Ein interessanter Bericht über Änderungen im schweizer Familienrecht, insbesondere dem Sorgerecht.
Seit dem 1. Juli 2014 tragen die Eltern nach der Scheidung gemeinsam die elterliche Sorge, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch „elementar“ gefährdet. Weil dies aber selten der Fall ist, müssen Mama und Papa fortan alles gemeinsam entscheiden. Egal, wie zerstritten sie sind, und egal auch, wer sich bis anhin im Alltag um die Kinder gekümmert hat. Um die saubere Wäsche, die Begleitung zum Laternenumzug, das Znüni im Kindergartentäschli. In der Schweiz gilt neu: Spätestens wenn die Eltern kein Paar mehr sind, müssen sie jede Frage, die über kleine Alltagsentscheidungen hinausgehen, zusammen regeln. Wo die Kinder zur Schule gehen, ob sie in der Freizeit reiten oder Rugby spielen dürfen und ob ein Schulmediziner oder ein Homöopath sie behandeln soll, wenn sie einmal krank werden. Und auch, wo die Kinder wohnen. Lauter Dinge also, die den Gesetzgeber nicht interessierten, solange die Ehe funktioniert hat. Nun aber, wenn Streit herrscht, greift der Staat im Namen des Kindeswohls ins Privateste ein.
Das scheint eine Form des gemeinsamen Sorgerecht zu sein, wie sie in Deutschland in vielen Fällen für verheiratete bereits länger existiert. Sie klingt etwas weitgehender, wobei man auch in Deutschland wichtigere Fragen wie etwas Fragen der Gesundheitsversorgung und wo die Kinder wohnen bei gemeinsamen Sorgerecht gemeinsam entscheiden darf und auch über die Frage, ob Kinder Reiten oder Rugbyspielen entscheiden kann. Wenn man sich nicht einigen kann, dann kann einer von beiden für diese Frage sich die Entscheidungsbefugnis zuweisen lassen (oder eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts beantragen, wenn sich die Fälle häufen).
Interessant ist natürlich auch, dass der dortige erfolg wohl, Väterorganisationen zuordnet:
Väterorganisationen hatten fast zehn Jahre lang für das Gesetz gekämpft, mit dem man in Frankreich, Österreich, Belgien, Polen, Russland und Skandinavien seit Jahren lebt. Sie wollten mehr Gleichberechtigung. Als sich der politische Prozess zu verzögern drohte, trommelten die engagierten Väter: Männer, lasst euch nicht länger von den Müttern eurer Kinder ausbooten und zu bloßen Zahlvätern degradieren! Als Zeichen ihrer Wut und ihres Leides schickten sie Hunderte Pflastersteine ins Bundeshaus. Kurz darauf schafften sie es mit dem Support einiger Politiker, das gemeinsame Sorgerecht im Eiltempo durchs Parlament zu peitschen. Das zweite heiße Eisen in der Rosenkrieg-Juristik, das Kindesunterhaltsrecht, wurde vom Sorgerecht abgekoppelt und auf später verschoben.
Interessant ist hier die Regelung zum Umzug eines der Eheleute, wenn das Kind bei ihm wohnt, was ja auch hier bereits für Diskussionen gesorgt hat:
Schon jetzt zeigt sich, welches die größte Knacknuss ist: der Zügelartikel.
Bis anhin galt, wer die Obhut über die Kinder hatte, durfte entscheiden, wo er mit ihnen wohnt. Egal, ob sie – und selten er – nach Oberlunkhofen, New York oder Vaduz ziehen wollte, sie musste den Expartner nur informieren, brauchte aber nicht sein Einverständnis. Seit dem 1. Juli 2014 ist das nicht mehr möglich, weil jetzt die Aufenthaltsfrage Teil der elterlichen Sorge ist. Der Paragraf, der nun zu so absurden wie tragischen Fällen wie jenem von Del Vecchio führt, ist aber keine juristische Panne, sondern eines der wichtigsten Anliegen der Väterlobby. Väter, die nur in zwei von zehn Fällen nach der Scheidung mit den Kindern unter einem Dach leben, sahen sich den Müttern ausgeliefert. Mit einem Wegzug war es für die Frauen bisher ein Leichtes, ihre Kinder von den Vätern zu entfremden oder den Kontakt gleich ganz zu zerstören. So das Argument von betroffenen Vätern.
