Bundesrichter Fischer schreibt in einer seiner Kolumnen zu „Nein heißt Nein“
Die Sache ist zwar wirklich kompliziert, aber sie ist nicht von vornherein unverständlich (das ist ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer). Um sie zu verstehen, muss man allerdings bereit sein, sich auf ein paar Differenzierungen (Unterscheidungen) und Grundsätze einzulassen und eine Stunde seine eigenen Vorurteile und Sachverhaltsvorstellungen beiseite zu lassen, denn
1) Behauptungen über die Wirklichkeit sind nicht die Wirklichkeit selbst.
2) Die Materielle Rechtslage ist nicht identisch mit den prozessualen Regeln ihrer Erkenntnis.
3) Das bloße „Machen“ eines Gesetzes löst weder Beweisfragen noch Dunkelzifferfragen noch Gerechtigkeitsfragen.
4) Bloße Schlagworte sind nicht geeignet, komplizierte Strukturen zu klären oder zu entscheiden.
Das sind alles sehr wichtige Einsichten, die gerade in der Debatte zum Strafrecht eine entscheidende Rolle spielen.
1) Behauptungen über die Wirklichkeit sind nicht die Wirklichkeit selbst.
Das ist für viele Feministinnen wahrscheinlich schon eine schwer zu schluckende Pille. Denn es impliziert eben auch erst einmal, dass man die Wirklichkeit in einem Prozess erst ermitteln muss und Behauptungen davon abweichen können. Es kann dabei sogar von beiden Seiten eine vollkommen andere Sicht geschildert werden und etwas Drittes der Wirklichkeit entsprechen, was man aber nie rausbekommt. Die Ansicht, dass eine Frau vergewaltigt worden ist, weil sie es sagt, ist damit wenig überzeugend für sich. Ebenso wie die Aussage des evtl Täters, dass er die Frau nicht vergewaltigt hat.
2) Die Materielle Rechtslage ist nicht identisch mit den prozessualen Regeln ihrer Erkenntnis
Auch das kommt in der gesamten Debatte immer wieder zu kurz. Auch dann, wenn der Wille der Frau als wesentliches Tatbestandsmerkmal in ein Gesetz geschrieben wird, bedeutet es nicht, dass sie einfach entscheiden kann, ob ihr Wille hier mißachtet worden ist oder nicht. Sondern ob ein entgegenstehender Wille bestand und ob der Beschuldigte hier diesen Willen erkannt hat, also Vorsatz hatte, ist dem Beschuldigten nach allgemeinen Regeln über einen zulässigen Beweis nachzuweisen. Damit kommt üblicherweise ein objektives Element in jedem Tatbestand, denn wenn der Wille sich in keiner Weise manifestiert hat, dann kann man ihm auch nicht nachweisen, dass er ihn missachtet hat.
3) Das bloße „Machen“ eines Gesetzes löst weder Beweisfragen noch Dunkelzifferfragen noch Gerechtigkeitsfragen
Das führt der Fall Gina Lisa eigentlich ganz gut vor: Die „Teammitglieder“ argumentieren hier, dass sie „hör auf“ gesagt hat. Selbst wenn nunmehr in einem Gesetz „gegen ihren erkennbaren Willen“ als Merkmal vorgesehen wäre, dann wäre die Frage, worauf sich damit das „Hör auf“ bezieht, nicht gelöst. Und natürlich werden auch, wenn es auf den Willen ankommt, viele Frauen nach wie vor den Fall nicht anzeigen und ebenso werden sich nach wie vor Frauen mit Männern, die sie angezeigt haben, versöhnen und dann nicht mehr kooperieren.
Ebenso wird sich nach wie vor die Frage stellen, ob es eine Falschbeschuldigung ist. Denn auch wenn es dem Tatbestandsmerkmal nach ausreicht, dass sie einfach nur einen entgegenstehen Willen hatte, klingt das in vielen Fällen nicht wirklich schlüssig.
„Ich habe einfach so dagelegen, während er mir die Sachen auszog, sich auf mich legte und dann schließlich in mich eindrang. Ich sagte nur „Nein, ich will das nicht“ „
Eine Schilderung dieser Art klingt eben auch dann nicht logisch und nachvollziehbar, wenn sie für den Tatbestand ausreichen würde. Denn es stellt sich dann die Frage, warum sie nicht versucht hat, ihn abzuwehren, warum sie alles so geduldet hat, warum sie nicht Gegenmaßnahmen ergriffen hat. Sie wird also zumindest darstellen müssen, dass sie Angst hatte, sie wird diese Angst nachvollziehbar machen müssen, etwa durch vorherige Gewalt oder Drohungen. Was uns wieder zum alten Tatbestand bringt. Und vielleicht fühlen sich Feministinnen dann noch stärker von der Justiz verlassen, weil es wieder die Situationen gibt, in denen sie angibt „Nein“ gesagt zu haben, Richter das aber nicht ausreichen lassen.
Nach wie vor wird ihr Nein auszulegen sein, es wird insbesondere abgeklärt werden müssen, wie er es mit ihrem vorherigen und zukünftigen Verhalten verstehen musste. Die Änderungen werden insofern überschaubar sein.
