Passt irgendwie auch nicht.

          „Stell dir mal vor, in Deutschland darf man Geld aus einer Straftat nicht behalten… “

          Wenn der Staat es nicht findet, schon.

        • „Angela Merkel hätte sicher im Voraus verhindert, dass ein solches Video entsteht.“

          Und das meinst Du vermutlich sogar noch Ernst…

          Btw: erinnert sich außer mir hier noch irgendwer an Camillagate, auch bekannt unter z.B. Tampongate? War DAS der Anfang vom Ende oder wüssten wir vergleichbares, was noch früher zurückdatiert wäre?

        • @atamca:

          Jetzt verstehe ich so langsam deine Denkweise: du hast keine Ahnung wie Straf- und Zivilprozess funktionieren und gehst daher von völlig falschen Annahmen aus!

          Hier mal die Erklärungen:

          1. Eine Geldstrafe wird immer an den Staat gezahlt! Wenn du zu nah auffährst und die Polizei dich deshalb bestraft, bekommt die Strafe sich nicht das vordere Auto.

          2. Eine Geldtrafe soll jeden gleichermaßen Treffen, daher richtet sich die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen und nur die Anzahl derer nach der schwere der Tat.

          3. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten, wie Opfer zu Geld kommen, beides muss aber meist in einem Zivilprozess eingeplant werden.

          – Entschädigung: wird gezahlt für tatsächlich oder sehr wahrscheinlich entgangene Einkommen. Das heißt, sollte einer der Männer durch die falsche Verdächtigungen zeitweise seinen Job verloren haben oder einen Auftrag deshalb nicht bekommen haben, kann das entgangene Einkommen bzw. der Gewinn gegenüber Gina Lisa vor einem Zivilgericht eingeklagt werden.

          – Schmerzensgeld: Wird am häufigsten im Fall von Körperverletzungen gezahlt. Wäre aber auch möglich, dass Gina Lisa gegenüber den Männern eine Chance auf Schmerzensgeld (aufgrund der seelischen Schmerzen) hat, wenn die dieses vor einem Zivilgericht einklagt.

          Schadenersatz und Schmerzensgeld sind unabhängig vom Einkommen des Täters. Dem hier geht es im Gegensatz zum Strafprozess nicht um Strafe, sondern um Wiedergutmachung.

          Hoffe, dass konnte dir weiterhelfen 🙂

      • Aber ja doch.
        Auch wenn die beiden Jungs ihr mal ordentlich die (ohnehin entstellte) Fresse polieren, sollte man kein Verfahren einleiten, denn eine solche Tat sollte immer vor dem Hintergrund der vorausgegangen Falschbeschuldigung bewertet werden.

      • „Ist Falschbeschuldigung also für dich ein übliches Verteidungsmittel von Frauen?“

        Ich habe doch mehrfach dargelegt, wie ich mir das erkläre. Kann natürlich auch sein, dass sie das nur für „Aufmerksamkeit“ macht, aber sie war doch einigermaßen im Gespräch, jedenfalls mehr als Sarah Kuttner, die es auch ins Dschungelcamp geschafft hat.
        Ich mutmaße, sie hat sich hintergangen, missbraucht was auch immer gefühlt, vielleicht hat Scham eine Rolle gespielt, nicht über ihre „Tat“ sondern über die ohneingewilligte Verbreitung, vielleicht Rache, aus dem selben Grund usw. vielleicht empfand sie es auch als Vergewaltigung, unfreiwillige Sexualität, weil sie vor der Kamera stattfand, kann auch sein.
        Ich finde eine Falschbeschuldigung in dem Fall jedenfalls nicht so abgrundtief böse, dämonisch, hach die armen beiden Täter, wie es hier gehandhabt wird und finde, man hätte diese Hintergründe bedenken müssen für die Beurteilung.

        • Ich mutmaße, sie hat die Wahrheit gesagt.
          Was an ihrer Version erschien Dir persönlich denn widersprüchlich bzw. nicht-nachvollziehbar?

        • „Weibliche Moral in Zeiten des Feminismus…“

          Das würde ich zu jeder Zeit so sehen. Außer vielleicht wenn ich in einem Scharia Staat sozialisiert worden wäre, dann wäre ich natürlich für Steinigung – von ihr.

          Ich hab übrigens auch auf gay porn seiten schon einige Filme gesehen die versteckt aufgenommen wurden, teilweise auch in Ländern, wo Männer in die Bedrouillie kommen könnten, wenn der Nachbar oder der Staat das sieht. Von beruflichen Konsequenzen mal abgesehen, ok bei Gina Lisa nicht zu erwarten, aber bei einer Kindergärtnerin o.ä.?
          Ich finde das eben nicht ohne.

        • @Atacam
          Okay, noch mal für Dich zum Mitschreiben:

          Wenn eine Straftat begangen wurde, zeigt man an.
          Hat GLL gemacht. Die Männer wurden verurteilt.

          Was man nicht tut ist, wegen einer Straftat den Täter einer Straftat zu bezichtigen, die nicht begangen wurde.
          Hat GLL gemacht. Und wurde verurteilt.

          Unrecht mit Unrecht vergelten, ergibt nicht Recht.

          Ist Dir das in irgendeiner Weise verständlich oder muss ich es aufmalen?

        • @atacama

          „Von beruflichen Konsequenzen mal abgesehen, ok bei Gina Lisa nicht zu erwarten, aber bei einer Kindergärtnerin o.ä.?“

          Die „beruflichen Konsequenzen“ … bestanden die nicht auch in einer positiven Besetzung ihrer Person durch den versammelten Feminismus, Politik und Prominenz eingeschlossen, der sie zur „Heldin“ machte …?!

          Aber das bringt natürlich deinen schönen auf das Moralische auch noch abgestellten Vergleich völlig durcheinander …

          Aber Wiederholen macht ja schliesslich alles „wahrer“, also nur zu … Gibt bestimmt auch was ab vom Kuchen, nicht?

        • „Dann hätten also die beiden Täter auch eine Strafmilderung verdient, weil sie flaschbeschuldigt wurden?“

          Noch milder ging ja wohl nicht.

          „Unrecht mit Unrecht vergelten, ergibt nicht Recht. “

          da eine Falschbeschuldigung aber nicht beweisbar ist, mutet eine Anklage, zumal angesichts der sonstigen Sachlage, auf mich merkwürdig an.
          Die Exfrau von Kachelmann ist ja auch nicht wegen Falschbeschuldigung dran oder?

        • „da eine Falschbeschuldigung aber nicht beweisbar ist“

          Meine Güte, wir haben doch das Video. Wenn sich jemand stundenlang penetrieren lässt, ohne den Versuch zu machen, zu verschwinden oder sich zu wehren, in die Kamera lächelt und mal den einen, mal den anderen Schwanz nimmt, dann liegt keine Vergewaltigung vor.

        • „Meine Güte, wir haben doch das Video. Wenn sich jemand stundenlang penetrieren lässt, ohne den Versuch zu machen, zu verschwinden oder sich zu wehren, in die Kamera lächelt und mal den einen, mal den anderen Schwanz nimmt, dann liegt keine Vergewaltigung vor.“

          „Ja, aber es könnte doch trotzdem eine Vergewaltigung sein“

          Völlig zwecklos.

          Männer sollen Gedanken lesen können.

        • „Noch milder ging ja wohl nicht.“

          Aber eine Milderung wäre angebracht? Oder nur darf das eine Verbrechen mit dem anderen Verbrechen in Verbindung gebracht werden, aber nicht umgekehrt?

        • ich habe es nicht gesehen, nur den ausschnitt und da kam es mir auch nicht vor als sei sie auf bewusstseinerweiternden Substanzen das hatte ich auch in dem ersten Artikel geschrieben. Dann habe ich aber gesehen, mit wem sie ihr paris Hilton Wannabe Video gedreht hat und dachte mir, irgendwas könnte da vielleicht doch nicht koscher sein (in welcher Hinsicht auch immer).
          Mit nicht 100% beweisbar meine ich, dass man schlecht im Sinne von toxikologisch im nachhinein 100% nachweisen kann dass jemand (nicht) „irgendetwas“ untergeschoben hat. Es ist die Mutmußung eines Gutachters und die „können“ falsch liegen

          „In-Group-Bias unter Frauen ist wirklich erstaunlich.“

          würde ich auch so sehen wenn es Gino Liso vs chantalle und mandy hie0e

        • @atac

          „da kam es mir auch nicht vor als sei sie auf bewusstseinerweiternden Substanzen“

          Nur zur Erinnerung: Die falsche Beschuldigung beruhte darauf, dass extrem bewusstseins-*verengende* „k.o.-Tropfen“ verabreicht worden wären.
          Davon mal abgesehen ist das mit dem „-erweiternd“ doch ein sehr tendenziöser Begriff.

          „In-Group-Bias unter Frauen ist wirklich erstaunlich.“

          Gibt es sonst eine Erklärung für deine völligen Verwirrtheiten speziell zu diesem Thema? Stellst dich ja ganz offensichtlich und gegen jede Logik und Sachlage auf die Seite des sogenannten „Teams“…

        • „Gibt es sonst eine Erklärung für deine völligen Verwirrtheiten speziell zu diesem Thema? Stellst dich ja ganz offensichtlich und gegen jede Logik und Sachlage auf die Seite des sogenannten „Teams“…“

          Es ist das erste Mal, dass ich das in so einem Fall tue. Es kann also nicht von Parteiisch-keit die Rede sein.

        • Parteiisch-keit

          😀

          Ich würde ja gerne mal ein toxikologisches Gutachten für Atacama anfordern. Ich hab die vage Erinnerung, dass sie vor 1 bis 2 Jahren noch nicht so viel Unsinn gequasselt hat.

    • Du hast bis heute nicht verstanden, dass die Video-Sache gar nicht verhandelt wurde und ein davon völlig unabhängiges Verfahren ist.
      Nur weil dich jemand beim Sex filmt (sie hat übrigens nur ein bisschen gemeckert, sich lustig gemacht mit „brauchst du etwa Geld, Bild-Reporter?“ und dann wieder fröhlich in die Kamera gewunken) gibt dir das nicht Recht, denjenigen der Vergewaltigung zu bezichtigen.
      Das ist dir doch hoffentlich klar.

      Die sind aber nicht unschuldig.

      Herrje, unschuldig bezüglich dem Vorwurf um den es hier ging: Vergewaltigung. Außerdem ging es in dem zitierten Abschnitt um Kachelmann.

      • „Du hast bis heute nicht verstanden, dass die Video-Sache gar nicht verhandelt wurde und ein davon völlig unabhängiges Verfahren ist.“

        Doch, das habe ich verstanden und es entsetzt mich, dass das kaum thematisiert/problematisiert wird, selbst in den Medien nicht.

        „Nur weil dich jemand beim Sex filmt (sie hat übrigens nur ein bisschen gemeckert, sich lustig gemacht mit „brauchst du etwa Geld, Bild-Reporter?“ und dann wieder fröhlich in die Kamera gewunken) gibt dir das nicht Recht, denjenigen der Vergewaltigung zu bezichtigen.
        Das ist dir doch hoffentlich klar.“

        Klar, aber ein Richter sollte den Kontext so einer Beschuldigung im Hinterkopf behalten und das sollte sich auf das Strafmaß auswirken (mMn).

        Der Tenor (auch auf alles evolution) hätte sich ja auch auf „Illegales Video von Gina Lisa angefertigt – Strafmaß zu gering?“ lauten können statt „hilflose unschuldslämmer sollen rufgeschädigt werden“.

        • „Klar, aber ein Richter sollte den Kontext so einer Beschuldigung im Hinterkopf behalten und das sollte sich auf das Strafmaß auswirken (mMn).“

          Hat es sicherlich. Sie wurde ja vergleichsweise milde bestraft. Im Verhältnis milder als die beiden Männer wegen dem Video.

        • „Und dabei hat Lügfick sicherlich ein höheres Einkommen als beide Männer.“

          Deswegen hat sie einen höheren Tagessatz. 20 Mal höher, wenn ich das richtig erinnere.

    • “ Immerhin war sie so blöd, sich die Dschungelgeld-Kohle schon jetzt auszahlen zu lassen““

      Und die Männer waren so blöd/intelligent, niemanden zu finden, der ihnen ordentlich Kohle für das Video gibt. Snst wären sie jetzt reich, müssten aber mehr Strafe für „Verletzung vo Persönlichkeitsrechten“ zahlen.
      Du kramst die Schlechtigkeit/Geldgier „Täterin“ Lohfinks hervor, verschweigst aber die Schlechtigkeit/Geldgier der „Opfer“.
      Du bist einfach parteiisch.

      • Die Schlechtigkeit der Männer: Der langen Liste der Nacktaufnahmen von Lohfink unerlaubt eine hinzufügen.

        Die Schlechtigkeit der Frau: Der Versuch, zwei Männer für Jahre in den Knast zu schicken.