Während die Väterlobby das Beste für sich herausholte, verschliefen die Frauenrechtlerinnen die Debatte. Und so nützt es heute wenig, wenn die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Parlamentsdebatte verlangt hatte, dass der Zügelartikel Umzüge von Müttern nicht verhindern dürfe, wenn im Gesetz klipp und klar steht: „Die elterliche Sorge schließt das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.“
Ich kenne die Regelung in der Schweiz nicht, aber ich vermute auch dort wird man in irgendeiner Weise eine solche Frage gerichtlich entscheiden lassen.
Grundsätzlich würde ich deine genaue Regelung dafür im deutschen Recht aber auch für sinnvoll halten. Denn es ist eine Entscheidung mit großer Reichweite für beide: der eine verliert bei zu großer Entfernung den Umgang mit dem Kind. Der Andere verliert einen Teil seiner persönlichen Freiheit.
Dass Gesundheit und Wohnort bei gemeinsamem Sorgerecht in D auch gemeinsam zu entscheiden ist, wird durch die (meist vaterfeindliche) Realität in Abrede gestellt.
@ Tristan
*Dass Gesundheit und Wohnort bei gemeinsamem Sorgerecht in D auch gemeinsam zu entscheiden ist, wird durch die (meist vaterfeindliche) Realität in Abrede gestellt.*
Gibt es irgendeine bundesdeutsche Partei, die daran denkt, das zu ändern?
Ich traue nach all den Versprechungen keiner Partei mehr, am Nahesten dran sind allerdings bislang immer die Konservativen gewesen.
@ Tristan
Danke für die Einschätzung.
Trotz allem ja ziemlich trostlos.
@tristan
Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht stimme ich zu, dass ein Umzug sehr häufig möglich sein wird, auch wenn es weiter weg ist.
Wie würdest du dir denn eine Regelung vorstellen?
Bei Gesundheit sehe ich jetzt keine so großen Einschränkungen, wobei vieles schlicht unter „alltagsentscheidung“ fallen wird.
Bis jetzt gibt es nur Bekundungen und Papiere, die vielen Betroffenen berichten über fast null Veränderungen. Für faire Regelungen müsste bei den Wurzeln angesetzt werden. Also z. Bsp. das entfesselte und unregulierte Jugendamts- und Gutachterwesen unter Aufsicht zu stellen.
@tristan
Das sind so generelle Aussagen, mit denen ich nichts anfangen kann.
Was genau muss denn beim jugendamt geändert werden?
Wie genau bekommt man bessere Gutachter?
Was für eine Aufsicht willst du und wie soll das funktionieren?
Mich wundert, dass Du zu einem Thema postest, ohne ausreichende Kenntnisse zu haben. Die Jugendämter haben fachliche Mängel, zu hohe Fallzahlen, arbeiten oftmals mutterzentriert bzw familienschwächend und nicht auf Augenhöhe. Kontrolle gibt es ebenso keine wie bei Gutachtern, die z. T. bundesweit mit Schriftsatzkopien richterlich Immunität genießen und Familien bzw Menschen zerstören. Und: Familienrichter, auch das wurde schon nachgewiesen, sind oftmals strafversetzte Richter, die somit anderswo keinen Schaden mehr anrichten können. Pädagogische oder psychotherapeutische Ausbildung nicht vorhanden. Zudem läuft vieles über Netzwerke á la eine Hand wäscht die andere.
@tristan
„Mich wundert, dass Du zu einem Thema postest, ohne ausreichende Kenntnisse zu haben“
Ich lass mich ja gerne belehren. Gerade zum schweizer Recht, von dem ich in der Tat keine Ahnung habe.
„Die Jugendämter haben fachliche Mängel, zu hohe Fallzahlen, arbeiten oftmals mutterzentriert bzw familienschwächend und nicht auf Augenhöhe“
Du Jugendämter stellen üblicherweise Sozialpädagogen ein, wenn ich nicht täusche. Der Frauenanteil dürfte schon deswegen recht hoch sein. ich würde durchaus zustimmen, dass viele mütterzentriert sind, allerdings ist das ja häufig eine Frage der persönlichen Einstellung der jeweiligen Bearbeiterin. Ich würde da nicht alle über einen Kamm scheren. Zudem muss man aus meiner Sicht auch differenzieren: Mutterzentrierung ergibt sich häufig eben daraus, dass das Kind bei der Mutter lebt.
