Rape Culture, Affirmative Consent und Punitiv Damages

Jan Fleischhauer berichtet im Spiegel über den neusten Wahnsinn aus Amerika, wo nunmehr wohl eine Art „Yes means Yes“-Modell an einigen Unis Einzug halten soll, bei dem sich Studenten vor dem Sex nach Möglichkeit mit einem unterschriebenen Vertrag fotografieren sollen.

Er verweist zurecht darauf, dass die Rape Culture Theorie auf sehr wackeligen Beinen steht und das es eigentlich eine unvorstellbar dämliche Regelung ist, die letztendlich niemand tatsächlich einfordern würde, die aber irgendwie tatsächlich Recht geworden zu sein scheint.

Er fragt dann:

Man darf gespannt sein, was von dem neuen Kulturkampf an deutschen Hochschulen ankommt. Bislang hat sich das amerikanische Unimilieu noch immer als richtungsweisend erwiesen. Wir verdanken ihm die Flower-Power-Bewegung, die Lobpreisung des LSD und die Gendertheorie. Es ist nicht so recht einzusehen, warum es mit dem Aufstand gegen alle sexuell zweideutigen Gesten anders sein sollte.

Wem es zu viel ist, während des Sexualaktes laufend den Alkoholgehalt im Blut zu kontrollieren und in regelmäßigen Abständen den Einverständnisbogen auszufüllen, dem bleibt nur der Verzicht. Bislang wurden junge Menschen, die bewusst auf Sex vor der Ehe verzichten, als verschroben belächelt. Dabei ist das Konzept der Keuschheit so naheliegend: Keine Affären, die schief gehen können. Allenfalls ein tiefer Blick in die Augen und ein gewispertes Wort der Zuneigung.

Ich glaube ja, dass diese Entwicklung in Amerika nur aus einem Gesichtspunkt verstanden werden kann, die wir glücklicherweise in Deutschland nicht haben:

Punitive Damages

Dazu aus der Wikipedia:

Im anglo-amerikanischen Recht versteht man unter punitive damages Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. In Deutschland hat sich dafür der Begriff Strafschadensersatz eingebürgert; im angelsächsischen Rechtsraum spricht man von exemplary damages.

Der Zweck ist

  • den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  • ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten zu wiederholen (Spezialprävention);
    auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
  • Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.

Während man in Deutschland auf Vorschriften setzt, um bestimmte Verhalten zu regeln und ein Schadensersatz immer nur den tatsächlichen Vermögensschaden und gegebenenfalls noch ein Schmerzensgeld umfasst, ist der „Strafschadensersatz“ ein klassisches amerikanisches Institut, welches Institutionen und Firmen dazu erziehen soll, sich richtig zu verhalten. Der jeweilige Kläger selbst erhält einen Schadensersatz, dessen Höhe geeignet sein soll, den Beklagten davon abzuhalten, in Zukunft sein Verhalten zu ändern.

Dabei wird auch davon ausgegangen, dass diese Institutionen gewisse Schutzpflichten haben, etwa gegen Angestellte oder auch gegenüber den Studenten. Wenn jemand in einen gewissen Kontakt zu einer Institution treten muss, um Geschäfte mit diesen zu erledigen, dann trifft diesen eine Nebenpflicht, dass diesem dabei kein Schaden zustößt. Das haben wir in Deutschland auch, etwa bezüglich des Schneeräumens oder bezüglich der Sauberkeit in einem Supermarkt, wo dann zB die klischeehafte Bananenschale auf dem Boden in angemessener zeit beseitigt werden muss.

Hier müssen die Studenten in Kontakt mit der Universität treten und ihre Betreiber sind damit für ihren Schutz verantwortlich. Wenn sich nun herausstellen würde, dass die Universitäten ein Klima haben entstehen lassen, in dem es besonders häufig zu Vergewaltigungen kommt und nichts dagegen gemacht haben, dann sind sie also angreifbar verklagt zu werden. Und da der Bestrafungsschaden sich nach Schwere des Vergehens und Wiederholungsgefahr geht, kann man sich gut vorstellen, dass da bei „1 von 5“ ein hoher Schadensbetrag im Raum steht.

