Gina Lisa Lohfink, Vergewaltigung und Falschbeschuldigung sowie #teamginalisa

Gerade wird eine rege Diskussion geführt, weil Gina Lisa Lohfink einen Strafbefehl gegen Falschbeschuldigung erhalten hat und nunmehr gegen diesen vorgeht.

Dies stößt gerade bei Feministinnen auf Unmut, da sie in dem Video, welches von den Männern von diesem Fall ohne ihre Zustimmung ins Netz gestellt wurde, „Hör auf“ sagt. Nach dem „Nein heißt Nein“-Prinzip muss es demnach eine Vergewaltigung sein. Allerdings ist sonstigen Schilderungen zu entnehmen, dass sie zuvor durchaus willig mitzumachen scheint, der junge Mann an der Kamera den gerade mit ihr Sex habenden in recht prolliger Manier auffordert, sie besonders hart zu nehmen, was sie nicht gut findet und woraufhin sie diese Worte sagt. Danach bricht das Video, welches veröffentlicht wurde, bereits ab. Es ist also durchaus möglich, dass es mit einer weiteren Missachtung ihres Willens weitergeht oder mit einvernehmlichen Sex, weil die beiden merken, dass sie das tatsächlich nicht will.

Mir ist nicht bekannt, wie sich die beiden eingelassen haben und was weiter festgestellt worden ist. Wenn sie ausgeführt haben, dass sie dachten, sie wolle es eben hart und sie hätten abgebrochen als sie merkten, dass sie das nicht will, dann könnte man am Vorsatz zweifeln, vielleicht ist dies der Grund, warum sie freigesprochen worden sind, vielleicht ist es ein anderer. Kennt jemand das Aktenzeichen des Verfahren?

Der Anklage gegen Gina Lisa Lohfink scheint mir folgendes zugrunde zu liegen:

Auslöser des Falls soll ein Video sein, das 2012 kursierte und die einstige „Germany’s Next Topmodel“-Kandidatin und die Männer beim Sex gezeigt haben soll. Lohfink habe daraufhin Anzeige erstattet und den Männern vorgeworfen, das Video nicht nur zu unrecht verbreitet zu haben, sondern ihr auch k.o.-Tropfen gegeben und sie vergewaltigt zu haben, sagte der Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft habe deshalb Ermittlungen aufgenommen, Durchsuchungen durchgeführt und Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei sei auf einem Handy eine längere Version des Videos sichergestellt worden. Die Ermittler seien nach dessen Auswertung sowie nach Hinzuziehung eines toxikologischen Sachverständigen, der auf k.o.-Tropfen spezialisiert ist, zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergewaltigung nicht stattgefunden habe.

Der Stand wäre also:

  • Es gibt eine längere Version des Videos, welches wir alle nicht kennen. Es kann sich aus diesem vieles ergeben, was die Bewertung ändern kann. Halten die Männer sie fest und machen weiter, dann wäre es beispielsweise eine Vergewaltigung und der Strafbefehl in der Tat ein Skandal. Kommt danach ein Abschnitt, in dem die Männer sich entschuldigen und sie sagt „Ich habe gesagt, ihr sollt mich hart nehmen, egal wie ich jammere, aber doch nicht so hart, jetzt kann es weiter gehen, aber etwas das Tempo zurück nehmen, das ist geiler“ dann war es eher keine.
  • Es gibt einen Experten, der das Video ausgewertet hat und anscheinend zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sie nicht unter Drogen stand. Auch hier kennen wir das weitere Video und die Bewertungen des Fachmanns nicht, ebenso wenig wie die typischen Anzeichen für k.o. Tropfen. Wenn der Experte tatsächlich ein Fachmann auf seinem Gebiet ist und es für eindeutig hält, dass sie da gelogen hat und es aussschließt, dann wäre aus meiner Sicht der Strafbefehl vollkommen verständlich. Natürlich würde es ihr – ähnlich wie Kachelmann – ungenommen bleiben erhebliches Geld in einen guten Privatsachverständigen zu investieren, der dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen handwerkliche Fehler nachweist.
  • Wir haben alle ihre genaue Aussage nicht vorliegen. Wenn sie also in der Auffassung, dass es ja nur die kurze Version gibt erhebliche Abweichungen vom längeren Video vorgetragen hat, dann würde dies auch die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft erklären-

Problematisch ist, dass wir das volle Video nie sehen werden, sofern nicht Gina Lisa selbst es freigibt. Das ist nicht zu erwarten. Man wird allenfalls in einem eventuellen Urteil etwas dazu lesen.

Es magt auch sein, dass ich Fakten übersehen habe, ich habe den Fall nicht sehr aufmerksam verfolgt. Es scheinen mir aber keine neuen Fakten dazu gekommen zu sein.

Gegenwärtig ist der Fall insofern für das Publikum nicht zu entscheiden. Wer sie vorverurteilt, der handelt ebenso ohne Kenntnis der Fakten, wie die, die den Justizskandal als erwiesen und die Rape Culture als bestätigt ansehen und die absolute Solidarität und den Beitritt zu #teamginalisa erklären.

Man wird abwarten müssen.

234 Gedanken zu “Gina Lisa Lohfink, Vergewaltigung und Falschbeschuldigung sowie #teamginalisa

  1. Den Strafbefehl kann ich nicht nachvollziehen. Für Lohfink war es Vergewaltigung, es gibt ein Video und das Gericht kommt anhand des Videos zur Auffassung dass hier keine Vergewaltigung vorlag. Weshalb Strafbefehl wegen Falschbeschuldigung?

    Bsp: Ich werde in eine Keilerei verwickelt, es gibt davon ein Video, und ich erstatte gegen die anderen Beteiligten Anzeige wegen Körperverletzung. Anhand des Videos kommt das Gericht zur Auffassung dass keine strafbare Handlung der von mir wegen Körperverletzung angezeigten Beteiligten vorliegt. Die Beschuldigten werden freigesprochen, kann ich dann einen Strafbefehl wegen Falschbeschuldigung bekommen?

    • Zu deinem Beispiel:

      Leute veröffentlichen ein Video von dir mit ihnen in einem Kampf. Sie sagen du bist teil eines fight Club und es war einvernehmlich. Du sagst man hätte die aggressiv machende Drogen gegeben und dich angegriffen. In dem längeren Video sieht man, wie du ganz ruhig die regeln für den Kampf absprichst. Wäre es eine falschbeschuldigung?

    • Da wir den Sachverhalt nicht kennen bzw. nur das, was die oft wenig neutralen Medien bruchstückhaft berichten, wäre es ziemlich unseriös, sich hier eine abschließende Meinung zu bilden.

      Wenn ich das richtig verstanden habe, wird Gina-Lias Lohfink vor allen Dingen vorgeworfen, dass sie andere beschuldigt, ihr KO-Tropfen verabreicht zu haben. Der Gutachter kam aber wohl zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für KO-Tropfen zu erkennen seien. Sicherlich muss das Gutachten nicht richtig sein und man hat auch schon so ziemlich üble Gutachten gesehen, aber es ist erst einmal ein Indiz. Und im Zweifel wird ein Gutachter fähiger als ein Normalbürger sein, derartiges einschätzen zu können.

      Ich kenne weder das Video, noch das Gutachten. Auch, weiß ich nicht, was Gina-Lisa Lohfink tatsächlich behauptet hat. Wenn sie aber behauptet hat, dass ihr die beiden Täter KO-Tropfen verabreicht haben müssen und das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass des dafür keine Anhaltspunkte gibt, dann kommt in Betracht, dass Gina-Lisa Lohfink zumindest in Teilbereichen ihrer Aussage nicht die Wahrheit erzählt bzw. andere Personen einer unrechtmäßigen Handlung bezichtet, die sie nicht belegen kann.

      Und, wenn das Gericht aufgrund der Indizien zur Ansicht gelangt, dass vorsätzlich falsche Behauptungen getätigt wurden, dann kann das eine Falschbeschuldigung sein. Denn selbst Opfer einer Straftat müssen die Wahrheit sagen und dürfen den Sachverhalt nicht zurechtbiegen.

      Und da wir nicht wissen, weshalb Staatsanwalt und Gericht eine vorsätzliche Falschbehauptung für sehr wahrscheinlich (Strafbefehl) bzw. nachgewiesen (Urteil) halten, ist es ziemlich unseriös, diesbezüglich ohne Kenntnis vom Sachverhalt zu spekulieren und Partei ergreifen zu wollen.

      Das Gutachten alleine, wonach keine Anhaltspunkte für KO Tropfen wird es vermutlich nicht gewesen sein. Und auch das bisherige Leben bzw. Versuche, in den Medien stattzufinden, wird es vermutlich nicht gewesen sein. Der Staatsanwältin und dem Gericht wird vielmehr sehr wahrscheinlich noch Weiteres vorliegen, die diese davon überzeugt haben, dass Gina-Lisa Lohfink vorsätzlich unwahre Angaben gemacht hat. Das Gutachten und das bisherige Leben von Gina-Lisa Lohfink können dann jedoch noch zusätzliche Indizien im Rahmen der Überzeugungsbildung gewesen sein.

      Und auch das ist nur eine Vermutung, die wir nicht wissen können. Denn in der Tat gab es auch in der Vergangenheit schon ziemlich gruselige Entscheidungen, in denen die Richter zu einer Überzeugung gelangten, obwohl es für viele andere schwer nachzuvollziehen war (z.B. Harry Wörz, Horst Arnold, Ulvi Kulac, …).

      Der Presse und den Politikern kann man ohnehin kaum noch ein Wort glauben, insbesondere dann nicht, wenn zugleich feministische Forderungen verknüpft werden. Denn inzwischen sollte jeder Mensch verstanden haben, dass Feministen nahezu immer vollkommen einseitig und manipulativ sind und alles, was für eine seriöse Bewertung notwendig wäre, zu 100% unterdrücken.

      Was man aber recht sicher sagen kann, ist, dass Frauen von Gerichten nicht schwerer als Männer haben und ihnen eher geglaubt wird, so dass man eher davon ausgehen kann, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht schon etwas haben, was diese zur Überzeugung gelangen ließen, dass das Nein bzw. Hör auf sich nicht auf den Sex bezog und Gina-Lisa Lohfink zumindest in einem Teilbereich vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt hat. Denn Frauen wird in der Regel eher vor Gerichten gelaubt und selbst die allermeisten Frauen haben bei Falschaussagen nichts zu befürchten, weil Frauen Welpenstatus genießen, denen man ziemlich vieles durchgehen lässt. Strafverfahren und erst recht Urteile wegen Falschbeschuldigung gegen eine Frau gibt es eigentlich nur dann, wenn die Frau den Bogen überspannt hat und die Falschaussage ziemlich eindeutig ist.

      Aber, wie gesagt, ob die Staatsanwaltschaft und das Gericht hier unzulässig bzw. wenig nachvollziehbar zu ihrer Überzeugung gelangten oder vollkommen zu recht so entschieden haben, könnten wir nur beurteilen, wenn wir am Verfahren teilgenommen hätten bzw. alle Zeugenaussagen und Idizienbeweise kennen würden.ann ist Gina-Lisa Lohfink der Nachweis ihrer Behauptung nicht gelungen. Und, wenn man Dinge behauptet, die man

  2. „Dies stößt gerade bei Feministinnen auf Unmut, da sie in dem Video, welches von den Männern von diesem Fall ohne ihre Zustimmung ins Netz gestellt wurde, „Hör auf“ sagt. Nach dem „Nein heißt Nein“-Prinzip muss es demnach eine Vergewaltigung sein.“

    Wieso? Sie hat doch gar nicht „Nein“ gesagt 😃

  3. Vermutlich wird bei dem Verdacht der Falschbeschuldigung auch ihre „geschäftliche Karriere“ eine Rolle spielen. Wenn sie vorher schon mit inszenierten Skandalvideos Aufmerksamkeit erzeugt hat, dann ist der Verdacht, dass sie es hier auch tat (nur diesmal in einem strafbaren Bereich) deutlich naheliegender. Wie sagte man früher kleinen Kindern: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Das gilt auch im Strafrecht.

    • wann hat Gina Lisa denn gelogen?
      Sie hat nur schon mal Sexvideos produziert. Aber ohne jemanden zu bezichtigen. Gerade deshalb kann man auch argumentieren, dass diesmal was dran sein könnte, wenn sie normalerweise kein Problem damit zu haben scheint.
      Davon abgesehen habe ich Zweifel, dass „Wer einmal lügt dem glaubt man nicht“ eine zulässige Haltung für einen Richter ist.

        • ich meine, wann hat sie in der Vergangenheit gelogen, speziell beim Thema Sex, sodass jetzt ein „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“ greifen könnte?

        • Zumindest hast sie oeffentlich eine Beziehung mit der Sangering Loona vorgetaeuscht im in den Schlagzeilen zu bleiben.
          Wurde jetzt nicht behaupten, dass das eine mit dem anderen viel zu tun hat, zeigt aber zumindest die Bereitschaft.

      • Ich kenne ihr bisheriges „Werk“ nicht. Aber eine Praxis ähnliche Videos zu Publicity-Zwecken zu benutzen macht es wahrscheinlicher, dass das hier auch der Fall ist.

        Beim Lügen stellt die Rechtsprechung darauf ab, ob es um für das Geschehen relevante Aspekte ging. Einer Zeugin, die bei einem solchen Aspekt nachweislich gelogen hat, kann man bei allem anderen nur dann glauben, wenn es stützende Indizien gibt. So sieht das der BGH. Und notorischen Lügnerinnen, wie z.B. bei einer Borderline-Diagnose, kann man generell nur bei Vorhandensein anderer stützender Indizien glauben.

        • Aber um eine Aussage eines Angeklagten zu widerlegen reicht es, wenn der Richter meint aus irgendwelchen Indizien zu einer Überzeugung zu kommen. In der Sache wegen Falschbeschuldigung sitzt Gina-Lisa jetzt auf der Seite, wo Straftatbestände mit einem Mangel an objektiven Voraussetzungen und überwiegend subjektiven Voraussetzungen sehr riskant werden. Je mehr man den Vergewaltigungstatbestand „verschärfen“ will, umso mehr solcher Fälle wird man bekommen. Schon weil die Justiz sich vor der Schwemme an Falschbeschuldigungen nur schützen kann, wenn sie Falschbeschuldigungen generell hart verfolgt.

  4. Im Grunde kann man jede Form von Sex kriminalisieren weil Sex immer mit einem gewissen Grad von Kontrollverlust verbunden ist.
    Sex ist ab jetzt immer irgendwie eine Straftat und man(n) kann nur hoffen dass er hinterher nicht angezeigt wird.
    Welch Ironie: Die „Winner“ des evolutionären Wettkampfes werden zum erpressbaren Freiwild und gehen mit jedem Sex ein unkalkulierbares Risiko ein.