Meine Frage ist aber, wie du dir da eine Änderung vorstellst. Und das im praktischen. Das kann ja eigentlich nur über neue Richtlinien geschehen, die Leute dazu anhalten, Väteraspekte mehr zu berücksichtigen, Fortbildungen in dem Bereich etc. Einen „kompletten Neustart“ kann man mit einer Behörde nun einmal nicht machen
„Kontrolle gibt es ebenso keine wie bei Gutachtern, die z. T. bundesweit mit Schriftsatzkopien richterlich Immunität genießen und Familien bzw Menschen zerstören.“
Ich halte solche Aussagen für schädlich und auch nicht zutreffend. Natürlich gibt es im Jugendamt, wie in jeder Behörde Kontrollen, es gibt Hierarchien, die Möglichkeit für Dienstaufsichtsbeschwerden und die Entscheidungen des Jugendamts sind gerichtlich überprüfbar. Meist erfolgt sogar keine Entscheidung des Jugendamtes, sondern dieses leitet ein Verfahren bei Gericht ein, etwa nach § 1666 BGB.
„Und: Familienrichter, auch das wurde schon nachgewiesen, sind oftmals strafversetzte Richter, die somit anderswo keinen Schaden mehr anrichten können.“
Wo wurde das denn nachgewiesen? Das ist vollkommen falsch. Es ist eine ganz normale Dienstverteilung, die entsprechend abgestimmt wird und gerade weil Familienrecht ein Spezialthema ist, in das man sich als Richter erst einarbeiten muss, weil es gerade was die Praxis angeht nicht Bestandteil des Studiums ist, werden da auch nicht Leute mal eben so versetzt.
„Pädagogische oder psychotherapeutische Ausbildung nicht vorhanden.“
Das ist ja auch normal. Sie haben Jura studiert. Wobei das ja durchaus Teil von Fortbildungen ist und man sich einiges dazu in der Praxis anliest. Richter in Baudezernaten haben auch keine Dipl. INg Ausbildung zusätzlich.
Wie würdest du das denn ändern?
„Zudem läuft vieles über Netzwerke á la eine Hand wäscht die andere.“
Ein Netzwerk entsteht fast zwangsläufig, wenn man länger zusammen arbeitet. Es ist auch nicht per se schlecht.
Was ist für dich denn Merkmal dieser Netzwerke, welches sie schlecht macht?
@C: Es ändert sich nur dann etwas, wenn ‚wir‘ die gesamte Klaviatur spielen und zwar solange, bis der Druck zu groß ist. Also Ausstellungen, Publikationen, Schriftsätze, Klinken putzen, Workshops, Gesprächsrunden, meinetwegen auch Demos, all sowas. Professionell Auftreten und Agieren. Das wiederum wird erst dann was, wenn auch nur 20-30% der Betroffenen ihren Arsch heben (so sie es noch können).
@ Als Antwort, wie es mit den Gutachtern NICHT sein sollte.
„Wenn man diese verheerenden Ergebnisse Revue passieren lässt, dann kommt man nicht umhin festzustellen, dass der durchschnittliche Gutachter, der in Familienstreitigkeiten rechtspsychologische Gutachten erstellt, ein unfähiger, zum Begutachten untauglicher und mit keinerlei Selbstzweifel behafteter, prätentiöser Scharlatan ist, der im Mittelalter aus der Stadt gejagt worden wäre, weil seine Quacksalbe Schaden und nicht Heilung zur Folge hat.“
http://sciencefiles.org/2014/08/14/das-papier-nicht-wert-vernichtendes-urteil-uber-rechtspsychologische-gutachten/
Wie ich immer sage: Der Gerichtshausmeister wäre auch nicht schlechter, aber wohl billiger! 😦
@ddbz
Was du an der Studie nicht verstehst:
Sie führt einige Formfehler und Absicherungen an, aber es ist eigentlich recht klar, dass man die gleichen Ergebnisse natürlich auch mit diesen Absicherungen erzielen könnte.
Solche Gutachten sind immer eine Wertungsfrage und enthalten eine subjektive Komponente. Das ist schwer zu vermeiden.
