Gina Lisa: Transkript einiger Videostellen

Die Bildzeitung hat wohl ein Transkript von einigen Abschnitten aus der Nacht veröffentlicht, allerdings hinter einer Paywall. Das passend zu dem heutigen weiteren Termin im Prozess gegen Gina Lisa wegen Falschbeschuldigung

Hier aber ein interessanter Auszug über Bildblog:

(bei „Carmen“ geht es wohl um diesen Song von Sido)

Gina-Lisa: „Hör auf jetzt, gib Handy!“

Sebastian P.: „Ja, ich will kurz Carmen hören!“

Gina-Lisa: „Halt’s Maul, Paul! Gib Handy jetzt!“

Sebastian P.: „Hey, fang mal …, mach mal Handy weg.“

Pardis F.: „Mach mal aus, Mann.“

Sebastian P.: „Ja, ist doch schon aus.“

Pardis F.: „Mach doch aus.“

Sebastian P.: „Ist doch schon aus.“

Gina-Lisa: „Wie kann man nur die ganze Zeit filmen? Warum? Brauchst du Geld, oder was?“

Sebastian P.: „Alter, für dich das Lied.“

Gina-Lisa: „500 Euro Bild-Zeitung*-Leserreporter? Hör auf jetzt!“

Wenn das die „Hör auf“-Stelle ist, dann würde ich auch sagen, dass die sich recht eindeutig auf das Filmen bezieht. Natürlich ist es immer noch schwer zu sagen, ob nicht an anderer Stelle ein Nein kommt, welches auf Sex bezogen ist.

Der weitere Prozesstag hat auch nicht sehr viel mehr an Klärung gebracht. Im September wird es wohl weiter gehen

81 Gedanken zu “Gina Lisa: Transkript einiger Videostellen

  1. Ich kann die alle drei nicht ertragen. Drei entmenschlichte NeandertalerInnen beim Rein-Raus-Spiel, mit künstlich aufgemotzten Muskeln, Titten, „hübschen Fressen“ (O-Ton), aber nur noch rudimentärst vorhandenen Sprachfähigkeiten.
    Der Typ hat heute lt. SPON wohl gesagt „Alter, isch habe 500 weiber gefickt, was schleppste denn genau die drei an, die sich beschwert ham, lan.“ Kann man sich wirklich kaum ausdenken.
    Und Gina-Lisa?
    Es ist bezeichnend, daß für TeamGinaLisa es offensichtlich total egal ist, wie oft eine Frau in ihrem Leben vorher schon gelogen hat. Nein, im Vakuum hat eine Frau immer unschuldig zu sein.
    In irgendeinem süddeutschen Amtsgericht kam es relativ zeitgleich zu ziemlich skandalösen Urteilen in einem Fall, in dem zwei minderjährige Mädchen von 5 Teenagern stundenlang gruppen-vergewaltigt wurden, anal, vaginal, das volle Programm. Sogar die Volljährigen unter den Tätern wurden – da voll geständig – zu Bewährungsstrafen verurteilt. Da stand keine einzige dieserkamera-geilen Pseudo-FeministInnen vorm Gerichtssaal und haben Rache gefordert. Hat evtl. auch mit der Tatsache zu tun, daß die 5 Vergewaltiger nicht aus Deutschland stammten. Aber für eine Figur wie Lohfink den Rechtsstaat untergraben wollen, easy.

    Wird auch einer der wenigen mir bekannten Fälle sein und hoffentlich bleiben, in dem dt. MinisterInnen versucht haben aktiv das Urteil zu beinflussen. Alleine dafür hätte Schweswig gehen müssen.

    • „Drei entmenschlichte NeandertalerInnen beim Rein-Raus-Spiel“

      Das ist genau etwas, was ich schon beschrieb : Empörung rief dieser Fall hervor, weil viele ihren Furor ausgelöst durch ihre Moralvorstellungen mit dem zu prüfenden Tatbestand der Vergewaltigung verwechselt haben.

      Und was soll ich sagen, die drei haben kein Glanzstück verantwortlicher Sexualität und gehenseitigen Respekt abgeliefert. Aber moralische Verwerflichkeit hat das Gericht nicht zu prüfen. Auch nicht ob man das selber so machen würde.

      Das haben viele Feministinnen verwechselt. Heute lass ich auf Twitter eine, die schrieb:“Wer ohne Erlaubnis filmt vergewaltigt „.

      Und das ist genau das Problem an Subjektivität im Recht. Wenn es sich für manche Frau so anfüüüühlt, dann muss es auch eine Vergewaltigung sein. Folgen diesen Denkens sehen wir jetzt im Recht….

    • „Alter, isch habe 500 weiber gefickt, was schleppste denn genau die drei an, die sich beschwert ham, lan.“ Kann man sich wirklich kaum ausdenken.

      Berücksichtigt man seine Situation, und zieht man in Erwägung, dass er nicht vergewaltigt hat, ist das in meinen Augen eine mehr als verständliche Aussage.

  2. Was mich an dem Fall nur noch ankotzt:

    „Der 32-Jährige war bislang für die Justiz nicht auffindbar, sein Strafbefehl konnte nicht zugestellt werden. Erst am Freitag tauchte der Mann wieder auf und wies die Vorwürfe via Sat.1-Frühstücksfernsehen zurück.“

    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/streit-um-angebliche-vergewaltigung-anzeigen-gegen-gina-lisa-lohfink-wegen-verleumdung/13979424.html

    Schauschauschau…prozess.
    Oder was soll das sonst sein, bitteschön?
    Normal ja wohl nicht!

  3. Paperlapap. Nein heisst nein! Immer! Ohne Ausnahme!

    M: „Weisst Du wie spät es ist?“
    F: „Nein“
    Sex abbrechen, raus aus der Wohnung!

    M: „Ist Dir kalt?“
    F: „Nein“
    Sex abbrechen, raus aus der Wohnung!

    M: „Tut das weh?“
    F: „Nein“
    Sex abbrechen, raus aus der Wohnung!

    Allet klar, ey? So sieht das jetzt aus!
    Nein heisst nein! Immer! Ohne Ausnahme!

    • Mann: Schatz, willst du was zu Weihnachten haben?
      Frau: Nein Schatz, ist dieses Jahr echt nicht nötig.

      Wie es weiter geht könnt ihr euch wahrscheinlich denken.

  4. Aus dem Transskript wage ich (trotz mangelnder medizinischer Sachkunde) zu erkennen, dass Frau Lohfink zumindest nicht total zugedröhnt (mit Alkohol, K.O.-Tropfen, oder sonstwas) war…

  5. Erinnert sich eigentlich noch wer an die Werbung mit „Wer ist eigentlich Paul?“
    Mir wird jetzt für alle Ewigkeit der Spruch: „Halt’s Maul, Paul!“ in Erinnerung bleiben.

    • „Halt’s Maul, Paul“ kommt schon im Film „Im Juli“ (2000) vor (ab 3:22):

      „Passenderweise“ auch noch in einer Szene, in der ein Typ eine Frau belästigt (aus edlen Gründen, wie sich später herausstellt).

  6. „gib Handy“

    „Gib Handy jetzt!“

    „mach mal Handy weg.“

    Hat die Bildzeitung das für ihre Leser extra verständlich gemacht oder reden die wirklich so?

  7. Naja, das ist ja jetzt nicht wirklich erstaunlich. Der Fakt, dass Frauen anscheinend keine Probleme damit haben, konsensualen Sex später als Vergewaltigung darzustellen, schlicht weil sie es sich anders überlegen oder kein Geld dafür gekriegt haben, dürfte bereits statistisch bekannt sein.

    Auch der Fakt, dass Feminsitinnen primär Falschbeschuldigerinnen (Jackie, Sulkowicz und Fall Kachelmann) unterstützten und dies auch noch tun, wenn die Lügen auffliegen, ist jetzt nicht umbedingt erstaunlich, wenn man sich etwas länger mit der Materie befasst hat.

  8. Ein vermeintlich wohlwollender #teamginalisa -Beitrag, der mich ob der Botschaft/Instrumentalisierung der Angeklagten/Beklagten (?) letztlich auch wieder abnervt:
    http://www.stern.de/panorama/sylvia-margret-steinitz/gina-lisa-lohfink-prozess–ein-schmutziges-spiel-geht-zu-ende-6998596.html

    Wie hinterfotzig/doof muss man eigentlich sein um zu behaupten, sie hätte „selbst dann gewonnen, wenn sie verurteilt wird“?

    Oder war diese Formulierung vielleicht nichtmal auf ihren Mist gewachsen, Frau Steinitz?

    • Ich bin schon auch angepisst, weil die Dame hier unnötigerweise klarmacht, dass sie eine Kachelmann-Verteidigerin ist (oder doch nur war? Bitte zu beachten: ich lese den Teil als offen formuliert…).

      Klar, den Ex-Wetterfrosch überhaupt und dann nicht als Fürsprecher zu erwähnen, würde ja fluchs eine ganz schön teure Angelegenheit werden…

      Jetzt hab ich gerad mal nachgeschaut, wie die Medien über diesen einmaligen Prozess (weiter-)berichten, den er gerad gegen die von ihm mutmaßlich-Geschädigte anstrengt.