    • Das Problem (was von Teilen der Politik wohl auch gesehen wird, wenn auch nicht so detailliert) ist, dass es zur weiblichen Sexualität gehört, sich von männlicher sexueller Aggressivität (ein wenig) überwältigen zu lassen. Das macht die geil und unter Umständen provozieren sie das auch zu diesen Zwecken.
      Vernünftige Frauen wahren dabei vernünftige Grenzen und vermeiden Missverständnisse. Aber was ist schon Vernunft wenn es um Sex geht?

    • „Im Grunde kann man jede Form von Sex kriminalisieren weil Sex immer mit einem gewissen Grad von Kontrollverlust verbunden ist.“

      So sieht´s aus. Und die Kriminalisierung findet auch fortgesetzt statt.

      Obgleich in den letzten Jahren das Sexualstrafrecht schon ein halbes Dutzend mal verschärft worden ist, wurden die beiden Männer freigesprochen. Das heißt was.
      Daher sah es für die Anwälte von Frau Lohfink auch zunächst wie eine sichere Sache aus. Nun sind „alle“ bass erstaunt, dass man so einen Fall auch mal verlieren kann. Konsequenterweise wird die Falschbeschuldigerin dann verurteilt. Etwas, was auch höchst selten passiert. Nun fürchtet die feministische Glaubenskongregation Machtverlust, weil solche Urteile natürlich Signalwirkung haben. Wie jeder Machthaber, der Widerspruch nicht kennt oder als beleidigend empfindet, reagiert Frau Schwesig mit Dominanzgehabe und Drohgebärden um die Abweichler wieder auf Linie zu bringen. Das die Justiz, zumindest formal, aus guten Gründen unabhängig ist, vergisst Finanzfachfrau Schwesig nonchalant.

      Die beiden Männer hatten schlicht Glück, an diese Staatsanwältin zu geraten (ich habe kürzlich gelesen, dass in den USA bei solchen Fällen darauf geachtet wird, möglichst viele weibliche Geschworene zu haben, weil die Chance dann größer ist, eine objektive Beurteilung zu bekommen). Vielleicht werden die beiden ja auch noch verurteilt. Einer der beiden soll wohl auch schon untergetaucht sein.

      Meiner unmaßgeblichen Meinung nach führt Frau Lohfink ein sinloses, leeres und trauriges C-Promi-Leben. Der Vorfall und sein mutmaßlicher Hergang ist symbolhaft dafür. Dessen ist sie sich bewusst, will die Verantwortung dafür aber anderen in die Schuhe schieben.

      • was ich krass finde, ist, dass hier fast nur über eine mögliche Falschbeschuldigung diskutiert wird und man es offenbar überwiegend ok findet, wenn Frau Lohfink zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die deutlich über der Strafe der Täter liegt.
        Bei Hulk Hogan gab es irgendwie mehr Anteilnahme, so mein Eindruck.

        Das waren immerhin Männer, die sie heimlich gefilmt haben und entweder unter Drogen gesetzt oder gewartet, bis sie selber ausreichend drauf war und dann wollten sie das Video für 100.000 an die Zeitung verkaufen? Wieso wird sowas nicht eigentlich per se als Vergewaltigung gewertet? Denn man schläft ja wohl kaum freiwillig mit jemandem, der einen heimlich filmt.

        „Nun fürchtet die feministische Glaubenskongregation Machtverlust, weil solche Urteile natürlich Signalwirkung haben. “

        Für mich ist die einzige Signalwirkung, dass man mit sowas anscheinend nicht zur Polizei bzw. zur Justiz gehen kann, sondern zu anderen Leuten gehen müsste, was für die Täter dann deutlich schlimmer wäre. Und für den Rechtsstaat letztenlich auch.

        • „was ich krass finde, ist, dass hier fast nur über eine mögliche Falschbeschuldigung diskutiert wird und man es offenbar überwiegend ok findet, wenn Frau Lohfink zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die deutlich über der Strafe der Täter liegt.“

          Du kannst nie Geldstrafen als Betrag vergleichen, sondern immer nur die Tagessätze.

          Gina Lisa verdient eben etwa 12.000 Euro netto im Monat was bei 60 Tagessätzen 24.000 und die beiden Männer deutlich weniger, sie sind an der unteren Grenze (Der Fitnesstrainer bekam 1350 € Strafe (90 Tagessätze á 15 Euro))

        • Es wurde, im Unterschied zum Fall Hogan, nicht heimlich gefilmt. Die Geldstrafen orientieren sich wohl am Einkommen und am Tatbestand.
          Das nun Vergewaltigungsopfer von einer Anzeige abgehalten werden, ist ein ziemlich übles Argument.

        • ich finde es trotzdem krass. Wenn es nicht zweifelsfrei erkennbar ist, die negativen Absichten der Männer aber schon, wobei die Absicht damit Geld zu verdienen einen Übergriff sogar eher wahrscheinlich machen würde, so wie ein etwaiges unter Drogen setzen, weshalb man es dann nicht einstellen kann, erschliesst sich mir nicht ganz.
          bei kachelmann ist sie ja auch nicht wegen Falschbeschuldigung drangekommen.
          und ich sehe es so, dass unfreiwilliges Wirken in einem (pornografischen) Film wie gesagt automatisch Vergewaltigung sein sollte, weil der Eingriff in die Intimsphäre zu stark ist.

        • Also ich kann ehrlicherweise nicht erkennen, dass die öffentliche Meinung gegen Gina-Lisa Lohfink und pro der beiden Männer eingestellt sei. Vielleicht habe ich in der Sache bisher auch nur zu wenig gelesen, aber die Presse und die Politiker scheinen sich nach meiner Wahrnehmung ziemlich einseitig auf die Seite von Gina-Lisa Lohfink geschlagen zu haben, um ihre feministischen Propaganda betreiben zu können. Und auch in den Kommentaren der Leser habe ich bisher eher Meinungen gelesen, die sich auf Seiten von Gina-Lisa Lohfink schlagen. Aber – wie gesagt – bisher habe ich dazu auch nur wenig gelesen.

          Auch Opfer einer Vergewaltigung dürfen nicht lügen bzw. begehen eine Straftat, wenn sie die Vergewaltigung übertreiben oder Sachverhalte falsch darstellen. Warum Staatsanwalt und Gericht es für erwiesen ansehen, dass Gina-Lisa Lohfink vorsätzlich falsche Aussagen getätigt hat, können wir nicht wissen, da wir das Urteil, die Zeugenaussagen und Indizien nicht kennen.

          Sich daher auf eine Seite schlagen zu wollen, ist ohne diese Kenntnisse jeodch wenig seriös. Uns bleibt daher nur, daran zu glauben, dass Staatsanwalt und Gericht sich grundsätzlich um eine korrekte Rechtsprechung bemühen sollten, zumal es eher selten ist, dass Frauen bei einer Falschbeschuldigung wirklich mal verurteilt werden und dieses in der Regel nur stattfindet, wenn der Sachverhalt wirklich ziemlich eindeutig ist. Für uns besteht daher nur das bloße Indiz (welches nicht stimmen muss), dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht schon etwas vorliegen haben müssen, was die Falschaussage recht deutlich werden lässt.

          Keine Ahnung, welche Strafen die Männer und Lohfink bekommen haben. Wenn die Männer aber 90 Tagessätze für das unberechtigte Verbreiten des Videos bekommen haben sollten und Lohfink 60 Tagessätze, dann hätten die Männer eine härtere Strafe als Gina-Lisa bekommen und zwar auch dann, wenn 90 Tagessätze bei den Männern im Endergebnis € 1.500,00 bedeuten sollten und bei Gina-Lisa 60 Tagessätze € 24.000,00.

          Die Höhe der einzelnen Tagessätze richten sich nach den jeweiligen Einkommen, weil einen Millionär würden € 1.500,00 weniger hart als einen 450,00 Euro Jobber treffen. Wenn aber der Millionär und € 450,00 Jobber bei 30 Tagessätzen jeweils den jeweiligen gesamten Lohn als Strafe zu bezahlen haben, dann ist die Strafe für beide einigermaßen gleich hart. Und obwohl der Millionär deutlich mehr zu zahlen hat, wird es ihn vermutlich trotzdem noch weniger hart treffen, denn Millionäre können Einkommensausfälle in der Regel leichter als 450-Jobber überbrücken bzw. verkraften.

          Und in Bezug auf Hulk Hogan ist die Anteilnahme der deutschen Medien definitiv geringer. Ich kann mich jedenfalls an keine Artikel in der Presse erinnern, die den Fall nehmen wollen, um politische Forderungen zu verknüpfen oder einen stärkeren strafrechtlichen Schutz von Männern durchsetzen wollen. Auch kann ich mich an keinen Politiker erinnern, der dieses (wie z.B. Schwesig) zum Thema machte und recht deutlich Partei bezog.

      • „Meiner unmaßgeblichen Meinung nach führt Frau Lohfink ein sinloses, leeres und trauriges C-Promi-Leben. Der Vorfall und sein mutmaßlicher Hergang ist symbolhaft dafür. Dessen ist sie sich bewusst, will die Verantwortung dafür aber anderen in die Schuhe schieben.“

        typisches Slutshaming.
        Wenn ne Frau sich über Gina Lisa mokiert hätte, hätte es vermutlich geheissen „Du bist ja nur neidisch, weil Gina Lisa den Preis drückt/Männer glücklich machen will/…“
        Im Grunde sollte man(n) doch froh ein über Frauen, die einfach mal mit einem oder zwei fremden Männern aus der Disco mitgeht. Stattdessen ist sie selber schuld und sowieso eine Schlampe, wo es ja nichts ausmacht. Und man will ihr noch zusätzlich eins reinwürgen.
        Ich finde diese Einstellung sehr bigott.

        • Bigott wär´s nur, wenn man Wasser predigt und selbst Wein trinkt.
          Nun kann ich Dir hier viel vom Pferd erzählen, aber ich kann Dir versichern, dass ich auch im realen Leben mit solchen Frauen nichts anfangen kann – und sie nicht mit mir.

          Ich halte sie auch nicht für eine Schlampe, nur weil sie vermeintlich leicht zu haben ist und vielleicht häufig wechselnde Geschlechtspartner hat. Nur, nach dem was ich im Zusammenhang mit diesem Fall über sie gelesen habe, ich kannte sie vorher kaum, scheint sie nicht unbedingt zielorientiert durchs Leben zu gehen. Außerdem sieht man den Leuten meist den Lebenswandel an. Und für eine nicht mal Dreissigjährige sieht sie schon echt hinüber aus.

  5. ich glaube, ich weiß jetzt um welches es sich handelt, das habe ich schon mal gesehen. Das sieht in der Tat nicht wie eine Vergewaltigung aus, ich dachte, das wäre ein „normales“ bewusst produziertes Video. allerdings ist das Veröffentlichen natürlich ein Problem. Ich finde, das ist so wie jemanden auf dem Klo zu filmen und demnach nicht ok. Vielleicht hat sie zu viel getrunken, sodass sie das Filmen nicht bemerkt hat bzw nicht unterbinden konnte und empfindet das jetzt als Vergewaltigung bzw. weil sie es (wegen Filmriss) nicht „bewusst“ gemacht hat. Aber zumindest in den Ausschnitten sah es schon ziemlich freiwillig aus. Oder es kommt ihr wegen es Filmens so vor was ich nachempfinden kann. Sie soll vorher mit einem der Männer schon mal Sex gehabt haben, was aber natürlich wieder nicht heisst, dass es nicht so sein kann, dass man sie abgefüllt hat bzw gewartet hat, bis sie von selber sehr betrunken war und dann noch einen Kumpel eingeladen. Vielleicht hat sie gar nicht richtig gemerkt, dass es zwei waren usw.

    in dem Spiegelartikel steht, dass die Männer 1300 fürs Veröffentlichen zahlen sollen und sie 24.000.
    Tja, da würde ich ehrlichgesagt auch nicht mehr zur Polizei gehen, wenn mir sowas passiert, sondern eher zu anderen Leuten.

    • Aber weißt Du denn nicht, dass das Video anzusehen so ist, als würdest Du Gina-Lisa nochmal vergewaltigen? Sagt zumindest die SZ.

      Deinen Eindruck vom Betrachten des Videos teile ich übrigens. Gina-Lisas jetziges Problem ist, dass ihr irgendwer den Eindruck vermittelt hat, man könnte das für eine Vergewaltigung halten. Die Feministinnen sind schuld.

      Der Unterschied in den Strafen hat zum einen damit zu tun, dass die Strafdrohung für Falschbeschuldigung um einiges höher ist als bei der illegalen Veröffentlichung. Und zum anderen hängen die Strafen in absoluten Zahlen immer vom Einkommen des Verurteilten ab. Besser man vergleicht Tagessätze als absolute Summen.

      • ich habe das Video gesehen zu einem Zeitpunt wo ich von diesem Fall nichts wusste und empfand es nicht als „anders“ als das bewusste Pamela Anderson Gedenkvideo mit besagtem langhaarigen. Aber gerade deswegen macht es mich stutzig, dass daraus nun ein Rechtsstreit wurde.

        Kann ja auch sein, dass sie so betrunen war, dass sie nicht richtig bemerkt hat, dass da noch ein anderer dazu kam.

  6. Wer das Video für 100.000 Euro Journalisten anbietet und während des Prozesses Gina-Lisa filmt und das neue Video auch verkaufen will ist menschlich ein verdorbenen Charakter. Die mutmaßlichen Täter haben sie beschimpft und sich schlecht verhalten. Das Verhalten dieser Männer lässt den Schluss zu, dass Gina-Lisa vergewaltigt wurde.

  7. Nach drei Jahren des Mitlesens gebe ich auch mal meinen Senf dazu.

    Es wäre mal interessant zu wissen, für welche Falschanchuldigung Frau Lohfink eine Strafe aufgebrummt bekam.
    Nach dem Focus-Artikel hat sie den mutmaßlichen Tätern drei Straftaten vorgeworfen:
    1. Betäuben mit K.O.-Tropfen
    2. Vergewaltigung (bzw. strenggenommen sexueller Mißbrauch einer widerstandsunfähigen Person nach §179 StGB)
    3. Veröffentlichung des Videos gegen ihren Willen
    Die Paragraphen zu 1. und 3. habe ich jetzt geradenicht im Kopf.
    Nach eigener Aussage im Stern hatte sie sich freiwillig betrunken und auch weitere Drogen genommen.
    Daher meine Überlegung: wurde sie verdonnert, weil sie die beiden mutmaßlichen Täter fälschlicherweise als „Betäuber“ bezeichnet hat?

  8. Puh… der Fall taucht die letzten Tage immer wieder in meinen Social Media auf und natürlich meist im „Wir brauchen schärfere Gesetze! Rape Culture! Rape Culture!“-Kontext.
    Aber ich verkünde hier an dieser Stelle offiziell, keine Ahnung und zu der ganzen Sache keine Meinung zu haben. Ich bleibe für Gewaltenteilung, ich bleibe für Unschuldsvermutung, leugne aber nicht, das beides auch mal üble Dinge anrichten kann. Vielleicht ist dies ein solcher Fall, vielleicht nicht. Ich weiß es nicht und maße mir nicht an, es zu wissen.