Insoweit würde die Einführung der dortigen Standards für Männer wenig Änderung bringen
@ddbz
Was du an der Studie nicht verstehst:
Sie führt einige Formfehler und Absicherungen an, aber es ist eigentlich recht klar, dass man die gleichen Ergebnisse natürlich auch mit diesen Absicherungen erzielen könnte.
Solche Gutachten sind immer eine Wertungsfrage und enthalten eine subjektive Komponente. Das ist schwer zu vermeiden.
Insoweit würde die Einführung der dortigen Standards für Männer wenig Änderung bringen
@ C
Was ich nicht verstehe? Du sagst mit viel Gerede genau das was ich sage: Die Gutachten könnte der Gerichtshausmeister auch bringen, eben nur billiger. Oder ein Obdachloser Stadtpenner, wohl noch kostengünstiger.
Weiter scheint auch Dir die Auswirkungen der Gutachter auf die Kinderlein nicht ein Wort wert.
Wenn es eh egal ist, wie Gutachten ausfallen, warum dann Gutachten? Denn, daß es sich NICHT um Gutachten handelt, darüber sind wir doch einig?
Gutachten dieser Art sind wohl frei erfundene Textbausteinpuzzel, mit Unterschrift … 😦
Du meinst also wirklich, daß eine Einführung von Standards völliger Unsinn wäre? Ernsthaft? Wozu eigentlich dann noch Gerichtsverfahren? Wir denken uns einfach ein Ergebnis aus, wie es uns gefällt!
Das ist es, was Du sagst.
@ddbz
„Die Gutachten könnte der Gerichtshausmeister auch bringen, eben nur billiger. Oder ein Obdachloser Stadtpenner, wohl noch kostengünstiger.“
Nein. Aber es ist sinnlos mit dir darüber zu diskutieren.
Nur weil ein Gutachten bestimmte Fehler hat, muss es inhaltlich nicht falsch sein. Die von dir zitierte Studie sagt über die inhaltliche Richtigkeit auch schlicht nichts aus.
Standards können natürlich etwas bringen, für die Überprüfbarkeit. Sie müssen aber nichts für das Ergebnis bringen. Weil Interaktionsbeobachtungen etc immer, auch bei Einhaltung bester Standards, Raum lassen.
Und natürlich kann dennoch Fachkenntnis einfließen. Wenn ein Dipl Ing schätzt, dass eine Bücke hält, dann ist eben auch auf einer anderen Basis, selbst wenn seine Ausführungen dazu umfangreicher und genauer sein könnten und bestimmte Berechnungen auslassen. Die Schätzung des Hausmeisters, ob die Brücke hält, hat damit dann wenig zu tun.
@ ddbz
„Denn, daß es sich NICHT um Gutachten handelt, darüber sind wir doch einig?“
Ich widerspreche da. Nur weil Kritische Wissenschaft mal wieder was zu meckern hat, sind Gutachten nicht gleich keine Gutachten.
„Du meinst also wirklich, daß eine Einführung von Standards völliger Unsinn wäre?“
Was für Standards schweben Dir denn da vor?
„Wozu eigentlich dann noch Gerichtsverfahren?“
Gerichtsverfahren dienen der Anwendung des Rechts in einem Streitfall udn sidn üblicherweise kein Mediationsverfahren.
@Christian: Dass Klein von dem Thema nichts versteht, hatte ich ja schonmal gesagt. Dass Gutachten „Mängel“ haben gemäß bestimmter Maßstäbe, die aber halt nun mal nicht Standard sind (und auch nicht wirklich objektivere Gutachten versprechen), ist schlicht trivial. Ein Familiengutachten ist keine Forschungsarbeit, sondern hat wie du sagst eine starke subjektive Komponente und hängt natürlich sehr wesentlich von Einfühlungsvermögen, Erfahrung und Gerechtigkeitssinn des Gutachters ab. Damit hat dieser natürlich recht viel Macht, aber was will man denn sonst tun, als die Psychologen (Anteil 90%) zu geben?
Einen höheren Anteil der Entscheidung den Richtern überlassen (die sowieso schon die Gutachter selbst bestimmen und somit aussortieren können, was schon mal als äußerst mächtiger Kontrollmechanismus wirkt)? FamilienrichterInnen sind meinem Eindruck nach nicht väterfreundlicher.