        Ich kann mir nicht helfen. Ich finde es wirklich, wirklich, wirklich wesentlich schlimmer, was sie versucht hat.

        Du nicht?

        In-Group-Bias unter Frauen ist wirklich erstaunlich.

        • „Der langen Liste der Nacktaufnahmen von Lohfink unerlaubt eine hinzufügen.“

          Also wenn sie blond gefärbt ist und billig werbung macht, ist es nciht so schlimm? Nur bei Gretchen Müller ist es schlimm?

          „Ich kann mir nicht helfen. Ich finde es wirklich, wirklich, wirklich wesentlich schlimmer, was sie versucht hat.

          Du nicht?“

          Nein.

          Wenn sie das mit ihrem lieben netten Englischlehrer versucht hätte, weil der sie leider, leider trotz allem Augenklimpern hat durchfallen lassen oder der Sportlehrer Referendar, der von der Rachsucht einer verliebten Teenagerin getroffen wird, würde ich das absolut so sehen, aber in dem Kontext sehe ich es (bsiher) anders.

          „In-Group-Bias unter Frauen ist wirklich erstaunlich.“

          Dieser Vorwurf ist zumindest mir gegenüber unredlich.

          • @atacama

            Selbst wenn man das so sehen will: Sie ist doch auch sehr sehr mild bestraft worden, dafür, dass Strafe für eine Vergewaltigung Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und nach oben auf 15 Jahre begrenzt ist. Das hätte den beiden anderen gedroht, wenn sie damit durchgekommen wäre.

        • @atakama

          „Also wenn sie blond gefärbt ist und billig werbung macht, ist es nciht so schlimm? Nur bei Gretchen Müller ist es schlimm?“

          Warum ziehst du das jetzt auf billigste, polemische Klischees?

          Niemand ausser dir selbst hat sowas behauptet.

          Es ging um die offenbare Einvernehmlichkeit des Ganzen und die endlosen Unwahrheiten. Und um nix anderes.

          „Dieser Vorwurf ist zumindest mir gegenüber unredlich.“

          Soso.

        • Na komm, Du weißt genauso gut wie ich, dass die als nicht-vorbestrafte (da vorherige Anzeigen ja nichtmal zu Ermittlungen führten) mit der allergrößten Wahrscheinlichkeit max. 2 Jahre Bewährung gekriegt hätten bei einem Schuldspruch.

          • @semikolon

            2 Jahre auf Bewährung wären auch eine sehr sehr hohe Strafe dafür, dass sie unschuldig sind. Aber wenn man ihr geglaubt hätte, dass sie Drogen verwendet hätten, um sie gefügig zu machen, dann ist es mit der Bewährung schnell vorbei. Die geht ja nur bei Strafen bis 2 Jahre.

        • „„In-Group-Bias unter Frauen ist wirklich erstaunlich.“

          Dieser Vorwurf ist zumindest mir gegenüber unredlich.“

          Finde ich nicht.

          Wenn eine Person eine andere beklaut und die beklaute Person haut dem Dieb dann später eine rein, dann müsste man jetzt nach deiner Logik dem Dieb Strafnachlass gewähren.

          Hälst du die Falschbeschuldigung für irgendwie gerechtfertigt?

          Weiter oben schreibst du:

          „Und ich finde es lachhaft, dass das Anfertigen von illegalen Pornofilmen weniger schlimm sein soll als eine daraus folgende Falschbeschuldigung.“

          Das ist dein ernst, oder? Oder sagst du das nur weil dir das Ergebnis nicht gefällt?

  15. Boah, meine Fresse,

    132 Posts zum Fick einer drittklassigen Model-Imitation, 52 zum feministisch unterwanderten Grundgesetz.
    Leute, Eure Prios lassen mich schaudern.

  16. Tweet von „Resolute Karotte“, aus im feed nebenan:

    „Nach den weiteren Kommentaren ist Solidarität wichtiger als Gerechtigkeit. Wenn das nicht sektenhaft ist was dann bitte?“

    Dann ist das die „Soziale Gerechtigkeit“ — eigentlich nur ein anderer Begriff für „Solidarität“ und damit es nicht so auffällt, dass das mit Gerechtigkeit gar nichts zu schaffen hat, und sogar regelmässig Ungerechtigkeit bedeutet, hat man jetzt den Begriff „Soziale Gerechtigkeit“, um einen universellen Anspruch anzumelden. Das ging ja mit „Solidarität“ schliesslich gar nicht.

  17. Mit dem TeamGinaLisa-Gas gegen weisse Männer zum Reichtum

    http://blogs.faz.net/stuetzen/2016/08/23/mit-dem-teamginalisa-gas-gegen-weisse-maenner-zum-reichtum-6710/

    Statt verschämt Tierchen auf die CS Spraydose, irgendwelche bedrohlichen weissen Männer darstellen…

    „Stünde etwa noch dabei, dass es sich besonders für AfD-Mitglieder eignete, gäbe es sicher die ein oder andere Ministerin, die sich werbend dafür zeigen würde – wir leben schliesslich auch in einer Epoche, da sich eine Ministerin auch zum TeamGinaLisa erklärt – ohne nach einem anderslautenden Urteil wegen ihrer mangelnden Zurückhaltung zurückzutreten. Alles geht, man muss nur mitgehen.“

    http://blogs.faz.net/stuetzen/2016/08/23/mit-dem-teamginalisa-gas-gegen-weisse-maenner-zum-reichtum-6710/

  18. Der ganze Fall entspricht der Praxis des „wer die menschliche gesellschaft will, überwindet die männliche“.

    Die SPD beim Übererfüllen ihres Wahlverspreches, bzw Leitmotivs.

    Dieser staatsfeindliche Extremismus, der hier zum Vorschein kam…. aus „der Mitte der Gesellschaft“, im besten Sinne des Wortes.

    • Ich finde es immer wieder erstaulich wie Feministinnen sich in Fälle verbeißen, die von Anfang an faul riechen, aber bei so Sachen wie in Rotterdamm, wo seit Jahren über 1000 Mädchen vergewaltigt wurden und werden, so gut wie nichts sagen. Die Täter dort haben eben die falsche Hautfarbe.

      • Mir kommt das vor, als wäre es wirklich eine Regel. Es sind wirklich immer Rohrkrepierer. Fast ein Wunder, so häufig sind Falschbeschuldigungen dann auch nicht und diese liessen sich sicherlich ausfiltern.

        Das muss ein ganz raffinierter Trick des Patriarchats sein: gezielt Enten zu produzieren, um den Leuten einzureden, echte Vergewaltigung gäbe es gar nicht.
        Denn das ist doch die Botschaft unter dem Strich. Und anderswo, Rottenham, kehren sie das ganz offensichtlich unter den Teppich, dass es nur weh tut.

        Und so ziemlich alle schauen drüber weg, in einer Massenhypnose oder sowas. Und das ist das allererstaunlichste.

        • Oder die Stürzen sich gerade auf die Fälle die nur geringe Chance haben, um dann wenn die mutmaßlichen Täter freigesprochen werden, behaupten können hier sein die rape Culture am Werk. Das die Frauen lügen könnten, kommt denen gar nicht in den Sinn.

        • Es gibt ja auch das Phänomen, dass Lügner andere Lügner „anziehen“.
          Die Ideologie ist auch von vorneherein darauf ausgelegt, Verlierer zu sein. Das bringt der Opferkult mit sich. Nichts scheint unbeliebter zu sein als Erfolge zu verzeichnen, stets steht man erst am Anfang.

      • Ich finde es immer wieder erstaulich wie Feministinnen sich in Fälle verbeißen, die von Anfang an faul riechen, aber bei so Sachen wie in Rotterdamm, wo seit Jahren über 1000 Mädchen vergewaltigt wurden und werden, so gut wie nichts sagen. Die Täter dort haben eben die falsche Hautfarbe.

        In dem Fall wirklich krass. Nachdem man seit Jahren schon jedes tote Pferd geritten hat (gefühlt 95% aller öffentlich diskutierten „Vergewaltigungsfälle“ stellten sich ja als Falschbeschuldigungen heraus), roch es doch hier jeder halbwegs Vernunftbegabte zehn Meilen gegen den Wind.

        Gut, dass Sheera nichts merkt ist klar. Aber dass selbst eine Politikerin wie Schwesig sich so vergallopiert? Bis zuletzt glaubten ja viele Dummbratzen, sie könnten das Unrecht gegenüber GLL fühlen.

        Manchmal scheint es doch so, als seien Frauen kognitiv-moralisch einfach gegenüber Männern unterentwickelt.

        • ja das ist wirklich krass und nicht nur in Rotherham zu beoachten sondern auch hier bei dem Thema über das hier nicht geredet werden darf.

          „Manchmal scheint es doch so, als seien Frauen kognitiv-moralisch einfach gegenüber Männern unterentwickelt.“

          Achso, dann ist Christian wohl in Wahrheit eine Frau und ich ein Mann denn ich werde hier ständig von „ihr“ gelöscht weil ich darüber schreibe. Und mich ganz „mannhaft“ über ihre Shit Tests, es zu unterlassen, hinewegsetze. Es zumindest versuche.
          Letztes Mal war ich fast davor, zurückzutreten. Aber der Kommentar wurde nicht freigeschaltet. Das habe ich dann als Vorsehung gewertet, dass ich weiter machen soll.

          Aber: Auch in dem fall ist es nicht nur Feminismus, sondern Gesamtgesellschaftlich, links, anti-white, anti kapitalismus, anti islamophobie, komische Selfie Journalisten und Politiker, die über ihre Gefühle reden, diese ganze Suppe usw.
          ok nun kann man natürlich sagen, die ganze Gesellschaft, die ganze Polizei, Justiz usw. macht einfach, was irgendwelche Manuela Schwesigs oder ProffessorX sagen, weil Feminismus irgendwie so mentale Spezialkräfte zur Gedankenmanipulation hat wie der Kristallschädel bei Indiana Jones, aber ist das wirklich so einfach? Dann heisst es immer, Männer seien nicht so „anfällig“ für Herdentrieb, aber jetzt so einfach bleiben alle im Glied (no pun intended)?

          Kurze Frage, sprecht ihr eigentlich in der Realität mit Leuten über diese Sachen? Ich habe da nur ganz wenige mit denen ich darüber reden kann, mit den meisten, beiderlei Geschlechts, ist es fast nur seichtes Geplänkel alle kritischen Themen werden ausgespart.

        • „Kurze Frage, sprecht ihr eigentlich in der Realität mit Leuten über diese Sachen?“

          Wer sich nur halbwegs interessiert blickt es prinziell, egal welches Geschlecht und Alter ab den Zwanzigern (ohne etwas Erfahrung geht es nicht). Auch ohne spezielle Detailkenntnis. Kommt auch nicht aus Medien, sondern allzuhäufig aus dem konkreten Leben.

        • Nur mal so als Beispiel: dass Frauen systematisch bevorzugt werden sollen, ist jedem klar. Dass das Gerede drum verlogen ist, ist genauso jedem klar.
          Die Minderheit, die Feminismus usw verinnerlicht hat, ist nicht gross. Die Sympathisanten sind schon mehr. Aber die checken es langsam, deshalb die eifrigen Bemühungen um Zensur (aus dem, was „Bürgerrechtsbewegung“ sein soll, heutzutage).

  19. Passt hier gerade gut zu:

    „Don’t stick your dick in crazy. Don’t stick your dick in someone who knows crazy. Maybe just to be on the safe side don’t stick your dick in anything. Ever.“

    Zwei junge Leute haben Sex. Er haut morgens früh ab. Sie ist enttäuscht und schreibt ihm noch ein neckische Nachrichten. Sie erzählt das ihrer Mitbewohnerin. Die sagt das war eine Vergewaltigung. Er wird angezeigt.

    Medial wird das natürlich ausgeschlachtet. Er ist überall mit Bild als mutmaßlicher Vergewaltiger abgebildet. Sie bleibt natürlich annonym.

    • in diesem Fall ist das Rechtssystem, welches ernste Anklagen *anonym* zulässt, absolut selbst dafür verantwortlich.

      Dieses Unrechtsystem selbst gehört auf die Anklagebank und nichtmals die angebliche Verursacherin, deren Existenz nichteinmal bekannt ist.
      So ein System ist ein kafkaeskes Unrechtsregime von Willkürjustiz.

      Die Anklage muss persönlich geradestehen. Und gerade in einem Fall einer falschen Anklage, an der sich die Medien natürlich wieder mal hochzogen. Aber nicht, diesen Missstand anzuprangern, sondern ihn zu schaffen, als öffentlicher Pranger.

      Oh, wir sind also schon wieder im Mittelalter.

      • Die freakigen Hexenfeministen, die sich ja durchaus positiv auf das Mittelalter identifizieren, haben noch mehr Grund auf die Justiz sauer zu sein, hier wurde auch hart und fair abgeurteilt.