    Warum ich jetzt extra geschrieben habe, dass ich nichts dazu sage, weiß ich auch nicht.

    • „Warum ich jetzt extra geschrieben habe, dass ich nichts dazu sage, weiß ich auch nicht.“

      Wirst schon Gründe haben … 🙂

      Stimmt aber schon, wir wissen nix und haben keine Meinung, im Gegentum zur Frauenministerin.

      Solche Pfosten sitzen, neben dem Maas im Kabinett und entscheiden mit über unser Leben! 😦

  9. Rape Hoax ist Antifa Kampfinstrument.

    Habe den Eindruck, dass der Fall lanciert ist.

    Genauso wie sich jetzt herausstellt, das #Aufschrei ggf doch Ministerial angeschoben wurde.

    Schwesig, Maas & Co.

    (Genau die, die auch Antifa Demonstranten aka SA bezahlen und das ganz unverhohlen im Juso Antragsbuch 2015 dargestellt , 45 €/ h )

    • *Genau die, die auch Antifa Demonstranten aka SA bezahlen und das ganz unverhohlen im Juso Antragsbuch 2015 dargestellt , 45 €/ h*

      Was? Und ich dachte immer, das wären die Echsenmenschen!
      So kann man sich täuschen, du kannst im Prinzip nix mehr glauben, was irgendwer sagt!
      Meine Mama hat mir zum Beispiel für morgen zum Mittag Hähnchen zugesagt und gerade meinte sie, dass es wahrscheinlich doch Spargel gebe!

      #lügenessen

    • @petpanther

      „Genauso wie sich jetzt herausstellt, das #Aufschrei ggf doch Ministerial angeschoben wurde.“

      Hab ich da was verpasst?

        • ich will es nicht verlinken, du findest es aber wenn du nach ihrem namen auf xhamster guckst, es dauert nur 45 sekunden, kurzversion.
          ich finde das kann alles sein, freiwillig, drauf und deshalb mitgemacht, naja, mit zwei Männern mitzugehen in einem Club ist natürlich „schlampig“ aber deshalb sollte man sie nicht öffentlich fertig machen oder das als aufnahme gegen sie verwenden.
          Schon mal daran gedacht, dass Frauen sich auch deshalb nicht so leicht auf Dreier und sonstiges einlassen tendenziell? Weil die Frage ist, wie danach damit umgegangen wird.

  10. Vielleicht ist das der Aspekt an diesem ganzen Geschlechterkampfdingens, der mich am meisten frustriert… wann immer ein Fall von Vergewaltigung/Häuslicher Gewalt/Falschbeschuldigung für Furore sorgt, springen gleich beide Parteien auf ihre sichere Position, obwohl sie beide in der Regel einen Scheißdreck wissen.

      • Ich weiß – und das betrübt mich halt. Ich bin realistisch genug, zu wissen, dass es immer so abläuft, aber in diesem Krieg, in dem ich ja sozusagen auch mal Teilnehmer bin, würde ich mich gern rühmen, zum „guten Team“ zu gehören. Wenn aber Leute, die generell zu meiner Seite zählen bei JEDEM Vergewaltigungsvorwurf gleich nach der Überschrift schreien, hier sei eine Falschbeschuldigerin am Werk, beißt sich das mit diesem Ideal, sondern spiegelt das andere Team, das zeitgleich losgeschrien hat, hier sei die Rape Culture am Werk und jeder weiße Hetero habe da mitgeschändet.

        • Wer schreit denn, dass hier eine Falschbeschuldigerin am Werk sei? Und, selbst wenn es diese Leute geben würde, können diese ihre Ansicht immerhin damit begründen, dass es offenbar eine Staatsanwältin und eine Richterin so beurteilt haben.

        • Hier geht es diesmal tatsächlich, aber mich betrübt halt das allgemeine Lagerdenken, dass beide Seiten meist sofort und ohne Sichtung von Beweisen zu wissen glauben, dass es eine Vergewaltigung war bzw. nicht war.
          Würde mir halt wünschen, man würde allgemein mehr auf die Beweislage, denn das eigene Thema sehen.

  11. Es scheint schon relativ offensichtlich, dass hier ein wichtiger Beweis der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Wenn das Video so eindeutig ist, aber es aus irgendeinen Grund alleine nicht ausreichend ist, dann wäre ein Freispruch natürlich denkbar und die Reaktion online durchaus nachvollziehbar. Ein Mangel an Beweisen reicht aber niemals aus um jemanden erfolgreich eine Falschbeschuldigung vorzuwerfen. Von daher muss es schon ziemlich eindeutig gewesen sein damit ein Richter 24.000 Euro Strafe verhängt. Gut möglich, dass der Rest des Videos alles aufklärt. Was genau kann man allerdings nur spekulieren solange darüber keine Details bekannt sind.

      • Richtig und das würde ja auch bei einer Falschbeschuldigung gelten. Es reicht nicht aus das jemand für unschuldig erklärt wird damit der Ankläger plötzlich zum Verurteilten wird. Wenn es also einfach nur Aussage gegen Aussge wäre, dann würde niemals eine solche Geldstrafe verhängt werden.

    • 60 Tagessätze ist keine so hohe Strafe, die hohe ist dann reine Mathematik:
      Ihr monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30

      Deswegen sollte man, wenn man die schwere der Verteilung hervorheben will immer nur auf die Anzahl der Tagessätze schauen

      • Übrigens interessant im Spiegel-Interview beschwert sie sich darüber, dass der Täter (verurteilt wegen der unerlaubten Veröffentlichung des Sex-Videos) zehnmal weniger zahlen muss als sie.
        In der BZ lese ich, die 1350€ des Täters nämlich 90 Tagessätzen entsprechen. Er hat also formal die 1,5fache Strafe aufgebrummt bekommen.

        • Ups, habe heute wohl Tipp-Legasthenie…
          Nochmal zusammengefasst:
          Sie 60 Tagessätze, er 90 Tagessätze.
          Der Unterschied der absoluten Summe liegt am Einkommen.

      • Die Höhe der Strafe ist eigentlich auch nicht so relevant. Entscheindend ist das Urteil des Richters, welcher wie es scheint die Falschbeschuldigung als erwiesen sieht. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen würde da überhaupt nichts bringen. Es muss schon deutliche Hinweise für die Unschuld geben und dann noch Anzeichen dafür, dass der Ankläger sich dessen bewusst war. Eine Grauzone in der Täter und Opfer mehr oder weniger zu gleichzeitig recht haben können reicht dafür wahrscheinlich auch nicht.

      • Mal so ganz salopp gefragt:

        60 Tagessätze ^= 24k€

        => Monatliches netto einkommen 12k€

        Kann das hinkommen?
        Ich will eigentlich keine Neiddebatte anstoßen, aber das empfinde ich schon als sehr viel. (> 20k Brutto)

  12. „„Ich habe den Eindruck, dass die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft mich nie richtig ernst genommen haben“, hat Gina-Lisa Lohfink der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt. Und in einem in einem Interview mit „Spiegel Online“ erklärte sie: „In unserem Rechtssystem läuft doch etwas falsch. Ich fühle mich überhaupt nicht mehr sicher in Deutschland. Wenn ich noch mal vergewaltigt werde, gehe ich sicher nicht zur Polizei.“
    Sie sagte weiter, sie würde eher ins Gefängnis gehen, als die 24.000 Euro wegen Falschverdächtigung zu zahlen. Sie sehe sich als Vorkämpferin. Die von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen sei nicht ausreichend.“

    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gina-lisa-lohfink-bei-uns-laeuft-etwas-falsch-14281573.html

    Insbesondere die letzte Aussage legt nahe, dass sie eine politische Agenda hat. Der Rest ist auch identisch mit der einschlägigen Feministen-Propaganda.

  13. „Nicht einmal ein selbst gedrehtes Video einer „Vergewaltigung“ reicht also nach deutschem Recht aus, um verurteilt zu werden. (Man muss das Wort hier in Anführungszeichen setzen, weil das Gericht ja entschieden hat, dass es in diesem Fall keine Vergewaltigung war.)“

    http://www.bento.de/politik/fall-gina-lisa-lohfink-warum-das-deutsche-recht-vergewaltiger-schuetzt-und-opfer-bestraft-621468/

    Warum dann lautet die Überschrift, die dann eine bewusste Verleumdung darstellt:

    „Gina-Lisa Lohfink: Warum bestraft das deutsche Recht Opfer und schützt Vergewaltiger?“

    Dem Autor Sebastian Maas bzw dem Spiegel/Bento wünscht man eine Klage an den Hals.

    „wird jedem Opfer klar: Mir wird im deutschen Rechtssystem nicht geholfen.“

    Genau das wäre nur die Schuld demagogischen Journalismuses nach Spiegel-Art.

    „… kann man Frauen leider nur einen Tipp geben: Wehrt euch. Nehmt Pfefferspray mit zum Feiern und in die Uni. Lernt einen Kampfsport, der euch die Hemmungen nimmt, im Notfall zurückzuschlagen. Kratzt den Arschlöchern die Augen aus, wenn es sein muss.
    Denn sonst glaubt euch am Ende vielleicht keiner. Das ist Deutschland im Jahr 2016.“

    und hasst die Justiz und den Rechtsstaat lautet die Botschaft zwischen den Zeilen….

  14. Eigentlich interessiert mich das Thema ja nicht, aber irgendwie „musste“ ich dann doch diesem Link
    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gina-lisa-lohfink-bei-uns-laeuft-etwas-falsch-14281573.html
    folgen.

    “ „In unserem Rechtssystem läuft doch etwas falsch. Ich fühle mich überhaupt nicht mehr sicher in Deutschland. Wenn ich noch mal vergewaltigt werde, gehe ich sicher nicht zur Polizei.“ “

    Ob man das wohl als Einladung verstehen kann?
    *duck und weg

  15. Ich sehe das wie der Hausherr: wenn die Langversion des Videos keine Vergewaltigung zeigt, und außerdem ihrer Version deutlich widerspricht, ist es nicht nur keine Vergewaltigung, sondern eben auch Falschbeschuldigung.

    Sicher gibt es eine Grauzone, wo man weder den Männern eine Vergewaltigung nachweisen kann, noch, dass Gina Lisa aktiv gelogen hat.

  16. Laut Spiegel-Informationen hat Frau Lohfink am Tag nach der von ihr angezeigten Vergewaltigung nochmals Pardis getroffen. Mit dabei: Jerome Boateng. Pardis behauptet, er habe auch die Nacht bei ihr verbracht.

    Die Story wird ja immer absonderlicher. Waaaas geht Teamlohfink?

    Anfangs war ich ja auch skeptisch. Aber mittlerweile mit den ganzen Informationen muss ich sagen: Hier wurde mal wieder vorschnell eine Menge Mist produziert. Bis rauf zu unbeteiligten BundesministerInnen….krass wie verkommen!

    • Hahaha, wie geil ist das denn? Das kannste nicht erfinden.

      Jetzt muss Team SJW aber eine harte Entscheidung treffen: Hat man doch mal wieder eine Falschbeschuldigerin für seine totalitären Justizkampagnen instrumentalisiert und dabei aufs falsche Pferd gesetzt? Oder ist der Jerome auf einmal vielleicht doch kein so guter Nachbar, sondern Freund eines Vergewaltigers (der freiwillig seine Tat ins Netz stellt)?

      Man darf gespannt sein…

      • Wird nichts ändern. Sie ist Frau, Frau ist Opfer und überhaupt wird jede Frau vergewaltigt, unabhängig davon ob sie wirklich vergewaltigt wird. Weil Patriarchat.

        • Nicht vergessen: für die Justiz ist sie bislang Täterin, obwohl sie sogar unbestrittenermaßen zum Opfer (der unauthorisierten Veröffentlichung pornographischer Privataufnahmen, die ich mir selbstverständlich nie ansehen werde) gemacht wurde.
          Ist schon hammerhart.

          Hattest Du eigentlich irgendwo mal Deine Meinung zum Fall Nadja Benaissa damals kundgetan? Fandest Du es ok, dass man sie (zu einer Bewährungsstrafe) verurteilt hat?

          • Man kann auch in einer Sache Opfer und Täter sein.

            ZB dir klaut jemand etwas und drei Wochen später folterst du ihn zu Tode.

            Oder jemand stellt ein Video von einvernehmlichen sex ein und man bezichtigt ihn der Vergewaltigung

        • 1. Ich bin ja nun keine Befürworterin der Entgrenzung des Vergewaltigungsbegriffs, aber das unerlaubte Verbreiten/Veröffentlichen selbst eines einvernehmlichen Aktes wiegt für mein Dafürhalten so schwer wie eine Vergewaltigung.

          2. Jenachdem welche Substanzen sie freiwillig oder gezwungenermaßen zu sich genommen hat, ist einvernehmlicher Sex gar nicht mehr möglich.

          Worin erkennst Du nun bei ihr den – für einen Strafbefehl nötigen – Vorsatz, hä?

        • Guckuck Adrian, sach ens:
          isset D.W.n. denn vorstellbar unter Homos, dass, falls sich mal einer mit z.B. HIV ansteckte, er sein Gegenüber wegen Körperverletzung verklagte und ein entsprechendes Urteil erginge?

          Trägt in Eurem Bewusstsein denn im Zweifel IMMER der Andere Part die Verhütungsverantwortung?

          Oder würdest Du sagen, als Person mit häufig wechselnden (ONS-)Geschlechtspartnern besteht für jeden einzelnen selbst die Pflicht zum Schutz?

          Und es wäre zwar nett, wenn einen das Gegenüber über seinen Krankheitsstatus informierte, kann aber nicht erwartet werden und entbindet einen mitnichten von der erwähnten Selbstschutzobliegenheit?

          (Außen vor sind selbstverständlich vorsätzliche Ansteckungen. Sowas wie wenn jemand einem einen Zettel hinterließe mit den Worten: „viel Spaß mit HIV!“ oder so… ja, sowas soll schon passiert sein)

        • @Christian: eben, genau danach sieht es aus. Ich hab das Video inzwischen gesehen, das hat diesen Eindruck verfestigt. Nachdem ich mich schon davor gewundert hatte, warum jemand das Video einer solch schweren Straftat selbst veröffentlichen sollte.

          Die beiden Kumpels unseres allern Lieblingsnachbarn Boateng sind natürlich zwei Vollblut-Assis erster Güte, da gibt es wohl keine zwei Meinungen. Ein Privatvideo unauthorisiert überhaupt erst aufzunehmen (das genervt gehauchte „hör auf“ scheint sich darauf zu beziehen, so auch mein Eindruck) und dann zu publizieren, ist auf keinen Fall dadurch zu rechtfertigen, dass die Dame quasi von „Schlampe von Beruf“ ist und sich auch schon mal selbst mit Videos dieses Kalibers einen Karriereschub verschafft.
          Dafür sind sie zu veurteilen, wurden sie ja auch hoffentlich, oder?