Wenn man an der Schraube dreht, die Sachverständigentätigkeit stärker zu institutionalisieren und objektivieren, wird das folgende Auswirkungen haben:
– sie werden wesentlich teurer (für die meist gelackmeierten Väter natürlich)
– sie werden scheinobjektiviert und dadurch womöglich weniger aussagekräftig, die Richter werden wahrscheinlich mehr ihrem eigenen Gefühl vertrauen (das instinktiv meist die offen leidende Mutter vor dem still leidenden Vater begünstigt)
– das Risiko der freiberuflichen Tätigkeit wird geringer, dadurch wird der Frauenanteil unter Gutachtern steigen
– ausgebildete Gutachter werden dann immer Aufträge finden, also auch schlechte und offensichtlich ideologische Gutachter (der Bereich mag ja durchaus auch Feministinnen anziehen) bleiben im Geschäft
Hier eine Verbesserung für Väter zu erwarten, ist hoch naiv.
@david
„Wenn man an der Schraube dreht, die Sachverständigentätigkeit stärker zu institutionalisieren und objektivieren, wird das folgende Auswirkungen haben:
– sie werden wesentlich teurer (für die meist gelackmeierten Väter natürlich)
In der Tat. und das ohne wirklichen Mehrwert
„– sie werden scheinobjektiviert und dadurch womöglich weniger aussagekräftig, die Richter werden wahrscheinlich mehr ihrem eigenen Gefühl vertrauen (das instinktiv meist die offen leidende Mutter vor dem still leidenden Vater begünstigt)“
Auch ein Punkt, der dort nicht verstanden wird: natürlich kann man so etwas nachträglich einbauen bzw. um seine Meinung herumbauen. Der einzige Weg einen Gutachter zu widerlegen ist ja meist ein weiteres Gutachten und die direkte Anhörung beider Gutachter in einer mündlichen Verhandlung. Ansonsten gelingt es einem Fachmann so gut wie immer evtl Fehler zu überspielen, weil er über mehr Fachwissen verfügt.
„– das Risiko der freiberuflichen Tätigkeit wird geringer, dadurch wird der Frauenanteil unter Gutachtern steigen“
Das wäre die Frage, könnte aber sein.
„– ausgebildete Gutachter werden dann immer Aufträge finden, also auch schlechte und offensichtlich ideologische Gutachter (der Bereich mag ja durchaus auch Feministinnen anziehen) bleiben im Geschäft“
Ja, ein wenig Formalitäten werfen da nun wirklich keinen Gutachter aus der Bahn.
„Hier eine Verbesserung für Väter zu erwarten, ist hoch naiv.“
Ja, in der Tat. Darüber wird keine Verbesserung eintreten. Das ist denke ich auch jedem, der die gutachterliche Praxis kennt recht klar.
@ Adrian
Weil Du den M Klein nicht leiden magst, sind seine Schlüsse nicht falsch. Kannst Du denn den dort gemachten Aussagen auch Argumente entgegensetzen?
Wenn die Anwendung von Recht auf reiner Gutachterwillkür beruht, ist diese Anwendung reine Willkür, nix weiter.
Wie kommst Du darauf, daß ich eine Bringschuld für Gutachterstandards haben sollte? Tatsache ist bisher , daß es sich bei vielen Gutachten offensichtlich um reinen Unsinn handelt. Gutachten ohne nachvollziehbare Methoden können natürlich auch mal zu richtigen Ergebnissen kommen. Das lässt sich aber mit Auswürfeln auch erreichen, nur billiger und schneller.
Ich würde als Standardwerkzeug für Gutachter Würfel empfehlen! Oder eine Lostrommel … 🙂
@ david
„Hier eine Verbesserung für Väter zu erwarten, ist hoch naiv.“
Verbesserungen für die Väter könnnen nur durch den Gesetzgeber erfolgen.
@adrian
auch der hat aber nur bestimmte Möglichkeiten. Wenn es auf einen Gutachter ankommt, dann kann der Gesetzgeber auch wenig machen.
Er könnte allenfalls die Regeln so umgestalten, dass dies seltener der Fall ist.
So leichtfertig wird aber auch kein Gutachten beauftragt, schon wegen der Kosten.
@ C
Der Gesetzgeber könnte eine ganze Menge machen. Er könnte verbindliche Qualitätsstandards für das Erstellen eines Gutachtens formulieren, oder besser noch, das Familienrecht so gestalten, dass die Sachlage eindeutiger ist.