        War auch kein Sex, Lügen, Video-Schmierenstück, sondern ungleich ernster:

        Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 3: Die Unterstützer und eine Schlussbetrachtung)

        https://blog.psiram.com/2016/07/der-fall-rockel-loenhoff-eine-hebamme-und-die-toedliche-brauchtumspflege-teil-3-die-unterstuetzer-und-eine-schlussbetrachtung/

        Das Opfernarrativ, ganz wie im Fall hier, aber schon extremer:

        „… Rockel-Loenhoff sei als deren prominente Vertreterin am Ende nichts anderes als das willkommene Opfer einer Hexenjagd – oder besser gleich: Hexenverbrennung. Vorgänge, die nicht nur das Gericht erstaunten …“

        „Galionsfigur esoterisch verklärten Frauenkultes“

        Die zwei anderen Teile kann man natürlich auch vorher lesen. Meine Güte, grosse Göttin Gaia!

  20. „Das eine war Burkhard Benecken trotz seiner Niederlage vor Gericht wichtig. Immerhin sei der Vergewaltigungsprozess um seine Mandantin Gina-Lisa Lohfink ein „Präzedenzfall“ und habe eine Änderung des Sexualstrafrechts herbeigeführt. „Das ist ein riesengroßer Erfolg für Frau Lohfink“, sagte Benecken.

    Seine Mandantin wurde zwar letztlich der falschen Verdächtigung überführt. Aber das Prinzip „Nein heißt Nein“ steht jetzt im Gesetz. …“

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article157831564/Der-Justizminister-war-nicht-im-Team-Gina-Lisa.html

    Der Anwalt lässt also durchblicken: die falsche Anklage wäre angeblich notwendig gewesen, um einen „Präzendenzfall“ zu schaffen für das „Nein heisst Nein“….
    Lässt ja durchblicken, wessen Sache er hier betreibt, bestimmt nicht die seiner Mandantin.
    Tja, so kann es einem gehen, wenn man an die falschen Anwälte gerät, die eine „höhere Mission“ haben.

    Dass der „CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich“ betonen muss „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts war richtig“ zeigt nur, dass seine halbherzige Aufforderung an Schwesig „sich bei der Justiz zu entschuldigen“ Vorwand für dieses Lob der „Gesetzesverschärfung“ war….

    „Für Elke Ferner, Vorsitzende des Arbeitskreises sozialdemokratischer Frauen und Staatssekretärin im Familienministerium, war es eher die Kölner Silvesternacht, die den Fokus auf die Unzulänglichkeiten des Sexualstrafrechts gelenkt hat. …“

    Was mit dem angeblichen Grundproblem natürlich noch viel weniger zu tun hatte als der „Prozess um das Starlet“…. Aber man sieht hier wenigstens, dass Ferner konsequent die Muster des feministischen „Diskurses“ anwendet, quer durch die Bank.

    Der auch die „Welt“ sehr unkritisch folgt, btw. Die schreiben nix gegen das „Team Demontage der Justiz“ und damit hat Gina Lisa bestimmt noch am allerwenigsten zu tun.

    • Welche Mission der Anwalt hatte weist du doch gar nicht.
      Er ist als Anwalt bekannt, der publicity schaffen kann. Ich vermute mal das volle Video hatten sie erst nicht eingeplant, danach aber auch recht wenig dagegen machen können. Jetzt geht es darum, ihren Ruf zu wahren und sie sich irgendwie gut darstehen zu lassen. Da ist der Hinweis, dass das Urteil einerseits ein Skandal, aber der Prozess für alle Frauen wichtig war doch durchaus ein probates mittel

      • „Welche Mission der Anwalt hatte weist du doch gar nicht.“

        Die enthüllt er doch frank und frei. Ein „Präzendenzfall“ sei das gewesen.
        Dabei versteckt er sich dann auch noch feige hinter seiner Mandantin und behauptet, die hätte das so gewollt.

        „Er ist als Anwalt bekannt, der publicity schaffen kann.“

        Genau das hat er ja überreichlich zu leisten versucht. Das hat offenbar sogar die coole Richterin genervt, worauf ihr Zitat am Ende des Welt-Artikels doch klar hinweist.

        „Jetzt geht es darum, ihren Ruf zu wahren und sie sich irgendwie gut darstehen zu lassen.“

        Genau das macht der Typ aber nicht, sondern macht aus ihre eine Märtyrerin. Und das ist völlig ausschliesslich an die Adresse des hardcore Feminismus gerichtet. Der soll jetzt wohl animiert werden noch eine Revision zu zahlen ….

        „der Prozess für alle Frauen wichtig war doch durchaus ein probates mittel …“

        Nur, wenn man die Feminstinnen erreichen will. Die haben ja auch offenbar nichts gegen verlorene Prozesse, der ganze Rechtsstaat ist für die ja ohnehin nur „das Patriarchat“.

    • Mit dem Anwalt oder besser dessen Darstellung in den Medien war ich auch erst unzufrieden, inzwischen hab ich ihn aber mal sprechen gehört und bin überzeugt, dass er sowohl von der Unschuld seiner Mandantin bzw. der Richtigkeit ihrer Version überzeugt ist, als auch natürlich vernünftige Argumente hat.

      Der kämpft das Ding noch mit ihr durch, will ich zumindest hoffen.

      • Nebenbei gefragt: DIESE Staatsanwaltschaft und Richterbank ist #teamginalisa jetzt aber (gehen wir davon aus sie gehen in Berufung wie angekündigt) schon los for good, oder?

        Dann wüchsen die Chancen auf ein rechtsstaatliches Verfahren natürlich sprunghaft.

        • Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das fiese Patriarchat (hier in Gestalt einer Richterin und einer Staatsanwältin) jetzt locker lässt?

          Aber im Ernst: Ich wüsst schon gerne, was an diesem Verfahren nicht rechtsstaatlich gewesen sein soll.

        • Ich wüsst schon gerne, was an diesem Verfahren nicht rechtsstaatlich gewesen sein soll.

          Dieses Verfahren war allein schon deshalb nicht rechtsstaatlich, weil Semikolons maßgebliche Meinung keinen Einfluss auf das Urteil hatte…

        • „Ich wüsst schon gerne, was an diesem Verfahren nicht rechtsstaatlich gewesen sein soll“

          Eine Frau hat nicht bekommen was sie wollte. Kann es ein größeres Verbrechen geben?

  21. Hier ist so ein begriffsmässiges Grundmissverständnis, welches mal aufgespiesst gehört, aus genderama, das übliche Zitat der immerfort um die „Demokratie“ „besorgten Journalisten“, aus dem „Tagesspiegel“-Kommentar gleich unter „1.“:

    „Politiker …. haben die Institutionen der Demokratie zu schützen, zu denen sie selbst gehören.“

    http://genderama.blogspot.de/2016/08/vermischtes-vom-24-august-2016.html

    „Demokratie“ bezieht sich vor allem aber nur auf eine jener „Institutionen“, das Parlament. Dieses möchte ganz offenbar politischen Einfluss auf die anderen Institutionen, die des Rechts und der Umsetzung, nehmen. „Schützen“ wäre nichtmal die echte Aufgabe, wie man uns hier weismachen will. Es wäre vielmehr schlicht eine Pflicht des Parlaments, die in Ruhe zu lassen.

    Dass diese Übergriffe dann nicht angeprangert werden, sondern irgendwie in den Kontext von „Schutz“ gestellt werden, erinnert wohl nicht zufällig an die übliche Praxis, dass unbefugte Machtausweitungen sich typischerweise auf irgendwelche „Schutz“-Funktionen beruft. Auch in der Rhetorik von der „Schutzlücke“ anzutreffen.

    Und jetzt kommt der Zivil-*Schutz*. Und als nächstes direkt so gennante „Schutzgesetze“ oder wohin läuft das?

    • Arne generell:

      „Man kann nur hoffen, dass populistische Politker und Parteien, die mit ihrem irren Geschlechterhass keine Skrupel haben, sogar den Rechtsstaat zu tropedieren, dafür wenigstens von den Wählern bestraft werden. Eine feministische Gesinnungsjustiz hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Wegen genau solcher Abenteuerlichkeiten sind SPD und Grüne auch für Linke mit moralischen Prinzipien unwählbar geworden.“

      Wobei natürlich noch ergänzt werden sollen, dass auch die rechten Saftsäcke von der CDU/CSU keine Stimme verdient haben. Die stehen doch freudig lächend hinter allem und überlassen die Drecksarbeit den genannten Parteien der nützlichen Idiotien.

      Jeder, der an der Unabhängigkeit von Justiz und auch Polizei gelegen ist und darin den Garant für unsere „Freiheitlichkeit“ sieht, sollte den gesammelten Parteien versuchen ihre Handlungsfähigkeit einzuschränken.

      Bewusst nicht zur Wahl gehen oder Spitterparteien wählen, dass die gebremst werden in ihren autoritären Ambitionen… Was ja schon so viele machen.

    • „11. Die Post. …Einer schreibt mir dazu:

      …. Es ist bezeichnend, wie die Medien vorgehen: Vor der Entscheidung im Bundestag haben sie allerlei Propaganda gemacht, wirklich alles genutzt, Köln oder Lohfink oder sonstwas. Jetzt, da das Ding durch ist, tut man so, als kümmere einen die Wahrheit. Das kann man bei Spiegel-Online am besten sehen. …“

      Das übliche wash-rinse-repeat. Man muss doch für die eigene „Glaubwürdigkeit“ sorgen. Dass man sich um „die Wahrheit“ kümmere ist nur eine Voraussetzung für die nächste Attacke.

      Währenddessen, in der Extremistenbrutkammer Heise-„Telepolis“:

      „Mein Telepolis-Korrespondent macht mich auf Peter Nowaks Beitrag „Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen“ aufmerksam. Nowak missfällt dieses Urteil deshalb: „Es spricht einer Frau das Recht ab, selbst zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist“.“

      Ein Kommentator dazu:

      „Wer eine politische Justiz fordert, die beliebig Straftatbestände nachträglich definieren kann, will den Polizeistaat und Gesinnungsjustiz.“

      Dieser Nowak behauptet tatsächlich, dass eine situationsbedingte Definition, wie sie die Anklage erhebt, Rechtsgrundlage sein soll:

      „das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen .. (und) .. spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist.“

      Ich wette Herr Nowak ist im Herzen einer jener Deutschen, die in Personalunion gerne „Richter und Henker“ wären und den Feminismus und den Fall hier dazu natürlich hervorragend nutzen können.

  22. “ nur eine Vergewaltigung ist strafbar, ein Widerling zu sein eher nicht

    vermutlich hat sie das ganze professionell gesehen, es ging drum Kontakte zu knüpfen um im Geschäft zu bleiben. Und im Zweifelsfall hätte sie sich einen steinreichen Bundesliga- Profi angeln können.“

    „Das würde ich ihr jetzt nicht direkt unterstellen wollen. Es kann vielleicht auch mit rein gespielt haben, aber das als ihr ausschließliches Motiv zu sein, glaube ich eher nicht.

    Ich könnte mir vorstellen, dass gerade dieses Gefühl der Demütigung, das sie wohl zweifelsohne erfahren hat, dazu beigetragen hat, dass sie im Endeffekt mit dem Gedanken „Das wollte ich alles so nicht“ zurückgeblieben ist. Vielleicht auch erst nach ein paar Wochen, nachdem sie das Video gesehen hatte, nachdem es mit den Typen zum Streit kam und die ganze Geschichte ihren Lauf nahm.

    Aus diesem Gefühl, dass alles so nicht gewollt zu haben, und einer zusätzlich schlechten Beratung kann dann, wenn man nicht gut differenzieren kann vielleicht auch schnell mal ein „ich wollte das alles so nicht, ich wollte das Video nicht, ich wollte den Sex so eigentlich auch gar nicht –> es war eine Vergewaltigung“ werden. Vielleicht wollte sie das Gefühl der Demütigung dann auch einfach wieder zurückgeben. Wie ihr mir, so ich euch.

    Ich finde ihr Verhalten auch nicht richtig. Es wäre besser gewesen mal zu reflektieren, was da alles scheiße gelaufen ist und ob sie nicht bessere Wege finden könnte als denjenigen, den sie eingeschlagen hat. Aber unterm Strich tut sie mir irgendwie Leid. Wohl auch, weil sie vielleicht selbst gemerkt hat, wie kaputt das alles eigentlich ist. Zumindest lässt mich die Äußerung, dass sie jetzt ihr Abitur machen und studieren will, so vermuten.

    katiafox“

    Ungefähr so würde ich es auch sehen.

    • und weil ich das nach den bekannten Informationen so einschätzen würde, wäre ich nicht für eine Bestrafung von Lohfink gewesen.