          Ansonsten haben nur die Staatsanwälting und Richterin das gesamte Video gesehen und kamen übereinstimmend zu dem Urteil, dass sie eine Falschbeschuldigerin ist.

          Für die juristische Bewertung ja unerheblich, aber allein schon aus Plausibilitätserwägungen ist es doch unglaubwürdig, dass ein mutmaßlicher Vergewaltiger ein Video des nicht-konsensuellen GVs veröffentlicht. Warum sollte er das tun? Und rein zufällig erstattet das mutmaßliche Opfer auch erst nach der Veröffentlichung Anzeige, nicht etwa schon nach der angeblichen Tat.

          Die Feministas, die im Video zweifelsfrei die „Benommenheit“ von sexueller Extase unterscheiden zu können glaubten, haben auch nur mal wieder demonstriert, dass sie Sex nur vom Hörensagen kennen.

        • D.W.n. schon passiert oder D.M.n. vorstellbar
          hätt da stehen sollen.

          Nein, das hat nun natürlich Nichts mit dem Fall Lohfink direkt zu tun. War nur ein Beispiel, wo es mir ebenso erschien als ob ein weiblicher Promi direkt für ihr Sexualleben verurteilt wurde – eben wieder ohne eigentlichen Vorsatz (Benaissa hatte sich auch auf die Aussage ihres Arztes verlassen, der wohl davon sprach, sie sei praktisch nicht mehr ansteckend…).

        • Ich bin ja nun keine Befürworterin der Entgrenzung des Vergewaltigungsbegriffs, aber das unerlaubte

          Da muss wohl sogar dein Mann laut loslachen 😀

        • aber das unerlaubte Verbreiten/Veröffentlichen selbst eines einvernehmlichen Aktes wiegt für mein Dafürhalten so schwer wie eine Vergewaltigung.

          Ich staune immernoch. Wird deine Position zu schlimmstmöglichen Verbrechen immer grade an das angepasst, für was der jeweilige Mann gerade drangekriegt werden kann, oder bist du von nun an wirklich der Meinung, Vergewaltigung sei auf einer Stufe mitn Urheberrechtsvergehen oder Rufschädigung?

        • Privat gefilmte Sexclips, die unauthorisiert im Internet veröffentlicht oder an Freunde verschickt werden, sind die Einzigen Rufschädigungen und (haha) „Urheberrechtsverletzungen“, die ich spontan im Grundsatz für Gefängniswürdig hielte.

          Leute, die sowas dann – in vollem Wissen um den nicht-konsensuellen Wesensgehalt des Materials – weiterverbreiten und ansehen, sollten eine Geldstrafe erhalten.

        • „Dass eine Frau sich morgen noch freundschaftlich mit dir trifft, gibt dir heute nicht das Recht …“

          Das ist natürlich richtig. Blöd nur, dass Frau Lohfink zwei Wochen nach der Tat zunächst keine vergewaltigung anzeigte, sondern den heimlichen videodreh.

          Sie sagte zuerst: Der Sex war einvernehmlich.

          Was soll man denn noch können, um trotzdem als vergewaltigte zu gelten?

          -Wiederholte Treffen
          -Nette Nachrichten nach der Tat
          -Zwischendurch Aussagen ändern
          -Nicht fliehen, keine Gegenwehr zeigen

          Puh….sorry aber das klappt nicht im Rechtsstaat. Moralisch muss man zu frau Lohfink und dem Lebenswandel auch der beiden typen nichts sagen. Aber eine moralische Bewertung ist nicht aufgabe des gerichts. Das verwechseln aber viele Feministinnen bei ihrer Einordnung, die sich von persönlichen Vorstellungen leitet.

        • Beantworte doch einfach die Fragen, Adrian.

          Also wenigstens die, ob Benaissa zurecht der „vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung“ schuldig gesprochen wurde D.M.n.

          Und als Bonbon dann vielleicht noch die, wie häufig D.W.n. (erfolgreich) nach HIV-Infizierungen einer der beiden erkrankten den anderen, bei dem er/sie sich (vielleicht) angesteckt hat, verklagt.

          Der Fall damals hatte auch so ein skurriles Gutachten m.E.n., aus dem angeblich hervorgegangen sein sollte, dass sein HI-Virus tatsächlich von ihr stammte/hätte stammen können.

          Frage an die NWler: wäre so etwas überhaupt sauber möglich?
          (mein Bauchgefühl sagt „aber bestimmt nicht!“)

        • „Privat gefilmte Sexclips, die unauthorisiert im Internet veröffentlicht oder an Freunde verschickt werden, sind die Einzigen Rufschädigungen und (haha) „Urheberrechtsverletzungen“, die ich spontan im Grundsatz für Gefängniswürdig hielte.“

          Aber eine Rufschädigung durch eine Falschbeschuldigung der Vergewaltigung hältst du nicht für gefängniswürdig?

          Du bist sowas von bala-bala im Kopf.

          David hat es oben schon richtig auf den Punkt gebracht:

          „deine Position zu schlimmstmöglichen Verbrechen (wird) immer grade an das angepasst, für was der jeweilige Mann gerade drangekriegt werden kann“

          Du besitzt keinerlei Moral, die man als solche bezeichnen kann. Dein Gerechtigkeitssinn ist rein willkürlich. Völlig absurd zu versuchen dich von irgendwas zu überzeugen, weil du ja nicht mal eigene Überzeugungen hast. Jede Handlung wird von dir einfach so interpretiert das es für die Frau schlimmstmöglich aussieht und sie das maximale Opfer wird, selbst wenn die gesamte Initiative von der Frau ausgeht.

  17. Es fehlt doch ganz offensichtlich schon mal nur der Vorsatz bei ihr, da sie unserem Kenntnisstand nach nur etwas in der Art ausgesagt haben soll wie:

    „ich glaube, dass mir irgendwelche Substanzen untergejubelt wurden (weiß aber weder wer noch was noch wann)“

    Und dafür wird sie verurteilt? Ich sachs nochmal: Hammerhart.
    Dem müsste Christian vom objektiven Standpunkt aus sogar zustimmen, eigentlich.

    Weder Vorsatz noch Schuld sind nun aber bei den Veröffentlichungen der Gegenpartei strittig, (einer oder) beide SIND auf jeden Fall schon zweifelos amtlich festgestellte Täter, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt haben.
    Das sollte man ruhig deutlich und wiederholt festhalten.

    • Und ohne Interviews oder so gelesen zu haben nehme ich an, dass Schwesigs berechtigt-kritischer Ausspruch sich in erster Linie auch genau auf diesen Umstand bezog.
      Ich danke der Ministerin dafür.
      Solche Politiker, die der Justiz auch mal (rhetorisch) auf die Finger klopfen, brauchts nämlich.

      • Nein, es braucht eine Justiz, die Falschbeschuldigerinnen (die Quote bei den öffentlich diskutierten Fällen der letzten Jahre scheint ja gefühlt bei fast 100% zu liegen) mal deutlicher auf die Finger klopft.

    • „ich glaube, dass mir irgendwelche Substanzen untergejubelt wurden (weiß aber weder wer noch was noch wann)“

      Und dafür wird sie verurteilt? Ich sachs nochmal: Hammerhart.

      Nein, dafür wird sie nicht verurteilt* (und auch sonst niemand), wie ein Blick ins Gesetz zeigen könnte:

      § 164 StGB Falsche Verdächtigung

      (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wisseneiner rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Gericht und Staatsanwaltschaft werden aufgrund von Indizien, die uns nicht vorliegen, zu der Überzeugung gekommen sein, dass sie bewusst falsch beschuldigt hat. Ob diese Ansicht falsch oder richtig ist, kann ebenfalls von uns niemand sagen. Auf jeden Fall ist sie nicht allein wegen obiger Aussage zustande gekommen, da fehlt nämlich der konkrete Beschuldigte und das bessere Wissen.

      PS: Mich verwundert immer wieder, wie viele Menschen auch in der Öffentlichkeit eine klare Meinung zu dem Fall haben, ohne sich auch nur mit den elementarsten Grundlagen auseinander gesetzt zu haben.

      *sie ist übrigens bisher auch nicht verurteilt worden, sondern hat einen Strafbefehl erhalten, gegen den sie Einspruch eingelegt hat.

      • Was den Sternchen-Teil angeht: da haste mich natürlich erwischt.

        Aber:
        es geht um ein drei-teiliges Verbrechen: die mögliche Körperverletzung durch verabreichte K.O.-Tropfen o.ä. (wo von ihr scheinbar niemand konkret verdächtigt wurde), die den ohne ihre Zustimmung gefilmten und veröffentlichten GV dann für sie zu einer Vergewaltigung gemacht haben könnten, da ihre Handlungsfreiheit beschränkt war. Das toxikologische Gutachten war viel zu spät angesetzt und damit schon prinzipiell eine Farce, die man sich um sich vor den Augen der Öffentlichkeit nicht so lächerlich zu machen besser gespart hätte.

        Die Frage, die zu einem Freispruch hätte führen können: musste es den beiden bewusst gewesen sein, dass sie nicht einwilligungsfähig war und den Verkehr als solchen ablehnte?
        Und diese Frage nur konnte halt nicht zweifelsfrei bejaht werden.

        • Aber nochmal:
          worin könnte ihr Vorsatz einer Falschbeschuldigung liegen, nachdem wenigstens eine Rechtsverletzung an ihr auch unstrittig verurteilt werden konnte?

        • Das toxikologische Gutachten war viel zu spät angesetzt und damit schon prinzipiell eine Farce, die man sich um sich vor den Augen der Öffentlichkeit nicht so lächerlich zu machen besser gespart hätte.

          Das Gutachten basierte nicht auf einer chemischen Untersuchung, sondern auf einer Analyse des gesamten Videomaterials (angeblich 40 min, von denen ca. 2 min illegal verbreitet wurden) durch einen Toxikologen. Dieser hat aus ihrem dort sichtbaren Verhalten (motorische und sprachliche Fähigkeiten) gefolgert, dass sie nicht unter dem Einfluss von K.O.-Tropfen stand. Der Zeitpunkt der Analyse spielt hier keinerlei Rolle. Das Gericht hat m.W. in dem Verfahren wg. Vergewaltigung auch nicht festgestellt, dass sie einwilligungsunfähig war.

          Der Filmer ist übrigens wegen der Aufnahmen bzw. Veröffentlichung auch verurteilt worden – völlig zu Recht. Illegales Filmen von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr kann diesen übrigens nicht zu einer Vergewaltigung machen, auch wenn es eine Schweinerei und strafbar ist.

          Der Vorsatz? Keine Ahnung, vielleicht den beiden eins reinzuwürgen, nachdem sie das Video veröffentlicht haben und eventuell dafür nach ihrer Meinung zu milde bestraft wurden? In der ersten Anzeige wegen der Aufnahmen war von Seiten ihres Anwaltes wohl auch noch von einvernehmlichen Sex die Rede. Spielt auch keine Rolle.

        • „Das Gutachten basierte nicht auf einer chemischen Untersuchung, sondern auf einer Analyse des gesamten Videomaterials (angeblich 40 min, von denen ca. 2 min illegal verbreitet wurden) durch einen Toxikologen.“

          Ist der eigentlich namentlich bekannt?
          Und was für Zusatzqualifikationen muss so jemand vorweisen können?

          „Keine Ahnung, vielleicht den beiden eins reinzuwürgen, nachdem sie das Video veröffentlicht haben und eventuell dafür nach ihrer Meinung zu milde bestraft wurden? In der ersten Anzeige wegen der Aufnahmen war von Seiten ihres Anwaltes wohl auch noch von einvernehmlichen Sex die Rede.“

          Sie hat D.W.n. zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten zwei verschiedene Anzeigen gestellt?
          Die wegen Vergewaltigung erst nachdem die zweifelfreie Rechtsverletzung bereits geahndet wurde? o.O

          Und den Strafbefehl erhielt sie jetzt ganz ohne Anzeige der Gegenseite, einfach weil …?

          Die Frage nach dem Vorsatz bezog sich natürlich streng auf die Handlungen, die man ihr als strafwürdig vorwirft. Ich kann da noch überhaupt nix erkennen was der Gegenseite Schaden zugefügt hätte, geschweige denn von ihr zweifelsfrei intendierten.
          Und allgemein gilt dann eben noch: im Zweifel für die Angeklagte.

          • @semikolon

            „Ist der eigentlich namentlich bekannt?“

            Die Verhandlung ist offentlich. Da wird der Gutachter üblicherweise geladen werden, damit er sein Gutachten erläutert. Natürlich kann sie einen Gegengutachter mitbringen, der Fehler darlegt.

        • Ach, ich ahne bereits: der Grundsatz zieht hier bestimmt aus irgendeinem Grund wieder nicht…

          Für wie wahrscheinlich haltet ihr es denn, dass die mutmaßliche falsche Verdächtigung nochmal richtig verhandelt werden könnte?

        • @semikolon:
          > Und den Strafbefehl erhielt sie jetzt ganz ohne Anzeige der Gegenseite, einfach weil …?

          … weil §164 StGB ein Offizialdelikt ist. Wenn die Staatsanwaltschaft von einer solchen Tat Kentniss erlangt, egal wie (das muß kein Strafantrag des Geschädigten sein, sondern kann z.B. auch in einer Gerichtsverhandlung offenbar geworden sein), dann muß sie ermitteln und ggf. bei ausreichender Aussicht auf Verurteilung auch Anklage erheben – das nennt man auch Legalitätsprinzip; ein StA, der dagegen verstößt, würde sich selber strafbar machen. Das ist beides passiert, denn sonst wäre in dieser Sache kein Strafbefehl in der Welt (Strafbefehl=Verurteilung nach einem vereinfachtem gerichtlichen Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung).

          Anklagen und Verurteilungen nach §164 sind selten, das machen StAs in aller Regel nur, wenn sie da wirklich sicher sind.

        • Warum sagt das unstudierte Muttchen nicht wenigstens ab und zu mal „Danke für die Info, jetzt hab ich’s begriffen“ – bei all den fachkundigen und unentgeltlichen Erklärungen, die sie hier tagtäglich mit ihrer naiven Kinder-Fragestunde einholt?

  18. Berlin – Der Streit um das Sex-Video von Schauspielerin und „Germany‘s Next Topmodel“-Kandidatin Gina-Lisa Lohfink (29) hat jetzt den Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erreicht. Justizsenator Thomas Heilmann (51, CDU) verteidigte am Mittwoch die Staatsanwaltschaft, die gegen Lohfink wegen falscher Anschuldigungen ermittelt.

    „Ich stelle mich ausdrücklich hinter die Staatsanwaltschaft“, sagte Heilmann am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft habe schlecht oder voreingenommen ermittelt, seien nicht begründet.