      Best I could find:

      „the Higher Regional court (OLG) Frankfurt sat for 28 September an appointment for the promulgation of a possible decision. On Thursday there was a question whether the weather expert has borne the costs claimed by him.

      Kachelmann asked of his ex-lover Claudia D. more than EUR 13 000 for advice, with which he had defended against her rape accusation in criminal proceedings. The 57-year-old had been acquitted by the Landgericht Mannheim five years ago.

      One of the finances competent former employee of Meteomedia AG confirmed the civil court as a witness that Kachelmanns Swiss company had at that time stretched around 7000 euros for opinion , Whether Kachelmann have refunded the money, he could not say, because he had left the company in March 2011th Kachelmann has according to his lawyer the advance repaid after selling for lack of money his shares in the company.“

      (klicken lohnt nicht, das war bereits die ganze Meldung von
      http://www.newsytoday.com/kachelmann-process-decision-probably-on-28-september/)

      Äh… hä?
      Wie sollte die Öffentlichkeit sich denn daraus nu wieder eine Meinung basteln?

      Freie Presse? Ach, pah!

      • >>> Ein Mann, über den ich mehr weiß als ich schreiben darf,
        >>> und von dem niemand, der diesen Fall ordentlich
        >>> recherchiert hat, ernsthaft einen wertvollen Beitrag
        >>> zur Wahrheitsfindung erwartet.

        Das ist ungefähr so überzeugend wie die Behauptung, dass GLL aufgrund ihres Vorlebens nichts mehr glaubwürdig ist.

        >>> Tatsächlich kann jeder Idiot Anzeige wegen irgendetwas erstatten. …
        >>> Eine Anzeige bedeutet vorerst nicht viel.

        So wie auch jede Idiotin Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten können.

        >>> Denn wegen solcher Detaildiskussionen, wegen unnötiger
        >>> Faustkämpfe an den Nebenschauplätzen dieses Falls ist
        >>> offenbar selbst dem Gericht verloren gegangen,
        >>> worum es in diesem Verfahren eigentlich geht.

        Aha, die Autorin hält also die Richterin und die Staatsanwältin für beruflich nicht qualifiziert.

        >>> Nämlich nicht um die Frage, ob Lohfink vergewaltigt wurde.

        Ok, damit outet sich die Stern-Reorterin als „Idiotin“!

        Denn auch, wenn die Frage, ob GLL vergewaltigt wurde in einem anderen Verfahren bereits zu einem Freispruch der beiden Männer führte, ist das jetzige Gericht an die Feststellungen des früheren Gerichts nicht gebunden. Wenn dieses Gericht daher zu dem Ergebnis käme und der Behauptung von GLL folgen sollte, dass sie vergewaltigt wurde, könnte man ihr nicht vorwerfen, dass sie wissentlich andere zu Unrecht einer Straftat verdächtigt hat (§ 164 StGB). Grundvoraussetzung für eine falsche Verdächtigung ist somit, dass es die behauptete Tat nie gegeben hat und der Täter der falschen Verdächtigung dieses auch wusste.

        Und solange GLL behauptet, der Sex sei gegen ihren angeblich erkennbaren Willen ausgeführt worden, muss die Richterin des jetzigen Verfahrens dieses im Rahmen ihrer Amtsermittlung auch weiter aufklären, da sie ansonsten GLL nicht wegen falscher Verdächtigung verurteilen könnte.

        >>> Nicht immer siegt die Wahrheit.

        Stimmt, manch einmal gewinnen auch Falschbeschuldigerin.

        >>> Im Fall von Gina-Lisa Lohfink halte ich fest:
        >>> Ich bleibe bei meiner bisherigen Beurteilung
        >>> des Verfahrens. Lohfink wurde von zwei Männern
        >>> mindestens getäuscht und hereingelegt. Sie selbst
        >>> ist überzeugt davon, Opfer einer Vergewaltigung
        >>> geworden zu sein und erstattete Anzeige. Diese
        >>> wurde abgewiesen, stattdessen soll sie wegen
        >>> Falschbeschuldigung eine – von der Staatsanwältin
        >>> willkürlich auf Basis eines TV-Interviews, in
        >>> dem Lohfink vage Angaben über ihr Einkommen machte,
        >>> festgelegte – hohe Geldstrafe bezahlen. ….

        >>> Ich halte den Strafbefehl daher für falsch.

        Was ist daran willkürlich. GLL stand es doch sicherlich frei, Angaben zu ihren Einkünften zu machen bzw. ggfls diesbezügliche Nachweise zu erbringen. Und, wenn GLL öffentlich Angaben zu ihren Einkünften macht, dann ist die Anknüpfung nicht mehr willkürlich, sondern konkret auf Auskünfte von GLL angeknüpft.

        Und auch die rechtliche Bewertung der Autorin ist nicht richtig. GLL hat behauptet, sich nicht erinnern zu können und meint, dass sich um KO-Tropfen gehandelt haben könnte. Auch hat sie vorgetragen, dass der Sex mit ihr angeblich nicht einvernehmlich war. Damit hat sie einen Sachverhalt vorgetragen, der eine Vergewaltigung darstellen könnte (= Verdächtigung). Wenn das Gericht aber nun zur Überzeugung gelangen sollte, dass GLL sehr wohl an dem Abend wusste, was sie tat (z.B. aufgrund des Gutachtens, des Verhaltens im Video, den Zeugenaussagen, dem Verhalten von GLL nach dem Abend, …) und auch von einer Einvernehmlichkeit überzeugt ist, dann wäre das Gericht überzeugt davon, dass GLL falsche Angaben in Bezug auf einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt gemacht hat und das könnte den Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllen.

        Von daher könnte z.B. der heutige Zeuge ein weiteres Indiz für das volle Bewusstsein von GLL Lohfink gewesen sein, den das Gericht im Zusammenhang mit dem Gutachten, dem Video und dem Verhalten von GLL von einem Sachverhalt überzeugen könnte. Zu behaupten, dass die Richterin ihre Arbeit diesbezüglich fehlerhaft ausführen würde, ist daher ziemlich offensichtlich falsch, da diese lediglich die diesbezüglich zur Verfügung stehenden Beweismittel erhebt.

        >>> Gina-Lisa Lohfink ist bis heute davon
        >>> überzeugt, Opfer einer Gewalttat geworden zu sein.

        Und trotzdem scheint es Indizien zu geben, dass GLL bei Bewusstsein war und einvernehmlich Sex hatte bzw. diesbezüglich falsche Angaben gemacht hat. Und genau das hat das Gericht halt nun einmal aufzuklären.

        >>> Sie kann den Mund nicht lange halten
        >>> und hält drängenden Fragen auch nicht stand,
        >>> irgendwann purzelt die Wahrheit stets aus ihr heraus.

        >>> Soweit meine Beobachtungen.

        >>> Ich glaube, dass die beiden Männer, die sich
        >>> jetzt in diese Anzeige gegen Lohfink hineinreiten
        >>> ließen, bald feststellen werden, dass auch sie nur
        >>> Bälle in diesem Spiel sind, das zwischen dem Berliner
        >>> Justiz-Establishment und seinen Angreifern läuft.

        Ja sicher, die Staatsanwältin und die Richterin machen gemeinsame Sache mit den „Angreifern“, wer auch immer das sein soll! Die Meinung der Autorin über die Seriösität von Frauen in der Justiz muss wirklich schlecht sein.

        >>> eine in ihrer Billigkeit sprachlos machende Retourkutsche

        Was soll daran billig sein, wenn ein Richter die Beweise erhebt, auf die GLL sich selber beruft, aus denen sich der angeblich der von ihr behauptete Sachverhalt ergibt (ihr angebliche Bewusstlosigkeit bzw. ihr angeblich fehlendes Einvernehmen) ergeben soll. Es gehört nun einmal zu einem Rechtsstaat, dass ein Gericht sich nur auf Beweise beziehen darf, die in die Verhandlung eingeführt wurden. Wenn GLL nicht möchte, dass die Filme nicht in die Verhandlung eingeführt werden, könnten diese auch nicht zu ihren Gunsten verwertet werden. Das Gericht hätte dann nur das Gutachten in Bezug auf die angeblichen KO-Tropfen, die Zeugenaussagen der beiden Männer und das Verhalten von GLL nach dem Abend und dürfte dann vermutlich erst recht zur Überzeugung gelangen, dass GLL in Bezug auf ihre angebliche Bewusstlosigkeit und das angeblich fehlende Einvernehmen nicht die Wahrheit gesagt hat. Die Videos sind eines der wenigen Beweismittel, die überhaupt nur zu Gunsten der Aussagen von GLL sprechen könnten, weil darin offenbar Szenen zu sehen sind, die manche Leute unterschiedlich bewerten wollen.

        >>> da stimmten die Demonstrierenden, die per Nachricht
        >>> über die Order unterrichtet wurden, ein wütendes,
        >>> vielstimmiges „Nein heißt nein!“ an, das man bis
        >>> in den Gerichtssaal hören konnte und das sie über
        >>> vierzig Minuten lang durchhielten. Dieser Moment
        >>> wurde medial kaum beachtet. Für mich aber ist es
        >>> der außergewöhnlichste, stärkste und berührendste
        >>> Moment in diesem ganzen schmutzigen Verfahren.