      Ihr sagt jetzt sicher wieder, Frauen sind unzurechnungsfähig oder so, aber es kann halt wirklich auch so sein, dass freiwilliger Sex WÄHREND des Sex zu was anderem wird und dann eben anders wahrgenommen wird von der Person. Ein krasses Beispiel dafür wäre in de Serie Banshee zu sehen.

      http://www.cutscenes.net/videos/3975/banshee-rape-scene/

    • „ich wollte das alles so nicht, ich wollte das Video nicht, ich wollte den Sex so eigentlich auch gar nicht –> es war eine Vergewaltigung“ werden.“

      Ich versteh den Komplex übrigens so:

      Zu einer Vergewaltigung im juristischen Sinne wurde es erst durch ihre Aussage mit den Betäubungsmitteln, die ihr unbekannt verabreicht haben könnte zuvor. In dem Falle wäre sie nämlich u.U. nicht mehr einwilligungsfähig gewesen, selbst wenn sie von außen nur an eine leicht-verstrahlte Berghain-Gängerin oder die typische (häufig ebenso gedrugte) Pornodarstellerin von ihrem Verhalten her erinnerte.

      Wenn sie einen Filmriss hatte wie sie sagte, ist es auch recht wahrscheinlich, dass die Dosis ausreichte um ihr Denken, Empfinden und Erleben erheblich zu beeinflussen bzw. zu stören.
      (Und trotzdem hat sies geschafft, „Nein“ und „Hör auf“ zu rufen in Richtung Kamera. Respekt!)

      Und es würde natürlich auch total erklären, warum sie 1. mit dem einen Typen, mit dem sie allein schon eine Nacht verbracht hatte, auch über den Abend hinaus noch Kontakt hielt (bis zur Veröffentlichung des „Vergewaltigungsvideos“ maximal, schätz ich) und 2. während der Erst-Befragung zunächst vom Wort Vergewaltigung Abstand nahm. Sie wusste schlicht nicht mehr was passiert war, bis das Video ihr auf die Sprünge half.

      And now imagine all of this and more happened to you…

      • Problem ist nur, dass man bei einem Filmriss am nächsten Tag wohl gewöhnlicherweise erst einmal überall herumfragen würde, was man so gemacht haben könnte. Und das gilt erst recht dann, wenn man angeblich nach der Nacht zahlreiche Hämatome, Kratzer und Schmerzen gehabt haben will. Doch GLL war das nicht wichtig.

        Auch schreibt man dann wohl kaum in einer ersten Strafanzeige wegen der Verbreitung der Videos, dass man einvernehmlichen Sex hatte, wenn man doch angeblich gar nicht wusste, was an dem Abend überhaupt passiert war.

        Und komisch ist auch, dass GLL von angeblichen Schlägen berichtete, die auf keinem Video zu finden waren, sie sich also plötzlich auch an Dinge erinnern konnte, die sie nicht mittels der Videos rekonstruieren konnte. Auch sprach sie von zahlreichen Hämatomen und Kratzern und Schmerzen im Intimbereich und trotzdem stieg sie merkwürdigerweise mit ihrem angeblichen Peiniger am nächsten Abend wieder ins Bett und schrieb ihm, dass sie ihn vermisst. Der Sextrieb und die patriachale Unterdrückung waren wohl irgendwie stärker als die angeblichen Schmerzen.

        Leider konnte sich nur kein Arzt finden lassen, der irgendwelche dieser Verletzungen bestätigt hätte. Komischerweise war der Arzt auch engegen der Behauptung von GLL nicht am Folgetag, sondern erst ca. 2 Wochen später nach ihrer Anzeige aufgesucht worden. Irgendwie ließ sich wohl kein Arzt finden, der für GLL ihre getätigten Behauptungen bestätigen wollte.

        GLL hat auch wirklich verdammtes Pech im Leben, dass sich ihre Behauptungen so überhaupt gar nicht bestätigen lassen wollen und schlimmer noch, der ermittelbare Sachverhalt (Videos, Verhalten nach dem Abend, …) auch noch merkwürdigerweise blöderweiese ziemlich den Eindruck vermittelt, dass sie lügt. Blöderweise irrte sich GLL dann auch noch in ihrer ersten Strafanzeige, wo sie noch vom einvernehmlichen Sex sprach. Und blöderweise war ihr Sextrieb trotz der angeblichen Hämatome, Kratzer und Schmerzen, die blöderweise auch keiner bestätigen kann, auch noch wichtiger, so dass sie am Folgetag lieber noch einmal mit ihrem angeblichen Vergewaltiger ins Bett gestiegen ist.

        Und, wenn das nicht schon Pech im Leben genug ist, dann kommen blöderweise auch noch ein Gutachter, der von KO-Tropfen keine Ahnung hat und erstellt falsche Gutachten. Und dann auch das riesen Pech, dass nicht nur die Staatsanwältin, sondern auch noch die Richterin, die ihre juristischen Examen aufgrund von Quoten bestanden haben oder im Lotto gewonnen haben müssen und von ihren Jobs ersichtlich keinen blassesten Schimmer haben. Und dann noch das riesengroße Pech, dass auch schon das erste Gericht keine Vergewaltigung erkennen konnte und die beiden Männer diesbezüglich nicht verurteilt wurden. Und dann das Pech, dass der eigene Anwalt auch noch ein Mann ist und nicht in der Lage war, die Zeugen so auszuquetschen, dass das Gericht Zweifel bekommen würde.

        Das ist aber auch eine völlige Aneinanderkettung von übelsten Pech im Leben, welches in diesem Universum nur Frauen treffen kann.

        Für wie blöd wollen Frauen einen eigentlich verkaufen? Wenn ein Sachverhalt einen Richter zu einer zweifelsfreien Überzeugung führen kann, dann dieser hier.

        Aber ich gebe GLL einen ziemlich totsicheren Tipp. Sie muss einfach nur durch alle Instanzen gehen, so dass sie nach Ausschöpfung des Rechtsweges Verfassungsbeschwerde erheben kann. Und beim Bundesverfassungsgericht sitzt dann voraussichtlich die Verfassungsrichterin Susanne Baer, die sich bei einigen schon einen entsprechenden Ruf als ideolgisch feministisch verblendet erarbeitet hat und – so wie ich das zugegebenermaßen nur am Rande mitbekomme – wirklich immer zu Gunsten von Frauen entscheidet. So hat sie z.B. mit dafür gesorgt, dass niederträchtige Mütter, die Männern Kuckuckskinder unterjubeln und Unterhalt erschleichen, nicht einmal den Namen des echten Vaters preisgeben brauchen (damit er Regress nehmen kann), weil man Frauen nichts zumuten kann, egal wie niederträchtig sie sich auch vorher verhalten haben. Susanne Baer war zudem auch daran beteiligt, dass Claudia D. Kachelmann trotz rechtskräftigen Freispruchs weiterhin der Vergewaltigung bezichtigen darf, obwohl § 190 StGB eigenlich völlig eindeutig ist, dass man bei ehrverletzenden Behauptungen in Bezug auf Straftaten keinen Wahrheitsbeweis mehr führen kann, wenn man diesbezüglich rechtskräftig freigesprochen wurde.

        Ich kenne jedenfalls kein Urteil von Susanne Baer, welches nicht zu Gunsten von Frauen entschieden wurde. Da ich das BVerfGG inzwischen für ein ziemlich politisch ideologisch verseuchtes Gurkengericht halte, würde ich schon jetzt einiges darauf verwetten, dass Susanne Baer schon irgendwie dafür sorgen wird, dass GLL dort gewinnen wird. Es lernt zwar jeder Student, dass das BVerfGG keine Superrevisionsinstanz ist und in der Vergangenheit fast alle chancenlos waren, wenn ein voriges Gericht zu einer begründeten und nachvollziehbaren Entscheidung in Bezug auf die Überzeugungsbildung gekommen war, aber zu Gunsten von GLL wird dass Susanne Baer vermutlich schon irgendwie zurechtbiegen und neue Wege finden, die sich aufgrund von jahrtausendlanger Benachteiligungen von Frauen erklären lassen, die kein Mensch jemals überzeugend dargelegt hat und nur behauptet werden braucht. Zu Not muss zu Gunsten von GLL in dubio pro reo angewandt werden, da bei ihr nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie von Außerirdischen paralysiert wurde und bei einer derartigen KO-Paralyse zwar noch aktiv handeln kann, aber ausschließlich nur als Frau keine freien Entscheidungen mehr treffen kann. Selbstverständlich lässt sich diese außerirdische KO-Paralyse nicht zu Gunsten von Männern anwenden, denn es erscheint vollkommen absurd und lebensfremd, dass Männer von Außerirdischen paralysiert werden könnten.

        Feministinnen haben ohnehin noch nie wert darauf gelegt, überzeugend zu sein oder gleiche Maßstäbe auf alle anzuwenden.

        • „Problem ist nur, dass man bei einem Filmriss am nächsten Tag wohl gewöhnlicherweise erst einmal überall herumfragen würde, was man so gemacht haben könnte.“

          Sie hat sich ja mit ihm (also dem Nicht-Filmer, wenn ich das richtig verstanden habe) ausgetauscht noch am nächsten Tag und ich meine sogar getroffen nach seiner „Sorry, ich war ein Arschloch“-SMS. Die Du Dir wie erklären würdest btw?

          Weiß keiner von uns, ob sie nachgefragt hat, wie er antwortete, ob sie nochmals GV hatten, oder sie (wenn ihre Version stimmt wahrscheinlicher) noch so zerschossen war, dass sie nach wenigen Minuten Gespräch praktisch im Stehen eingeschlief.

          „Auch schreibt man dann wohl kaum in einer ersten Strafanzeige wegen der Verbreitung der Videos, dass man einvernehmlichen Sex hatte, wenn man doch angeblich gar nicht wusste, was an dem Abend überhaupt passiert war.“

          Dass sie GV hatte, muss und wird sie auch ganz ohne Erinnerungswissen gespürt haben, also rein körperlich.

          Sie wollte aber unter Garantie keinerlei Verfahren anzetteln bis sie (ohne anwaltlichen Beistand, wie ich las) erstvernommen wurde (auf Vorladung?) – und damit wäre die Vorsätzlichkeit ihrer angeblichen Straftat auch bereits hinfällig.

          Das mit der „Einvernehmlichkeit“ hat sie überdies – bis ich Anderes aus ihrem Mund höre verteidige ich diese Ansicht – nie so gesagt.

          Gesagt haben soll sie auf Nachfrage: „Vergewaltigung? Das ist so ein großes Wort. Wie nennt man das, wenn man Sex nicht will?“

          „Und komisch ist auch, dass GLL von angeblichen Schlägen berichtete, die auf keinem Video zu finden waren, sie sich also plötzlich auch an Dinge erinnern konnte, die sie nicht mittels der Videos rekonstruieren konnte.“

          Flashbacks. Völlig normal. Du kannst nicht willentlich entscheiden, wann Du Dich an was wie detailliert erinnerst, wenn eben Dein Bewußtsein durch Substanzen verändert wurde und das auch noch ohne Dein Wissen und Einverständnis.

          „Der Sextrieb und die patriachale Unterdrückung waren wohl irgendwie stärker als die angeblichen Schmerzen.“

          Es wäre schon toll, wenn Frauen Vergewaltiger so sehr hassen würden wie Männer „Petzen“ bzw. nichtmal-amtlich-unterstützte Opfer-Zeuginnen. Ihr als Geschlecht seid halt einfach engagierter und rigoroser was das angeht, muss ich Euch zugestehen.

          „Leider konnte sich nur kein Arzt finden lassen, der irgendwelche dieser Verletzungen bestätigt hätte.“

          Ich hörte, sie hätte da nachgeliefert in Form ihrer Gynäkologin oder so?

          „Und, wenn das nicht schon Pech im Leben genug ist, dann kommen blöderweise auch noch ein Gutachter, der von KO-Tropfen keine Ahnung hat und erstellt falsche Gutachten.“

          Schon sehr, sehr ärgerlich sowas.

          „Und dann auch das riesen Pech, dass nicht nur die Staatsanwältin, sondern auch noch die Richterin, die ihre juristischen Examen aufgrund von Quoten bestanden haben oder im Lotto gewonnen haben müssen und von ihren Jobs ersichtlich keinen blassesten Schimmer haben“

          Und das erst!

          „Das ist aber auch eine völlige Aneinanderkettung von übelsten Pech im Leben, welches in diesem Universum nur Frauen treffen kann.“

          Du sagst es.

          Wobei: in meiner Phantasie könnt ichs sogar noch weiter steigern, das nur für Frauen erfahrbare Leid dieser Welt.

          Wenn ich mir vorstelle, sie würde nicht hormonell verhüten und wäre schwanger geworden während dieser Erfahrung.

          Wenn ich mir vorstelle, sie wäre schwanger geworden in einem Land wie Polen z.B., wo sie nicht hätte abtreiben dürfen.