    „Die Staatsanwaltschaft hat nicht tendenziös, sondern im Gegenteil extrem gründlich den Fall recherchiert“, sagte Heilmann. Er habe das Video nicht gesehen. „Nach der Aktenlage hat die Staatsanwaltschaft richtig gehandelt.“

    Er bekräftigte, er habe eine gründliche Prüfung des Verfahrens durch die vorgesetzten Instanzen veranlasst. „Die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Berlin sind nach dem Aktenstudium, das ich selber vorgenommen habe, das sehr umfangreich ist, nicht begründet“, sagte er. „Es ist natürlich vorstellbar, dass sich der tatsächliche Sachverhalt anders zugetragen hat vor vier Jahren, als es sich aus der Akte ergibt. Das wäre eine Überraschung für mich.“

    Heilmann betonte, ihm sei der Fall aus prinzipiellen Gründen wichtig. Er fände es „sehr bedauerlich, wenn sich Frauen daran gehindert sähen, sich an die Justiz zu wenden und das Vertrauen in die Justiz reduziert wäre“, weil die Frauen befürchten müssten, nicht angemessen behandelt zu werden.

    Heilmann tritt seit Längerem für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ein und steht hinter der Forderung „Nein heißt Nein“. Die Bundesländer hatten kürzlich die schwarz-rote Bundesregierung aufgefordert, die Neuregelung des Sexualstrafrechts umfassender zu gestalten. So müsse schon das fehlende Einverständnis des Opfers eine Strafbarkeit auslösen – nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“.

    Aber Dummerchen und Hausmütterchen wie Schwesig und Sheera können das natürlich besser beurteilen, Frau braucht da weder juristische noch Akten-Kenntnisse.

  19. Wieso ist Gina-Lisa eigentlich so doof, keine KO-Tropfen einzunehmen, bevor sie zur Polizei geht?
    Heute hat doch jede Falschbeschuldigerin von Rang auch etwas Butyrolactol im Haushalt.

    • „Heute hat doch jede Falschbeschuldigerin von Rang auch etwas Butyrolactol im Haushalt.“

      Das ist hilfreich, wenn es kein Video gibt. Der von Gericht berufene Toxikologe geht nach Auswertung des Videomaterials von einer Nichtverabreichung von K.O. tropfen aus. Frau Lohfink war geistig präsent, konnte sich verbal äußern und war motorisch mobil (in der ungekürzten Fassung verließ sie mehrmals den Raum…..und kam wieder! Zurück zu ihren Peinigern…statt zu fliehen…)

  20. via Genderama

    Als Kripobeamtin Claudia Rausch die elf Dateien begutachtet, sieht sie nicht den einen kurzen Clip, der später so viele Menschen wütend machen wird. Sie sieht elf Videos, teils mehrere Minuten lang, und kann darin „kein sichtbares Abwehrverhalten“ von Lohfink, „bezogen auf die sexuellen Handlungen“, erkennen – sehr wohl aber auf das Filmen. „Ihr seid krank“, ruft Lohfink an einer Stelle in die Kamera. „Wie kann man nur die ganze Zeit filmen! Brauchst du Geld?“ Die Polizistin findet, Lohfink „scheint genervt von dem Filmen und entzieht sich, indem sie das Zimmer verlässt“. Dass die Männer sie aufgehalten hätten, steht nicht dort.

    Rausch hat „aufgrund der regen verbalen Kommunikation aller Beteiligten nicht den Eindruck, … dass die Geschädigte bis zur Wehrlosigkeit sediert“ war. Im Gegenteil: Lohfink „läuft durch die Wohnung, begibt sich vom Bett aufs Sofa und zum PC des Beschuldigten C., tanzt, singt und küsst sich, auch während des Geschlechtsverkehrs, mit den Beschuldigten.“ Auf Fotos sieht man, wie sie sich an die nackte Brust eines der Männer schmiegt. Auch der Toxikologe wird zu demselben Ergebnis wie Rausch kommen: „Anhand der Videoaufnahmen ergibt sich kein Anhalt für die Wirkung von Stoffen, die eine Vigilanzminderung auslösen (K.-o.-Tropfen).“

    https://magazin.spiegel.de/SP/2016/25/145417416/index.html?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage

    Nach Erfahrung mit Feministinnen müssten diese doch bei dieser Sachlage GERADE um so mehr dafür kämpfen das die Männer ins Gefängnis kommen oder zumindestens sozial total vernichtet werden.

    Reicht es für eine Vergewaltigung, wenn das Opfer eindeutig Nein sagte? Oder soll der Rechtsstaat wie bisher Beweise verlangen, dass die Frau sich wehrte, mit Drohungen gefügig gemacht wurde oder dem Täter hilflos ausgeliefert war?

    [..]

    Es gab doch das Video, in dem sie „Nein, nein, nein!“ sagt, und doch kommen die Täter straffrei davon. Ob allerdings dieser kurze Clip die ganze Wahrheit zeigt, interessiert kaum jemanden. Auch die Frage, warum zwei Vergewaltiger Videos der Tatnacht, auf denen sie klar zu erkennen sind, verkaufen sollten, stellt niemand mehr.

    „Willst du was trinken?“ „Nein, danke!“ Sie hat „nein“ gesagt – Aufkreisch! Vergewaltigung.

    • Oha..also doch so eindeutig.

      Warum ist der Fall überhaupt noch offen?

      Aber Fakten werden die feministische Opferlobby auch nicht zum Nachdenken bringen.

      • Bei der ersten Aussage bei der Polizei zwei Wochen nach dem Vorfall soll sie gesagt haben, dass der sex einvernehmlich war. Es ging ihr zunächst um die nicht autorisierten Aufnahmen.

        Anfangs war ich auch skeptisch. Aber in Anbetracht der ganzen Informationen schließe ich mich dem Urteil der Richterin gerne an. Frau Lohfink ist eine Falschbeschuldigerin. Dieser Fall ist eine Sternstunde des Rechtsstaat und gleichzeitig eine Schande für die deutsche Politik…

      • Ja, und wieder mal eine ganz große Hilfe für Frauen die wirklich vergewaltig wurden. Feministen denken vielleicht das Männer nicht wissen was eine Vergewaltigung ist und was nicht… aber dass die Medien und Politik da mit auf den Zug springen?

        Halten die die beiden Männer für geistig beschränkt? Wenn jemand der Vergewaltigung bezichtigt wird und jemand auch vergewaltigt hat, will der doch bestimmt nicht, dass das Video auf dem die Vergewaltigung aufgenommen wurde irgendwie in die flaschen Hände kommt. Der wird das Video vernicht auch wenn er die gesamte Speichermedium in Salzsäure auflöst oder was auch immer.

        Aber offentlich ein Gedanke der Frau Schleswig nicht gekommen ist. Der Fall wurde ja gebraucht um feministischen Gesetze durchzuhauen.

    • „Auch die Frage, warum zwei Vergewaltiger Videos der Tatnacht, auf denen sie klar zu erkennen sind, verkaufen sollten, stellt niemand mehr.“

      Defma

      Ich hab mich das ja auch gefragt, gerade weil den beiden ja klar gewesen sein musste (so eindeutig wie sie ihre Ablehnung offenbar kundtut), dass sie das nicht witzig fände veröffentlicht zu sehen.

      Also warum taten sie es?

      Zum Einen um sie einzuschüchtern,
      zum Zweiten um die Öffentlichkeitswahrnehmung zu lenken.

      Wenn man davon ausgeht, dass sie unter dem Einfluss irgendwelcher Substanzen gewesen ist (wenn ich das richtig verstehe wurden lediglich K.O.-Tropfen ausgeschlossen), wenn man weiter davon ausgeht, dass die Beiden das ahnten oder wussten, dann könnten sie – nachdem es ja kein allseits zufriedenstellendes Erlebnis gewesen zu sein scheint – möglicherweise sogar davon ausgegangen sein, dass sie eine Anzeige stellen würde.

      Und dann – nur dann – käme es aus Sicht der Täter auch nicht mehr wirklich darauf an ob sie nun außerdem noch gegen ihr Recht auf Nicht-Veröffentlichung eines wenigstens unwillentlich gefilmten Sexakts verzichteten. Dann wäre ihr Leitmotto: „Angriff ist die beste Verteidigung“ gewesen. Hätt ja klappen können, dass sie angesichts der Scham usw. einknickt und das vielleicht nichtmal kommentiert.

      Aber nein, Gina Lisa sagt: lieber geht sie ins Gefängnis (als auch nur die Geldstrafe als Buße für ihre berechtigte Anzeige zu entrichten).

      Brave girl!

  21. Machen wir es doch einfacher:

    Stell Dir vor, jemand filmte Dich beim Masturbieren und verbreitete dieses Video öffentlich. Du hast sogar dokumentiert gesagt, er/sie solle zu filmen aufhören oder – weil das realistischer wäre – dass Du wünschst, er behielte das nur als Andenken für sich und teilte das mit niemandem sonst.
    Was für eine Strafe sollte so jemanden dann von der Justiz erwarten?
    90 Tagessätze zu 15 Euro?

    Und jetzt stell Dir vor, Du hättest starke Erinnerungslücken bezüglich des fraglichen Geschehens. Du sähst das Video vielleicht vor Dir, aber Du erkänntest Dich kaum wieder. Es käme Dir surreal vor was da passiert sein soll, und Du fingst an zu überlegen. Vielleicht erinnertest Du starke Kopfschmerzen oder Übelkeit im Anschluß an die Tatnacht, die Du aber nicht zuordnen konntest. Aber jetzt, mit Abstand, beim drüber-nachdenken, wächst Dein Zweifel, ob Du wirklich im Vollbesitz Deiner Sinne warst.
    Aber Du weißt es nicht und kannst nichts beweisen.
    Außer, dass das Video offensichtlich gegen Deinen erklärten Willen gefilmt und veröffentlicht wurde.

    Aber für Deine „falsche Verdächtigung“, die zu keiner Verurteilung geführt hat (!), sollst Du dann 60 Tagessätze zu 400 Euro zahlen?

    un-fucking-fassbar, unsere blinde Justizia mal wieder…

      • Ich hab doch nur ein Element rausgelassen… weil der Zweifel an der Schuld der Angeklagten genau dort überwog.

        Bleib mal bei dem vereinfachten Beispiel, meinetwegen auch nur beim ersten Absatz.

        Fair oder nicht?

        • Tatsächlich wissen wir nur, dass
          1. nicht mit ihrer Erlaubnis gefilmt wurde
          2. nicht mit ihrer Erlaubnis veröffentlicht wurde
          3. man es nicht für erwiesen hielt, dass die unter 1. und 2. benannten Täter ihre Tat auch noch unter Zwang/Gewalt/Ausnutzung einer schutzlosen Lage begangen hätten.

          • http://www.sueddeutsche.de/politik/sexualstrafrecht-wenn-schon-das-wort-nein-genuegt-1.3030123-2

            Der Süddeutschen Zeitung sagte er, auf den Dateien, die auf den Handys der beiden Männer gefunden wurden, sehe man, wie Lohfink tanze, singe, einen der Männer küsse, zum Sofa gehe oder am Computer sitze. Während des Filmens habe sie immer wieder das Zimmer verlassen. Selbst Lohfinks Anwalt, der 2012 gegen die Verbreitung des Videos vorging, sprach in der Anzeige, die der SZ vorliegt, von „einvernehmlichen sexuellen Handlungen“.

            Die Staatsanwältin verfolge Verbrechen an Frauen mit harter Hand
            Die Ermittler sichteten Filmdateien, ließen Gutachten erstellen. Von Lohfink eine Aussage zu bekommen war kompliziert. Einen Termin bei den Ermittlern sagte ihre Managerin ab, weil Lohfink sich erkältet habe, als sie für einen Werbespot auf Mallorca in einen Pool mit kaltem Wasser sprang.

            Ein weiterer kam nicht zustande, weil Lohfink für einen Auftritt bei der Berliner Erotikmesse stundenlang in der Maske sitzen musste. „Ärgerlich“, notierte die Staatsanwältin in den Akten. Über die Juristin heißt es in Berliner Justizkreisen, dass sie Verbrechen an Frauen mit harter Hand verfolge. Als der Sohn von Uschi Glas 2015 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er eine Prostituierte getreten hatte, hatte sie ein Jahr Haft gefordert.

            Schließlich gab es ein Gutachten aus dem Labor der Berliner Charité. Darin schloss der Toxikologe, der alle Filmdateien gesehen hatte, aus, dass Lohfink unter Drogen gesetzt wurde. Sie sei zur Tatzeit wach und ansprechbar gewesen, habe angemessen reagiert, Fragen beantwortet. All das sei unmöglich, wenn man K.o.-Tropfen im Körper habe.

            Und wenn schon das Wort Nein genügt? Auch nach diesem strengeren Prinzip sah die Staatsanwältin keinen hinreichenden Verdacht, denn als Gina-Lisa Lohfink zu den Männern „Hör auf“ sagte, habe sie sich nicht auf eine sexuelle Handlung bezogen, sondern auf das Filmen.

            http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-neue-details-im-vergewaltigungs-fall-a-1098238.html

            Schauspielerin und Model Gina-Lisa Lohfink traf einen Abend nach der von ihr angezeigten Vergewaltigung einen der mutmaßlichen Täter, Pardis F., wieder.
            Dieser behauptet gegenüber dem SPIEGEL, auch die Nacht mit Lohfink verbracht zu haben. Deren Anwalt äußerte sich hierzu auf Anfrage nicht.

            F. brachte nach SPIEGEL-Informationen seinen Bekannten, den deutschen Fußballnationalspieler Jérôme Boateng, mit. Die „Bild“-Zeitung vermeldete damals das Treffen Lohfinks mit Boateng, die Vergewaltigungsvorwürfe waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich bekannt. Auf den Fotos des Treffens ist Pardis F. zu sehen, den Lohfink später mit einem weiteren Mann der Vergewaltigung bezichtigte. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

        • Ich polemisiere mal:
          ALLES an dieser Meldung ist für die Bewertung des eigentlichen Tatgeschehens (as mentioned before) IRRELEVANT.

          Hier und da ein Mensch, der – während er oder sie zum Mit-Täter wird! – meint beurteilen zu können was da passiert ist.

          Jede/r Blinde kann offenbar erkennen, dass sie keinen Porno drehen wollte an dem Tag.

          Warum sollte dieserart Rechtsverletzung nicht schon allein für sich zu einer Gefängnisstrafe führen können?

        • Jede/r Blinde kann offenbar erkennen, dass sie keinen Porno drehen wollte an dem Tag

          Daszu muss der Blinde sich den Porno erstmal anschauen, den sie da gedreht hat. Sie hat es sich da ganz offensichtlich gut gehen lassen mit diesen zwei Halbaffen („fick sie was sie braucht“). Wobei sie mir nochmal ne Spur dümmer vorkommt.

        • Hast du nicht zugehört?
          Weil man ihr eine bisher unbekannte Wunderdroge gegeben hat, die sie willenlos und gleichzeitig hemmungslos geil gemacht hat, unter Beibehaltung der motorischen und (bescheidenen) artikulatorischen Fähigkeiten.

          Ein wahres Teufelszeug, was zwar voll handlungsfähig, aber gleichzeitig unfähig zur Übernahme von Verantwortung für diese Handlungen macht.
          Östrogen soll es heißen.