Die hier beauftragten Programme sind Schadensersatzvermeidungsprogramme. Wer anführen kann, dass er sogar einen schriftlichen Vertrag verlangt, der ist eben nicht angreifbar. Zumindest bis eine andere Uni den vollständigen Videobeweis verlangt.

Das führt schnell zu einem „Race to the bottom„: Keine Universität möchte die sein, die eine zu lasche Verhinderungspolitik hat und dann verklagt wird. Also lieber etwas übertreiben.

Aus dem gleichen Gründen ist auch Belästigung am Arbeitsplatz ein so großes Thema in amerikanischen Firmen: Lieber einen Mitarbeiter auf ein Sensibilisierungstraining mehr schicken als einen Schaden riskieren.

Ob man sich gegen so etwas dann auch noch versichern kann und die Versicherungen die Prämien erhöhen, wenn man das Spiel nicht mitmacht, wäre auch interessant zu wissen.

Die Jungs, die eventuell in diesem Sicherheitsnetz der Universitäten hängen bleiben sind ein relativ geringer Schaden. Zumindest in der bisherigen Kalkulation. Wie die Unis reagieren, wenn zB Paul Nungesser einen Strafschaden geltend machen könnte (ich habe keine Ahnung, ob er das will und kann) wäre interessant. Es wäre aber in der Summe sicherlich eher zu vernachlässigen: So viele Matratzenprojekte gibt es ja nicht.

Ich vermute, dass den Universitäten bewußt ist, dass nur Verrückte auf diese Weise Sex haben werden. Darum geht es aber auch nicht. Sie gehen davon aus, dass die meisten Fälle, in denen sie einfach so Sex haben, nichts passiert und sie die, in denen was passiert, dann abwickeln können, ohne das man sie haftbar machen kann.

Da es in Deutschland weder Punitive Damages gibt noch Universitäten so weitgehende Vorschriften machen dürfen, dass sie Sondergerichte einführen, die nicht dem normalen Verwaltungsrechtsweg unterliegen, ist eine Übertragung auf Deutschland nicht zu erwarten.

54 Gedanken zu “Rape Culture, Affirmative Consent und Punitiv Damages

  1. Wäre das mit dem Vertrag nichts für die PU-Trickkiste als Aufhänger. Ivh sehe den Videotitel „How to pick up girls with a useless contract“. Einfach den Vertrag vorbereiten und mit ein paar schlechten Witzen als Eibstieg nutzen. Eetwa so: Hey hast du das schon gehört mit dem Vertrag um Sex zu haben? Sie:“ja wieso“. Er: „Ich habe den Vertrag mal vorbereitet, unterschreib den, dann kann ich dich gegen deinen Willen benutzen und danach wegwerfen. Wenn nicht ist mir egal, du bist nur ein Verbrauchsgut wie Arschpapier“ Sie: “ wie süß, gerne“ was ist hier passiert? Einfach: Der Mann hat alle regeln des Pu genutzt. Erstmal hat er Dominanz gezeigt (gegen deinen Willen), er hat Cocky Comedy betrieben ( Uniregeln lächerlich gemacht) . Letztlich hat er noch die Outcome Indifference gezeigt (mir egal). @Christian du als PUA klappt das?

    • Interessant ist aber schon, ob es bei diesen SEX-Verträgen eine Rücktrittsklausel gibt oder ob auf eine Einhaltung auch bestanden werden kann.

      Im Grunde wird das aber eher etwas symbolisches sein, das aber in Wirklichkeit nicht funktioniert, da dazu der weibliche Teil eine klare Aussage müsste. Mit „es ist einfach so passiert“ wäre dann nämlich nichts mehr.

      • Die Idee dahinter ist ja gerade, dass normale Studenten keinen Vertrag schliessen werden und somit die Frau aufgrund ihres im Schnitt viel höheren Sexual Regrets eine Möglichkeit gegeben wird, einen Mann der Vergewaltigung zu bezichtigen, wenn sie es sich nachher anders überlegt.

        Darauf hofft der amerikanische Feminismus, denn somit kann es auch an Unis praktisch keine Falschbeschuldigungen mehr geben, denn diese sind nun automatische Vergewaltigungen in jedem Fall. Zusätzlich erlaubt es Frauen die Schuld immer auf Männer abzuschieben und genau das wollte man ja auch erreichen.