4) Bloße Schlagworte sind nicht geeignet, komplizierte Strukturen zu klären oder zu entscheiden
In der Tat ist „Nein heißt Nein“ eine vollkommen unpräzise Formel. Es verkürzt den Sachverhalt auf diese, der aber viel mehr Facetten hat. Ein Nein kann zum einen verschiedene Bedeutungen haben, sich auf verschiedenes beziehen und auch ansonsten vieles offen lassen. Es kann durch nachfolgendes Verhalten seine Wirkung verlieren, welches konkludent ein Ja ausdrücken kann. Es kann vor allem gar nicht geäußert werden, weil gar nicht gesprochen wird und nur anderweitig etwas ausgedrückt wird. „Nein“ als Stoppwort unterschätzt, welche vielfältige Bedeutung das Wort haben kann und wie kompliziert die Anbahnung von Sex sein kann und auch welche Bedeutung dabei Hindernisse, auch kurzzeitige Hindernisse haben können. Wer „Nein“ zu Sex sagt, der kann beispielsweise durchaus wollen, dass der Partner deutlich macht, wie sehr er Sex mit einem haben möchte und kann auch wollen, dass er es weiter versucht, kann schließlich sogar nachgeben, weil er sich entweder sehr begehrt fühlt oder weil er meint deutlich genug gemacht zu haben, dass er „anständig“ ist. Vielleicht hat ihm der Verlauf der Anbahnung und die Reaktion auf die Zurückweisung auch deutlich gemacht, dass der andere zwar hartnäckig ist, aber dabei nicht zu weit geht und ein Nein soweit berücksichtigt, dass es dann eben keinen Sex gibt, auch wenn er sich bemüht, den anderen umzustimmen. Auch das kann der Sinn eines Neins sein.
All das geht bei „Nein heißt Nein“ natürlich unter. Der Sachverhalt ist schlicht zu komplex für eine so kurze Formel.
Die Istanbul-convention so wie die Nein-heisst-Nein-kampagne sind ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
1)werden die männlichen Opfer ausgeschlossen bzw. am Rande als vernachlässigbar kurz erwähnt. Ich kenne das aus der Suchttherapie: http://tinyurl.com/hdcmepc (Seite 9)
iDas Konzept, einen Workshop exklusiv für Frauen zu vorzusehen, wurde im Plenum durchaus kontrovers gesehen und so
wurden auch Wünsche nach Öffnung des Workshops für Männer bzw. einer eigenen Gruppe für Männer geäußert.
Zum Thema „Gewalt“ macht es sicherlich sehr viel Sinn, eine eigene Männergruppe anzubieten, in der eine Konfrontation mit den Auswirkungen von Gewalt, dem Mangel an Mitgefühl bzw.
Gefühlskälte und den Hintergründen dafür stattfinden kann. So sind Wurzeln der Gewalt oft Hilflosigkeit und mangelnde Flexibilität innerhalb eines rigide befolgten Verhaltenskodex, um Ent-
täuschung, Frustration, Wut und Ärger auch anders ausdrücken zu können. Die Strategie, die viele Männer wählen, Macht und Kontrolle auszuüben, lässt die Gewaltspirale immer weiter drehen
2) Das Nein-heißt-Nein-Gesetz verstößt gegen die Unschuldsvermutung.
Das Begrapschen eines Po’s oder die Berührung einer weiblichen Brust sollte nicht schärfer geahndet werden als das Klauen eines Geldbeutels oder die penetrante Zurschaustellung weiblicher Brüste, bzw. Arschfalten, Pushupmonster, unflätige Anmache, (sexuelle) Herabwürdigung des Partners usw….
Ein männlicher Exhibitionist landet im Gefängnis, Frauen auf der Titelseite:


@yeph vollkommene Zustimmung.
Es ist einfach nur absurd diese Kriminalisierung männlicher Gewalt. naja was soll man dazu noch sagen, unsere Kultur zerfällt leider, unter gelegentlichen temporären oder lokalem Aufbäumen.
Vielleicht sollte man die Nein heißt Nein Fraktion mal an den schönen alten Witz erinnern:
„Was ist eine alte Jungfer ?
Das ist eine Frau die einmal zu oft Nein gesagt hat“
sollte man mal drüber nachdenken
Ich finde es schon hilfreich wenn es eine Gebrauchsanweisung für Otto-normal-begatter gäbe, aber die Frauen stehen, zahlreichen Studien zufolge, auf diese Ziegenf….r, Frauenverächter, Psychopathen usw… usw… Die Evolution frisst ihre Intelligenz und/oder Empathie. Absolut unökologische Megaspermaverschwendung.
Manchmal zweifele ich an dieser Evolution, diesem Universum, diesen physikalischen Gesetzen, dieser Entropie, überhaupt an der Überlegenheit der w.. ähh menschl.. ähhh Wirbel… ä… affengeilen ä… amöbioden Universalkraft, von dieser doch so überlegenen wei…. ähhh wollte sagen Schimpansenart, wenn das nicht allzu überheblich rüber kommt. ……
Eigentlich zweifele ich an der Ursuppe (an sich) und dieser überlegenen kruzifixnocheinmal, wie heißen sie schon wieder, ach ja Albinoäffchen http://www.pi-news.net/wp/uploads/2014/11/femen-schweine1-440×276.jpg
http://images04.kurier.at/spunQ_TempFile_KvqWRl/165.953.801
und noch dies:
Die gewalttätigen Lesben wollen die alleinige Gewaltherrschaft über die Frauen erlangen. Ihre Nein-heißt-Nein-Kampagne ist ein Konstrukt radikal-feministischer AktivistINNEN ohne jegliche juristische Bedeutung.
Schon die Istanbul-konvention hat die Weichen dazu gelegt und wurde von fast allen in der EU ratifiziert.
Die schlimmsten männerfeindlichen Gesetze der freien Welt gibt es übrigens in Indien und in der Türkei.