      • Man muss nunmal in erster Linie auch nach dem Motiv der Täter fragen, weshalb sie zweifellos nicht mit Einverständnis gefilmtes Material überhaupt veröffentlichten.

        Deine These:

  22. In Sachen Lohfink scheint es heute bei Gericht ja ein schönes Theater gegeben zu haben:

    Erst eine vom Kindergarten-Femen, die für „Nein heißt Nein“ sich im Gericht – wie üblich – entblößte und dann das Nein bzw. das Hausrecht zu derartigen Aktionen nicht akzeptierte und herausgetragen werden musste.

    Dann der Befangenheitsantrag von Lohfink gegenüber dem Gericht, weil wohl eine Gerichtssprecherin davon sprach, dass auf dem Gerichtsflur die Aktionen z.T. von Lohfink inszeniert worden seien.

    Dann die Anwälte von Lohfink, die ihre Robe hingeschmissen und aus Protest aus dem Gerichtssaal gelaufen sein sollen, weil das Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme auch das Video anschauen wollten und die Öffentlichkeit diesbezüglich nicht ausschließen wollte. Dabei sollte das Video angeblich auf einem Laptop ohne Ton und angewandt vom Publikum vorgeführt werden, so dass wohl nur die Prozessbeteiligten (Gericht, Staatsanwalt, Lohfink und ihre Anwälte) das Video zu sehen bekommen hätten.

    Das macht ja schon fast den Eindruck, als wollte Lohfink bzw. ihre Anwälte verhindern, dass die Öffentlichkeit auch die Nachfragen zu bestimmten Stellen im Video nicht hören sollten und somit etwas zu verbergen ist.

    Das, was mich aber am meisten wunderte, ist der Bericht vom Tagesspiegel, der beim ersten Überfliegen eigentlich recht sachlich bzw. nur berichtend auf mich wirkte:

    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gina-lisa-lohfink-vor-gericht-was-ihr-recht-ist/13796046.html

    „Aber sie kann nicht erklären, weshalb in der ersten Anzeige von einvernehmlichen Sex die Rede war.“

    In der ersten Anzeige von Lohfink, wo sie wohl nur gegen die Verbreitung der Videos vorging, hatte sie offenbar selber noch vom „einvernehmlichen Sex“ gesprochen.

    Ich denke, dass ist schon ein gewichtiges Indiz, dass GLL weder bewusstlos war, noch etwas gegen ihren Willen passierte (außer vielleicht das Filmen und Verbreiten). Denn, warum sollte GLL von einvernehmlichem Sex sprechen, wenn sie aufgrund von Bewusstlosigkeit von dem Abend doch angeblich nichts erinnerte und aufgrund ihrer Anzeige (Verbreiten der Videos) doch auch keinen Grund mehr hatte, etwas zu Gunsten der Männer falsch zu erklären (z.B. um die Freundschaft zu erhalten).

    In dem feministischen Blätterwald findet man hierzu im Übrigen nichts. Dass kann natürlich daran liegen, dass der Tagesspiegel die Unwahrheit verbreitet. Wahrscheinlicher dürfte aber sein, dass Feministinnen wie üblich alles ausblenden, was den eigenen Zielen widerspricht und für eine sachliche und umfassende Bewertung notwendig wäre.

    • „In der ersten Anzeige von Lohfink, wo sie wohl nur gegen die Verbreitung der Videos vorging, hatte sie offenbar selber noch vom „einvernehmlichen Sex“ gesprochen.“

      Das Statement von ihr soll in Gänze gelautet haben:

      „Vergewaltigung? Das ist so ein großes Wort. Wie nennt man das, wenn man Sex nicht will?“

      Quellen: Stern u. Taz

        • Wäre es möglich, der Staatsanwaltschaft/Richterbank den Prozess zu machen für die heutige, beabsichtigte Verletzung ihrer Grundrechte?

          • @semikolon

            Der unzulässige Ausschluss der Öffentlichkeit ist ein absoluter Revisionsgrund
            https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__338.html

            Er dient dazu, dass der Prozess durch die Öffentlichkeit überwacht werden kann und so Staatswillkür vorgebeugt wird.

            171b
            https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html

            (1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. Das gilt nicht, soweit das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Die besonderen Belastungen, die für Kinder und Jugendliche mit einer öffentlichen Hauptverhandlung verbunden sein können, sind dabei zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei volljährigen Personen, die als Kinder oder Jugendliche durch die Straftat verletzt worden sind.

            Hier kann man mit dem Demos und der starken Presse argumentieren, dass hier ein starkes Interesse der Öffentlichkeit besteht und sie selbst immerhin auch über Jahre nichts gegen den Videoauszug im Netz gemacht hat.

            Aber wie gesagt, es soll wohl gar nicht der Öffentlichkeit gezeigt, sondern nur in einer öffentlichen verhandlung von den richtern gesehen werden

        • Nur weil Feministinnen über eine beabsichtigte Veletzung von Grundrechten fantasieren, liegt diese noch lange nicht vor. Wie Christian richtig schreibt, gilt das Mündlichkeitsprintzip, d.h. das Gericht darf im Rahmen seiner Entscheidungsfindung ausschließlich nur die Dinge berücksichtigen, die in die mündliche Verhandlung eingeführt wurden. Die Videos müssen daher in die Verhandlung eingeführt werden, damit das Gericht diese im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigen kann. Auch die angeblichen Neins bzw. Hör auf müssen in die mündliche Verhandlung eingeführt werden.

          Und außerdem gilt das Öffentlichkeitsprinzip, d.h. die Öffentlichkeit darf nur in Ausnahmesituationen ausgeschlossen werden, wenn im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung die Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch die Öffentlichkeit zurückstehen kann. Ein vom Publikum abgewandter Laptop ohne Ton ist bereits eine Einschränkung der Öffentlichkeit, da diese letztlich nur noch die Nachfragen und Reaktion der Beteiligten darauf erkennen können. Es wäre jedenfalls ein vernünftiger Kompromiss des Gerichtes gewesen, das hohe Schutzgut der Öffentlichkeit mit etwaigen Persönlichkeitsrechten von GLL in Einklang zu bringen, denn außer den Verfahrensbeteiligten, die das Video nun einmal zur Bewertung des Sachverhalts sehen und in die mündliche Verhandlung einführen müssen, hätte ja keiner die Videos gesehen oder gehört und vor allen Dingen die für das Verfahren unerheblichen privaten Dinge nicht wahrnehmen können.

          Sie hätten aber sehen können, was das Gericht, Staatsanwalt oder auch die Verteidigung aus den Videos für relevant hielten und durch die Nachfragen zum Inhalt der Verhandlung gemacht hätten.

          Wer nicht einmal das Vorgehen für angemessen und rechtsstaatlich hält, hat an der Sachverhaltsaufklärung ersichtlich kein Interesse und will verschleiern.

        • „Auch die angeblichen Neins bzw. Hör auf müssen in die mündliche Verhandlung eingeführt werden.“

          Das hatte wir aber doch schon.
          Ja, es gab sie nicht nur angeblich.
          Nein, sie reichten angeblich nicht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung aus.

          Aber zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher falscher Verdächtigung sollen sie führen können? Witz komm raus.

        • Wer sagt denn das? Ein Gericht und auch die Staatsanwaltschaft hat alle belastende und unbeblastende Indizien zu berücksichtigen. Ansonsten würden Feministinnen auch wieder über befangene Richterinnen plärren.

          Wenn das Gericht daher die angebliche Falschbeschuldigung bewerten will, muss es auch die angeblichen „Neins“ und „Hör aufs“ bewerten, die im Übrigen nur Sigular sind und sich ersichtlich nur an eine Person richteten. Wenn GLL den Sex insgesamt nicht wollte, hätte Sie Plural verwenden müssen; also „Hört auf!“

          Das Gericht muss daher auch die etwaigen Umstände berücksichtigen und bewerten, die zu Gunsten von GLL sprechen könnten und in Zweifelsfällen in dubio pro reo GLL freisprechen.

          Nur, wenn das Gericht zu der zweifelsfreien Überzeugung gelangt, dass mit den „Neins“ und „Hör auf“ nicht der Sex gemeint war, kann GLL verurteilt werden. Und dafür muss halt der gesamte entscheidungserhebliche Sachverhalt vom Gericht in die Verhandlung eingeführt und bewertet werden.

          Würde das Gericht zu den „Neins“ und „Hör auf“ im Urteil nichts schreiben, weshalb das Gericht trotzdem zu einer zweifelsfreien Entscheidung gelangt, wäre das ein ziemlich gewichtiger Revisionsgrund, weil entlastende Tatsachen nicht berücksichtigt wurden.

      • Kein Mensch würde dann aber von „einvernehmlichen Sex“ sprechen, wenn der Sex gegen seinen Willen erfolgt wäre und einem das Wort „Vergewaltigung“ nur zu groß erschien. In der ersten Anzeige von GLL soll aber ausdrücklich von „einvernehmlichen Sex“ die Rede gewesen sein.

        • Ich glaube lieber die Version, dass die erste Anzeige gar nicht von Frau Lohfink selbst direkt gestellt wurde, damit gehts ja schon los…

        • Wollen Sie sagen, dass der Anwalt von Lohfink Dinge vollkommen frei erfindet und falsch vorträgt? Warum sollte das der Anwalt von Lohfink getan haben? Der Anwalt würde damit seine Berufszulassung und somit seine Existenz auf Spiel setzen.

          Bestenfalls hat der Anwalt von GLL seine Mandantin falsch verstanden, was dann aber bedeutet, dass GLL die angebliche Uneinvernehmlichkeit gegenüber ihrem Anwalt nicht klar zum Ausdruck brachte oder aber ihr Anwalt zu blöd war, GLL Erklärungen zu verstehen.

          Das wäre dann ja schon wieder jemand, der GLL Erklärungen falsch verstanden hat.

        • Hint: es war nicht ihr Anwalt. Sondern der der Verteidigung.
          Die Presse scheint ziemlich scheiße in dem Fall (ich hab das ja auch kurz geglaubt…)

        • Also bei Spiegel-Online stand Folgendes:

          In der ersten Anzeige sprach auch ihr damaliger Anwalt von „einvernehmlichen sexuellen Handlungen“. Er machte zunächst nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend, als die Filmaufnahmen zu zirkulieren begannen, der Vorwurf der Vergewaltigung folgte einige Tage danach.

          http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gina-lisa-lohfink-affekt-justiz-kolumne-a-1098597.html

          Danach war es der Anwalt von GLL, der das geschrieben haben soll.

          Ob auch der Spiegel dieses sich frei ausgedacht hat – wie Sie vermuten – kann keiner von uns beurteilen. Oder kennen Sie die Akten und wenn ja, woher?

        • Der Fall eignet sich wunderbar zum Streiten, weil eben wahnsinnig viel widersprüchliches von den Medien berichtet wird.
          Ich sehe mich gezwungen der für sie jeweils günstigsten Schilderung zu folgen.
          Ihr meint, ihr müsstet sie schuldig sprechen.
          Für was genau wisst ihr zwar auch nicht, aber das ist Euch eigentlich ja auch wurscht.

    • Aber der Teil mit der geplanten öffentlichen Video-Vorführung… unfassbar falls diese Frau Richterin nicht min. von dem Fall entbunden werden sollte.

      • Im Strafprozess gilt der Mündlichkeitsgrundsatz. Das Video ist das wesentliche Beweismittel. Ich kann die Richterin sehr gut verstehen, wenn sie will, dass das viele sehen. Es wird vermutlich die öffentliche Berichterstattung wesentlich beeinflussen und ich vermute, dass sie davon ausgeht, dass das Druck von ihr nimmt, genau wie die vernehmung des Sachverständigen.
        Wobei das Video wohl nicht dem Publikum vorgeführt, sondern nur von den Richtern betrachtet werden soll

          • @semikolon

            Woher genau willst du das wissen und was ändert das daran, dass man hier Videos von einem wesentlichen zeitraum der Tat hätte, die ihre Aussage vollkommen entwerten können, je nach dem, was sie genau gesagt hat?

        • Wenn man ihr falsche Verdächtigung vorwirft, warum konzentriert man sich dann auch nicht auf die Aussagen oder das Fehlverhalten, das man ihr vorwirft?

          Ich weiß bis heute nicht was konkret man ihr eigentlich vorwirft.

          Mein best guess ist: ihre Aussage nach der es möglich gewesen sein könnte, dass ihr jemand unbestimmtes Substanzen untergejubelt hätte. Problem ist nur: daran ist eigentlich nix strafwürdig…

        • Es wirkt recht deutlich so, als mache man ihr den Prozess dafür, dass sie zum Opfer geworden ist. Die vom Gericht als „statthaft“ anerkannte Rechtsverletzung wird nun gegen sie benutzt…
          Passiert sowas eigentlich öfter?
          Oder wüsstest Du wenigstens einen Vergleichsfall?

          Weißt Du denn, was genau sie anders hätte machen müssen um nicht einer Straftat angeklagt zu werden?

        • Aber sie ist doch eins!
          Amtlich bestätigt haben diese Männer gegen ihren Willen einen „Porno“ mit ihr in der Hauptrolle gefilmt und unter der Bezeichung „Vergewaltigungsvideo“ veröffentlicht.

          Ein Dir bekanntes, mögliches Indiz für eine Falschbeschuldigung könnte sein: ?

          • Ob sie eins ist, dass wird der Prozess klären.

            Woraus ergibt sich denn, dass sie das ins Netz gestellt haben mit der Bezeichnung und nicht jemand eine Kopie der von ihnen eingestellten Datei auf einer Seite mit diesem Namen ins Netz gestellt hat?

        • >>> Weißt Du denn, was genau sie anders hätte
          >>> machen müssen um nicht einer Straftat
          >>> angeklagt zu werden?

          Wer nicht selber wegen falscher Verdächtigung angeklagt werden möchte, sollte eine glaubwürdige Geschichte erzählen, wahrheitsgemäße Angaben machen und möglichst mit seinem sonstigen Verhalten sich nicht widersprüchlich verhalten.

          Denn ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gibt es nur dann, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Anzeigende gelogen hat.

          >>> Ein Dir bekanntes, mögliches Indiz
          >>> für eine Falschbeschuldigung könnte sein: ?