          Wenn ich mir vorstelle, sie hätte diese hypothetische, ungewollte Schwangerschaft nicht abgetrieben, aber eine Fehlgeburt erlitten.

          Wenn ich mir vorstelle, sie hätte diese Fehlgeburt erlitten, lebte z.B. in den USA und würde nun von einem Gericht wegen Totschlags an ihrem Ungeborenen für acht Jahre ins Gefängnis müssen.

          Last but not least könnte ich mir auch vorstellen, wie sehr sich diese grässlichen Zustände noch steigern ließen, würde man den mir bekannten Maskus Gesetzgebungskompetenzen zuerkennen.

        • >>> also dem Nicht-Filmer, wenn ich das richtig verstanden habe

          Gemäß der eigenen Managerin von GLL hat GLL ihr am Folgetag gesagt, dass die Managerin doch mal das Handy von PF kontrollieren solle, die dann auf seinem Handy „acht, neun oder zehn“ Sexvideos gelöscht habe.

          http://www.welt.de/vermischtes/article156625886/Im-Lohfink-Prozess-wird-es-jetzt-kurios.html

          Demanch hatte sie sich mit dem Filmer noch einmal getroffen (es haben wohl beide Männer gefilmt).

          Auch hat die eigene Managerin von GLL ausgesagt, dass Sie PF am Folge-Folgemorgen aus dem Bett von GLL geschmissen habe.

          „Ich bin ausgerastet. Ich bin zu Gina ins Zimmer, habe Pardis aus dem Bett geworfen.“

          http://www.bild.de/regional/berlin/gina-lisa-lohfink/forsetzung-prozess-in-berlin-wegen-falscher-verdaechtigung-46499872.bild.html

          Aber gut, wahrscheinlich haben die beiden dort im Bett eine Trennwand gehabt und allenfalls nur Briefmarken zusammen angeschaut.

          Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass die Managerin von GLL als Zeugin vor Gericht erklärt haben soll, dass sie PF aus dem Bett im Zimmer von GLL geschmissen habe.

          >>> Weiß keiner von uns, ob
          >>> sie nachgefragt hat

          Richtig. Komisch ist nur, dass in den Medien nichts darüber berichtet hat, dass GLL das versucht hätte. Außerdem, wieso sollte sie nur PC gefragt haben. Aufgrund des angeblichen Filmrisses weiß sie doch gar nicht, mit wem sie den ganzen Abend noch verbracht haben könnte. Wäre es da nicht schlau gewesen, alle zu befragen, die möglicherweise noch etwas zu dem Abend sagen könnten. Ich meine, insbesondere bei angeblichen Hämatomen, Kratzern und Schmerzen im Intimbereich.

          Auch die Managerin hat hierzu offenbar nichts ausgesagt, dass GLL ihr irgendetwas von einem Filmriss berichtet hätte oder man zusammen Ideen gesammelt hätte, wie man die Stunden des Filmrisses aufklären könnte. Auch von angeblichen KO-Tropfen war hier nicht die Rede und GLL meint ja zu wissen, wie man sich nach KO-Tropfen fühlen würde.

          Und trotzdem ist sie mit dem wieder zusammen im Bett, der ihr nach ihren eigenen angeblichen Vorstellungen KO-Tropfen gegeben haben könnte und ursächlich für ihre angeblichen Hämatomen, Kratzern und Schmerzen gewesen sein könnte.

          Aber vielleicht haben ja Außerirdische GLL auch an diesem Abend erneut paralysiert. Wer kann das schon ausschließen?

          >>> Das mit der „Einvernehmlichkeit“ hat sie überdies
          >>> – bis ich Anderes aus ihrem Mund höre verteidige
          >>> ich diese Ansicht – nie so gesagt.

          Die Anzeige wurde tatsächlich von ihrem Anwalt gestellt, der sich das mit der „Einvernehmlichkeit“ sicherlich nur frei aus dem hohlen Bauch ausgedacht hat und damit seine Anwaltszulassung riskiert. Angeblich soll der Anwalt sogar geschrieben haben „ganz klar, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt hat.“

          Und wer kann bitte schon zweifelsfrei ausschließen, dass es nicht vielleicht doch auch Außerirdische gewesen sein könnten, die den Anwalt von GLL paralysiert haben, damit dieser sich solche Dinge frei ausdenkt, ach ne, Männer können von Außerirdischen ja nicht paralysiert werden. Aber es könnten ja Außerirdische gewesen sein, die den Schriftsatz des Anwaltes einfach nachträglich mit Zaubertinte verändert haben und das mit der „Einvernehmlichkeit“ in den Schriftzsatz einfach eingefügt haben, weil sie witzig sein wollten. Das kann keiner zweifelsfrei ausschließen.

          Vielleicht sind das ja auch KO-Tropfen gewesen, deren Wirkung nie aufhören und GLL ist bis heute in keinem Zustand, in der sie eigene Entscheidungen treffen kann. Vielleicht sind Frauen auch allegmein dazu gar nicht in der Lage! Wer kann das schon sicher sagen?

          >>> Ich hörte, sie hätte da nachgeliefert
          >>> in Form ihrer Gynäkologin oder so?

          Ja, sie hat einen Untersuchungsbefund nachliefert, wo die Gynäkologin schreibt: „Keine frischen oder älteren Hämatome, keine Kratzspuren, keine Verletzungen.“

          Mit anderen Worten, die Gynäkologin konnte nichts finden.

          http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

          Dort steht im Übrigen auch, dass die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ausführte, dass in GLL ersten Strafanzeige noch von einvernehmlichen Sex die Rede war. Aber vermutlich denkt die Staatsanwältin sich das aus purer Boshaftigkeit auch einfach nur aus.

          >>> Es wäre schon toll, wenn Frauen
          >>> Vergewaltiger so sehr hassen würden

          Wollen Sie damit sagen, dass es nicht ungewöhnlich sei und es völlig normal sei, dass Frauen Vergewaltigungen als so schlimm empfinden, dass sie gleich sofort wieder mit dem Vergewaltiger zusammen ins Bett hüpfen und zusammen die Nacht verbringen. Da man sich ja erst 2 Tage zuvor kennen gelernt hatte, bestanden ja noch nicht einmal Abhängigkeiten zueinander.

          >>> und wäre schwanger geworden während dieser Erfahrung
          >>> sie wäre schwanger geworden in einem Land wie Polen z.B., wo sie nicht hätte abtreiben dürfen
          >>> sie hätte diese hypothetische, ungewollte Schwangerschaft nicht abgetrieben, aber eine Fehlgeburt erlitten.
          >>> sie hätte diese Fehlgeburt erlitten, lebte z.B. in den USA und würde nun von einem Gericht
          >>> wegen Totschlags an ihrem Ungeborenen für acht Jahre ins Gefängnis müssen.

          Stellen sich vor, all diese schrecklichen Dinge gibt es immer noch in Deutschland. Aber halt ausschließlich nur gegen Männer. Männer können genauso Substanzen in die Getränke gemischt bekommen und dann gegen ihren Willen sexuell ausgenutzt werden bzw. die Frau dabei schwanger werden und Samen rauben. Männer in Deutschland dürfen auch heute noch nicht unerwünschte Kinder abtreiben, die gegen ihren Willen gezeugt und ausgetragen werden und müssen dann auch noch Unterhaltszahlungen leisten und sogar gegenüber der niederträchtigen Frau. Und Männer, die dafür sorgen, dass das Kind tot geboren wird, müssen auch heute noch in Deutschland mit Gefängnisstrafen leben.

          Wenn Sie das also alles ganz schrecklich schlimm pfinden, dann kämpfen Sie politisch sicher dafür, dass Männern in Deutschland endlich gleiche Rechte und somit ein eigenes Abtreibungsrecht zugestanden wird, damit Nein endlich Nein heißt und Männer nicht mehr gegen ihren Willen zum Vater gemacht werden können.

          Ach ich vergaß, Feministinnen waren ja noch nie um echte Gleichberechtigung bemüht, sondern immer nur um den Ausbau ihrer Privilegien und das, was sie bei sich selber als ganz schlimme Lebenserfahrungen mit maximaler Opferstellung empfinden, kann für Männer ja nicht weiter schlimm sein. Denn Frauen hatten noch nie Empathie für Männer.

        • Die Rolle der Ex-Managerin scheint sowohl zentral für das gesamte Geschehen zu sein wie auch recht dubios.

          Über sie ist der Kontakt überhaupt zustandegekommen, sie will die Handyvideos vernichtet haben eh sie jemand zu Gesicht bekam, sie hat ohne vorherige Rücksprache mit Lohfink den Anwalt eingeschaltet und und und.

          Also ich verstehe, warum sich Gina Lisa (im Streit) von ihr trennte – wobei ich ehrlich gesagt auch schon über die Information gestolpert bin, man hätte die Arbeitsbeziehung bereits Dezember 2011 – also vor der Tat – aufgelöst. Mmh. Ich könnte zwar meine Spekulation formulieren, aber ich lass das lieber jetzt…

          „Nach diesem Tag hat man eher den Eindruck, dass entweder Pardis F. lügt oder auch Alexandra Sinner, so widersprüchlich sind ihre Geschichten.“, heißts im ersten von Dir verlinkten Beitrag.

          Ich nehme an, das Gericht hat die Angaben Sinners außenvorgelassen da zu zweifelhaft.

          Hätte man ihr Glauben geschenkt, würde es wiederum schwer nachvollziehbar, weshalb die beiden Nebenkläger (oder einer, whatever…) für die Verbreitung der Videos „sanktioniert“ wurden.
          Dazu übrigens hat nicht zufällig irgendwer noch detailliertere Hinweise?

          „Mit anderen Worten, die Gynäkologin konnte nichts finden.“

          Das ist natürlich doof, aber nicht unerklärlich wenn der Arztbesuch 10 Tage nach dem Geschehen erfolgte. Durchaus möglich, dass sie sich im Patientengespräch, in dem der diskutierte Sachverhalt scheinbar zur Sprache kam, mitfühlend gebar, was Gina Lisa dann zu der Annahme verleitet haben könnte, in ihr eine vorladbare Zeugin für ihre Version gefunden zu haben.

          Aber ich erinnere gern auch nochmal daran, dass Dinkels medizinischer (random) Erst-Untersucher im Krankenhaus wenige Stunden nach der Tat leider leider auch nicht für maßgeblich erachtet wurde vom damaligen Gericht.

          Also selbst wenn Lohfink Alles perfekt gemacht hätte – was sie unter den von ihr angegebenen Umständen gar nicht vermocht hätte – und ihre Ärztin ihr Verletzungen attestieren hätte können, wäre damit nicht garantiert gewesen, dass nicht noch von irgendwoher ein Gutachter auftauchte mit seiner Fingerfarben& Gouda-Show, die diese Verletzungen für das Gericht angeblich überzeugend als Selbstschädigungen offenbarten.

          „Dort steht im Übrigen auch, dass die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ausführte, dass in GLL ersten Strafanzeige noch von einvernehmlichen Sex die Rede war.“

          s.o.
          Mein Kenntnisstand ist nach wie vor, dass die Erst-Anzeige nicht von Gina Lisa ausging und sie auch gar nicht vorbereitet war auf das was sie bei ihrer Vernehmung erwartete.

          You have to take that into account.

          Zum Rest:
          „Männer können genauso Substanzen in die Getränke gemischt bekommen und dann gegen ihren Willen sexuell ausgenutzt werden“

          ist nur nicht ganz so häufig und auch nicht ganz so einfach, mein ich.

          „bzw. die Frau dabei schwanger werden und Samen rauben.“

          Bobbeles Besenkammer comes to mind. Der zumindest mir einzig-bekanntgewordene, behauptete Samenraub der deutschen Geschichte. Hat ihm das irgendwer eigentlich abgekauft damals?
          Nicht wirklich, oder?

          „Männer in Deutschland dürfen auch heute noch nicht unerwünschte Kinder abtreiben, die gegen ihren Willen gezeugt und ausgetragen werden und müssen dann auch noch Unterhaltszahlungen leisten und sogar gegenüber der niederträchtigen Frau. Und Männer, die dafür sorgen, dass das Kind tot geboren wird, müssen auch heute noch in Deutschland mit Gefängnisstrafen leben.“

          Du möchtest an Schwangeren begangene Körperverletzungen straffrei stellen, versteh ich das richtig?

          Männer haben die Möglichkeit sich reversibel vasektomieren zu lassen und sollten viel häufiger auch davon Gebrauch machen, lautet meine Entgegnung in Kurzform. Da brauchts auch überhaupt keine Gesetzesänderung für, ihr seid bereits gleichberechtigt. Ihr seid nur nicht mehr die Einzigen mit Rechten.
          Und das ist auch gut so.

        • Achso, jetzt kommt also auch noch das nächste große Riesen-Pech hinzu, dass auch noch die eigene Managerin von GLL ihr den Rücken fällt und sich aus Boshaftigkeit völlig frei ausdenkt, dass GLL auch am Folgetag noch mit dem Mann in einem Bett war.