        Nahezu jede Berichterstattung hat über die Unterstützer von GLL berichtet. Vielleicht nicht in dem Maße, wie sich die Stern-Autorin es sich wünscht, aber es hat mit dem Fall auch wenig zu tun, wenn ein paar Leute, die den Sachverhalt nicht beurteilen können, ihre Meinung anderen aufdrücken und andere bei ihrer Arbeit störren wollen. Was daran „stark“ und „berührend“ sein soll, wenn ein paar Ideologen ihre Ideologien andern aufzwängen wollen, ist auch wenig nachvollziehbar.

        >>> und welche Botschaft eine ungerechtfertigte
        >>> Verurteilung wegen Falschbeschuldigung an Opfer
        >>> sexueller Gewalt sendet.

        Es sendet ungefähr die Signale aus, die auch ein Freispruch einer Falschbeschuldigerin auslösen würde. Und ob GLL ungerechtfertigt verurteilt werden wird, hat glücklicherweise auch nicht eine ideolgische Stern-Autorin zu beurteilen, sondern immer noch das Gericht, die den Sachverhalt aufzuklären versuchen. Ideologische Stern-Reporterin outen sich dann nur ihrer Vollverblendung, wenn diese auch schon vor Abschluss des Verfahrens beurteilen können zu glauben, was die Beweisaufnahme letztlich ergeben muss.

        >>> Diese engagierten Menschen, denen es vollkommen
        >>> gleichgültig ist, was etablierte Meinungsführer
        >>> von oben herab predigen, die wissen, dass ein
        >>> Gesetz eben keine mathematische Gleichung ist
        >>> und ein Gericht keine übermenschliche Instanz
        >>> voller unfehlbarer Wesenheiten – sie trugen
        >>> dazu bei, dass aus Gina-Lisa, dem belächelten
        >>> C-Promisternchen, der unfreiwilligen Zielscheibe
        >>> höhnischer Witze und Werbespots, eine Frau wurde,
        >>> die ein großes Stück weit zu sich gefunden hat.

        Da alles, was Feministinnen anfassen inzwischen zum sozialen Tod führt, weil Feministinnen nur noch als Lügner und Demagogen wahrgenommen werden, wird GLL damit eher ihren medialen Suzid begangen haben. Wurde sie vorher als C-Promi gebucht und belächelt und konnte damit offenbar ganz vernünftig Geld verdienen, werden sich die Auftraggeber dieses künftig sehr sehr sehr überlegen, da man in Verbindung mit dem dummerhaft ideolgischen Vollpfosten-Feminismus seine Kunden auch gleich ins Gesicht spucken könnte. Ich glaube, es wird künftig immer weniger Auftraggeber geben, die GLL künftig dafür bezahlen werden, damit sie als C-Promi die Gästeliste oder die Veranstaltungen in der scheinbaren Wichtigkeit aufwertet. Dank des abgrundtief miesen Ruf des Feminismus ist GLL markttechnisch nicht mehr zu verwerten. GLL wird noch eine Zeitlang mit ihrem Opfergejaule und diesbezüglichen Interviews in der Klatschpresse Geld verdienen, damit die Presse die Ideologie weiter dem Volk einzuhämmern versucht.

        Wenn GLL aber nicht wie z.B. Wizorek als Gutachterin im Frauenministerium oder Julia Schramm in der Amadeu Antonio Stiftung bzw. anderweitig in der Feminismus-Industrie untergebracht und durchgeschleppt wird, wird sie meiner Einschätzung nach in naher Zukunft kaum noch Beachtung in der Öffentlichkeit finden.

        >>> Im Fall einer Verurteilung wird Gina-Lisa Lohfink
        >>> in Berufung gehen. Es ist ein Spiel, und gerade
        >>> ist sie der Ball. Aber danach: nie mehr.

        Jetzt wird GLL erst einmal eine Zeitlang der Spielball der alles vernichtenden Feministinnen bzw. der feministischen Presse sein. Und sobald diese die Lust am Spiel mit GLL verloren haben, dann wird GLL vermutlich in der Tat für immer frei sein, und zwar auch von Erwerbseinkünften, denn außerhalb der Feminismusindustrie werden die Auftraggeber künftig viel lieber andere buchen, die nicht von einer Arschloch-Ideologie für politische Kampagne missbraucht wurden.

        Aber mal gucken, wie die Geschichte weiter gehen wird. Vielleicht wird aus GLL ja noch eine lange von Feministinnen gefeierte Ikone.

        • Ich antworte mal nur auf die Passage, nach der ich das Lesen Deines Kommentars eingestellt habe:

          „Wenn GLL nicht möchte, dass die Filme nicht in die Verhandlung eingeführt werden, könnten diese auch nicht zu ihren Gunsten verwertet werden. Das Gericht hätte dann nur das Gutachten in Bezug auf die angeblichen KO-Tropfen,“

          – nö, der fällt mit dem Video schon raus

          „die Zeugenaussagen der beiden Männer“

          – es geht ja ausschließlich darum, dass Gina Lisa angeblich den Ermittlungsbehörden gegenüber verleumdnerische Aussagen über beide Nebenkläger getätigt hätte, und das nicht bloß fahrlässig, sondern vorsätzlich – was man ihr nachzuweisen hat. Von Seiten der Staatsanwaltschaft muss man sich hierbei auf ihre konkreten Aussagen beschränken, während die Verteidigung z.B. Glaubwürdigkeitsgutachten über die bereits-verurteilten & gleichzeitig freigesprochenen Sexualstraftäter, die sich nun als Opfer (ihrer eigenen Blödheit?) inszenieren, erstellen lassen kann, und die Richterbank muss das Gesamtpaket dann werten – im Zweifel zu IHREN Gunsten.

          „und das Verhalten von GLL nach dem Abend“

          – irrelevant, bis auf diesen Moment am nächsten Tag, wo er ihr eine schriftliche, dokumentierte Entschuldigung geschickt haben soll mit dem Inhalt „ich war ein Arschloch“. Dazu müsste der Zeugen dann mal in die Mangel genommen werden, wo man jetzt auch endlich mal die Gelegenheit dazu hat.

          Prognose: das muss einen Freispruch geben, falls wir in einem Rechtsstaat leben und das hier kein bloßes, abgekatertes Medien-Justiz-Spektakel ist, anhand dessen „die Obrigkeit“ „den Frauen“ dieses Landes etwas exemplarisch vorzuführen gedenkt.
          Im Fall Dinkel natürlich ganz genauso…

        • Oder ums zuzuspitzen:
          die relevante Frage, der das Gericht nachzugehen hat, ist die, ob die An- oder Beklagte seit Beginn der Ermittlungen und bis heute tatsächlich selbst der tiefen Überzeugung ist, sie wäre sexuell genötigt bzw. vergewaltigt worden in der Tatnacht.

          Es ist _nicht_ relevant, ob sie diesen Eindruck gerichtsfest darlegen kann, das konnte sie bzw. ihr anwaltlicher Beistand offenbar nicht, aber das darf einfach nicht automatisch in der Umkehrung zu einem Schuldspruch führen.
          Nicht ohne Vorsatz. Nicht ohne Beweise.

          Und ein illegal weil mindestens gegen sicht- und hörbaren Widerstand gefilmter Porno kann und darf einfach nicht Kronzeuge für eine vermeintliche, vorsätzliche falsche Verdächtigung sein. Es zeigt sie nicht als Straftäterin, sondern als Opfer einer Straftat. Wie gering auch immer man die bewerten möchte (die Justiz hat den jetzt-aufgetauchten Zeugen doch mit „keine Strafe“ wegkommen lassen für die Veröffentlichung? Oder vertausch ich die zwei jetzt?), es war eine. So ganz in echt und wirklich. Und dafür konnte sie nunmal nix, das ging auf die Kappe der jetztigen „Opfer-Zeugen“.

          Vielleicht, wenn die Justiz da noch was retten will, klärt man nun mal die Frage nach dem Motiv für die Tat. Jetzt scheinen sie ja wenigstens grundsätzlich die Zähne auseinanderzukriegen, sollte man wirklich ausnutzen, diese Gelegenheit.

  9. „Es [das Video] zeigt sie nicht als Straftäterin, sondern als Opfer einer Straftat.“

    Wie kommst du denn auf sowas? Das Gericht hat nicht festgestellt, sie sei Opfer einer Straftat, oder bin ich nicht auf dem Laufenden?

    „ob die An- oder Beklagte seit Beginn der Ermittlungen und bis heute tatsächlich selbst der tiefen Überzeugung ist, sie wäre sexuell genötigt bzw. vergewaltigt worden in der Tatnacht.“

    Warum seit Beginn der Ermittlungen und nicht seit dem Ereignis?

    „Und ein illegal weil mindestens gegen sicht- und hörbaren Widerstand gefilmter Porno kann und darf einfach nicht Kronzeuge für eine vermeintliche, vorsätzliche falsche Verdächtigung sein.“

    Kann er das nicht? Ich kenne mich im Prozessrecht nicht aus. Ist das so oder behauptest du einfach irgendwas?

    „das muss einen Freispruch geben, falls wir in einem Rechtsstaat leben und das hier kein bloßes, abgekatertes Medien-Justiz-Spektakel ist,“

    Ich bezweifle ja, dass du ausreichend Akteneinsicht und Justizkenntnisse hast, um das beurteilen zu können, aber ‚abgekatertes‘ gefällt mir.