Der Paragraph 177 ist immer noch geschlechtsneutral – was viele Feministen auch gar nicht lustig finden. Ich finde es schade das du hier dem reiserischem Mainstream folgst und nur Frauen als Opfer siehst. Ein
substitute/Frau/Opfer/g
ist angebracht. Und dann sieht das in „Nein heißt Nein“ auch eine Chance für uns Männer steckt. Denn „Mann schägt keine Mädchen“ selbst dann wenn sie einen gerade vergewaltigen. Ich glaube daher das in Deutschland der „Nein heißt Nein“ Schuss nach hinten los gehen wird.
Ja der Krug geht so lange zum Wasser bis er bricht. Ich glaube auch das gesamtgesellschaftlich gesehen, den Frauen und dem Verhältnis Mann/Frau damit kein gefallen getan wird, der Schuss nach hinten losgehen kann.
Es ist wie ich schon mal schrieb ein weiterer Stein im Mosaik, der Männern ihre Illusionen über Frauen rauben kann. Ich merke in meiner Umgebung im realen Leben, dass das manchen, gerade auch älteren Frauen unangenehm ist, diese ganzen Debatten Nein und Pay Gap usw. Sie merken schon instinktiv, das man es mit der Männerverarsche nicht übertreiben darf, wenn sie wie schon seit Urzeiten zum Wohle der Frauen funktionieren soll. Feministisch geprägte Frauen und Mädchen haben dieses Gespühr für diese Grenze scheinbar verloren. Was die Gesellschaft kaputt macht. So wie im Privaten ja auch eine Beziehung meist in die Brüche geht oder zur Plage werden kann, wenn eine Frau ihren Mann völlig zum Pantoffelhelden macht.
…finde ich auch! Verstehe die Panik nicht. Fragt einfach eure Frau ob sie ja zum Sex sagt oder eben halt nein. Wo ist das Problem? Das Gesetz gilt für Männer und Frauen. Künftig kann man mit diesem Gesetz gut Frauen vertreiben die einem an die Wäsche wollen.
Und es ist ja nicht so, dass die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.
Steht dann immer noch Aussage gegen Aussage.
Worauf künftig allerdings jeder und jede drauf achten muss, KEIN SEX mit Alkoholisierten Menschen! Denn dann macht man sich automatisch strafbar. Also in der Kneipe oder Disse einer Frau alkoholische Getränke ausgeben, und sie dann mit nach Hause nehmen – sollte man tunlichst lassen. Überhaupt, One-Night-Stand also Sex mit völlig fremder Frau – auf keinen Fall!
Wer aber ganz auf Nummer Sicher gehen will – geht einfach in einem Swinger-Club, dort gibt es genug Zeugen für eure Einwilligung zum Sex.
Wäre überhaupt eine prima Geschäftsidee! Ein Saver-SEX-Ja-heist-Ja-Club! Mit von Zeugen beglaubigter digitalen Einwilligungs-Urkunde und personifizierte Alkoholmessgeräten. Dazu in jeder Suite so eine Art Schachuhr, wo jeder alle 5 Minuten ein neues „Ja, mach weiter“ drauf titschen muss. Wird das unterlassen, ertönt ein schrilles !GAME-OVER! Und alle Daten werden dann Gerichtsfest auf einer personifizierten SD-Karte gespeichert.
Könnte mir gut vorstellen, das so ein Club der Renner wird!
„Fragt einfach eure Frau ob sie ja zum Sex sagt oder eben halt nein. Wo ist das Problem?“
Das Problem ist, dass die Frau dann antwortet „Nein (jetzt nicht mehr)“.
„Und es ist ja nicht so, dass die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.“
Kachelmann, Strauss-Kahn, Assange, Arnold, Mollath uva. sehen das gaaanz anders.
Mann seid ihr naiv. Seit fast 50 Jahren mach ich diesen Gleichberechtigungs-Frauen-sind-Prinzessinnen-haben-immer-recht–Wahnsinn mit.
Und wisst ihr was, wir wurden gefi… und nicht so wie wir wollten. Meine Devise ist die von Iggy Pop:
http://www.azlyrics.com/lyrics/iggypop/cryforlove.html
Status seekers – I never cared
once I found out they never dared
to seize the world and shake it upside down
and every stinking bum should wear a crown
Nicht umsonst heißt das Lied „Cry for love“.
Ich liebe dieses Lied:
http://www.lyricsmania.com/fuck_yourself_lyrics_steve_vai.html
iIf you can’t even fuck yourself,
How ya gonna fuck somebody else?
Humor ist ?????????????
With your minks and your diamonds and your Irish Setter
With your cash and your trash and your sinks and your drinks
Just fuck yourself ‚til you can’t even think
Those of you who enjoy this song
thank you thank you, I love you
Let’s get it on
But for those of you who are totally outraged
Fuck yourself with your face
Die Black Lies Mattes Rassisten wollen in den USA ihr eigenes Land für sich.
Ich wäre bereit den denkfaulen SJWs auch in Europa ein Stück zu geben, wo sie dann in Sicherheit vor den pösen weißen Mann sind. Wie wäre es mit England. Die Briten spinnen ja sowieso schon. ^^
Die Engländer haben sich doch gerade gegen das SJW-Europa entschieden.
Die Engländer haben schon vor dem Rest von Europa die Unschuldsvermutng für Männer an Universitäten abgeschafft und Anti-Vergewaltigungs-Pflichtkurse angeboten.
Meinetwegen auch Irland, hauptsache separiert vom Rest. Korsika würde wohl auch reichen.