          Und Sie wollen doch nicht ernsthaft vertreten, dass die Managerin ohne Rücksprache mit GLL einen Anwalt mit der Strafanzeige beauftragt hat und dem Anwalt dann frei ausgedachte Geschichten über die Einvernehmlichkeit erzählt. Ein Anwalt benötigt gewöhnlicherweise eine Vollmacht und kann erst dann Erklärungen für den Vertretenen abgeben. Aber auch hier hatte GLL sicherlich nur wieder das größte Pech, dass der Anwalt auch ohne Vollmacht mit erfundenen Geschichten für GLL tätig wurde.

          Können Sie sich an irgendwelche Medienberichte erinnern, dass GLL oder ihr jetziger Anwalt die Ausführungen der Managerin als falsch oder frei erfunden bezeichnet hätten? Wenn Nein, wieso nicht? Wäre es hier nicht vielleicht naheliegend, dass GLL mit den Ausführungen der Managerin einverstanden war, es also ziemlich unstreitig erscheint, dass GLL am Folgetag noch mit dem einen Mann erneut gemeinsam in einem Bett gelandet war? Aber vielleicht hatte GLL wieder nur großes Pech, dass sie und ihr Anwalt es einfach nur verpennt haben, die angeblich nur ausgedachten Geschichten der eigenen Managerin zu bestreiten und als frei erfunden zu bezeichnen. Und blöderweise ist die Managerin auch schon die zweite Zeugin gewesen, die erklärt, dass GLL auch am Folgetag mit dem einem Mann noch einmal in einem Bett war. Denn zumindest dieser Punkt deckt sich ja mit den Aussagen von PF, so widersprüchlich die Aussagen der Managerin und von PF im Übrigen auch gewesen sein mögen. Zumindest diesbezüglich decken sich die Angaben der Zeugen.

          >>> Ich nehme an, das Gericht hat die Angaben
          >>> Sinners außenvorgelassen da zu zweifelhaft.

          Ein Gericht kann auch zum Ergebnis gelangen, dass nur Teile einer Aussage glaubwürdig und wahrheitsgemäß erscheinen, insbesondere dann, wenn diese Teile sich mit Aussagen anderer decken, die ansonsten völlig unterschiedlich sind und somit nicht von gleichen Motiven gesteuert werden.

          Die Aussagen von AS waren in vielen Punkten zudem nicht besonders entscheidungserheblich und auch nicht geeignet, Zweifel zu erzeugen, dass GLL in Bezug auf die ihr angeblich zugefügte Gewalt und ihren angeblichen Filmriss vielleicht doch die Wahrheit gesagt haben könnte. Im Gegenteil bestätigte AS vielmehr, dass von angeblicher Gewalt, Hämatomen, Kratzern und Schmerzen am Folgetag noch keine Rede war und sie PF nur und erst rausgeschmissen hatte, als sie davon erfahren hatte, dass die Videos angeblich zum Kauf angeboten worden waren. Bis dahin hatte die Managerin überhaupt kein Problem damit, dass GLL mit PF erneut eine Nacht zusammen verbringen..

          >>> Hätte man ihr Glauben geschenkt, würde es
          >>> wiederum schwer nachvollziehbar, weshalb
          >>> die beiden Nebenkläger (oder einer, whatever…)
          >>> für die Verbreitung der Videos „sanktioniert“ wurden.

          Wieso ist das nicht nachvollziehbar? Die Videos können doch auch vor der Löschung durch AS schon verbreitet worden sein. Es erscheint zudem ziehmlich naheliegend, dass zumindest einer der beiden Männer die Videos verbreitet haben muss, die auf seinem Handy abgespeichert waren, da ein Hacker, der sich in die Handys eingehackt hat, nicht die naheliegenste Variante ist. Natürlich ist es auch möglich, dass es stimmt, dass der eine die Viedos nur engen Kumpels gezeigt bzw. gesendet hatte (was wohl auch schon eine Verbreitung darstellt) und erst diese Dritten dann die Videos in die Netzwerke verbreitet haben. Wer die Videos letztlich tatsächlich in die Netzwerke verbreitet hat, insbesondere die sinnverfälschte zurechtgeschnittene Version, kann wohl bisher keiner von uns oder dem Gericht mit ausreichender Sicherheit sagen. Der eine Mann (PF) hatte ja angegeben, dass er den diesbezüglichen Strafbefehl akzeptiert hat, weil er weitere Öffentlichkeit vermeiden wollte. Und beim anderen Mann (SCP) ist mir nicht ganz klar wie der Verfahrensstand ist. Wenn ich das richtig verstehe, bestreitet dieser, etwas mit der Verbreitung zu tun zu haben und weil er untergetaucht war, konnte wohl auch der Strafbefehl nicht zugestellt werden. Ob jetzt der Strafbefehl im Wege einer öffentlichen Bekanntmachung zugestellt und wirksam geworden sein könnte (was wohl rechtlich nicht zulässig ist) oder ob das Verfahren ihm gegenüber vielleicht sogar noch läuft, weiß ich nicht.

          >>> Das ist natürlich doof, aber nicht unerklärlich
          >>> wenn der Arztbesuch 10 Tage nach dem Geschehen erfolgte

          Das ist nicht nur doof, sondern ein weiteres Indiz, welches die Aussagen von GLL nicht belegen kann und eher ein Indiz für das Gegenteil ist. Insbesondere auch deshalb, weil seit Jahren von GLL bzw. Anwalt ein anderslautende ärztliche Stellungnahme erklärt worden war, die mit der nunmehr überreichten schriftlichen Stellungnahme nicht übereinstimmt. Gegenüber der Polizei hatte GLL wohl angegeben, ihre Gynäkologin sei aufgrund der Verletzungen „geschockt“ gewesen. Und man fragt sich dann, weshalb die Gynäkologin dieses dann nicht bestätigt, wenn die Angaben von GLL keine Lügen gewesen wären?

          http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

          >>> Durchaus möglich, dass sie sich im Patientengespräch,
          >>> in dem der diskutierte Sachverhalt scheinbar zur
          >>> Sprache kam, mitfühlend gebar, was Gina Lisa dann
          >>> zu der Annahme verleitet haben könnte, in ihr
          >>> eine vorladbare Zeugin für ihre Version gefunden zu haben.

          Für wie dumm halten sie GLL eigentlich? Glauben Sie wirklich, GLL zeigt der Gynäkologin nichts und die Gynäkologin war von dem Anblick des nichts dann so „geschockt“, dass GLL sich dann deshalb bekräftigt fühlte, sie sei trotz des Nichts vergewaltigt worden?

          Da erscheint es mir erheblich naheliegender bzw. es wirkt eher so, als habe GLL bei der Polizei gelogen und gehofft, dass ihre Gynäkologin das schon zu ihren Gunsten bestätigen wird, wozu diese aber dann nicht bereit war. Warum wohl nicht? Wahrscheinlich weil GLL auch hier wieder riesen Pech hat, dass auch ihre Gynäkologin sich gegen sie verschworen hat und antifeministische Frauenhasserin ist.

          >>> Aber ich erinnere gern auch nochmal daran,
          >>> dass Dinkels medizinischer (random) Erst-Untersucher
          >>> im Krankenhaus wenige Stunden nach der Tat leider
          >>> leider auch nicht für maßgeblich erachtet wurde
          >>> vom damaligen Gericht.

          Ein Indiz ist ja auch noch lange kein zwindender Beweis. Jedes Indiz muss stets auf seine Überzeugungskraft für den konkreten Fall hinterfragt werden. Denn auch Indizien können gefälscht sein. So können Verletzungen z.B. auch anderweitig als angegeben entstanden sein oder Ärzte zu Gunsten des Patienten Gefälligkeitsangaben machen.

          Und im Falle von Claudia D. war es wohl ziemlich dämlich, dass die Verletzungen irgendwie nicht zu der von ihr behaupteten Tat passten. Saubere gerade Schnitte lassen sich nun einmal bei den von ihr behaupteten aktiven Sexgeschehen des angeblichen Täters nicht erklären, sondern sprachen eher dafür, dass diese in einem sehr ruhigen Zustand – von wem auch immer – zugefügt wurden. Und, wenn es nahezu ausgeschlossen erscheint, dass man bei wilden Rammelbewegungen derartig saubere gerade Schnitte erzeugen kann, dann kann kein Richter davon zweifelsfrei überzeugt sein, dass die Schnitte wie vom angeblichen Opfer behauptet im Rahmen von aktiven Rammelbewegungen entstanden sind.

          >>> wäre damit nicht garantiert gewesen, dass nicht
          >>> noch von irgendwoher ein Gutachter auftauchte
          >>> mit seiner Fingerfarben& Gouda-Show, die diese
          >>> Verletzungen für das Gericht angeblich überzeugend
          >>> als Selbstschädigungen offenbarten.

          So ist das halt, wenn ein Sachverhalt streitig ist und ein Außenstehender aufgrund von Indizien den Sachverhalt rekonstruieren muss. Jeder Beweis bzw. Indiz muss auf seine Überzeugungskraft hinterfragt werden. Richter können nicht einmal Geständnisse von Angeklagten unhinterfragt für richtig befinden, da es auch immer sein kann, dass der Täter nur einen Dritten schützen möchte.

          Und die bloße Existenz einer Verletzung beweist noch lange nicht, wann und durch wen diese Verletzung entstanden ist.

          Und, wenn wie bei GLL, die Gynäkologin die behaupteten Verletzungen nicht feststellen konnte und auch nicht bereit war, ihren angeblichen Schock als Zeugin zu bestätigen, dann deutet das erst recht noch nicht auf Gewalthandlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt von bestimmten Personen. Dieses Aspekt erscheint dann sogar deutlich eher ein Indiz dafür zu sein, dass die behaupteten Verletzungen gelogen waren.

          >>> Mein Kenntnisstand ist nach wie vor, dass die
          >>> Erst-Anzeige nicht von Gina Lisa ausging und
          >>> sie auch gar nicht vorbereitet war auf das
          >>> was sie bei ihrer Vernehmung erwartete.

          Da es aber ziemlich ungewöhnlich ist, dass jemand eine Anzeige über einen Anwalt erstattet, der den Sachverhalt zum Teil frei erfunden haben soll, kann auch dieses als ein Indiz berücksichtigt werden, welches dann in der Gesamtheit aller ermittelbaren Indizien dazu führen kann, dass das Gericht von einem bestimmten Sachverhalt zweifelsfrei überzeugt wird.

          Denn es erscheint schon absurd unwahrscheinlich, dass ein Mensch so viel Pech haben kann, dass sich wirklich sämtliche Beteiligte (eigener Anwalt, eigene Managerin, eigene Gynäkologin, Gutachter, …) gegen einen verschworen haben und alle Mist bauen bzw. sich Sachverhalte nur ausdenken.

          Natürlich kann man auch das nicht zu 100% ausschließen, dass GLL so viel Pech hat. Aber absurd unwahrscheinliche Dinge (z.B. Außerirdische) müssen einen Richter nicht dazu bringen, an seinen Überzeugungen zweifeln zu müssen. Wenn ein Gericht aufgrund der Gesamtheit aller Indizien keinen Zweifel daran hat, dass GLL in Bezug auf die angebliche Gewalt und ihren angeblichen Filmriss gelogen hat, dann ist für den in-dubio-pro-reo-Grundsatz kein Raum mehr. Denn solange das Gericht davon überzeugt ist, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, die für einen absurd seltenen Ausnahmefall bzw. das Vorhandensein von Außerirdischen sprechen, kann ein Gericht weiterhin zweifelsfrei von einem bestimmten Sachverhalt überzeugt sein.

          Der Sachverhalt in Bezug auf GLL erscheint ziemlich deutlich. Und jeder, der hier einen in-dubio-pro-reo-Freispruch fordert, müsste die gleichen Anforderungen an den dubio-pro-reo-Grundsatz dann in allen anderen Strafverfahren genauso anwenden, so dass nahezu kein einziger Angeklagter mehr verurteilt werden könnte. Denn es sind immer absurde Ausnahmefälle denkbar. Wer daher bei GLL einen Freispruch fordert, müsste künftig auch bei nahezu allen angezeigten Vergewaltigungen einen Freispruch für den angeblichen Vergewaltiger fordern, weil nahezu nie zu 100% ausgeschlossen werden kann, dass das angebliche Opfer und auch alle anderen etwaigen Zeugen (Gutachter, Ärzte, …) sich die Dinge nur ausdenken und das das angebliche Opfer sich die Verletzungen in einem anderen Zusammenhang zugezogen hat. Wer daher in so klaren Fällen wie bei GLL einen Freispruch fordert, der muss in 99,9% aller Strafverfahren dann genauso Freisprüche fordern. Und den gleichen Maßstab setzen gerade die Feministinnen in Vergewaltigungsprozessen zu Gunsten des Angeklagten nicht einmal ansatzweise an.