    • „Wie kommst du denn auf sowas?“

      Sowohl das Filmen gegen Widerstand wie auch das Veröffentlichen des gegen Widerstand gefilmten Materials sind (angeblich bereits „sanktionierte“) Verletzungen ihrer Intimsphäre.

      Also eigentlich handelte es sich sogar um zwei seperate Persönlichkeitsrechtsverstöße, wegen derer sie in dieser Sache erwiesenermaßen (!) Grund hatte, die Ermittlungsbehörden einzuschalten (was sie meinem Kenntnisstand nach nichtmal als Erste tat, so wenig wie bei dem vor Jahren gegen ihren Willen veröffentlichten, einvernehmenlichen Privatporno…).

      Und bitte, BITTE nicht vergessen:
      so wenig wie das obige „Transkript“ den Inhalt des gesamten illegalen Materials wiedergibt,
      gibt das gesamte illegale Material das Geschehen in der Tatnacht wieder.

      Aus die Maus

      • „gibt das gesamte illegale Material das Geschehen in der Tatnacht wieder.“

        Wie gut, dass du dabei warst und es daher besser weißt.

        Warum bist du eigentlich nicht eingeschritten? Was für ein abgekatztes Spiel spielst du?

      • „Sowohl das Filmen gegen Widerstand wie auch das Veröffentlichen des gegen Widerstand gefilmten Materials sind (angeblich bereits „sanktionierte“) Verletzungen ihrer Intimsphäre.“

        Jau. Hat sie ja auch angezeigt. Und verständnisvoll wie die Beamten waren, haben die gleich gefragt, ob noch mehr ohne ihr Einverständnis passierte. Sie verneinte. Ein paar Wochen später änderte sich ihre Meinung und sie zeigte sogar Vergewaltigung an.

        Ist halt nur doof, wenn man jemanden falschbeschuldigt nachdem man die Ermittlungsbehörden eingeschaltet hat, und denen gesagt hat, dass der Sex einvernehmlich war. Das man auf diesem Video zwischendurch auch gegangen ist um zu seinen vergewaltigern zurückzukehren auch. Und doof ist auch zwischendurch seine Peiniger anzutreiben und sexuelle Handlungen einzufordern.

        Das sieht in der Gesamtheit ganz schön doof aus…aber klar. Nicht bei dir…

        • Nicht das ich wüsste.
          Aber im ersten Prozess, wo es auch genau darum hätte gehen sollen/müssen, scheint man ohnehin nicht sauber ermittelt zu haben – höchstwahrscheinlich auch, weil das relativ unmöglich war, wenn die beiden von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben.

          Bringt mich auf den Gedanken: müsste man für den „vorsätzliche falsche Verdächtigung“svorwurf nicht sogar die Linie für möglich halten, dass sie selbst das Video in Umlauf gebracht hätte?

          Irgendwer so bekloppt, das für möglich zu halten? XD
          Ich hoffe ma nicht…

        • Zu sehen ist nach Angaben der „Bild“-Zeitung die ehemalige Teilnehmerin der Casting-Sendung „Germanys Next Topmodel“ beim Sex mit ihrem früheren Freund, einem hessischen Boutiquenbesitzer. Jener wirkt ein gutes Stück älter als die 21-Jährige, hat einen unübersehbaren Bauchansatz, sich lichtendes Haar und trägt Socken beim Liebesspiel. Er erklärte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Es war mit Gina abgesprochen, den Film hochzuladen, um Geld zu verdienen. Wir haben uns ganz bewusst gefilmt.“

          Auch Lohfink befeuert die Sex-Kampagne mit einem markigen Sprüchlein: „Ich bin ja keine Nonne. Sex ist doch was Schönes. Jeder, der prüde mit dem Zeigefinger auf jemanden zeigt, der sich dabei filmt, ist doch ein Heuchler!“

          http://www.focus.de/panorama/boulevard/gina-lisa-lohfink-sex-mit-socken_aid_318804.html

          LOL!

        • und übrigens streiten die beiden sehr wohl die eigenmächtige Veröffentlichung des Videos ab! Strafbar haben sie sich wohl durch die Verbreitung via Whattsapp gemacht, indirekt landete das Video dann bei pornhub. Und bliebt dort wohl auch eine ganze Weile, bevor GLL dagegen aktiv wurde.

          Anders als Sebastian C. hat Pardis F. den Strafbefehl wegen Verbreitung der Videos gegen sich akzeptiert und das Geld gezahlt. Er sagt aber: „Ich wollte nur, dass es endet.“ Und: „Ich habe niemals die Videos der Presse angeboten, das ist verrückt.“ Er habe sie nur ein paar Freunden geschickt.

          http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gina-lisa-lohfink-prozess-mann-bestreitet-vergewaltigung-14311392-p2.html

        • Du, ich hab mich mit ihr bis zu diesem Strafbefehl gegen sie überhaupt nicht beschäftigt.

          Was ich jetzt fand:

          „Dass eine Kamera sie beim Sex mit ihrem Partner gefilmt hat, war der Blondine angeblich nicht bekannt: „Ich habe überhaupt keine Kamera gesehen. Der hat die versteckt, was weiß ich.“ Deshalb hat sie ihren Ex-Lover jetzt laut ProSieben auch angeklagt. Die Blondine erzählt: „Das Verfahren ist immer noch am Laufen. Man kann ihm nicht nachweisen, dass er das Video ins Netz gestellt hat.“

          Sex-Video wurde 10 Millionen Mal heruntergeladen

          Das Video von Gina-Lisa und ihrem damaligen Freund Yüksel D., einem 38-jährigen Boutiquenbesitzer, wurde 2008 gedreht. Es wurde laut ProSieben bereits 10 Millionen Mal heruntergeladen. Ihr Ex-Freund bekam dafür 2008 sogar den EroticLine-Award als bester Amateur-Nachwuchs. An den Tag als ihr Sexfilm veröffentlicht wurde, erinnert sie sich noch genau und verriet: „Ich hab bei meinem besten Freund in Frankfurt übernachtet. Ich werd’s nie vergessen, er geht runter, holt Zigaretten, geht die Zeitung kaufen, kommt zurück und knallt mir erstmal die Zeitung ins Gesicht.““

          http://www.cosmopolitan.de/gina-lisa-lohfink-legt-ein-gestaendnis-ab-58312.html

          Auch darüber könntest Du lachen (angenommen es war so)?

          PS: der höchst-prämierte Heimporno-„Urheber“ heutzutage über die „Nicht“-Tat:

          „Jetzt bereue ich total, dass der Sexfilm mit Gina-Lisa und mir auf den Markt kam. Damals war ich selber noch jung und naiv.“

          https://www.promiflash.de/news/2016/07/08/gina-lisas-porno-ex-maenner-sehen-sie-als-sex-trophaee-an.html

          Und das als Freigesprochener! Ich gloob, DER immerhin mochte sie eigentlich wirklich und wollte im Grunde auch (nicht bloß sich sondern auch) ihr nur „helfen“ mit seiner Aktion damals.
          Tja…

        • Deshalb hat sie ihren Ex-Lover jetzt laut ProSieben auch angeklagt.

          Also auch wieder erst mit ewiger Verzögerung, nachdem sie einen Arsch voll Geld verdient hatte und der Lover zum Ex-Lover wurde.
          Übrigens war auch das wohl nicht der erste Porno von ihr im Netz, daher heißt es in der Meldung ja „erneut Sex-Video im Netz aufgetaucht“.
          Wer soll das bitteschön glauben, dass das einer einzigen Person dreimal (!) gegen ihren Willen geschehen sei, deren Karriere und finanzieller Erfolg auch noch maßgeblich genau darauf aufbaut?

          „Ich habe überhaupt keine Kamera gesehen. Der hat die versteckt, was weiß ich.“

          Was ja in Kombination mit obiger Aussage aus dem Fokus auch wieder nur den Eindruck verstärkt, dass sie eine notorische Lügnerin und Verleumderin ist, die am nächsten Tag schon nicht mehr weiß, was sie gestern noch erzählt hat.

          Und eine -nach feministischen Maßstäben- kleine Vergewaltigerin ist sie selbst übrigens auch noch:

          Ex-Freund und Sänger Flo2Soul (25) aus Frankfurt verrät: „Gina-Lisa ist verrückt nach Sex!“

          Flo2Soul zu BILD: „Wenn Gina-Lisa keinen Sex bekommt, dann dreht sie durch.“

          Der Frankfurter spricht aus eigener Erfahrung, hat das schon am eigenen Leibe zu spüren bekommen: „Ich erinnere mich noch, als wir damals wegen Dreharbeiten unterwegs waren – das war schon sehr extrem. Sobald sie Feierabend hatte und wir im Hotelzimmer angekommen waren, stürzte sie sich auf mich und riss mir die Kleider vom Leib.“

          Und was passiert, wenn man(n) nicht zur Stelle ist? Dann soll mit der Frankfurterin nicht gut Kirschen essen sein. Flo2Soul zu BILD: „Sie war dann schlecht gelaunt, war unerträglich. Einmal hat sie aus Wut sogar eine Pfanne gegen die Wand geworfen.“

          http://www.bild.de/unterhaltung/leute/ex-freund-spricht-von-sex-sucht-13474560.bild.html

        • „Übrigens war auch das wohl nicht der erste Porno von ihr im Netz, daher heißt es in der Meldung ja „erneut Sex-Video im Netz aufgetaucht“.“

          Nö, also das kauf ich jetzt nicht.
          Das damalige Video war – strange enough – wie ich eben las erst medial als verfügbar angekündigt worden (BILD wieder?), aber laut damaligen User-Kommentaren zunächst nicht auffindbar. Erst dann auf einem Bezahl-Portal. Dafür kriegte der „Künstler“/Partner von der Industrie dann erstmal kräftigst Zucker in den Arsch geblasen, während ihre Karriere halt auch erst so richtig losging. Sie scheint sich wenig darum gekümmert zu haben anfangs, das deutet auf einen starken Charakter hin und wirkt – mal wieder – überhaupt nicht nach Rache-Engel, im Gegenteil.