Wie wäre es mit Türkei? SJWs lieben Islam.
Ja, das würde auch gut passen. Die jetzige Regierung ist ja auch gut im Einschränken der Meinungsfreiheit und Unterdrückung von abweichenden Meinungen. Da müssten sich die Feministinnen und Co doch gleich puddelwohl fühlen.
@Adrian
Auffällig ist allerdings, dass SJW und sämtlicher anderer Unrat, wie Vulgär-Poststrukturalismus, Relativismus und Genderismus den Ursprung in angelsächsischen Ländern haben.
Eine solche Seuche hat sich in Kontinentaleuropa weder annähernd so schnell ausbreiten, noch festsetzen können.
Die Argumentation, dies hätte irgendetwas mit dem Islam zu tun halte ich für an den Haaren herbei gezogen und Tinnef.
Gruß crumar
Postrukturakismus und Relativismus stammen aus Frankreich, wenn ich recht sehe.
Ich bin für Berlin, das Drecksloch braucht eh keiner. Berlin als Failed State deklarieren, die Gelder aus dem Länderfinanzausgleich dazu benutzen, die paar sinnvollen Firmen und Einwohner in’s restliche Deutschland umzusiedeln, und dann das Stadtgebiet als staatenloses Gebiet den Papppfeifen überlassen. Vielleicht noch ’ne Mauer ‚rum, kann man denen bestimmt als antisexistischen Schutzwall verticken.
@John,
ich hab von dir gehört, aber ich hörte du seist tot.
Von derartiger Logik und Rationalität fühle ich mich vergewaltigt.
positiv oder negativ 😀
Funktionieren hier Tags?
Diese Darstellung ist schon etwas besser, als dein erster Umgang mit diesem Thema.
Du schreibst:
„Sondern ob ein entgegenstehender Wille bestand und ob der Beschuldigte hier diesen Willen erkannt hat, also Vorsatz hatte, ist dem Beschuldigten nach allgemeinen Regeln über einen zulässigen Beweis nachzuweisen. Damit kommt üblicherweise ein objektives Element in jedem Tatbestand, denn wenn der Wille sich in keiner Weise manifestiert hat, dann kann man ihm auch nicht nachweisen, dass er ihn missachtet hat.“
Der Gummi-Punkt 1 des zweiten Absatzes des Paragraphen zur sexuellen Nötigung soll Fälle abdecken, wo eine Lage besteht, in der es nachvollziehbar ist, dass
1. das weibliche Opfer seinen Willen nicht kundtut oder keinen Willen hat.
2. der nicht kundgetane oder nicht gewusste Wille nach allgemeiner Auffassung in dieser Lage nur ein ablehnender sein kann.
3. dem Täter das Wissen über den ablehnenden Willen unterstellt werden kann, weil nach allgemeiner Auffassung diese Lage einen ablehnenden Willen impliziert. Er braucht nicht vom Opfer geäußert oder gewusst zu werden.
Der Vorsatz ergibt sich automatisch. Er muss nicht nachgewiesen werden. Das objektive Element ist die allgemeine Auffassung über die Lage. Der Wille muss nicht manifestiert werden.
Die Nummer 1 des zweiten Abschnittes soll doch gerade den ersten Abschnitt, wo der Wille manifest ist, ergänzen. Du kannst nicht im zweiten Abschnitt auf den ersten Abschnitt rekurrieren, um einen objektiven Tatbestand zu erzeugen.
„Der Vorsatz ergibt sich automatisch. Er muss nicht nachgewiesen werden“
Hast du dich schon mal mit den allgemeinen teil des StGB tiefer beschäftigt? Es klingt nicht so
Und was soll das jetzt bedeuten? Dass dir der Klang nicht gefällt? Um über diesen Paragraphen zu sprechen, muss ich das StGB nicht studieren. Es würde mir allerdings sehr gefallen, wenn ich an deinen tiefen Kenntnissen des StGB teilhaben könnte. Zeige doch mal, was du drauf hast. Wenn es Substanz hat, folge ich dir.
Das Zitat ist, für sich allein genommen, nicht korrekt. Im Zusammenhang mit der Nummer 1 hat es Relevanz. Die Nummer 1 redet von einem Willen, der nicht sichtbar oder vorhanden ist. Wie soll das Wissen (Vorsatz) um diesen unsichtbaren Willen nachgewiesen werden? Das geht nur, indem auf ein allgemeines Verständnis der Lage hingewiesen wird, woraus folgt, dass man voraussetzt, dass der Täter es hätte wissen müssen, woraus wieder das Zitat von mir folgt.
Seit wir hier über diesen Praragraphen diskutieren, höre ich nichts Konkretes von dir. Ich befürchte fast, da kommt auch nichts mehr. Hinweise wie: „du kennst dich im STGB nicht aus“ sind nicht überzeugend. Überzeugend wäre, eine knackige Analyse des § deinerseits und der Nachweis des Irrens meinerseits.
Es gibt einen allgemeinen teil des StGB und einen besonderen. In allgemeinen stehen die Vorschriften die für alle anderen Tatbestände gelten. Im besonderen stehen die einzelnen taten.
Deswegen muss in einer besonderen tat nichts zum Vorsatz ausgeführt werden. Er ist ein „Tatbestandsmerkmal“ welches immer mitzuprüfen ist.
Das ist bei anderen taten nicht anders und man kann sich natürlich Horrorgeschichten ausdenken, wenn man ihn einfach weglässt.