@adrian
Klar, macht er aber sonst auch nicht. Mehr als einen Fachmann benennen kann der Richter letztendlich auch nicht machen.
Im Familienrecht kann man natürlich schon was machen. Aber die Fälle, in denen eine Gutachte eingeholt wird, beschäftigen sich ja häufig mit der Erziehungsfähigkeit an sich oder sind ziemliche Härtefälle, wo die Eltern sehr zerstritten sind.
@Buchstabe:
Nur weil du ein Fan von Klein bist, wird sein Schwachsinn davon auch nicht richtiger.
Plappe doch nicht schon wieder so viel Unsinn. Du hast doch noch nie ein Gutachten gesehen.
Ich denke, dass kaum ein Land der Welt auch nur annähernd so gute Sachverständige im Familienrecht hat, wie Deutschland.
@david
„Ich denke, dass kaum ein Land der Welt auch nur annähernd so gute Sachverständige im Familienrecht hat, wie Deutschland.“
Worauf stützt du diese Einschätzung?
Verbesserungen für die Väter könnnen nur durch den Gesetzgeber erfolgen.
Entweder das, oder man zieht einen Zweitgutachter heran. Das würde sicherlich eine Verbesserung bringen, aber halt auch teuer werden.
@ david
Alles klar! Gutachter sind nicht objektiv und das ist gut so! Dann habe ich auch weiter keine Fragen …
Sie haben sicherlich den Anspruch, so objektiv wie möglich zu sein.
Wie würdest du denn mehr Objektivität schaffen und was genau versprichst du dir davon? Ich bin ganz Ohr von deinen fundierten Vorschlägen.
“Die Gutachten könnte der Gerichtshausmeister auch bringen, eben nur billiger. Oder ein Obdachloser Stadtpenner, wohl noch kostengünstiger.”
Wenn du ein wenig Selbstreflektion besäßest könntest du das nun auf deine Rolle hier in den Diskussionen übertragen. Du äußerst dich doch auch völlig unqualifiziert zu jedem Thema, Herr Hausmeister.
@ david
Mit Behauptungen und persönlichen Beleidigungen bist Du immer schnell zur Hand, wie?
Woher willst Du Schlaumeier wissen, ob ich schon Gutachten gelesen habe?
Wieviel ausländische Gutachten, wohl auch noch weltweit?, hast Du denn schon so gelesen, um Deine Gedanken zum weltbesten deutschen Familiengutachterwesen zu rechtfertigen?
@ ddbz
„Kannst Du denn den dort gemachten Aussagen auch Argumente entgegensetzen?“
Das wird schwierig, weil die Aussagen in dem Bericht selbst fragwürdig erscheinen. So heißt es etwa im Fazit des Berichts:
„Die Untersuchung offenbart gravierende Mängel in einem substantiellen Teil der Gutachten. Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit die fachlich geforderten Qualitätsstandards.“
Und nur eine Seite weiter steht:
„Der Gesetzgeber hat zwar die allgemeinen Anforderungen für die Bestellung zum/r Sachverständigen in §§ 402–414 ZPO geregelt, die genauen Qualifikationsanforderungen an familiengerichtliche Sachverständige wurden jedoch nur in Ausnahmefällen (z.B. bei freiheitsentziehenden Maßnahmen) verbindlich definiert. Ebenso wenig existieren rechtsverbindliche Qualitätskriterien für die Erstellung von psychologischen Gutachten in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.“
Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen
Da stelle ich mir jetzt schon die Frage: Wenn es keine eindeutig vorgegebenen Qualifikationsanforderungen gibt, wie will man die Qualität der erstellten Gutachten überhaupt objektiv beurteilen? Auf welcher Basis?
Und wie kann man behaupten, dass nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards erfüllt, wenn es keine rechtsverbindliche Qualitätskriterien für die Erstellung von psychologischen Gutachten gibt?
„Wie kommst Du darauf, daß ich eine Bringschuld für Gutachterstandards haben sollte?“
Wer etwas kritisiert, sollte im besten Fall Lösungen parat haben. Sonst setzt er sich dem Verdacht aus, einfach nur substanzlos rummeckern zu wollen.