          Meinst Du denn, ohne die Veröffentlichung des unwillentlich gefilmten Pornos wäre sie auf die Idee gekommen Anzeige zu erstatten?

        • „deren Karriere und finanzieller Erfolg auch noch maßgeblich genau darauf aufbaut?“

          Das würde ich hier nun als Verleumdungsversuch bezeichnen.

          Paris Hilton und Kim Kardashian wären Kandidatinnen für das von Dir beschriebene Phänomen. Erste wurde ebenfalls Revenge-Porn-Opfer, hat aber – wohl überwiegend Dank ihrer „höheren Geburt“ – letztlich doch davon profitiert; im anderen Fall wurde gemunkelt, sie hätte sich das Tape „klauen lassen“ bzw. es absichtlich unter die Leute gebracht um Popularität zu erlangen. Ohne mich je mit ihr beschäftigt zu haben sagt mein Bauchgefühl: da könnt nun auch mal was dran sein. Also in diesem einen Fall jetzt. (ich weiß aber nichtmal, ob sie das damals zur Anzeige brachte oder nicht, Serien-Glubscher und Gossip-Süchtige: hier wäre Eure Expertise gefragt)

        • Update: ja, sie hat geklagt.
          Gegen Vivid Entertainment, die das Ding verscherbelt hatten.
          Und FALLS ich das richtig verstehe, hat sie so auch 5 Millionen Dollar erhalten.
          Aktuell ist wohl Kylie Jenner dran.
          Miese Sache (und vorsichtshalber ziehe ich meinen Anti-Kim-Anwurf auch wieder zurück, ich weiß es ja nicht. War bloß Bauchgefühl…)

        • Das ist ja wirklich sehr erhellend, was man so auf die Schnelle alles in der medialen Vergangenheit dieses Flittchens findet:

          Hier die Erklärung zum ersten von DREI (!) Sex-Videos, die zufällig alle just in der Zeit (2010-2012) auftauchten, als ihre C-Promi-Karriere ins Laufen kam und in der sie sich auch nackt im Playboy zeigte:

          Wer hat die Sexvideos im Internet veröffentlicht, auf denen Gina-Lisa (21) zusammen mit ihrem Exfreund zu sehen ist?

          „Bei mir zu Hause wurde eingebrochen“, so ihr Ex gegenüber BILD. Er hatte die erotischen Aufnahmen von Gina-Lisa und sich als Erinnerung aufgehoben!

          Auf dem Film ist Gina-Lisa mal nackt zu sehen, mal trägt sie Lack und Leder . . . „Die Leute haben meine Kamera gestohlen, in der ein Speicherchip mit privaten Filmen und Fotos von Gina-Lisa und mir steckte“, so der Ex-Freund.

          Aber was sagt Gina-Lisa zum Foto-Klau? Wer die Bilder sieht, ist ihr im Grunde völlig egal, sie ärgert sich nur über den Diebstahl!

          Gina Lisa: „Die Bilder in den Umlauf zu bingen, traue ich nur einer Frau zu! Da könnte Neid dahinterstecken.

          Jetzt kümmert sich die Polizei um den Fall. Gina Lisas Ex-Freund hat nämlich Anzeige wegen Diebstahls erstattet.

          😀 😀

          http://www.bravo.de/erotisches-video-mit-gina-lisa-aufgetaucht-266277.html

          Auch ihre Karriere als notorische Falschbeschuldigerin reicht offenbar länger zurück, nämlich mindestens zu besagtem zweiten Video:

          Ihr Film-Partner Yüksel D. (42) will nämlich laut Bild.de nicht auf sich sitzen lassen, dass – wie Gina-Lisa im Fernsehen verkündete – er sie heimlich gefilmt hätte. Sein Anwalt erklärte: „Meinem Mandanten wurde mit dem Vorwurf des heimlichen Filmens ein strafbares Verhalten vorgeworfen, was den Tatbestand der Verleumdung erfüllt“.

          Der Frankfurter will nun eine Unterlassungserklärung erwirken und fordert 5000 Euro, falls das Busenwunder ihre Behauptungen bezüglich der Entstehung des Sex-Filmchens wiederholt. Auszüge aus einem Anwaltsschreiben lauten: „Der Film ist nicht heimlich entstanden. Sie schauten vielmehr in die Kamera und achteten genau darauf, dass Sie gut zur Geltung kommen. Zusätzlich wurden Fotos gemacht und Sie überprüften die Bilder, ob z.B. ihr Geschlechtsteil gut auf den Bildern aussieht.“

          Oh je, oh je.

        • Achja, das sollte vielleicht auch nochmal fett hervorgehoben werden:

          .
          Aber was sagt Gina-Lisa zum Foto-Klau? Wer die Bilder sieht, ist ihr im Grunde völlig egal, sie ärgert sich nur über den Diebstahl!

          Und heute bricht sie aber heulend und zitternd zusammen, wenn sie die „Täter“ sieht. Was auch wiederum bestens zu der Aussage passt, sie könne sich an die Nacht gar nicht erinnern.

          Was eine verlogene Bratze!

        • Weiter geht’s.

          Die ersten 4 Kommentare unter dem Artikel von „Augenzeugen“ hier zum zweiten Video, über das sie sagte:

          Gina-Lisa hingegen behauptet vor laufenden Kameras: „Ich wusste wirklich nicht, dass er mich gefilmt hat“, und fügte hinzu: „Ich habe überhaupt keine Kamera gesehen. Der hat die versteckt, was weiß ich.“

          ___________________________
          Hexe61274 • vor 5 Jahren

          ich denke auch das sie lügt…
          sie scheint ein sehr durchtriebenes luder zu sein und sie weiss was sie tut…
          ich glaube ihr kein wort

          Qweqw vor 5 Jahren

          sie lügt auch. Ich kenne das video. Sie schaut in die Kamera, imemr wieder und läßt sich mehrfach von ihm fotografieren. Mit Blitz glaub ich sogar!

          ♥ Hexe61274 • vor 5 Jahren

          du hast recht. 🙂

          Analtorpedo • vor 5 Jahren

          jeder, der das filmchen gesehen hat, weiss genau, das sie wusste, was da passiert……diskussion also völlig überflüssig…..weitermachen

          Es ist alles so herrlich offenkundig. Wie blöd kann man eigentlich sein, diese Frau nicht zu durchschauen?

        • Schätz doch mal wie hoch der Prozentsatz der U30-jährigen sein könnte, die sich bereits selbst oder den/die Partner/in nackt oder beim Sex abgelichtet haben.
          Alles moralisch fragwürdige Gestalten für Dich?
          Oder erst, falls jemand behauptet, er oder sie wäre mit der Veröffentlichung nicht einverstanden (gewesen)?

          Den Yüksel-Fall können wir meinetwegen offenlassen (mir reicht, dass er bereut), dass ihr die Kamera entwendet worden wäre und so die (ersten) Nacktbilder zur Veröffentlichung gelangten darf man ruhig glauben, warum nich?

          Kommen wir doch mal zur wesentlichen Frage:

          warum sollte ein „Flittchen“ denn nicht offiziell Pornos drehen (mit dem GNTM-„Ruhm“ zur Gina Wild-Erbin werden oder sowas), sondern lieber versuchen auf dem höchst-unsicheren (bzw. nur für den Mann der Wortschöpferin relativ-sicheren) wie unbequemen „Opfer-Abo“ zu fahren? Und dann aber eeeewig warten, bis sie sich in der – angeblich – von ihr bevorzugten Rolle präsentiert?

          Vielleicht – ich nehme es nicht an, aber vielleicht – hast Du Dir ja ein stringentes Erklärungsmodell dafür zurechtgebastelt?

        • Alle drei (man kann noch Pamela Anderson dazunehmen) übrigens gute Beispiele, dass authentische, vermeintlich „geheime“ Privatpornos die Kasse um ein Vielfaches mehr klingeln lassen als gespielte Industrieware aus kommerzieller Herstellung. Bei denen frau sich zudem die (meist hässlichen) Sexpartner nicht selbst aussuchen darf.

        • …weswegen (mir) auch spontan keine Erfolgsstorys bekannt sind die den umgekehrten Weg (vom Boulevard-Sternchen zum Pornostar) auszeichnen.

          War blöd, merkste selber, ne?

        • Nein?!