Aber dann könnte man genauso jedes andere tatbestandselement einfach weglassen, das wäre nichts anderes.
Das der Vorsatz eine Prüfung verlangt ist auch nichts ungewöhnliches. Es wird jedem Jurastudenten bereits im ersten Semester eingebläut.
Und Richter bewerten das auch bereits seit langen so, gerade bei Sexualstraftaten. Auch das ist nichts neues.
denn wenn der Wille sich in keiner Weise manifestiert hat, dann kann man ihm auch nicht nachweisen, dass er ihn missachtet hat
schön wärs….. es geht um sexualisierte Gewalt, Vorsatz hin oder her, wer das rein virtuelle „Nein“ nicht „gehört“ hat ist ein Sexualstraftäter(Punkt),egal wie sehr ihm sein GegenüberIn die Titten ungeschminkt und upgepusht ins Gesicht gestalkt hat, oder die Zunge ungefragt in den Hals geschoben hat.
Den Social-Justice-Vollpfosten-assholes geht es doch bloß einzig und allein um Aufmerksamkeit, wie den Küken im Nest die nach Nahrung schreien, obschon sie schon flügge sind.
Dass die NSA und der GCHQ dagegen nichts tun macht sie zu Komplizen dieser Verschwörung der Dummheit. Wozu haben wir BND und MFS, wenn sie diese Terroristen nicht unschädlich machen!!!! LOL
Ironie aus: go f… yourself Istanbul Convention, neue Convention, Radikalfeministinnen und Maas, Maas, Maas, Maas …. … … …. Maas (wann ist ein Mann ein Mahahahaaaaaaa)
Schön.
Die Prüfung der Gegebenheit des Vorsatzes ist systemimmanent. Mein Satz, der Vorsatz sei automatisch im $177 (2) 1. gegeben, verstößt also gegen das System. Einverstanden.
Nun sagst du oben, dass
1. der Vorsatz dem Beschuldigten nach allgemeinen Regeln über einen zulässigen Beweis nachzuweisen ist.
2. ein Wille, der sich in keiner Weise manifestiert hat, es unmöglich macht, nachzuweisen, dass der Täter ihn missachtet hat.
Offenbar verhindert nach deiner Ansicht ein nicht manifester Wille des Opfers einen die Regeln eines zulässigen Beweises beachtenden Nachweis des Vorsatzes. Es ist nach deiner Ansicht in diesem Fall nicht beweisbar, dass der Täter den Willen kannte (Vorsatz) und missachtete. Ein solcher Nachweis ist nach deinen Worten nicht zulässig.
Damit sagst du, dass nur ein manifester Wille vom Täter gewusst werden kann. Dies entspricht dem ersten Abschnitt des §177.
Der zweite Abschnitt behandelt Fälle, die vom ersten nicht erfasst werden. Im Punkt 1 wird der nicht manifeste Wille als Tatbestandsmerkmal ins Spiel gebracht. Nach deiner Logik wäre hier der Nachweis des Vorsatzes und damit die Strafbarkeit ausgeschlossen. Es ist hier aber ein zusätzliches Merkmal erwähnt, die nach dem Willen des Gesetzgebers einen Vorsatz ermöglichen: die Lage.
Der Sinn des Punktes 1. des zweiten Absatzes ist, Fälle der Missachtung von nicht manifesten Willen zu bestrafen. Hier hat der Gesetzgeber die Überzeugung, dass es entgegen deiner Ansicht durchaus möglich ist, einen nicht manifesten Willen zu erkennen.
Wenn ein Wille nicht manifest ist, dann ist er auch nicht an anderen Stellen ablesbar, weil er dadurch manifest würde und unter dem Abschnitt 1 fiele. Er MUSS ganz und gar nicht erkennbar sein, sonst würde er nicht unter Punkt 1 fallen.
Das Erkennen kann sich damit logisch nicht auf den nicht manifesten Willen beziehen. Das Erkennen MUSS sich auf die Lage beziehen, in der sich das Opfer befindet. Diese Lage wiederum ermöglicht einen Rückschluss auf den nicht manifesten Willen. Hier müssten nun verschiedene Lagen aufgezählt werden, die solch einen Rückschluss zwingend notwendig machen. Im Punkt 1 werden aber keine typischen Lagen aufgezählt.
Vielmehr werden in den nach Punkt 1 folgenden Punkten typische Lagen aufgelistet, in denen eine Wille sich nicht bilden konnte.
Im Punkt 1 sind Lagen ins Spiel gebracht, die nicht objektiv feststellbar sind (sonst würden sie in weiteren Punkten aufgelistet). Eine nicht objektiv feststellbare Lage MUSS logisch durch subjektive Feststellungen definiert werden. Der Täter muss also eine durch subjektive Wahrnehmung des Opfers erzeugte Lage seinerseits als die subjektive Lage des Opfers erkennen, denn wenn er die Subjektivität der Lage richtig erfasst, dann erfasst er subjektiven Standpunkt des Opfers und damit dessen Willen.
Punkt 1 sagt also: der Täter kann grundsätzlich die subjektive Lage des Opfers erkennen, indem er sich in die Lage des Opfers versetzt. Dadurch erkennt er den Willen des Opfers und wenn er ihn missachtet, dann handelt er mit Vorsatz. Das Opfer ist nicht durch objektive Beeinträchtigung am Äußern eines Willens gehindert (dies wird in den folgenden Punkten erfasst), sondern durch seinen subjektiven Gemütszustand. Da aber die Lage wesentlich durch die Subjektivität des Opfers gekennzeichnet ist, ist der Wille erkennbar, wenn der Täter die Lage als subjektiven Standpunkt des Opfers erkennt.