        • Die Idee dahinter ist ja gerade, dass normale Studenten keinen Vertrag schliessen werden und somit die Frau aufgrund ihres im Schnitt viel höheren Sexual Regrets eine Möglichkeit gegeben wird, einen Mann der Vergewaltigung zu bezichtigen, wenn sie es sich nachher anders überlegt.

          Das sehe ich auch so.

          Terror also, das Schüren eines Klimas der Angst und Einschüchterung. Sie versuchen genau das, was sie dem „Patriarchat“ nach Brownmiller vorwerfen. Und dieses Ziel wird bisweilen auch explizit benannt.

      • Ja ich denke wenn es hier in Deutschland wäre, würde man es als Versicherung auslegen, daher würde nan Widerruf und Widerspruch wie im VVG anwenden.

  2. Ich vermute, auch in USA wird es noch einen schönen Backlash klagender Männer geben, der einiges korrigieren wird. Jeder Fall, wo der Mann kein faires Verfahren aber eine Rufschädigung erlitten hat, schreit nach einem Geschäft für Anwälte. Und wenn man Grundsätze eines fairen Strafverfahrens anlegt, dann gibt es eben recht wenig Vergewaltigungen, aber offenbar einen Haufen zweifelhafter Beschuldigungen. Ich denke, das wird noch teuer für die Unis.

    • Das ist ja das Problem: die dort geschädigten haben häufig gar kein Interesse an einer klage. Da würde ja noch mal dargelegt, dass sie jemanden vergewaltigt haben sollen. Und häufig steht dann Aussage gegen Aussage.
      Und: die Anzahl ist wesentlich geringer als die potentiellen 1 von 5. was bei einer juryentscheidung eben wesentlich ist

      • Ich schätze es fehlen noch sichere Präzedenzfälle um die Finanzierung solcher Klagen lohnenswert zu machen. Wenn es die mal gibt, geht es um Geldverdienen und dann wird das Interesse auch da sein.

        Und von der grundsätzlichen Interessenlage her würden sich Klagen wahrscheinlich ohnehin nur lohnen, wenn es eine Rufschädigung gab, die Sache also bereits öffentlich wurde. Dann ist die Klage gegen die Uni eine gute Gelegenheit, die Dinge gerade zu rücken, von der Täter- in die Opferrolle zu kommen. Bei Falschbeschuldigungen ist es allgemein ein guter Rat, so schnell und so hart wie möglich zurückzuschießen, mit allem was man hat.

      • Das bedeutet aber auch, dass in dem Masse, in dem die inoffiziellen Standgerichte den Ruf nicht gewahrt kriegen, mit klagen zu rechnen ist. Wenn es eh oeffentlich ist, hat man nicht wirklich was zu verlieren.
        Ich meine da seit dem Rolling Stone einen Trend auszumachen.

    • Wenn Männer klug wären, würden sie dem Spuk ein Ende setzen, indem sie Frauen schlicht und einfach ignorieren. Aber dafür lieben sie Frauen zu sehr…

  3. „Jan Fleischhauer berichtet im Spiegel über den neusten Wahnsinn aus Amerika, wo nunmehr wohl eine Art “Yes means Yes”-Modell an einigen Unis Einzug halten soll, bei dem sich Studenten vor dem Sex nach Möglichkeit mit einem unterschriebenen Vertrag fotografieren sollen.“

    Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie man in der Generation meiner Großeltern angesichts dieser Zeilen aus der Wäsche geguckt hätte!

      • Der alt aber unbegrenzt und musste nicht für jedes einzelne Mal erneut aufgesetzt und während des Sex mehrfach bestätigt werden.

    • Kommt wohl darauf an, welcher Generation Deine Großeltern angehört.

      Also die Generation meiner Großeltern würde einen solchen Vertrag als höchst unanständig und sittenwidrig ansehen.

      Allerdings würden sie auch Sex zwischen unverheiratenen Menschen, die sich auf parties kennenlernen und womöglich dabei auch alkoholisiert sind, ebenfalls als sittenwidrig und zutiefst amoralisch ansehen.

      In der Generation gäbe es allerdings dann die klare Tendenz, der Frau die Schuld zuzuweisen, da ein solches Verhalten ein größerer Widerspruch zum weiblichen Rollenbild ist denn zum männlichen.