          Paris Hilton ist zweifellos Opfer – ohne das Stigma zu tragen, ohne, dass es ihr langfristig geschadet zu haben scheint (thanks to daddy and his friends).

          Kim Kardashian hat vielleicht & womöglich ihre gesamte Karriere gezielt auf ihrer Opfer-Erfahrung (die man dann natürlich auch nicht so nennen sollte) aufgebaut – das Stigma trägt sie sicher nicht (thanks to … well, you know).

          Gina Lisa ist ein Stehaufmännchen, glaub ich schon.
          Ist aber ne ganz andere Liga. Allein schon was die Anwälte, die sie vertreten, angeht.

    • „Und ein illegal weil mindestens gegen sicht- und hörbaren Widerstand gefilmter Porno kann und darf einfach nicht Kronzeuge für eine vermeintliche, vorsätzliche falsche Verdächtigung sein.“

      Interessante Ansicht. Selbst wenn also das Video mit völliger, hundertprozentiger Eindeutigkeit das Nichtzutreffen des weiterhin öffentlich aufrechterhaltenen Vergewaltigungsvorwurfs beweisen würde (was es ja wahrscheinlich sogar tatsächlich tut), würdest du dies nicht als Beweis anerkennen, da illegal erworben?

      Dein leeres und unkundiges Gepöbel gegen unseren Rechtsstaat sorgt bei mir übrigens immer wieder für beste Unterhaltung, danke dafür! 🙂

      • Ich glaube, du verstehst ; falsch.

        Ihre Aussage – so wie ich sie verstehe – ist: „X (x ∈ Wasauchimmer) darf nicht als Beweismittel zum Nachweis einer Falschbeschuldigung verwendet werden.“

        Ein gegen Unwillen aufgezeichneter Sexmitschnitt ist eindeutig Element der Menge Wasauchimmer.

      • Wir haben keinen funktionierenden Rechtsstaat, mal wird sich an Gesetze gehalten, (in diesem Fall komischerweise sogar extrem sklavisch), mal ist es total lasch, mal wird es komplett gevbrochen (siehe z.B Flüüüü“politik“)
        Ich vermute nach wie vor, es war so.
        Der Sex war einvernehmlich, das Filmen nicht, durch das Filmen bekam es für sie einen „Vergewaltigungseindruck“, was ich verstehe, es ist ja eine Art psychische Vergewaltigung oder wollt ihr von jedem auf der Welt beim sex gesehen werden?
        Sie hat mehrfach gesagt dass sie nicht gefilmt werden will, es wurde trotzdem gemacht.
        Ich finde, das ist was anderes als „sonstige“ Falschbeschuldigungen und dass man sich hier so darauf konzentriert. „Rechtsstaaat“, „Straftäterin“, „die armen Männer“ ist schon etwas ekelhaft und parteiisch.
        Bei Hulk Hogan wart ihr anteilnahmevoller und total empört wie man sowas verlöffentlichen kann.

        • Mädel, du bringst schon wieder allerhand Sachen durcheinander.

          Erstens, eine „psychische Vergewaltigung“ gibt es nicht, diese Wortschöpfung am besten gleich wieder aus deinem Gedächtnis streichen.

          Zweitens: das Filmen/Veröffentlichen gegen den Willen ist ein ganz anderer Tatbestand, der schon verhandelt wurde. Das muss man selbstverständlich getrennt von der Freiwilligkeit der sexuellen Handlungen betrachten, ist das wirklich so schwer?

          Kein Mensch hat hier Partei für das Filmen und Veröffentlichen ergriffen. Wenn das gegen den Willen passiert ist, sollte das ganz klar geahndet werden, keine Frage. Insbesondere derjenige, der es veröffentlicht hat (war wohl ein Bekannter der beiden?).
          Man kann jetzt darüber diskutieren, ob die Strafe dafür härter hätte ausfallen sollen.

          Ich glaube das interessiert viele halt nicht all zu sehr, weil sie eine promiskuitive Falschbeschuldigerin ist, die ganz gerne mal Pornos dreht und auch schon andere im Netz stehen ließ. Außerdem schien sie das Filmen allein jetzt auch nicht so wahnsinnig zu stören, wenn sie trotzdem weiter macht und danach noch mehr Zeit mit den „Peinigern“ verbringt. Außerdem nutzt sie augenscheinlich die dadurch entstandene Publicity für sich, sonst wäre das Video auch nicht jahrelang im Netz geblieben.
          Das alles es sicher nicht weniger illegal, aber es erschwert es einem nachhaltig, sich in das Opfer hineinzuversetzen.

          Drittens: Hulk Hogan hat damit nichts zu tun. Hulk Hogan wurde auch nicht „psychisch vergewaltigt“ und ich glaube nicht, dass er einen großen Schaden durch das Video davongetragen hat.
          Dass „wir“ hier den Fall gefeiert haben lag daran, dass ein großes feministisches Medienportal, welches ständig die „Objektifizierung“ von Frauen beklagt und sich trotz angestrengter Rechtsmittel dreist geweigert hat, das Video weiterzuverbreiten, für seine himmelschreiende Doppelmoral abgestraft wurde.

        • „Ich glaube das interessiert viele halt nicht all zu sehr, weil sie eine promiskuitive Falschbeschuldigerin ist, die ganz gerne mal Pornos dreht und auch schon andere im Netz stehen ließ.“

          Gibt es da etwa mehr als die zwei beiden, die gegen ihren Willen veröffentlicht wurden?

        • Gibt es da etwa mehr als die zwei beiden, die gegen ihren Willen veröffentlicht wurden?

          Ich dachte das andere wäre freiwillig, zuzutrauen ist es hier ja wohl locker, wer ihre „Karriere“ ein bisschen verfolgt hat.

          Aber ich weiß nichts genaueres dazu.

        • „Erstens, eine „psychische Vergewaltigung“ gibt es nicht, diese Wortschöpfung am besten gleich wieder aus deinem Gedächtnis streichen.“

          Im Gesetzbuch vielleicht nicht. Für Betroffene vielleicht schon.

          „Zweitens: das Filmen/Veröffentlichen gegen den Willen ist ein ganz anderer Tatbestand, der schon verhandelt wurde. Das muss man selbstverständlich getrennt von der Freiwilligkeit der sexuellen Handlungen betrachten, ist das wirklich so schwer?“

          Aber das Ergebnis ist viel zu lasch.
          Ich finde es absurd, dass das lascher bestraft wird.

          „Kein Mensch hat hier Partei für das Filmen und Veröffentlichen ergriffen. Wenn das gegen den Willen passiert ist, sollte das ganz klar geahndet werden, keine Frage.“

          1300 sind aber viel zu wenig. Mir würde das jedenfalls nicht reichen.
          Und wenn ich dann noch so viel Geld an diejenigen zahlen soll… ich finds absurd.

          „Hulk Hogan wurde auch nicht „psychisch vergewaltigt“ “

          Hast du ihn gefragt wie er das fand?

          „Insbesondere derjenige, der es veröffentlicht hat (war wohl ein Bekannter der beiden?).
          Man kann jetzt darüber diskutieren, ob die Strafe dafür härter hätte ausfallen sollen.“

          Dann besteht immer ncoh das Problem:

          – Das Video wurde angefertigt
          – Das Video wurde Dritten gezeigt/überlassen. Wenn die Dritte Partei sich nicht ins Handy gehackt und so daran gekommen ist.

          „Man kann jetzt darüber diskutieren, ob die Strafe dafür härter hätte ausfallen sollen.“

          Ja könnte man vielleicht.
          Ich für meinen Teil weiß jetzt dank dieses Urteils, wenn mich jemand filmt, wirds keine Polizei geben, weil die mir nicht hilft. Ich glaube, ich beginne gerade das Prinzip Ehrenmord zu verstehen.

        • Nein, der Unterschied war, dass sie weder gegen den Sex noch das Filmen was hatte. Veröffentlicht wurde es – ihren Angaben zufolge – hingegen auch bereits gegen ihren Willen, als Revenge-Porn halt.

          Damals rieten Juristen übrigens auch noch allgemein den Opfern: sparen Sie sich lieber ihre Energie, sowas kriegen sie eh nie wieder aus dem Netz raus…

        • Das Prinzip Revenge Porno finde ich so abartig.
          Das lässt im Zweifel paranoid gegen den eigenen Partner werden oder, wenn man nicht ist, steht man am Ende dann blöd da.
          Wie einfach das heute ist, irgendwo in der Ecke ne Kamera aufzustellen oder webcam anzulassen, das in Kombination mit social media und immer weniger (gefühlt) Anstand was Intimsphäre angeht im ww. Im Grunde MÜSSEN die Gesteze gegen sowas doch massiv verschärft werden.
          Eigentlich fände ich es sogar nicht verkehrt, das wie eine Vergewaltigung zu bestrafen, weil es eine abschreckendere Wirkung haben könnte (und der Sache auch irgendwo mehr gercht würde, denn das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs) als ein paar Kröten zahlen.

        • Keine Einwände, die Schutzlücke ist – auch nach der Gesetzesänderung – leider immernoch da.
          Nur erstmal muss es uns wohl oder übel noch gelingen, bei den (putativ-)Tätern ein Unrechtsbewusstsein zu installieren.
          Das wird leider nich ab Werk mitgeliefert, wie man unschwer an den gesamten GLL-Diskussionen erkennen kann.