Ist der Täter nicht fähig, die subjektive Lage und damit den Gemütszustand des Opfers richtig zu erfassen und danach zu handeln, ist er zu bestrafen, denn das Nichtwissen des Gemütszustandes des Opfers ist eine Lage, deren Zustandekommen wissentlich und damit durch Vorsatz erzeugt wurde. Das vorsätzliche Herstellen einer Lage, die den Gemütszustand des Opfers nicht zum Mittelpunkt macht, ist strafbar, weil das Herstellen einer objektiven oder tätersubjektiven Lage, die wahre Natur der Lage, nämlich die Subjektivität des Opfers, missachtet und logisch zwingend die Missachtung des Willens des Opfers zur Folge hat, sei er nun geäußert oder nicht.
Ich hab‘ auch keine Ahnung vom StGB – aber ich würde Quellwerks Aussage:
„Der Vorsatz ergibt sich automatisch. Er muss nicht nachgewiesen werden. Das objektive Element ist die allgemeine Auffassung über die Lage. Der Wille muss nicht manifestiert werden.“
so verstehen, daß sie sich auf die konkrete Praxis der Rechtssprechung bezieht.
Richter Fischer hat ja darauf hingewiesen, daß die neue Rechtslage Gerichte vor erhebliche praktische Probleme stellt. So, und jetzt frage man sich einmal, wie werden Gerichte mit diesen praktischen Problemen konkret umgehen? Immer unter der Voraussetzung, daß Richter heute im Kreuzfeuer von Öffentlichkeit und Politik stehen und um jeden Preis vermeiden wollen, als kalte Bürokraten vorgeführt zu werden, die einem hilflosen Opfer den juristischen Beistand versagen.
In so einer Zwickmühle, würde ich vermuten – als juristischer Laie -, werden viele Richter ihre Zuflucht suchen bei einer Überlegung, die auf jene Aussage von Quellwerk hinausläuft: Der Vorsatz ergibt sich automatisch … usw.
„In so einer Zwickmühle, würde ich vermuten – als juristischer Laie -, werden viele Richter ihre Zuflucht suchen bei einer Überlegung, die auf jene Aussage von Quellwerk hinausläuft: Der Vorsatz ergibt sich automatisch … usw.“
Das denke ich auch; Richter sitzen ja nicht in einem ideologiefreien Vakuum (auch wenn das Christian hier gerne die Distanz der Sichtweise der Richtern und des Feminismus aufzeichnet) und können durch die öffentliche Meinung durchaus extrem unter Druck geraten. Gerade wenn dann tatsächlich ein Vergewaltiger z.B. eine Wiederholungstat begeht und man dem ersten Opfer nicht geglaubt hat, wird das medial ausgeschlachtet werden und die Richter werden dann ähnlich wie bei Verwahrungsentscheidungen in der Schweiz eher dafür sorgen, dass die Strafen hoch sind.
Ich meine „nein heisst nein“ wurde ja genau mit dem gleichen Mechanismus durhcgepeitscht. Die Idee, man könnte den Feministinnen mit der objektiven Wahrheit beikommen, weil die im StGB doch verankert sei, ist relativ schwach, weil sich alles unter dem öffentliche Druck verbiegen lässt. Daher denke ich auch, dass sich gewisse Fragen (die eigentlich zentral wären) nach einer gewissen Zeit schlicht nicht mehr stellen werden.
Ich denke mal, dass sich dahinter auch die Diskussion über die „Aufhebung der Unschuldsvermutung“ verbirgt:
Es gibt natürlich nicht rechtlich diese Aufhebung.
Stattdessen aber eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für diese „Erkennbarkeit“:
Zuvor musste die Frau sicherstellen, dass ihr entgegenstehender Wille deutlich genug ausgedückt wurde.
Das ist das, was mit dem „Widerstand“ gemeint ist, den Feminstixe als „sich gewehrt haben müssen“ ausgeben, obwohl damit ja lediglich gemeint ist, den entgegenstehenden Willen so erkennbar gemacht zu haben, dass er auch erkannt worden und dann übergangen worden sein muss.
Genau das ist nach dem neuen Gesetz umgekehrt worden:
Es reicht, dass der Wille „erkennbar“ ist, und eben genau nicht, dass er erkannt wird. Diese Verantwortung liegt künftig nicht mehr beim mutmaßlichen Opfer, sondern beim mutmaßlichen Täter. Er muss sicherstellen, alles dafür getan zu haben, einen entgegenstehenden Willen erkannt und beachtet zu haben, um sich nicht einer Fahrlässigen Vergewaltigung schuldig zu machen.
Das ist rechtlich zwar keine Umkehrung der Unschuldsvermutung, de Facto in Bezug auf das Erkennen eines entgegenstehenden Willens aber doch. Einfach weil die Verantwortung für das Erkennen des Willens sich umgekehrt hat.
„Sondern ob ein entgegenstehender Wille bestand und ob der Beschuldigte hier diesen Willen erkannt hat, also Vorsatz hatte, ist dem Beschuldigten nach allgemeinen Regeln über einen zulässigen Beweis nachzuweisen“
Im Gesetz steht aber nicht, dass der „Täter“ etwas erkannt haben muss, sondern, dass es „erkennbar“ gewesen wäre.
Das Wörtchen „erkennbar“ ist die Klassische Formulierung für Fahrlässigkeitsdelikte.
Es geht darum, dass der Täter etwas hätte erkennen können, wenn er sich hinreichend darum bemüht hätte.
