Formen der Diskriminierung

Dummerjan schreibt in einem Kommentar:

Es erscheint mir daher vernünftig einmal einige Diskriminierungsbegriffe zu sammeln und zu formulieren.

Ich fange mal mit dem einfachsten an:

Ökonomische Diskriminierung (nach Gary Becker):

Eine Gruppe von Menschen diskriminiert eine andere, wenn sie direkt oder indirekt Einkommens- oder Nutzenverluste in Kauf nimmt, um den Kontakt mit dieser Menschengruppe zu vermeiden oder zu minimieren. Entsprechende Zahlungen/Nutzenverluste um mit dieser Menschengruppe in Kontakt zu treten nennt man Paternalisierung.

Die Gruppe mit denen der Kontakt vermieden werden soll, nennt man “ökonomisch diskriminiert”, die Kontakt vermeidende Gruppe “diskriminierend”.

Statistische Diskriminierung:

Eine Menschengruppe wird “statistisch diskriminiert”, wenn bei dieser unabhängig von deren Anstrengungsniveau immer das Entlohnungsschema gewählt wird, dass das minimale Anstrengungsniveau entlohnt.

Rechtliche Dskriminierung:

Rechtliche Diskriminierung liegt vor, wenn eine Menschengruppe rechtlich anders behandelt wird als eine andere, und diese Ungleichbehandlung unabhängig vom rechtlichen Inhalt erfolgt, bzw. nicht rechtlich oder inhaltlich kausal begründet ist.

Institutionelle Diskriminierung:
?

Strukturelle Diskriminierung:
?

Ich ergänze mal die unteren beiden nach der Wikipedia:

Institutionelle Diskriminierung:

Als Institutionelle Diskriminierung werden in der politischen Theorie gesellschaftliche Phänomene bezeichnet, denen zugleich diskriminierender und institutioneller Charakter zugeschrieben wird. Sie wird verstanden als Ergebnis von organisatorischem Handeln in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen. Der potentielle Ort institutioneller Diskriminierung wird in den formalen Rechten, den organisatorischen Strukturen, Programmen und Routinen von Institutionen ausgemacht.

Im Macpherson-Report wird institutioneller Rassismus definiert als das „kollektive Versagen einer Organisation, angemessene und professionelle Dienstleistungen für Personen wegen ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft anzubieten. Dies kann in Entwicklungen gesehen oder festgestellt werden. Abwertende Einstellungen und Handlungsweisen tragen zur Diskriminierung und der Benachteiligung Angehöriger ethnischer Minderheiten bei. Dies erfolgt unwissentlich durch Vorurteile, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotypisierungen.“ [Macpherson-Report 1999] Beachtenswert an dieser Definition ist, dass nicht nur offen diskriminierende/rassistische Handlungen als solche benannt werden, sondern das gemeinschaftliche Handeln von Institutionsmitarbeitenden gegenüber ethnischen Minderheiten in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wird. Gibt es generell benachteiligende und unprofessionelle Handlungspraxen gegenüber Minderheitenangehörigen, handelt es sich nach dieser Definition um institutionellen Rassismus. In einigen Punkten ist Macphersons Definition ergänzungsbedürftig: Diskriminierungen können nicht nur unbeabsichtigt und unbewusst, sondern auch durch bewusste, wissentliche Ausgrenzungen, Vorurteile und Ignoranz erfolgen. Das kollektive Versagen erfolgt nicht WEGEN der ‚Hautfarbe‘, ‚Kultur‘ oder ‚ethnischen Herkunft‘, sondern aufgrund der Konstruktion und Abwertung von Gruppen und den damit verbundenen Handlungen.

Nicht das Nicht-Beachten der ‚Hautfarbe‘ kann das Ziel von Antidiskriminierung sein, sondern eine Veränderung der Einteilungsmuster, Zuschreibungen und Wertungen, die auf bestimmte Hautfarben und Physiognomien zielen sowie die damit verbundenen Ausgrenzungshandlungen und -mechanismen. Außerdem können Diskriminierungen nicht nur durch das unprofessionelle Handeln von Mitarbeitenden erfolgen, sondern auch durch die professionelle Umsetzung von diskriminierenden Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und (Zugangs-)Regeln. Unklar bleibt auch, unter welchen Kriterien von Institutionenmitarbeitenden mehrfach ausgeübte ausgrenzende Handlungen gegenüber ethnisierten oder rassialisierten Personen als kollektiv zu bezeichnen sind.

Unter diesen Gesichtspunkten schlägt Claus Melter eine neue Definition von institutionellem Rassismus vor: „Institutioneller Rassismus in Deutschland ist von Institutionen/Organisationen (durch Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Zugangsregeln sowie Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen und Prozessabläufe) oder durch systematisch von Mitarbeitern der Institutionen/Organisationen ausgeübtes oder zugelassenes ausgrenzendes, benachteiligendes oder unangemessenes und somit unprofessionelles Handeln gegenbüer ethnisierten, rassialisierten, kulturalisierten Personen oder Angehörigen religiöser Gruppen sowie gegenüber so definierten ‚Nicht-Deutschen‘ oder Nicht-Christen.

Strukturelle Diskriminierung:

Als Strukturelle Diskriminierung werden die Formen von Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft immanent begründet liegen, bezeichnet. Das Gegenstück zu Struktureller Diskriminierung stellt die Interaktionelle Diskriminierung dar.

Ausgangspunkt sind Normen und Regeln, die für alle Gesellschaftsteile gleichermaßen gelten. Sie ziehen strukturelle Diskriminierung nach sich, wenn durch ihre Anwendung in Form von Haltungen oder Handlungen gesellschaftliche Teilgruppen gravierender Ungleichbehandlung ausgesetzt sind. Die Psychologin Ute Osterkamp stellt beispielsweise für den Rassismus fest, „dass rassistische Denk- und Handlungsweisen nicht Sache der persönlichen Einstellungen von Individuen, sondern in der Organisation des gesellschaftlichen Miteinanders verortet sind, welche die Angehörigen der eigenen Gruppe systematisch gegenüber den Nicht-Dazugehörigen privilegieren“. Strukturelle Diskriminierung beruht auf eingespielten und dauerhaften, oft formalisierten und explizit geregelten institutionellen Praktiken.