      Es ist ja nicht so, dass man früher nicht auch misandrisch war und (junge) Männer nicht auch als triebgesteuerte und unkontrollierte Menschen betrachtet hat. 😉

      Damals gab es allerdings die klare Rollenverteilung, dass es alleinige Aufgabe der Frau ist, sich von diesen Triebgesteuerten fernzuhalten, um sich nicht selber zu entehren.

      • „Damals gab es allerdings die klare Rollenverteilung, dass es alleinige Aufgabe der Frau ist, sich von diesen Triebgesteuerten fernzuhalten, um sich nicht selber zu entehren.“

        Hat sie ja. Aber er hat sie trotz ihres „Nein“-Gestöhnes flachgelegt und missbraucht.
        Genau solche Fälle sollen durch den fehlenden Vertrag offengelegt werden.
        Dann wissen wir, dass tatsächlich jede 3. Frau Opfer von sexueller Gewalt ist.

        Genau genommen dürfte nicht einmal ein Selfie vom Paar mit Vertrag reichen. Hinter der Kamera könnte ja jemand mit einer Pump-Gun stehen und die arme Frau zu einem fröhlichen „Ja“ zwingen.
        Einig akzeptabler Beleg wäre das Aufsetzen eines schriftlichen Vertrags und der anschließende Vollzug bei Anwesenheit eines Notars oder entsprechenden Richters.

        • „Hat sie ja. Aber er hat sie trotz ihres “Nein”-Gestöhnes flachgelegt und missbraucht.“

          Wobei die soziale Kontrolle ja schon viel früher losging. Es war ja schon skandalös, wenn eine Frau mit einem Mann unbeobachtet sein konnte. Da war ihr Ruf schnell ramponiert. Deswegen gab es ja dann Anstandsdamen als Begleitung.

          Das Nein-Gestöhne war ja schon immer nicht nur die Kopfkino-Würze der Frau zum Sex, sondern auch ein letzte Sicherungsmaßnahme für das danach…

          „Dann wissen wir, dass tatsächlich jede 3. Frau Opfer von sexueller Gewalt ist.“

          Vielleicht ist es ja sogar jede 2.? Oder 80%? Der Begriff schreit ja geradezu danach, dem eigenen Weltbild entsprechend ausgelegt zu werden. Und wer die Definitionshoheit darüber hat, gewinnt…

          „Einig akzeptabler Beleg wäre…“

          Unter der Prämisse, das Risiko für den Mann massiv zu minimieren (Vollständig risikolos geht eh nicht, hier könnte ja z.B. der Notar ein Komplize des Mannes oder von ihm bestochen worden sein…)

          Dies liegt aber nicht im Interesse der Frauen. Du kannst denen doch nicht einfach die Hintertür zumachen. Und wie sollen Frauen dann noch ihre Kopfkino-Elemente (rape sex) zur eigenen Luststeigerung unterbringen? Da ist ja ein Diät-Müsliriegel aufregender 😉

      • @peter müller
        „Allerdings würden sie auch Sex zwischen unverheiratenen Menschen, die sich auf parties kennenlernen und womöglich dabei auch alkoholisiert sind, ebenfalls als sittenwidrig und zutiefst amoralisch ansehen.“
        Nö. Vergleich einfach mal den Geburtstermin deiner eltern mit dem Heiratstermin deiner Großeltern. Du wirst staunen.

    • ät Matthias:

      In Schweden wird schon seit den 90ern gewitzelt, daß sich ein Ehemann vor dem Verkehr mit seiner Gattin stets eine schriftliche Einverständniserklärung holen sollte.

      Wie Du mal schriebst: Die „Simpsons“-Welt ist nur eine Vorhersage. Die Realität folgt sehr bald nach!
      Wobei die Schweden wahrscheinlich mit der Stirn auf die Tischplatte schlagen, wenn sie von dem Sexvertrag lesen. Der geht ja noch weiter als die simple Unterschrift vor dem Verkehr.
      Laufend Alkoholtests, mehrere Unterschriften nach jeder Verkehrsphase….

      Dieser juristische Absicherungswahn à la USA treibt aber schon eine ganze Weile seltsame Blüten: In einigen meiner Unterhosen steht tatsächlich: „nicht ins Feuer werfen. Brennt!“

      🙂

      • @ Axel

        Genau – die Welt ist bald mehr eine Parodie auf die Simpsons als umgekehrt.