Und dass die Verantwortung für dieses Bemühen auf seiner Seite gelegen hätte.
Für ein Fahrläsigkeitsdelikt entfällt das Argument des Vorsatzes daher insofern, dass es genügt, dass er zur Erlangung eines Zieles (Sex) etwas in Kauf nimmt (dass sie das nicht will). Der Vorsatz braucht dann nur für das Ziel gegeben sein.
Ein Herr Kachelman hätte nach dieser Sicht erkennen können müssen, dass die Klägerin nach dem vorausgehenden Streit möglicherweise nicht ganz so wirklich gewollt hätte. Er hätte also wegen des Streits mehr tun müssen, um sicherstellen zu können, dass sie wirklich Sex mit ihm haben wollte.
Eine Verurteilung Kachelmanns wäre nach der neuen Rechtslage sehr viel einfacher gewesen und vermutlich schon längst abgeschlossen worden, bevor er überhaupt den Anwalt gewechselt hätte.
„Behauptungen über die Wirklichkeit sind nicht die Wirklichkeit selbst.“
Das Originelle ist hier übrigens, daß die These, es gäbe keine objektive Realität, eine ganz wichtige Basis der Gender Studies, namentlich der feministischen Standpunkttheorie bzw. dem hier zugrundeliegenden radikalen Konstruktivismus ist.
Wenn’s aber gerade nicht paßt, dann gilt wieder das Definitionsmacht-Konzept, wonach Frauen über absolut objektiv richtige Erkenntnisse verfügen.
Innerer Widerspruch? Kein Problem…
Genau. Stimmt.
Prima Links von Dir. Gibt’s eigentlich irgend einen Aspekt dieser ganzen Misere, über den Du noch nichts geschrieben hast? 😉
Deine website ist eine unerschöpfliche Fundgrube.
danke für die Blumen 😉
„Gibt’s eigentlich irgend einen Aspekt dieser ganzen Misere, über den Du noch nichts geschrieben hast?“
Es gibt viele Themen, zu denen habe ich nichts oder nur wenig, tw. weil man sich alleine nicht in alle Themen einarbeiten kann. Ich versuche aber auch, mich auf die wichtigen Themen zu konzentrieren (gelingt mir nicht immer…), denn die Leute haben nicht beliebig viel Zeit zum Lesen.
Es geht hier aber darum, diese (Wirklichkeit) so zu finden, daß der Tatbestand unter die Vorschriften des StGB subsummiert werden kann, oder ggf. eben nicht. Das hat mit Konstruktivismus nix zu tun.
„Und vielleicht fühlen sich Feministinnen dann noch stärker von der Justiz verlassen, weil es wieder die Situationen gibt, in denen sie angibt „Nein“ gesagt zu haben, Richter das aber nicht ausreichen lassen.“
Ja die wird es geben. Die Richtigenden die das nicht als ausreichend erachten. Nur gibt Rechtsvorschriften und Rechtswirklichkeit.
Es ist abzusehen, was einem Richtenden für ein Shitstorm droht der nach der Gesetzesänderung die Aussage einer Frau nicht gelten lassen will, weil die sonstigen Umstände unklar sind. Der nachfragt, warum sie sich nicht gewehrt hat. Die öffentliche Rüge durch das Frauenministerium und durch andere solidarische HeForShe ist gesichtert.
Die scheinbar beruhigende Aussage „Es wird sich soviel nicht ändern“ ist sogar ein Alarmsignal. Denn die #TeamGinaLisa’s und die #NeinHeißtNein Protagonist/innen werden genau dass dann dafür nützen um noch mehr Verschärfung zu fordern, die in der echten Beweislastumkehr gipfeln wird. Die Richterschaft wird unter Druck gesetzt, die ideologische Sicht anzunehmen und im Zweifel dem Opfer zu glauben, selbst wenn dann etliche Unschuldige mehr in den Gefängnissen sitzen werden.
Ach Leute, die ihr zufällig männlich geboren worden seid und noch auf Partnersuche seid. Ihr seid es, die es treffen wird. Ihr seid ab nun Menschen zweiter Klasse. Aber das Schweigen der Männer geht weiter und weiter.
Wahrscheinlich bis dann die Mauern so eng gesetzt sind, dass alle es merken.
Warum im Maskulismus immer hinterher, nachdem eine Gesetzesänderung durchgesetzt worden ist, anfangen diese scharf zu kritisieren, kann ich einfach nicht verstehen. Es wäre während der Zeit der Begutachtung Zeit gewesen, dass Thema Falschbeschuldigung mit einer entsprechend konzertieren Kampagne in der Öffentlichkeit aufzuzeigen und begleitende gesetzliche Änderungen auch in diesem Bereich anzustoßen. Das Frauen die eine soziale Existenz eines Mannes versuchen zu ruinieren, in 99% der Fälle nur wegen falscher Verdächtigung (Strafmaß Geldstrafe und bedinge Haft) und nicht wegen Verleumdung (Strafmaß bis zu 5 Jahren Haft) angeklagt werden, wäre eine dieser Bewusstseinsmachungen gewesen, die der Maskulismus in Deutschland leisten hätte können.
Und das nur Frauen Gleichstellungs(!)beauftragte werden können und nur Frauen dazu gewählt werden können, also ein reines Frauenwahlrecht dass Männer kategorisch von politischer Teilnahme im Bereich der Gleichstellung ausschließt, nicht schon längst zu Entrüstungsstürmen in diesem Land geführt hat, ist mir auch vollkommen unverständlich.