          Zeigt auch nochmal schön, wie unmöglich es für „Sexworker“ wäre, an ihnen begangene sexuelle Gewalt zu ahnden.
          Weil: stell Dir mal vor, eine als Pornodarstellerin engagierte Person würde während der Aufnahmen vehement „Nein“ und „Hör auf“ rufen und das auch so meinen… no chance. Die Verteidigungslinie würde dann natürlich ganz klar lauten: das gehörte zum Skript, die elende, falschbeschuldigende Dramaqueen hats halt nur nicht gerafft!

      • „Selbst wenn also das Video mit völliger, hundertprozentiger Eindeutigkeit das Nichtzutreffen des weiterhin öffentlich aufrechterhaltenen Vergewaltigungsvorwurfs beweisen würde (was es ja wahrscheinlich sogar tatsächlich tut), würdest du dies nicht als Beweis anerkennen, da illegal erworben?“

        Ich würde das Video nicht als Beweismittel anerkennen, da es nur die Tätersicht für die gefilmten Minuten zeigt, und mehr als die – bereits sehr zweifelhafte – Einvernehmlichkeit des Geschehens dieser Minuten beim besten Willen nicht belegen könnte.

        Als durch die Anfertigung und Veröffentlichung des Materials in ihrer Intimsphäre Verletzte hat sie Rechte, ihr stünde nicht bloß Schadensersatz, sondern auch auf Wunsch die endgültige Vernichtung des Materials zu.

        Von Staatswegen aus dagegen (erneut) zu verstoßen – ohne nachvollziehbar darzulegen, wie die Re-Viktimisierung nun zu neuen Erkenntnissen führen könnte – ist schon ein ziemlich starkes Stück.

        Wenn ein Verkehrsunfall bspw. per Dash-Cam oder Überwachungskamera gefilmt wurde, gibt es regelmäßig Palaver bzw. sich-widersprechende Auffassungen, ob die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig sind oder nicht. Und da geht es immerhin nur um das schlichte Filmen in der Öffentlichkeit, nicht um das offenkundig abgewehrte Filmen eines Intimverkehrs innerhalb der grundgesetzlich geschützten Privatsphäre.

        Und ich wiederhole nochmals: man sieht sie hier nichtmals als Täterin bei der Ausübung der ihr vorgeworfenen Straftat.

        Dieses Vorgehen ist juristisch unhaltbar, und man dürfte durchaus erwarten oder wenigstens hoffen, dass das noch zu schwerwiegenden Konsequenzen für die das Recht so grob missachtende Robenträgerin führt.

        • Und ich wiederhole nochmals: man sieht sie hier nichtmals als Täterin bei der Ausübung der ihr vorgeworfenen Straftat.

          Ja ja, aber diese übt sie quasi tagtäglich von allen zu sehen aus, indem sie die Vorwürfe aufrechterhält. Es wird eben erst in Kombination mit den sich aus dem Video ergebenden Fakten zur Straftat. Oder glaubst du bei einem Verfahren wegen Meineid wird auch nur das Tätigen der Aussage, nicht etwa das Zutreffen des Inhalts geprüft?
          Naja, die Frage haste offenbar eh nicht verstanden.

          Dieses Vorgehen ist juristisch unhaltbar,

          Na Hausmütterchen wird es ja wissen 🙂
          Köstlich, dein pseudojuristischer Jargon auch immer dazu. So als hätte deine private Laienmeinung irgendeine Relevanz.
          Mach es doch wie Gert Postel (ihr habt viel gemeinsam) und bewirb dich einfach mit falschem Zeugnis beim Oberlandesgericht.

        • @Semikolon

          Na dann weiß ich doch, woher der Wind bei dir weht:

          „Ich würde das Video nicht als Beweismittel anerkennen, da es nur die Tätersicht für die gefilmten Minuten zeigt, und mehr als die – bereits sehr zweifelhafte – Einvernehmlichkeit des Geschehens dieser Minuten beim besten Willen nicht belegen könnte.“

          Für dich zum mitschreiben:

          – „Täter“ sind sie erst, wenn ihnen die Straftat bewiesen worden ist. Ansonsten sind sie „Beschuldigte“ – nämlich eine Straftat begangen zu haben.

          Das typische Vorgehen von Feministinnen: Unschuldsvermutung kippen durch Begriffsverschmutzung.

          – Es gibt offensichtlich mehrere Videos, nicht nur eins und in der Gesamtschau waren diese nicht dazu angetan zu überzeugen, es habe sich a. NICHT um einvernehmlichen Sex gehandelt und b. fand ein hinzugezogener Gutachter KEINE Anhaltspunkte von der von GLL aufgestellten Behauptung, sie hätte unter dem Einfluss von KO-Tropfen gestanden (bei denen es sich ohnehin um einen urbanen Mythos handelt).

          – D.h. für b. trifft zu, GLL hat zweifellos gelogen, um den Eindruck zu erwecken, die Einvernehmlichkeit sei zweifelhaft, sie hätte unter dem Einfluss von verabreichten KO-Tropfen gestanden und du wiederholst diese bereits widerlegte Lüge.

          – Es ist demzufolge logisch, dass du das Video nicht als Beweismittel zulassen würdest, denn darin wird diese Lüge entlarvt.

          Was kommt als nächstes?
          JEDE Form von Beweismitteln gegen eine solche Anschuldigung prinzipiell nicht zulassen?
          Genau so lief es beim Matratzen-Mädchen: Paul Nungesser durfte seine Kommunikation in den sozialen Medien mit dem vermeintlichen Opfer nicht als Beweismittel vorlegen.
          Damit wurde von vorneherein unmöglich gemacht, Emma S. als die schamlose und skrupellose Lügnerin zu entlarven, die sie ist.

          Also universitäre US-kangaroo courts für alle?

          Egal mit welchen Anschuldigungen – ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht – der Beschuldigte hat unverzüglich als Täter festzustehen und dementsprechend gebrandmarkt zu werden?

          Ob die Frau rotzfrech lügt ist völlig egal – listen, believe, sie ist Frau automatisch Opfer und nun geht es ans verurteilen des Mannes?

          Falls dir nicht klar ist, was du implizit forderst: Das ist die Ablösung des Rechtsstaats durch eine feministische *Gesinnungsjustiz*.

          crumar

        • Bevor ich mir die Mühe mache auf Dich einzugehen, müsstest Du erstmal Deine Position hinsichtlich im öffentlichen Raum angefertigter Dash-Cam/Überwachungskamera-Aufnahmen darlegen.

          Sollten die grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht zulässig sein?

          Und was sollte D.M.n. hinsichtlich der Video-Aufzeichnungen von Mitarbeitern gelten?

          Wo siehst Du Grenzen, gerade, falls die Abbildungen den Intimbereich tangierten?

          Wohlgemerkt: ich rede jetzt nichtmal von dem Bereich der Privatsphäre, für die ja strengere Kriterien gelten müssen…

        • Versteh lieber Du erstmal den Unterschied zwischen StPO und ZPO und der unterschiedlichen Beweisrechte.

          Im Strafrecht muss man jeden möglicherweise relevanten Beweis verwerten, sonst ist das Urteil angreifbar und Du kommst nicht zu einer rechtswirksamen Verurteilung.

        • „und mehr als die – bereits sehr zweifelhafte – Einvernehmlichkeit des Geschehens dieser Minuten beim besten Willen nicht belegen könnte.“

          Soweit ich informiert bin, hat sie behauptet, dass sie „sowas“ freiwillig nie machen würde und die Männer ihr irgendwie Drogen oder KO-Tropfen verabreicht hätten. Wenn das Video beweist, dass sie nicht völlig zugedröhnt war und freiwillig mit den Männern Sex hatte, sind diese Behauptungen bereits widerlegt. Natürlich ist das ein entscheidender Punkt bei dem Verfahren.
          Das schließt nicht aus, dass irgendwann während des Abends irgendwas passiert sein könnte (sexuell), was sie nicht wollte. Aber das war nicht ihre Behauptung und muss damit auch nicht widerlegt werden.

          Die eigentliche Frage ist, soweit ich das sehe, auch schon gar nicht mehr, ob der Sex an sich einvernehmlich war, sondern ob sie bewusst gelogen hat.

        • Versteh lieber Du erstmal den Unterschied

          Vielleicht sollten wir alle auch langsam mal verstehen, dass es vergebene Liebesmüh ist, muttersheera etwas zu erklären.

          Sie weiß nicht, dass sie nichts weiß.

        • Da hast Du durchaus recht. Aber ich wüsste noch gerne, warum sie das überhaupt macht? Nur wegen der Aufmerksamkeit? Streitet sie gerne? Oder ist das vielleicht sogar ihre Art sich die Welt von Männern erklären zu lassen?

        • Bitte, ich lass mich gern aufklären – man muss dann halt nur auch ein bißchen was auf der Pfanne haben, und daran scheiterts ja für gewöhnlich…

          Wir befinden uns hier also in einem Strafprozess mit GLL als Angeklagter (mit entsprechenden Rechten und der nun uneingeschränkt ihr geltenden Unschuldsvermutung natürlich).