        „Nicht ins Feuer werfen. Brennt!“ ist gut. Erinnert an diesen einen großen Aufkleber für die WC-Schüssel, auf der „Kein Trinkwasser“ draufsteht.

        Was steht noch – damit haben die Amis auch angefangen – auf dem Kaffeebecher? Ganz dick irgend eine Kaffeereklame, von wegen 100% Arabica und total erlesene Hochlandsorte, dazu vielleicht noch die Abbildung einer dicken Kaffeebohne, und darunter steht dann noch sowas wie „Warnhinweis: Dieser Behälter könnte heiße Getränke enthalten…“

        • „Erinnert an diesen einen großen Aufkleber für die WC-Schüssel, auf der “Kein Trinkwasser” draufsteht. “

          Gibt’s in der Art schon. Ich hatte für die öffentlichen Gebäude meiner Gemeinde Regenwasserversickerungen auszulegen. Im Falle eines Kindergartens war das bei allen Berechnungen nicht möglich, weil der lehmige Boden beim besten Willen nicht bereit war, die Wassermengen der versiegelten Flächen aufzunehmen.
          Nun hatte die Stadt einen vakanten 11.000 l Behälter, der im Boden versenkt wurde, um zumindest vorübergehend überschüssiges Wasser aufzunehmen.
          Mein Vorschlag war dann, das – im Prinzip saubere – Wasser für die Toilettenspülung in der KiTa zu nutzen und so das Entsorgungsproblem elegant zu lösen.
          Das ginge überhaupt nicht!, empörte sich die KiTa-Leiterin, weil die Kinder ja auch aus der Klo-Schüssel trinken könnten.

          Ich verkniff mir eine spöttische Bemerkung – und das Regenwasser wurde dann doch für die Spülung genutzt, weil die entsprechende Extra-Verrohrung aufgrund eines Missverständnisses schon eingebaut war 😉

          Merke: nichts ist zu idiotisch, um nicht doch einen Anhänger zu finden, der es zur Religion macht.

        • @ Carnofis

          „nichts ist zu idiotisch, um nicht doch einen Anhänger zu finden, der es zur Religion macht.“

          Sieht man ja an der Genderideologie. Aber leider auch sonst überall.

          „Das ginge überhaupt nicht!, empörte sich die KiTa-Leiterin, weil die Kinder ja auch aus der Klo-Schüssel trinken könnten.“

          Schier unglaublich.

  4. „Da es in Deutschland weder Punitive Damages gibt noch Universitäten so weitgehende Vorschriften machen dürfen, dass sie Sondergerichte einführen, die nicht dem normalen Verwaltungsrechtsweg unterliegen, ist eine Übertragung auf Deutschland nicht zu erwarten.“
    Die Uni kann zwar den Mann nicht von der Uni werfen, aber wozu gibt es den feministischen Lynchmopp: Da kann man den Mann auch ohne Verhandlungen die Uni zur Hölle machen.

  5. „Die Jungs, die eventuell in diesem Sicherheitsnetz der Universitäten hängen bleiben sind ein relativ geringer Schaden. Zumindest in der bisherigen Kalkulation. Wie die Unis reagieren, wenn zB Paul Nungesser einen Strafschaden geltend machen könnte (ich habe keine Ahnung, ob er das will und kann) wäre interessant. Es wäre aber in der Summe sicherlich eher zu vernachlässigen: So viele Matratzenprojekte gibt es ja nicht.“
    Wenn jeder der ungerechtfertigt von der Uni flieg die Uni verklagt (40 Jahre Gehalt, man wäre bestimmt Vorstandsvorsitzender geworden + Schmerzensgeld), könnten die Unis vielleicht doch noch umdenken.

      • Dazu gibt es doch Google glasses. Damit zeichnet man sein ganzes Leben auf und kann alles am Schluss beweisen… Moment mal … jetzt hab ich es: ich such mir eine frau, die mich falsch beschuldigt, lass mich von der Uni werfen, dann taucht der Gegenbeweis auf, und ich verklagen die Uni auf mein entgangenes Gehalt der nächsten 40 Jahre. Müsste gehen, oder?

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