          >>> Du möchtest an Schwangeren begangene
          >>> Körperverletzungen straffrei stellen,
          >>> versteh ich das richtig?

          Nein, ich möchte lediglich, das derjenige die alleinige Verantwortung zu übernehmen hat, der als einziger die Entscheidung über einen Vorgang treffen darf. Es ist üblicherweise ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass eine Haftungsverantwortung dann endet, wenn ein anderer frei alleine entscheiden und auch noch handeln kann, während dem anderen ein Handeln nicht mehr möglich ist. Und da die Frau alleine darüber entscheiden kann, ob sie die Schwangerschaft abbricht, wäre es nur logisch, dass sie auch ganz alleine die Folgen ihrer alleinigen Entscheidung zu tragen hat, wenn sie das Kind gegen den Willen des Mannes austrägt.

          Es ist halt ziemlich lächerlich, von Gleichberechtigung zu reden, wenn ein Geschlecht die alleinige Entscheidungsbefugnis besitzt, die Folgen für den anderen hat.

          Und noch lächerlicher wird es, wenn ausgerechnet Feministinnen von „Nein heißt Nein“ plärren, aber selber nicht bereit sind, dass Nein eines anderen zu respektieren und nicht gegen den Willen des anderen zu handeln.

          >>> Männer haben die Möglichkeit sich reversibel
          >>> vasektomieren zu lassen und sollten viel
          >>> häufiger auch davon Gebrauch machen,
          >>> lautet meine Entgegnung in Kurzform

          Mit dergleichen Begründung müssten Sie auch ein Gegner des Abtreibungsrechtes der Frauen sein. Denn Frauen können genauso Möglichkeiten nutzen, nicht schwanger zu werden, so dass sie ab der Empfängnis genauso selber schuld waren. Aber ich gebe Ihnen recht, dass Männer wirklich dumm sind, wenn sie auf das Geschwätz von Frauen (sie würden verhüten) vertrauen.

          Wer für Gleichberechtigung ist und sich nicht lächerlich machen möchte, der muss entweder dafür sein, dass ab der Empfängnis keiner mehr abtreiben darf oder aber, dass beide die Möglichkeit haben müssen, sich der Verantwortung noch entledigen zu können. Die derzeitige diskriminierende Gesetzeslage ernsthaft für Gleichberechtigung zu halten, entlarvt einen nur selber!

          >>> Ihr seid nur nicht mehr die Einzigen mit Rechten.

          Das ist Satire. Männer wären schon froh, wenn sie nach dem Gesetz wenigstens die gleichen Rechte wie Frauen hätten. Und es kann eigentlich auch keiner etwas dagegen haben. Wenn Frauen aber ab der Empfängnis noch nicht die Verantwortung für ihr Tun übernehmen müssen und immer noch die Möglichkeit haben, sich ihrer Verantwortung durch Abtreibung wieder zu entledigen, dann muss man schon ein ziemliches asoziales Arschloch sein, anderen nicht die gleichen Rechte zugestehen zu wollen. Alleine schon um die Schutzlücke endlich zu schließen, dass ein Partner das Nein des anderen missachtet und gegen den Willen bzw. zu Lasten des anderen Partners handelt. Wenn die Frau alleine entscheiden möchte, muss sie halt auch alleine die Verantwortung für ihre alleinige Entscheidung tragen, denn es gibt kein Grund, warum die Frau das Recht haben sollte, alleine derartig weitreichende Entscheidungen gegen und zu Lasten eines anderen entscheiden zu dürfen.

        • Dein welt-link endete auf:

          „Zu dem Zeitpunkt seien die Filme aber offenbar schon in der iCloud und damit auch im Internet gewesen. Das erfuhr sie am nächsten Morgen. „Ich hatte 180 Anrufe, E-Mails und WhatsApps auf meinem Handy.“ Alles Hinweise auf die Videos. Sie habe sie gleich an den damaligen Anwalt weitergeleitet. „Ohne vorherige Rücksprache mit Frau Lohfink?“, fragt die Richterin da ungläubig. Ja, entgegnet Sinner da. Ihre Begründung ist ein weiteres Teil in einem Puzzle, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Sie habe sich erkältet und wegen einer Kehlkopfentzündung gar nicht sprechen können, sagt sie noch.“

          Das war zwar noch nicht the whole story, aber es ist schon seltsam genug.

          „Wäre es hier nicht vielleicht naheliegend, dass GLL mit den Ausführungen der Managerin einverstanden war, es also ziemlich unstreitig erscheint, dass GLL am Folgetag noch mit dem einen Mann erneut gemeinsam in einem Bett gelandet war?“

          Es gäbe wahrscheinlich Einiges, was sie über ihre ehemalige Managerin – für knapp 1 Jahr oder drüber – berichten könnte, aber es scheint als hätte sie entschieden lieber ganz den Mund zu halten was sie angeht.

          Bezüglich des Folgetags: wurden ihr K.O.-Tropfen verabreicht, dürfte sie ein paar Tage lang eben total ausgeknockt gewesen sein, garantiert den an die Nacht anschließenden Tag und den danach (in meinem Fall warens damals 2-3 an denen mir Alles wehtat und ich kaum stehen konnte, ich habe aber wahrscheinlich nur eine sehr sehr geringe Dosis abbekommen, im Zweifel dauerte dieser Zeitraum bei Gina-Lisa länger an, gehe ich von aus). Ihr Verhalten – insofern es in zurückziehen und Schlafen bestand – ist dann eher uninteressant, es waren dann ja die Tage ihres Blackouts. Und dann – so sagt sie – habe ihre Managerin sie erstmal nach Spanien gebracht.

          „Wenn ein Gericht aufgrund der Gesamtheit aller Indizien keinen Zweifel daran hat, dass GLL in Bezug auf die angebliche Gewalt und ihren angeblichen Filmriss gelogen hat, dann ist für den in-dubio-pro-reo-Grundsatz kein Raum mehr.“

          Sie müssten aber doch sowohl ein Motiv für ihre Handlungen wissen wie auch eine Vorstellung von dem Ablauf haben und darlegen können. Also: wann und wo genau soll Gina Lisa sich strafwürdig verhalten haben und was glaubt das Gericht, warum sie das vorsätzlich getan haben sollte um jemanden im juristischen Sinne falsch zu verdächtigen.

          Sie scheint nach 10 oder 14 Tagen (es wäre so toll, wenn man in diesem Fall auch nur zu einem Punkt Angaben in der Presse fände, die nicht widersprüchlich wären btw) ein Gespräch mit ihrer Gynäkologin über das, was sie bis dahin schon wusste, geführt zu haben, und Du scheinst zu glauben, dass das bereits Teil ihrer Show gewesen wäre. Jetzt müsste man natürlich am Besten auch wissen, am wievielten Folgetag sie bei der Polizei zur Erst-Aussage erschienen war. Wobei auch da wieder das Problem ist: egal wie die Antwort lautet, beide Varianten könnte man zu ihrem Nachteil auslegen…

          „Und im Falle von Claudia D. war es wohl ziemlich dämlich, dass die Verletzungen irgendwie nicht zu der von ihr behaupteten Tat passten.“

          Der Vergleich mit nem Trampolinspringer, der eine gerade Linie auf Papier gemalt haben sollte währenddessen fiel mir gerad wieder ein. Der war von Dir, ne? Du gingst ja davon aus, dass Kachelmann aber mit Sicherheit länger als drei, vier Stöße die Penetration durchgehalten hätte, wenn er ihr schon ein Messer an die Kehle hielt dabei… ich bleib bei meiner Ansicht: vollkommen plausible Angaben, bzw. die Spuren, von denen Du behauptest, dass Du sie „erwarten würdest“ gemäß ihrer Aussage, würden derart lebensgefährlich ausfallen, dass man nichtmehr nur vom Vorwurf der Vergewaltigung auszugehen hätte, sondern zusätzlich von versuchtem Mord oder Totschlag.

          „So ist das halt, wenn ein Sachverhalt streitig ist und ein Außenstehender aufgrund von Indizien den Sachverhalt rekonstruieren muss. Jeder Beweis bzw. Indiz muss auf seine Überzeugungskraft hinterfragt werden.“

          Tja, das Kuriosum lag in dem Fall auch darin, dass der Rechtsmediziner mit den absurd-kreativen Methoden vor seiner Aussage bereits wegen Befangenheit als Gutachter zurückgewiesen worden war:

          http://www.welt.de/aktuell/article11611072/Die-bizarre-Vorbereitung-des-Kachelmann-Gutachters.html

          „Und, wenn wie bei GLL, die Gynäkologin die behaupteten Verletzungen nicht feststellen konnte und auch nicht bereit war, ihren angeblichen Schock als Zeugin zu bestätigen“

          Wenn ich das richtig verstehe, hielt das um Schnelligkeit bemühte Gericht es nicht für nötig, die Gynäkologin vorzuladen um sie genauer zu befragen.

          „Denn es erscheint schon absurd unwahrscheinlich, dass ein Mensch so viel Pech haben kann“

          Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

          „da die Frau alleine darüber entscheiden kann, ob sie die Schwangerschaft abbricht, wäre es nur logisch, dass sie auch ganz alleine die Folgen ihrer alleinigen Entscheidung zu tragen hat, wenn sie das Kind gegen den Willen des Mannes austrägt.“

          Auch Kinder haben im Prinzip und auf dem Papier Rechte inzwischen, nur zur Info.

          „Mit dergleichen Begründung müssten Sie auch ein Gegner des Abtreibungsrechtes der Frauen sein.“

          Nein, denn ich hab Ahnung von der Realität.

          „Männer wären schon froh, wenn sie nach dem Gesetz wenigstens die gleichen Rechte wie Frauen hätten.“

          Männer haben das Recht über ihren Körper zu entscheiden, genau wie Frauen. Sie haben nur nichtmehr das Recht über den Körper der schwangeren Frau zu entscheiden. So wie Frauen ja auch nicht ohne Einverständnis des Mannes eine Vasektomie an ihm vornehmen lassen könnten.

          Witzigerweise fällt mir gerad ein, dass das Männerrecht hier doch – ich glaube aber informell – ein wenig beschnitten wird: so sie verpartnert oder verheiratet sind, wollen die meisten Ärzte nämlich das Einverständnis der Partnerin oder Ehefrau ihres Patienten zu diesem Vorgang einholen. Das bräuchte es natürlich auch nicht gemäß meiner Vorstellung, Protest konkret dagegen würd ich ausnahmsweise sogar verstehen und unterstützen.

          Aber das wäre Euch wahrscheinlich noch nicht genug, ne?

  23. Ich schreibe meine Kommentare übrigens immer mit dem zugegeben größenwahnsinnigen Gedanken im Hinterkopf, die namentlich kenntlich-gemachten Personen (in diesem Thread insbesondere Gina Lisa, aber auch das unbeachtete, mutmaßliche Kachelmann-Opfer Claudia Dinkel) würden sie zufällig lesen.

    Try it yourself sometime.
    At least to me that’s fun.

      • Für Dich nochmal aus dem Kachelmann-Urteil zitiert:

        „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.“

        ODER GAR!
        Da kann man ohne viel Phantasie die Tendenz der Richter, die ihn freisprechen mussten, herauslesen.

        • >>> Auch Kinder haben im Prinzip und auf dem
          >>> Papier Rechte inzwischen, nur zur Info.

          Das ist die typische Rosinenpicker-Feministinnen-Begründung. Je nachdem, wie Feministinnen es gerade benötigen, ist das Kind mal wertlos (im Verhältnis zur Frau) und mal wertvoll (wenn die Frau ihre Wünsche finanziert haben möchte). Wenn diese Kinder nämlich zum Zeitpunkt der Empfängnis bereits tolle eigene Rechte hätten, dürften auch die Frauen nicht abtreiben. Wenn man der Frau aber ein Abtreibungsrecht zugestehen möchte, dann sind die Rechte des Ungeborenen zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch völlig wertlos. Denn man gesteht der Frau ja sogar das totale Vernichtungsrecht zu und damit die Beraubung aller Rechte.

          Und, wenn der Staat möchte, dass die Frau alleine entscheiden können soll, ob sie das Kind auch gegen den Willen des Vaters austragen möchte, dann sind alleine die Frau und der Staat für die Entstehung des Kindes verantwortlich. Es gibt nicht eine einzige nachvollziehbare Erklärung, weshalb der Mann die Folgen der alleinigen Entscheidungen von Frau und Staates mittragen sollte. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Mannes waren die Rechte des Ungeborenen noch nachrangig, da man das Abtreibungsrecht der Frau ansonsten nicht ansatzweise rechtfertigen könnte.