          Der vorangegangene Strafprozess mit ihr als Opfer-Zeugin und Nebenklägerin hätte u.a. § 201a StGB umfassen müssen, dort lesen wir:

          „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

          (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
          1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
          2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
          3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
          4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

          (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.“

          Das kanns aber noch nicht gewesen sein, da fehlt eigentlich – neben der strittigen – noch eine weitere Komponente, meine ich.

          Was genau wisst ihr denn hierzu?
          Wo wäre das Urteil gegen die beiden einsehbar?

          Hopp hopp, Burschis.
          Das amateurhafte Hausmütterchen zählt auf Euch.

        • Du meinst also wir machen uns die Arbeit Dich zu bilden, nur weil Du hier rumstänkerst? Neenee, da musst Du schon was als Gegenleistung anbieten.

        • @Semikolon

          Du fragst zu den Daten von Überwachungskameras: „Sollten die grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht zulässig sein?“

          Ja, wenn sie in meinem Schlafzimmer hängen und ich meinen Sex-Partner darauf aufmerksam gemacht habe, dass in meiner Wohnung Video-Überwachung üblich ist.

          In diesem Fall habe ich mich und *meine Privatsphäre* hervorragend abgesichert gegen potentielle Anschuldigungen.

          Wer aus dem abermals verschärften Sexualstrafrecht nicht gelernt hat, dass damit der radikale Subjektivismus Einzug gehalten hat, dem VORRANG gegenüber objektiv stattgefundenen, einvernehmlichen Handlungen gewährt wird, dem ist nicht zu helfen. Ergo ist es in einer 1:1 Situation ratsam zu dokumentieren, was OBJEKTIV vorgefallen ist.

          Wenn mir per Gesetz ex-post Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, Signale nicht wahrgenommen zu haben, die den impliziten Unwillen der Frau doch gezeigt hätten, dann möchte ich die Signale in 4K-Video bei hervorragender Ausleuchtung der Szene.

          Sollte eine solche Anschuldigung kommen, muss die Staatsanwaltschaft eben ein paar Stunden Privatporno schauen.
          Angesichts des Strafmaßes für Vergewaltigung ist das zumutbar und der Aufwand gerechtfertigt.

          Das heißt nicht, ich fände diese Situation gut oder begrüßenswert, sondern es handelt sich um einfache Notwehrmaßnahmen gegen die beabsichtigte Einführung von reiner Willkür.

          Gruß crumar

        • Ne, Crumar, Du kannst nicht einfach Einverständnis voraussetzen.

          Und wie isset jetzt mit Deinem Chef?

          Soll der Alles, was Du in Deiner Arbeitszeit (außerhalb der Sanitärräume) so anstellst „in HD“ dokumentieren dürfen und wenn ihm was rechtswidriges auffiele mit dem Videomaterial dann zur Polizei latschen?

          Is that the kind of world you are fighting for?

        • Nein, ist es nicht, hast Du ja schon geschrieben.
          Findest Du auch furchtbar.
          Und dabei wäre es doch nur Dein Chef, und auch nur in der (Halb-)Öffentlichkeit (je nach Job)…

          Die Männer wurden vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochen. Muss reichen.

          Ist auch schon schlimm genug für Gina Lisa, glaubste wohl.

          Und sie muss nun vom Verdacht der falschen Verdächtigung freigesprochen werden. Mehr (also die Wiederaufnahme des Ursprungsprozesses und ein Absetzen der Richterin z.B.) wird auch hier nicht drin sein.

          Leider.
          Seufz.

        • @Semikolon

          Du schreibst dummes Zeug.
          Deshalb hat keiner Lust, sich mit dir auseinanderzusetzen.

          Informiere dich bitte, WO das Szenario stattgefunden hat und dann schau noch einmal auf das von dir zitierte Gesetz.

          Dann schaust du bitte, was „hilflose Lage“ nach dem Gesetz bedeutet und dann schau noch einmal auf das von dir zitierte Gesetz.

          Dann schaust bitte, was „unbefugt“ bedeutet und dann schau noch einmal auf das von dir zitierte Gesetz.

          Einfach irgendein Gesetz aus dem Ärmel zu schütteln reicht nicht, deine Intuition ist ein schlechter Ratgeber.

          crumar

        • So viele Worte, die eigentlich bloß aussagen:

          „ich weiß ja auch nicht, nach welchem Paragraphen die Täter verurteilt wurden, aber ich glaube es war ein anderer als Du annimmst – welcher sag ich aber jetzt nicht, ätschibätsch!“

          Sooo erwachsen, Crumar. Fast schon Grundschulniveau ist das.

        • @Semikolon

          Ich korrigiere mich, du schreibst nicht dummes, sondern gemeingefährliches Zeug.

          Deinen Wunschtraum:

          „Der vorangegangene Strafprozess mit ihr als Opfer-Zeugin und Nebenklägerin hätte u.a. § 201a StGB umfassen müssen, dort lesen wir:“

          habe ich bereits kommentiert.

          Deinen FEUCHTEN Traum jetzt:

          „Als durch die Anfertigung und Veröffentlichung des Materials in ihrer Intimsphäre Verletzte hat sie Rechte, ihr stünde nicht bloß Schadensersatz, sondern auch auf Wunsch die endgültige Vernichtung des Materials zu.“

          Das ist die offensichtliche Verschärfung deines vorangegangenen Wunsches, das Video möge gefälligst nicht als Beweismittel zugelassen werden, weil es beweist, dass das vermeintliche Opfer die Beschuldigten *fälschlich* beschuldigt hat.

          Eben *weil* es als Beweis dafür taugt, GLL als Falschbeschuldigerin zu entlarven, gehst du mit deiner Forderung noch einen Schritt darüber hinaus:

          Du plädierst für ihr Recht auf die BeweismittelVERNICHTUNG.

          Hier geht es darum, die bloße *Existenz* eines Beweises für die Unschuld der Beteiligten zu beseitigen.
          Dein feuchter Traum bedeutet, einen Gerichtsprozess beliebig *fälschen* zu können, nur um die Schuld der Beschuldigten festzustellen, die ohnehin *von vorne herein* feststand.
          Es gibt für dich nur Opfer (=Frau) und Täter (=Mann).

          Merkst du eigentlich nicht, wie dich die feministische Ideologie korrumpiert hat?
          Was für ein „Recht“ bleibt übrig, wenn deine Träume wahr geworden sind?
          Glaubst du wirklich, deine willkürliche Gesinnungsjustiz wird auf solche Fälle beschränkt bleiben?

          crumar

        • „Dein feuchter Traum bedeutet, einen Gerichtsprozess beliebig *fälschen* zu können, nur um die Schuld der Beschuldigten festzustellen, die ohnehin *von vorne herein* feststand.“

          Mit Verlaub: ich bin nicht Kachelmann!

        • Ich streite einzig und allein für die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – nur halt mit dem Schwerpunkt „Frau“. Insbesondere, wenn wie hier Otto-Normalo überhaupt gar auffiele, dass gravierende Rechtsverletzungen vorliegen.
          Sprich mit Vorliebe immer da, wo Frauen das Mensch-Sein aberkannt wird.

          Gruss, Semikolon

        • verdammt, Abgang ruiniert: NICHT fehlte.
          Euch fällt _nicht_ auf, wo und wofür ihr agitiert.

          Liebstes Beispiel in diesem vom Blogmaster himself (alter Thread, selber Sachverhalt, also der Strafbefehl gegen sie):

          „Der Prozess wird zeigen, ob sie eins [Opfer] ist“

          Ich mein: Fehler können passieren.
          Vielleicht wars ja auch nicht mehr als das vom Christian.
          Vielleicht ist ihm das sogar leicht unangenehm.
          Wer weiß das schon?

  10. Ok, Halt’s-Maul-Paul gab’s schon.
    Zum konkreten Fall gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten:
    – sie wurde vergewaltigt
    – sie wurde zwar nicht vergewaltigt, hatte aber ehrlicherweise Grund zur Annahme, dass doch (Filmriss, wenn mir der Kalauer gestattet ist)
    – sie wurde nicht vergewaltigt und wusste das, will die Typen aber wegen des Filmes drankriegen oder aus anderen Gründen

    Letzteres ist eine Straftat und muss bewiesen werden, mittleres nicht.
    Wenn letzteres nicht bewiesen werden kann, kann man sie nicht verurteilen (juristisch jedenfalls).

    Was mich jetzt an der Sache am meisten stört, sind nicht die Leute, die einfach mal Partei ergreifen, sondern diese Frage, welche „Botschaft“ eine Verurteilung vermitteln würde. Analog zur Frage, welche „Botschaft“ ein Freispruch in Vergewaltigungsfällen vermittelt.
    Die Antwort sollte eigentlich sein: „Die Botschaft ist, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der Strafsache nach Recht und Gesetz und Beweislage behandelt, und nicht danach, was die Leute gerne hören möchten.“
    Oder alternativ, dass man Leute wegen der Sachen beschuldigen sollte, die die wirklich getan haben.

  11. @ Semikolon

    „Sprich mit Vorliebe immer da, wo Frauen das Mensch-Sein aberkannt wird.“

    Man, man, man , geht’s noch ne Nummer fetter ?

  12. Pingback: Gina Lisa Lohfink wegen Falschbeschuldigung verurteilt | Alles Evolution

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