          Indizien für die Falschbeschuldigung könnten sein,
          – dass sich „Hör auf“ gramatikalisch nur an eine Person richtete
          – dass das Verhalten von GLL möglicherweise in den Videos nicht dafür sprechen, dass der Geschlechtsverkehr mit ihr nicht einvernehmlich war (kein Abwenden, herumtanzen, knuschen, …)
          – dass möglicherweise auch nach dem Abend weitere Kontakte zum angeblichen Vergewaltiger bestanden
          – dass möglicherweise der eigene Anwalt von GLL in der ersten Anzeigen nur die Verletzung der Persönlichkeitsrechte rügte und sogar ausdrücklich von „einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ geschrieben haben soll
          – dass möglicherweise aus dem Chatverlauf nach der angeblichen Tat nichts für ein fehlendes Einvernehmen sprach
          – dass die Videos möglicherweise keine Anhaltspunkte für KO-Tropfen liefern

          Wie gesagt, keine Ahnung, was wirklich wahr ist, so dass letztlich nur das Gericht und die an allen Verhandlungen Beteiligten sich eine vernünftige Meinung bilden können. Sollte sich das Verhalten von GLL während und nach der Tat aber möglicherweise tatsächlich so gar nicht mit ihrer Behauptung der angeblichen Uneinvernehmlichkeit in Bezug auf den Sex in Einklang bringen lassen, ist es halt durchaus möglich, dass ein Gericht zur zweifelsfreien Überzeugung gelangt, dass die nachträglich behauptete Uneinvernehmlichkeit eine Lüge darstellt und somit eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung rechtfertigen könnte. Wie gesagt, wir können nur abwarten, was das Gericht entscheiden wird, weil uns schlicht die notwendigen Informationen fehlen, um den Sachverhalt seriös bewerten zu können.

      • Was ist daran unfassbar? Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist ein sehr hohes Gut und dient gerade der Kontrolle der Gerichtsbarkeit, dass eben gerade nicht in Hinterzimmern unfaire Entscheidungen gefällt werden.

        Und – wie schon gesagt – hätten außer die Verfahrensbeteiligten keiner etwas zu sehen oder hören bekommen, da der Laptop ohne Ton und abgewandt zum Publikum genutzt werden sollte. Die Öffentlichkeit/Publikum/Presse hätte somit von den Videos selber gar nichts mitbekommen, sondern nur die Nachfragen und Reaktionen darauf.

        Wer hier von „unfassbar“ spricht oder Befangenheit, dass das Gericht lediglich im Rahmen der Abwägung dem hohen Schutzgut der öffentlichen Verhandlung den Vorrang gibt bzw. einen vernünftigen Kompromiss (denn das Publikum hätte ja die Videos gar nicht gesehen) vornehmen wollte, hat offenbar Angst, dass die echten Fakten öffentlich werden könnten. Denn ein Gericht hat nun einmal aufzuklären, inwiefern das Verhalten von GLL in den Videos zu ihren Angaben in ihrer Anzeige passt, so dass sie sich Nachfragen zu ihrem Verhalten schon gefallen lassen muss.

  23. meine Theorie ist dann nach wie vor, sie hat es mehr oder weniger freiwillig (drogen oder nicht) gemacht, aber durch die Veröffentlichung bekam es für sie eine andere „Gewichtung“ und aufgrund der empfundenen Demütigung sagt sie dann, es sei Vergewaltigung.
    Anders kann ich mir das sonst nicht erklären.

    • Und wie erklärst Du Dir, dass die Täter einen Zusammenschnitt zum Verkauf angeboten haben sollen unter der Bezeichnung „Vergewaltigungsvideo“, den sie dann auch ohne davon zu profitieren veröffentlichten? Was könnte das dazugehörige Tatmotiv gewesen sein?

      Der Fame als selbstproklamierter „Vergewaltiger“ eines C-Promis vielleicht?^^

      • Also ich hatte heute irgendwo gelesen, dass nicht einmal zweifelsfrei geklärt ist, wie und durch wen die Videos in den Umlauf gelangten. Auch hatte ich gelesen, dass wohl keiner sagen kann, wer die Videos der Presse angeboten haben soll.
        Der eine Täter (Sebastian) soll wohl nicht mehr auffindbar sein und der andere (Pardis) sagt aus, dass er den Strafbefehl nur akzeptiert habe, um die Sache nicht noch weiter öffentlich zu machen. Er habe die Videos angeblich von Sebastian zugesendet erhalten und dann angeblich nur ein paar Freunden gezeigt bzw. weiter zugesendet.

        Wurde denn wirklich geklärt, wie die allererste Videodatei benannt wurde, die in den allgemeinen Umlauf gelangte? Denn danach könnte es jeder gewesen sein (selbst Feministinnen), die eine Kopie als „Vergewaltigungsvideo“ weiter verbreiteten.

        Wenn ich die Begriffe

        +„Vergewaltigungsvideo“ +lohfink

        bei Google eingebe, findet Google im Übrigen nicht einen einzigen Treffer, was erstaunlich wäre, wenn Ihre Angaben stimmen würden.

        Und auch die Begriffe

        +„Vergewaltigung Video“ +lohfink

        bringen keine wirklich tauglichen Treffer.

        Wo kann man denn mal nachlesen, dass das Video angeblich unter dem Begriff „Vergewaltigungsvideo“ angeboten worden war?

        • „Also ich hatte heute irgendwo gelesen, dass nicht einmal zweifelsfrei geklärt ist, wie und durch wen die Videos in den Umlauf gelangten“

          Das wäre aber eine Frage gewesen, die im letzten Prozess mit ihr als ziemlich offensichtlichem „mutmaßlichem“ Opfer hätte verhandelt werden müssen.

          In DIESEM soll es darum gehen, wodurch sie zur Täterin geworden sein soll. Hier will man Indizien sammeln, auf welche Art sie den offensichtlichen Täter-/mutmaßlichen Opfer-Zeugen Schaden zugefügt haben könnte.

          Welchen Schaden genau dürfte man ruhig auch mal dazusagen^^

          „Wo kann man denn mal nachlesen, dass das Video angeblich unter dem Begriff „Vergewaltigungsvideo“ angeboten worden war?“

          http://ze.tt/warum-gina-lisa-lohfink-unsere-heldin-ist/

          Wirkt auf mich tausendmal seriöser aufgearbeitet als die Fischer-Kolumne zum Thema btw.

        • Der Artikel unterstellt halt, dass man aus den Videos herleiten könne, dass der Sex angeblich nicht einvernehmlich gewesen sei und zieht nicht einmal in Betracht, dass dem Gericht bzw. die Staatsanwältin gegenteilige Indizien vorliegen könnten, die einen von der Einvernehmlichkeit überzeugen könnten.

          Und das liegt halt daran, dass – wie für Feministinnen üblich – unseriös alles penetrant und konsequent ausgeblendet bzw. verschwiegen wird, was dem eigenen erwünschten Ergebnis widersprechen könnte.

          Entlarvend ist vor allen Dingen, erst zu fordern, dass man sich vom Image von GLL lösen müsse, um die Sache beurteilen zu können, um gleich im nächsten Satz zu schreiben, dass es angeblich Fakt sei, dass Pardis und Sebastian das Video zu Geld machen wollten, um daraus herzuleiten, dass diesen Personen sich nicht um Einvernehmlichkeit und Respekt kümmern würden. Fakt wäre dann genauso, dass GLL es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt (z.B. angebliche Beziehung mit Loona) oder umgekehrt man sich vom anderen Verhalten von Pardis und Sebastian lösen müsse, um die angebliche Vergewaltigung beurteilen zu können.

          Und in Wirklichkeit ist richtig, dass das Gericht sehr wohl im Rahmen der Beweiswürdigung auch berücksichtigen kann, ob der Angeklagte im sonstigen Leben es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt (Lohfink) oder ob ein Angeklagter schon in anderen Bereichen gegen den Willen von anderen Menschen gehandelt hat (Pardis, Sebastian). Das alleine reicht für eine Verurteilung aber nicht aus, aber es führt halt dazu, dass Gerichte den Aussagen dieser Personen halt schwerer glauben kann und noch andere Indizien benötigt, um eine Überzeugung in Bezug auf deren Erklärungen zu erlangen.

          Und es ist nun einmal hochgradig unseriös, sich als Nichtverfahrensbeteiligter (wie Dr. Mithu Melanie Sanyal) in einem laufenden Verfahren bereits so klar auf eine Seite stellen zu wollen („Von Gina-Lisa lernen, heißt siegen lernen“), obwohl man selber die vollständigen Akten und die Verhandlungen gar nicht kennen kann, die Grundlage für den Strafbefehl waren.

          Von daher ist es ein Rätsel, in wiefern Sie den Artikel für seriös halten können. Die Kolumne von Fischer prangert je genau dieses an (ohne sich in der Sache selber auf eine Seite zu stellen), dass es unseriös ist, dass außenstehende Populisten keinen Respekt vor der Arbeit der Justiz haben und als Außenstehende ernsthaft erklären wollen, den Sachverhalt besser beurteilen zu können bzw. für ihre politischen Ziele zu missbrauchen versuchen.

          Und die Menschen haben halt inzwischen zunehmend gelernt, dass man Feministinnen leider nicht mehr ein einziges Wort unhinterfragt glauben kann, weil diese dafür bekannt sind, vollkommen einseitig, unseriös, verfälschend und zum Teil sogar dreist lügend Sachverhalte darzustellen. Und der vorliegende Fall scheint halt erneut zu bestätigen, dass der Sachverhalt nicht so klar ist, wie es Feministinnen zu verkaufen versuchen.

        • Nach welchem Paragraphen sollte denn das Videomaterial einer Straftat, die gegen die geschädigte Angeklagte verübt wurde, als Beweismittel gegen sie zulässig sein?

          Das ist zunächst mal illegales Material nach meinem Verständnis, das auch nicht mehr eigentlicher Verhandlungsgegenstand ist.

          Man könnte es nur unter der Prämisse zeigen, dass man meint hier würde SIE bei ein der Ausübung einer Straftat gefilmt. Wurde sie aber nicht bzw. so direkt will das wohl niemand behaupten.

          Oder?

        • Versuchs mal mit 244 Abs. 2 StPO. Im Übrigen wurde sie gewissermaßen in dem Video bei einer Straftat gefilmt. Jedenfalls insoweit ihre Angaben bei der Anzeige wegen Vergewaltigung vom Geschehen in dem Video abweichen.

        • Ich glaube, das hier ist ein recht einmaliger Fall, und leider wohl auch einer, bei dem die Anwendung der ZPO vorteilhafter erschiene, jedenfalls falls dort im Grundsatz gelten sollte:

          „Videoaufnahmen über ein Gesamtgeschehen können eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der aufgenommenen Personen darstellen und aus diesem Grund in einer Beweisaufnahme nicht berücksichtigt werden. Wurden sie trotzdem berücksichtigt, dürfen sie jedenfalls in der Entscheidung nicht verwertet werden. …

          Betrifft die Tonbandaufzeichnung die Intimsphäre einer Partei oder eines Zeugen und damit den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung, gewährt das Persönlichkeitsrecht einen absoluten Schutz vor Eingriffen. Die Tonbandaufzeichnung ist grundsätzlich unverwertbar.“

          http://www.iww.de/pak/archiv/zpo-beweisrecht-verwertungsverbot-was-sie-ueber-unzulaessig-erlangte-beweismittel-wissen-muessen-f36728

          Galten jetzt eigentlich nochmal die Anforderung für tragfähige Beweise usw. in Zivil- oder in Strafprozessen als „höher“?
          Bin gerad verwirrt…

          „Im Übrigen wurde sie gewissermaßen in dem Video bei einer Straftat gefilmt.“

          Nein, nicht sie.
          Sondern die nun zur *irgendwie* geschädigt erklärten, für das gegen ihren Widerstand gefilmte und veröffentliche Video verurteilte Partei.

          Ihre mutmaßliche Tat begann mit der Erst-Aussage zu der an ihr verurteilten Straftat.

          Man müsste sich schon ein bißchen Mühe geben, wenn man denn meinte, man hätte was gegen sie in der Hand.

          Wenn sich der ganze Prozess nun wieder nur um das Video und wie der Toxikologe das Video gedeutet haben will drehen sollte, wäre er eine einzige Farce und diente nicht der Wahrheitsfindung, sondern ausschließlich der nachträglichen Legitimierung des Freispruchs, den ihre Peiniger erhielten.

        • Die ZPO ist aber für Strafverfahren nicht anwendbar. Vielleicht solltest Du Dich erstmal mit den rechtlichen Grundlagen ausreichend schlau machen, bevor Du irgendwas wild durch die Gegend forderst oder meinst.

        • Mit welcher allgemeinen Begründung sollten denn nach ZPO unzulässige Beweismittel in Strafprozessen gültig sein?

          Wenn sie – als die durch die Anfertigung und das Veröffentlichen dieses bereits als Straftat verurteilten Videos in ihren Grundrechten verletzte Partei – das jetzt reinbringen würde: ok.
          Aber sie will anscheinend dieses illegale Material vernichtet sehen.

          Und wenn sie so eindeutig wissentlich und willentlich „Unschuldige“ (zu ihrem Schaden in derselben Angelegenheit straffällig gewordene) gegenüber den Ermittlungsbehörden falsch verdächtigt hätte, müsste man doch irgendwelche strafrechtlich unbedenklichen Beweise oder wenigstens Indizien für diese These vorlegen können?

          Naja. Warten wirs ab.
          Weiter geht dieser Schauprozess erst im August.

          • „Mit welcher allgemeinen Begründung sollten denn nach ZPO unzulässige Beweismittel in Strafprozessen gültig sein?“

            Bei einem Strafprozess sind viele andere Beweismittel zulässig. Versuch mal im Zivilprozess eine Hausdurchsuchung selbst vorzunehmen und das Ergebnis zu verwerten, einen Zeugen vor der Verhandlung vorführen zu lassen, die Polizei anzurufen, damit sie den Tatort absucht und die Ergebnisse auswertet etc

            Es gibt für das Strafrecht beispielsweise auch Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz:
            https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/6b_BDSG_Kommentar

            ich möchte auch mal den Aufschrei sehen, wenn jemand gesagt hätte, dass ein Video, auf das sie sich zum nachweis der Vergewaltigung beruft wegen der Persönlichkeitsrechter der beiden nicht verwertet werden darf.

  24. Ich frage auch gern nochmal:

    Wie hoch wäre die Geldstrafe für die Medienunternehmen wohl ausgefallen, wenn sie das gekauft und Erst-Veröffentlicht hätten?

    Was wäre wohl passiert, wenn sie zuerst eine Vergewaltigung angezeigt hätte und man hätte dann erst das Material bei ihnen gefunden (und natürlich nicht mehr großartig veröffentlichen können)?

    Ich meine: klar stünden wir, die wir hier Position beziehen, noch immer auf der Seite unserer Geschlechtsgenossen bzw. -in, d.h. selbst wenn es gar keine Aufzeichnungen der Täter gegeben hätte, würdet ihr von Falschbeschuldigung und ich von Vergewaltigung ausgehen. Logo.

    Aber die Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruchs wäre imho ganz leicht größer gewesen, weil der über die Täter erzeugte Öffentlichkeits-Druck weggefallen wäre. Ihr meint wahrscheinlich immernoch die seien „hart und gerecht bestraft worden“, wa?