Wenn man dass alles sieht wie sich die Situation für Männer immer mehr zum Nachteil entwickelt, wie ihre elementaren Menschenrechte gemindert werden, ist schon klar warum manche Leute meinen diesen ganzen maskulistischen Blogs sind reine Selbstbeschäftigung und ihr gesellschaftspolitischer Wert geht gegen Null.
Kam den von der nichtblogszene mehr?
Stimmt. Du hast recht. Eigentlich ist sowohl das eine wie das andere wirkungslos geblieben. Der „Feminismus“ dagegen musste nur auf das Zusammentreffen passender Ereignisse warten (Köln und Gina-Lisa) um wieder einen weiteren Meilensteine der Agenda zu setzen.
So wie es seit Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten läuft.
Das liegt eben auch daran, das konservative Ansätze und feministische sich im Bereich Frauenschutz stark überschneiden.
Eine solche Überschneidung sind für Männer als Opfer nicht gegeben
Das nächste Thema wäre die Verschärfung des Stalking-Paragrafen.
Ist grade im Entwurf, also „vorher“. Da kann man drüebr reden und ggf. versuchen in Position zu bringen.
Die strategische Bedeutung des Stalkingbegriffes ist ganz einfach:
„Stalking“ ist ein Zauberwort zur völligen Entmachtung dessen, den man des Stalking bezichtigt.
Ab dem Aussprechen des Zauberwortes gibt es nichts mehr, das der Bezichtigte tun könnte, ohne den Vorwurf des Stalkings zu bestätigen.
Das hier wird auch noch kommen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Chikan
Magst du recht haben, ist aber aktuell noch nicht in der Pipeline (meines Wissens), im ggs zur geplanten verschärfung des stalkingparagrafen:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kriminalitaet-stalker-sollen-haerter-verfolgt-werden/13872314.html
„Aus dem Regierungsentwurf wird deutlich, welche Opfergruppe Maas besonders im Auge hat. Alleinerziehende Mütter, die nach einer Trennung von ihren früheren Partnern verfolgt werden.“
Is natürlich klar, bei sowas besteht dagegen kein Handlungsbedarf:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj-7Kvst_3NAhUmLMAKHW5qDJAQFggfMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fpanorama%2Fjustiz%2Fstalking-prozess-pfarrer-belaestigt-aber-freispruch-fuer-72-jaehrige-a-1068119.html&usg=AFQjCNEJMOMQzYKcwFU1A3i0ODattY-84w&bvm=bv.127178174,d.ZGg
„Das hier wird auch noch kommen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Chikan“
Obwohl – ist das nicht das, was unter „nichteinvernehmliche sexuelle Handlungen“ strafrechtlich geregelt werden soll?
http://www.frauenunion.de/-aktuelle/2217-2016-04-28-07-34-45.html
„Aus dem Regierungsentwurf wird deutlich, welche Opfergruppe Maas besonders im Auge hat. Alleinerziehende Mütter, die nach einer Trennung von ihren früheren Partnern verfolgt werden.“
Das ja großartig. Die entsorgten Väter stalken dann die Mutter und wollen nicht etwa nur ihre Kinder mal sehen. Großartig!
Klar. Männer interessieren sich doch nicht für Kinder. Die machen das aus reiner Boshaftigkeit, nur um die Mutter zu ärgern.
Davor muss man die armen Mütter doch schützen . einseinself
aus dem Frauenunion-Link:
„Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung haben am Mittwoch, den 27.04.2016, Mitglieder der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den weiblichen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion ein ExpertInnengespräch zur Reform des Sexualstrafrechts durchgeführt.“
Man stelle sich vor die männlichen Politiker würden ganz stolz unter Ausschluss der Frauen über den Lebensalltag bestimmen. Aber so sind diese Frauen eben, sie denken sich die Welt ohne Männer. Wie es Männern geht, was diese für Wünsche haben… egal. Bezahlen sollen sie aber.
Bei den Grün*_Ixen würden die gemäß Frauenstatut nicht nur ein Expertinnespräch (wieso ist da ein großes „I“ drin? Das soll doch „inklusiv“ gemeint sein, also noch andere Geschlecher, obwohl das Sprachlich Unfug ist. Ich wette, bei diesen ExpertInnen war kein Mann dabei, das war eine reine Frauenveranstaltung. Also keine ExpertInnen, sondern Expertinnen) durchführen, sondern wären auch gleich Beschlussfähig.
„In der Krise“ oder bei passender Gelegenheit werden in der Politik immer die Rezepte umgesetzt, die schon vorher auf dem Tisch lagen. Es ist daher viel zu spät, wenn man versucht beim Auftreten eines Anlasses irgendwas zu machen oder zu bewegen. Man muss die Vorarbeit lange vorher machen, damit die Dinge zu dem Zeitpunkt bereits Staub auf dem Schreibtisch angelegt haben.
Ich bin also ganz dafür, sowohl die Forderung nach höheren Strafen für Falschbeschuldigerinnen als auch Kritik an den übermäßig hohen Strafen für Vergewaltigung zu einem Dauerthema der Männerrechtsbewegung zu machen.
Richtig Wenn man jetzt beginnt kann man dann bei einem Anlassfall einhacken und politischen Druck ausüben
Vergewaltigung wird nicht zu hoch bestraft Das was jetzt bereits alles als Vergewaltigung betrachtet wird hat falsche Strafrahmen Wenn beide betrunken sind gibt es keinen Grund einem die alleinige Täterschaft zuzuordnen
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