„Gutachten ohne nachvollziehbare Methoden können natürlich auch mal zu richtigen Ergebnissen kommen.“
Was sind aber die richtigen Ergebnisse?
Woher willst Du Schlaumeier wissen, ob ich schon Gutachten gelesen habe?
Das sehe ich daran, dass du keine Ahnung hast, sondern mal wieder alles Michael Klein nachplapperst.
Kinder hast du bestimmt auch nicht.
Wieviel ausländische Gutachten, wohl auch noch weltweit?, hast Du denn schon so gelesen, um Deine Gedanken zum weltbesten deutschen Familiengutachterwesen zu rechtfertigen?
Keine, das stimmt. Ich lehne mich da sicher auch etwas aus dem Fenster. Aber ich habe 2 Jahre mit einer deutschen Gutachterin gearbeitet und einiges mitbekommen. Den Job machen zu 90% erfahrene Psychologen.
Ich gehe mal davon aus, dass in sehr vielen Ländern der Welt der Mutter schon per se das Kind zugesprochen wird. Dort wo es Gerichte entscheiden, wird es wohl kaum Psychologen geben.
Es gibt auch in kaum einem Land so viele und gut ausgebildete Psychologen (was vor allem daran liegt, dass Psychotherapie bei uns zur medizinischen Grundversorgung gehört und somit vergleichsweise gute berufliche Perspektiven bestehen).
Letztlich weiß ich aber nicht, inwieweit in den anderen westlichen Ländern da fachliche Standards geschaffen werden.
@ david
Ob Du mich für unqualifiziert hälst ist mir nun wirklich wurst. Jemand der diese email und Trojaner Kindereien hier mitspielt, kann das sicher ganz doll beurteilen. 🙂
Wolltest nicht Du mir eine Eigenbewertung meiner Kommentare unterschieben? … Und Du willst mir was von Selbstreflexion erzählen? — Na dann.
@Adrian: schön zerlegt, genau so ist es.
@ Adrian
Welchem Verdacht ich mich mit meiner Kritik aussetze ist mir reichlich wurst.
Fiel mir schon auf, daß für Dich die Motive der Kritik wohl wichtiger sind als die Argumente selber.
Wenn NUR gesetzliche Festlegungen zur Beurteilung von richtig und falsch gelten können, was wäre dann gegen den ehem. §175 zu sagen? War immerhin mal gesetzlich so festgelegt …
@ddbz
„Welchem Verdacht ich mich mit meiner Kritik aussetze ist mir reichlich wurst.“
Weswegen deine Kritik auch meist sehr unqualifiziert ist und wenig Inhalt hat. Du haust halt einfach Versatzstücke raus, ohne etwas zu hinterfragen oder dich mal näher mit einem Thema zu beschäftigen.
Diese Studie der Fernuni Hagen (deren psychologische Fakultät nach Meinung aller anderen deutschen Fakultäten qualitativ auch nicht bundesdeutschen Standards entspricht, aber das nur nebenbei) kritisiert natürlich irgendwo zurecht die Diskrepanz zwischen fachlichen und rechtlichen bzw. praktischen Standards.
Man wird auch in ner Studie finden, dass 95% aller Ärzte sich nicht an hygienische oder sonstwie irgendwo formulierte Standards halten (und daher Pfuscher sind).
Die Frage die man sich stellen muss, ist: Welche Standards kann man wirklich durchsetzen und was bringt es wirklich?
Meiner Ansicht nach besteht der Handlungsbedarf ganz woanders.
Ich habe es übrigens mehrfach mitbekommen, dass Richter mit zu wissenschaftlichen Gutachten gar nichts anfangen konnten.
„Ich habe es übrigens mehrfach mitbekommen, dass Richter mit zu wissenschaftlichen Gutachten gar nichts anfangen konnten.“
Solange keiner der Parteien das Gutachten kritisiert muss man ja auch nur die Zusammenfassung am Ende lesen 😉
@ ddbz
„Fiel mir schon auf, daß für Dich die Motive der Kritik wohl wichtiger sind als die Argumente selber.“
Nicht wichtiger, aber ebenso wichtig. Aus den Motiven kann man eine ganze Menge ableiten.