  25. Soweit ich das ganze Thema bisher verstehe ist das folgende passiert:

    1) es gab einvernehmlichen Sex mit der Frau und den zwei Männern
    (Einvernehmlich, da gerichtlich entschieden wurde, dass es keine Vergewaltigung war)

    2) Ein hierbei gedrehtes Video wurde unrechtmäßig veröffentlicht
    (Gerichtlich bereits entschieden, und die Täter der unrechtmäßigen Veröffentlichung wurden entsprechend belangt)

    3) frau Lohfik stellte eine Strafanzeige wegen vergwaltigung unter zuhilfenahme von KO Tropfen.
    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellte sie diese Anzeige obwohl sie wissen musste, dass dies nicht zuträfe.
    Daher wird die mutmaßliche Täterin nun wegen Falschbeschuldigung angeklagt.

    Jetzt könnte ich noch einwerfen, dass hier wohl alle Beteiligten in irgendwelchen Formen Täterinnen sind.
    => Mir wirklich egal.

    • zu 1) nicht etwa die Einvernehmlichkeit wurde festgestellt, es ging um für das Gericht nicht hinreichend offensichtlich von den Tätern dokumentierten Zwang/Gewalt/Ausnutzung einer schutzlosen Lage

      zu 2) ein hierbei fraglos GEGEN WIDERSTAND der nun-Angeklagten gedrehtes Video wurde unrechtmäßig veröffentlicht und ein Täter der unrechtmäßigen Veröffentlichung musste eine lächerliche Geldstrafe zahlen, der Andere scheint flüchtig (aber nicht zur Fahndung ausgeschrieben?)

      zu 3) Wir haben zwei männliche Täter und ein weibliches Opfer, das zur Täterin erklärt werden soll. Obwohl ihr gemutmaßter Vorwurf mit der Körperverletzung durch etwaig-zugeführte Substanzen sich nichtmal explizit auf die damals-Angeklagten bezog.

      • „ging um für das Gericht nicht hinreichend offensichtlich von den Tätern dokumentierten Zwang/Gewalt/Ausnutzung einer schutzlosen Lage“

        Laut dem Video haben die Typen ihren Bock auf Sex ausgenutzt – um Sex zu haben. Mon Dieu!

        • Das, was die Täter Dich sehen lassen wollten, mag für Dich so wirken, Adrian.

          Wenn ich mich richtig entsinne, hast Du aber eh in Deinem Leben als Porno-süchtiger noch nie, nie, niemals irgendwann mal was gesehen, wo Dich Zweifel beschlichen hätten, ob die Handlungen gerad einvernehmliche waren. Oder?

          • Ok. Ich beantworten Deine Frage. Meine Meinung: wenn Frau sich feucht wie ein Fischotter mit zwei Migranten-Hengsten ins Bett begibt, sollte schon mehr als ein simples „Nein“ gesagt werden, damit ich es als Vergewaltigung betrachte. Ich erwarte körperlichen Widerstand.

            „aber erzähl mal“

            Er wollte Sex und ich hab ihm den Gefallen getan. Er wollte doggy, ich wollte aber, dass er auf mir liegt. Er wollte auf meinem Bauch abspritzen, ich ins Gesicht.
            Noch mehr Details?

        • Ne, ist langweilig. Waren wohl Alles keine nicht-einvernehmlichen Fälle in denen Du „Nein“ oder „Hör auf“ gesagt hättest.
          Ich weiß auch nicht, wieso Du dann darauf kamst.

          Und meine Frage beantwortet haste nun ja auch nicht.

          Da Du Dich zum Fall geäußert hast:

          Kannst Du ausschließen, dass es nicht im weiteren Verlauf noch handgreiflicher wurde, so dass sie sich gezwungen sah um Hilfe und nach der Polizei zu rufen wie sie wohl zu Protokoll gegeben haben soll?

          Kannst Du ausschließen oder ist Dir egal, dass sie womöglich durch Rausch- oder Betäubungsmittel beeinträchtigt war?

          Wäre es Dir egal, wenn die Tat ein Trauma bei ihr ausgelöst hätte? (noch versucht sie stark zu bleiben, noch kämpft sie ja auch, aber mit ziemlicher Sicherheit wird sie das bald noch einholen, selbst wenn sie nun freigesprochen wird)

          • Ja, es ist mir relativ egal. Ich kenne sie nicht und delegiere Sorge und Mitleid daher vertrauensvoll an Freunde, Familie und Bekannte.
            Für alles andere ist die Justiz zuständig.

      • >>> ein hierbei fraglos GEGEN WIDERSTAND
        >>> der nun-Angeklagten gedrehtes Video wurde

        Wie jetzt? Vertreten Sie jetzt ebenfalls, dass das „Hör auf“ sich lediglich auf das filmen bezog oder woher nehmen Sie, dass die Videos gegen den Widerstand von GLL gedreht wurden?

        • Das war ja wohl das mindeste an Verstoß gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung, sprich Sexualstraftat, was sie erwiesenermaßen zu ertragen und verarbeiten hatte.

      • Obwohl ihr gemutmaßter Vorwurf mit der Körperverletzung durch etwaig-zugeführte Substanzen sich nichtmal explizit auf die damals-Angeklagten bezog.

        Haha. Feministische Scholastik sollte Teildisziplin der Gender Studies werden.

        Weibliche Psyche: Die Frau fühlte sich offenbar mißbraucht durch das veröffentlichte Video – nicht durch den Sex.

        Dann heult sie rum und will sich rächen – Falschbeschuldigung.

        So läuft das immer: weibliche Psyche fühlt sich beschmutzt, hat sich nicht genug abgegrenzt oder ist auch Opfer von realen emotionalen Grenzverletzungen geworden.

        Statt damit aber wie ein erwachsener Mensch umzugehen und die eigene Verantwortung zu reflektieren, kommt die Falschbeschuldigung.

        So geht weibliche Psyche. 🙂

        • Im Vergleich zu dem, was einem Mann für eine „Vergewaltigung“ droht, sind 60 Tagessätze für eine diesbezügliche falsche Verdächtigung völlig lächerlich. Und, wenn man die Wahl hätte, ob man lieber Sex gegen seinen Willen oder wegen einer Vergewaltigung falsch verdächtigt werden möchte, dann kann ich keine großen Unterschiede in der Schwere der Folgen für die Opfer feststellen. Es wäre daher gerechtfertigt, Täter von falschen Verdächtigungen in Bezug auf angebliche Vergewaltigungen genauso hart wie einen Vergewaltiger zu bestrafen.

        • eigentlich sollte man Falschbeschuldigung schwerer ahnden als die Vergewaltigung.

          Falschbeschuldigung erwächst der Boshaft der Täter, während die Vergewaltigung wohl in erster Linie aufgrund mangelnder Kontrolle der Triebe der Täterinnen (aka Hilfslosigkeit) entsteht.*

          * Auch wenn die ein oder andere Partei hier gerne völlig unbelegt unterstellt, dass es primär um Macht ginge.

        • Ich denke auch, dass Falschbeschuldigung härter bestraft werden sollte, allerdings vor allem wegen der häufig schwereren Folgen für den Falschbeschuldigten. Heute Morgen schrieb ich zum Selbermach-Samstag:

          via Genderama:

          Falschbeschuldigungen zerstören Männerleben:

          „‚This is a kid who was a superstar,‘ Brooks added. ‚He would be playing the NFL now if this hadn’t happened.’“

          http://www.dailymail.co.uk/news/article-2150576/Brian-Banks-Football-star-jailed-falsely-rape-wants-219k-compensation.html

          Einem Freund von mir hat auch die Falschbeschuldigung einer Kommilitonin sein Leben ruiniert, wenn auch dessen Karriere nicht ganz so aussichtsreich war. Es hat ihm damals nur seinen Abschluss versaut, wovon er sich nie wieder richtig erholt hat.

          Eine Frau, die vergewaltigt wird, hat eine kurze unangenehme Erfahrung und bekommt dafür jede Menge gesellschaftliche Unterstützung. Männer, die falsch beschuldigt, werden, verlieren häufig ihr gesamtes Lebenswerk, oft unwiederbringlich. Die feministische Vorstellung, dass das Leid einer Vergewaltigung schlimmer sei als das Leid einer Falschbeschuldigung ist meiner Meinung nach unhaltbar. Und wir als Männer sollten das auch deutlich aussprechen, selbst auf die Gefahr hin, das Leid einer Vergewaltigung zu relativieren.

          • „Die feministische Vorstellung, dass das Leid einer Vergewaltigung schlimmer sei als das Leid einer Falschbeschuldigung ist meiner Meinung nach unhaltbar.“

            Es scheint mir in beiden Fällen leichte und extrem schwere Fälle zu geben. Eine generelle Wertung, die allen Fällen gerecht wird ist da wohl kaum möglich.

            Denn natürlich kann auch eine Vergewaltigung aus einer Frau jemanden machen, dessen Lebenswerk hin ist, weil sie Traumata hat, Angstzustände etc
            Und natürlich kann auch eine Falschbeschuldigung recht harmlos ablaufen, etwa wenn ihr von vorneherein keiner glaubt, weil sie sich in Widersprüche verstrickt und das Verfahren direkt eingestellt wird.

        • Dafür hat man dann ja weite Strafrahmen um das abzudecken. Aber maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe für Falschbeschuldigung vs. maximal 15 Jahre und mindestens 2 Jahre für Vergewaltigung (mindestens 5 bei Verwendung einer Waffe oder schwerer körperlicher Folgen) ist ein der Sache unangemessenes Missverhältnis.

        • Männer, die falsch beschuldigt, werden, verlieren häufig ihr gesamtes Lebenswerk, oft unwiederbringlich. Die feministische Vorstellung, dass das Leid einer Vergewaltigung schlimmer sei als das Leid einer Falschbeschuldigung ist meiner Meinung nach unhaltbar. Und wir als Männer sollten das auch deutlich aussprechen, selbst auf die Gefahr hin, das Leid einer Vergewaltigung zu relativieren.

          Volle Zustimmung.
          Die meisten würden wohl lieber 10 Vergewaltigungen erdulden als auch nur einmal eine Falschbeschuldigung ohne soziale Rehabilitation zu erleben.

          (fast alle) Frauen haben leider nicht im Ansatz die Empathie dafür übrig, die wir Männer umgekehrt (weiblichen) Vergewaltigungsopfern entgegenbringen.
          Ein großes Rätsel nach wie vor für mich, warum die meisten Frauen das gar nicht verstehen können. Dabei sind sie doch grundsätzlich empathiebegabte(re) Wesen.

          • @david

            „Die meisten würden wohl lieber 10 Vergewaltigungen erdulden als auch nur einmal eine Falschbeschuldigung ohne soziale Rehabilitation zu erleben.“

            Ich glaube nicht, dass man das pauschal so sagen kann. Es wird immer auf den Einzelfall ankommen. Allerdings dürfte klar sein, dass es einen sehr viel kosten kann, den Job, die Familie, die Kinder, das gesamte soziale Umfeld etc.

            Es kann natürlich auch weitaus günstiger ausgehen, etwa in dem die Leute ihr schlicht nicht glauben. dann mögen Restzweifel bestehen bleiben, aber es wäre die Frage wie viele Leute überhaupt von den Vorfällen etwas mitbekommen, die nicht im engeren Kreis sind

        • ich würde lieber 10x vergewaltigt werden als 1x gegen meinen Willen aufgenommen werden.

          „(fast alle) Frauen haben leider nicht im Ansatz die Empathie dafür übrig, die wir Männer umgekehrt (weiblichen) Vergewaltigungsopfern entgegenbringen.
          Ein großes Rätsel nach wie vor für mich, warum die meisten Frauen das gar nicht verstehen können. Dabei sind sie doch grundsätzlich empathiebegabte(re) Wesen.“

          Doch, ich verstehe das. Ich verstehe nur nicht wieso ich das ausgerechnet in diesem Fall auf ausgerechnet diese beiden Männer anwenden soll, zumal ich dafür bin illigitimes Aufnehmen oder Verbreiten von Nacktaufnahmen o.ä. wie Vergewaltigung zu bestrafen. Für mich ist es irgendwie eine „geistige Vergewaltigung“. Sex und Nacktheit ist was intimes wo man selber bestimmen sollte, mit wem man das teilt und so ist es dann mit der ganzen Welt geteilt.
          Warum verstehst du nicht, bzw. nur bei Hulk Hogan, dass unfreiwilliges Filmen ebenfalls ein großes Problem ist und die soziale Rehabilitation uU schwierig und dass man sich deswegen nicht die Augen ausweint wegen denen?

        • Dabei sind sie doch grundsätzlich empathiebegabte(re) Wesen.

          Wie kommst Du drauf?

          Leider finde ich die Studie nicht mehr (Du Christian?), welche feststellte, dass Frauen zwar mit anderen Frauen und Kindern (auch Jungs) empathisch sind, nicht aber mit leidenden, erwachsenen Männern. Man kann das wahrscheinlich recht einfach testen.
          Evolutionär macht das natürlich Sinn. Aber wie ist es möglich, dass Leute Frauen für empathischer halten?

        • „ich würde lieber 10x vergewaltigt werden als 1x gegen meinen Willen aufgenommen werden.“

          Das Problem an diesem Zitat ist (auch wenn Dus im selben Post indirekt wieder klarstellst), dass Du damit der „Vergewaltigung ist so schlimm wie ein Fahrradsturz“-Fraktion hier in die Hände spielst.

          „Ich verstehe nur nicht wieso ich das ausgerechnet in diesem Fall auf ausgerechnet diese beiden Männer anwenden soll“

          Ich glaube, das weiß niemand so richtig.
          Zumal man sich jetzt nichtmal mehr auf „in dubio pro reo“ zurückziehen könnte, da sie ja nun die Angeklagte ist, auf die allein nun dieser Grundsatz anzuwenden ist… oder wäre, für die männlichen Mitlesenden^^

        • Ich hab übrigens die Theorie, dass sie sich die Brüste hat machen lassen als Folge der früheren Grenzverletzung, wo ein (Kurzzeit?)-Ex einen – einvernehmlich gefilmten – Privatporno unerlaubt veröffentlichte (ohne dafür zu sühnen).

          Und jetzt ist die offensichtliche Reaktion eben der Tattoo-Wahn (so würde ich das wirklich bezeichnen wollen in dem Fall).

        • Als jemand, der sowohl schon vergewaltigt wurde, als auch mit dem Fahrrad gestürzt ist sage ich: Fahrradsturz ist deutlich schlimmer! Wegen so Sachen musste ich schon mehrfach genäht werden. Und erst die teuren Fahrradteile, die heilen ja nicht von selbst.

          • @lh

            „Als jemand, der sowohl schon vergewaltigt wurde, als auch mit dem Fahrrad gestürzt ist sage ich“

            Und du meinst deine Form der Vergewaltigung und deine Art damit umzugehen ist der Maßstab für andere Vergewaltigungen?

        • Zum Spektrum dessen, worüber man bei „Vergewaltigung“ redet und was mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, gehört es wohl. Dass es einen sowohl bei Vergewaltigungen als auch bei Fahrradstürzen nicht deutlich schlimmer treffen könnte, habe ich nirgendwo behauptet.

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