          Und, wenn der Staat geschlechterdiskriminierend möchte, dass dem Mann nicht die gleichen Vernichtungsrechte wie der Frau zugestanden werden, dann muss der Staat als milderes Mittel im Wege der Gleichberechtigung den Mann wenigstens fiktiv so stellen, als hätte er die gleichen Vernichtungsrechte. Der Staat muss dem Mann somit genauso die Möglichkeitkeit, auch nach der Empfängnis sich den Verpflichtungen von nicht erwünschten Kindern noch vollständig wieder entledigigen zu können. Dann muss halt der Staat die Unterhaltsverpflichtungen übernehmen, wenn er den Geschlechtern keine gleichen Vernichtungsrechte zugestehen möchte.

          >>> Männer haben das Recht über ihren Körper
          >>> zu entscheiden, genau wie Frauen.

          Dann erklären Sie mal, wie Männer über ihren Körper genauso wie Frauen alleine entscheiden dürfen, wenn diese z.B. zwangsweise zum Wehrdienst eingezogen werden oder gezwungen werden, Unterhalt für unerwünschte Kinder zahlen zu müssen und damit um die Früchte ihrer körperlichen Leistungen beraubt werden. Da haben Feministinnen dann plötzlich überhaupt kein Problem mehr damit, wenn andere über ihren Körper nicht mehr frei entscheiden können.

          Und genauso wie man einen Mann zum Wehrdienst aufgrund höherrangiger Rechte zwingen kann, könnte man genauso auch eine Frau aufgrund höherrangigen Rechten des Ungeborenen bereits zwingen, ab der Empfängnis mal Verantwortung für ihr Tun übernehmen zu müssen. Wenn man Frauen aber das Recht zugestehen möchte, sich ihrer Verantwortung wieder entledigen zu können, muss man es im Wege der Gleichberechtigung allen Geschlechtern zugestehen.

          Und, wenn nur einer die alleinigen Vernichtungsrechte haben soll, dann hat logischerweise auch nur einer die alleinige Verantwortung über die Folgen der alleinigen Entscheidung. Alles andere hat mit Fairness und Gleichberechtigung nichts zu tun. Und Frauen haben keine Gleichberechtigung verdient, wenn diese ihrerseits asozial den Männern nicht die gleichen Rechte zugestehen wollen, die sie selber haben.

          Wieso haben Frauen bloß so ein großes Problem damit, Männern die gleichen Rechte zuzugestehen, die sie selber haben und für sich gegenüber für selbstverständlich halten? Ihr wird doch lediglich das Recht genommen, über Folgen für den Mann gegen den Willen des Mannes alleine entscheiden zu dürfen. Und gerade für Frauen, die so ein großen Wert darauf legen, dass Nein Nein heißt, müssten es für vollkommen selbstverständlich halten, dass der Wille des Mannes genauso respektiert werden muss.

          Wer Gleichberechtigung möchte, muss sich halt entscheiden, ob entweder beide Geschlechter ab der Empfängnis kein Abtreibungsrecht haben oder aber beiden die Möglichkeit zugestanden wird, sich von sämtlichen Verpflichtungen noch wieder entledigen zu können. Wer die derzeitige Rechtslage zu verteidigen versucht, enttarnt sich selber als diskriminierenden Rosinenpicker.

          >>> Da kann man ohne viel Phantasie die
          >>> Tendenz der Richter, die ihn freisprechen
          >>> mussten, herauslesen.

          Stimmt, da braucht man in der Tat keine Phantasie, da das Gericht gemäß ihrem Zitat sogar ausdrücklich erklärte, dass keiner der Beweise geeignet war, die Schuld zu belegen und somit ein völlig eindeutiger Freispruch vorgenommen werden musste. Denn außer eine lügende und beweisfälschende Zeugin (Claudia D.), der man kein Wort mehr glauben konnte, hatte das Gericht – wie es sogar ausdrücklich ausführt – gar nichts.

          Wie Sie hier eine angeblich andere Tendenz herausfantasieren wollen, bleibt Ihr Geheimnis. Aber wir werden ja sehen, ob Kachelmann im Zivilprozess gegenüber Claudia D. die Kosten für das Gutachten ersetzt bekommt und damit zur Überzeugung des Gerichtes eine rechtswidrige Handlung von Claudia D, nachgewiesen bekommt. Da nach Pressegerichten vom Oberlandesgericht Frankfurt bereits Beweis über die Schadenshöhe erhoben wird und somit die Anspruchsberechtigung selber vom Gericht bejaht worden sein muss (weil ansonsten der Beweis zur Schadenshöhe überflüssig und unzulässig wäre), scheint Kachelmann der Nachweis ja gelungen zu sein.

        • Das „oder gar“ bezieht sich auf die evlt. noch vorhandenen, aber wenigen höchst dürftigen Indizien, die AUSSERHALB der Aussage Dinkels liegen und die weder in die eine noch in die andere Richtung Aussagekraft hatten. Das „oder gar“ bezieht sich also darauf, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Indizien eher selten dazu geeignet sind, eine Unschuld zu beweisen, sondern meistens Hinweise in Richtung der Tat sind.

          Mit anderen Worten: Dieses „oder gar“ ist ein ganz dünner Strohhalm, nach dem Du da greifst. Du willst einfach in das Urteil hineinlesen, dass die Richter Kachelmann nur zu gerne verurteilt hätten. Nein, meine Liebe, wenn Richter von der Schuld überzeugt sind, dann urteilen sie auch so. Und das dürfen sie auch, sogar in Vergewaltigungsprozessen.

        • „Das ist die typische Rosinenpicker-Feministinnen-Begründung.“

          Es ist die faktenbasierte, faire Abwägung.

          „Je nachdem, wie Feministinnen es gerade benötigen, ist das Kind mal wertlos (im Verhältnis zur Frau) und mal wertvoll (wenn die Frau ihre Wünsche finanziert haben möchte).“

          Jenachdem, ob wir über ein entstehendes Wesen, das nicht zu einer lebensfähigen Person heranreifen wird, oder ob wir über einen fertigen Menschen mit garantierten Rechten sprechen.

          „Wenn diese Kinder nämlich zum Zeitpunkt der Empfängnis bereits tolle eigene Rechte hätten, dürften auch die Frauen nicht abtreiben.“

          Haben sie innerhalb der ersten drei Monate noch nicht, so lange hat die Frau noch die Möglichkeit (unter Auflagen) straflos einer Körperverletzung (ihres Körpers) zuzustimmen, um einen Abbruch der Schwangerschaft zu bewirken. Und auch bis zur bzw. während der Geburt kann immernoch etwas schief gehen (die meisten Behinderungen sind m.W.n. nicht pränatal, sondern letztlich durch Sauerstoffmangel unter dem Geburtsvorgang bedingt), es gibt also mitnichten ein einklagbares Recht auf Leben von Seiten des Fötus (oder seines männlichen Erzeugers) gegenüber dem ihn erschaffenden/nährenden (weiblichen) Wirtskörper.

          „Wenn man der Frau aber ein Abtreibungsrecht zugestehen möchte, dann sind die Rechte des Ungeborenen zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch völlig wertlos. Denn man gesteht der Frau ja sogar das totale Vernichtungsrecht zu und damit die Beraubung aller Rechte.“

          Abtreibung ist prinzipiell natürlich verboten, aber unter Bedingungen straffrei. Schon ein Unterschied zu einem behaupteten, „totalen Vernichtungsrecht“, meinste nicht?

          „Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Mannes waren die Rechte des Ungeborenen noch nachrangig“

          Richtig, denn biologisch war der Zeitpunkt der Entscheidung des Mannes derjenige kurz vor der Samenabgabe. So er nicht auch selbst verhütet hat (Kondom, Vasektomie, hormonelle Verhütung, die seit Jahrzehnten praktikabel wäre, nur nicht zugelassen und entsprechend vermarktet wird <- da hättet ihr ein weiteres wirklich sinnvolles Betätigungsfeld als Männerrechtler), hat er auf Risiko gespielt.
          So er mit- oder gar alleinig verhütet hat, hat er ein bißchen Pech gehabt.
          Dann liegt es aber nichtmehr in seiner Hand und kann es auch nicht, ohne die Rechte Anderer zu verletzen.

          Zum Kachelmann-Urteil:

          ""Einen Freispruch zweiter Klasse gibt es nicht. Entweder ist jemand feigesprochen oder eben nicht", sagt auch der Rechtsanwalt und Schatzmeister des Vereins Deutscher Strafverteidiger, Eckhard Küter, im Gespräch mit sueddeutsche.de. Er stört sich vor allem aber an der Formulierung des Gerichts in der Urteilsbegründung. "Das klingt so, als hätten sie ihn lieber verurteilt", sagt der Jurist, der seit mehr als 40 Jahren als Strafverteidiger tätig ist. Dass das Gericht "derart nachtrete" sei schlicht "empörend".

          Küter teilt damit die Einschätzung von Kachelmanns Verteidiger, Johann Schwenn. Der hatte direkt nach dem Urteil angeprangert, die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen". Schwenn sprach außerdem von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal"."

          http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-im-fall-kachelmann-ein-freispruch-und-viele-fragen-1.1103488-2

          Ich fand ja auch Schwenn sehr erbärmlich. Die beschlagnahmte Brotdose, Zeugin Schwarzer, die geforderte Durchsuchung von Redaktionsräumen (!), weil ihm der Tenor der Berichterstattung nicht passte, dieser seltsame Rechtsmediziner etc.

          Jeder normale Mensch – erst Recht ein falschbeschuldigtes Opfer – würde wenn so ein Prozess dann mal zu seinen Gunsten mit einem Freispruch beendet ist genau eins machen: Abstand halten zur Justiz(Irren)Anstalt nämlich. Gina Lisa würde (sie ist ja auch u.a. ein falschbeschuldigtes Opfer). Er tut das Gegenteil und machte bislang auch mächtig Asche genau damit.
          Der muss gestoppt werden. Allmählich aber mal wirklich.

          Und dann sollte auch endlich mal Claudia Dinkels Buch über ihre Erfahrungen der letzten 6 und mehr Jahre veröffentlicht werden. Sie hätte das Recht dazu – und hat es doch nicht.

          Müssten halt ein paar mehr Menschen sehr mutig und clever sein jetzt, der Feind scheint übermächtig.

  24. Pingback: Warum stellen sich alle Vergewaltigungsfälle die von Feministinnen unterstützt werden als falsch heraus? | Alles Evolution

  25. Könnten wir kurz die wesentlichsten Randdaten abgleichen, netterweise?

    Laut EMMA waren die Videoschnipsel insgesamt (doch) 29 Minuten lang, und die fragliche Begegnung soll (sogar) 12 Stunden abgedeckt haben.

    Erst las ich von etwa 40, dann von 10 Minuten illegalem Material. Zum Zeitraum hab ich persönlich nun kurioserweise noch nie sonst irgendeine Angabe erhalten…

  26. Mit 170.000 Euro Steuergeld: GinaLisa zum Opfer machen

    http://blogs.faz.net/deus/2016/08/25/mit-170-000-euro-steuergeld-ginalisa-zum-opfer-machen-3703/

    „Wozu noch Rechtsstaat, wenn man in der Hauptstadt eine Bewegung machen kann.“

    Über das regierungsnahe Geflecht der falschen Freunde unseres Staates.

    „….Anne Wizorek, die Leser dieses Blogs kennen, weil sie und ihr Umfeld sich in der Vergangenheit höchst rüde auszudrücken beliebten, und sie auch schon mal Zustimmung für einen Anschlag gegen eine Apotheke äusserte, deren Besitzer nicht feministischen Forderungen entspricht. Eine haltlose Unterstellung gegen die Autorin Birgit Kelle wurde ihr auf rechtlichem Wege untersagt. Anne Wizorek hat nach der Oktoberfestlüge und nach der Silvesternacht von Köln die Aktion #ausnahmslos initiiert, die ein schärferes Sexualstrafrecht fordert und versuchte, den Fokus der Berichterstattung weg von Migranten hin zu allen Männern zu verschieben. Auch hier war Manuela Schwesig neben Justizminister Heiko Maas die erste prominente Unterstützerin. Und nicht zuletzt sitzt Wizorek auch in der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, die vom Familienministerium berufen wurde. ….“

    „… Da sitzt dann die Amadeu Antonio Stiftung mit “no-nazi.net“ und “Netz gebhen Nazis“ drin, die die CDU anprangert und den Innenminister bei “Netz gegen Nazis“ mit Hass überzieht, und “Demokratie leben“, die das entsprechende Projekt finanziell fördern. Da ist die palästinafreundliche Bloggerin Kübra Gümüsay, die mit Wizorek #ausnahmslos initiiert hat. Da ist die Muslimische Jugend in Deutschland, die zeitweise vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, und deren Verlag judenfeindliche Autoren vertrieb. Kein Witz. Diese Leute können mitberaten, was Hatespeech in Deutschland sein soll.

    Und – wer hätte das gedacht! – Anne Wizorek vom TeamGinaLisa ist auch drin.“

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