„Wenn NUR gesetzliche Festlegungen zur Beurteilung von richtig und falsch gelten können, was wäre dann gegen den ehem. §175 zu sagen? War immerhin mal gesetzlich so festgelegt …“
Gegen den §175 ist auch rechtlichen Erwägungen überhaupt nichts zu sagen, solange er rechtlich besteht und vom GG als verfassungskonform interpretiert wird, so wie es in den Anfangsjahren der BRD der Fall gewesen ist.
Und selbstredend sind gesetzliche Festlegungen wichtig, sonst bräuchte man den Streit nicht vor einem Familiengericht austragen.
Was würdest Du denn für die Beurteilung von richtig oder falsch vor einem Familiengericht anerkennen?
@ Adrian
*Was sind aber die richtigen Ergebnisse?*
2+2=4 wäre so ein Ergebniss. Wenn die Sache aber komplizierter und nicht beurteilbar ist, muss der Gutachter sagen: Ich weiß es nicht! Ich habe versucht zu wissen, ich weiß aber trotzdem nicht!
„In 56% der Gutachten leiten die Gutachter keinerlei Arbeitshypothese aus dem gerichtlichen Auftrag ab. In anderen Worten: In 56% der Gutachten haben die Gutachter willkürlich drauf los gegutachtet, ohne sich an eine feste Fragestellung zu halten.“
http://sciencefiles.org/2014/08/14/das-papier-nicht-wert-vernichtendes-urteil-uber-rechtspsychologische-gutachten/
@DDBz
“In 56% der Gutachten leiten die Gutachter keinerlei Arbeitshypothese aus dem gerichtlichen Auftrag ab. In anderen Worten: In 56% der Gutachten haben die Gutachter willkürlich drauf los gegutachtet, ohne sich an eine feste Fragestellung zu halten.”
Warum sollten sie auch eine Arbeitshypothese ableiten? Das würde doch eher befangen wirken.
Eine Arbeitshypothese wäre ja:
Ich will ….. beweisen [Ziel]
auf der Grundlage von … [Mittel],
indem ich … [Ziel]
mit …. [Weg]
analysiere / bearbeite / vergleiche .
Der Sachverständige soll aber keine von ihm formulierte These beweisen. Er soll die Fakten zusammentragen und dann bewerten.
Allenfalls kann er eine Beweisfrage, wenn der Richter sie passend formuliert, als Arbeitshypothese nehmen.
Ein Sachverständiger, der sich anmaßt eine juristische Wertung selbst aufzustellen oder vorwegzunehmen, indem er eine Arbeitshypothese formuliert, die ja evt. Überlegungen zur Beweislast etc enthalten würde, kann sogar wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Insofern kann er allenfalls den Richter auffordern, ihm eine konkrete Arbeitshypothese vorzugeben.
Häufig halten es aber Richter bewußt vage und fordern den SV auf, „zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern Stellung zu nehmen“ oder „zu ermitteln, inwieweit eine Aufenthalt bei der Mutter oder dem Vater dem Kindeswohl eher entspricht“.
Klar könnte man da so anfangen, dass man als Arbeitshypothese untersucht „die Eltern sind Erziehungsfähig“. Oder „1. Der aufenthalt bei der Mutter entspricht dem Kindeswohl mehr 2. der Aufenthalt bei dem vater entspricht dem kindeswohl mehr“. Verstehen dann nur viele Parteien nicht und sind verwirrt. Ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn ist damit nicht verbunden
Wenn die Sache aber komplizierter und nicht beurteilbar ist, muss der Gutachter sagen: Ich weiß es nicht! Ich habe versucht zu wissen, ich weiß aber trotzdem nicht!
Aha. Gilt das dann auch für alle anderen Gutachten, in allen Fachbereichen? Die Objektivität liegt nirgendwo bei 100%.
Ein Gutachter schreibt auch nicht „ich weiß es“, sondern er führt viele Gespräche (diese werden protokolliert und sind zur Nachvollziehbarkeit im Gutachten enthalten), wertet Tests aus und begründet seine Einschätzung anhand von Fachliteratur.
Was würde wohl mit dem Kind passieren, wenn der Gutachter nur schreiben würde, dass er gar nichts weiß?
Kann es sein, dass DU er Gerichtshausmeister bist und dann mangels objektivem Gutachten selbst entscheiden willst?
Wo sollen die Informationen denn herkommen, auf deres Basis das Sorgerecht verteilt wird?
“In 56% der Gutachten leiten die Gutachter keinerlei Arbeitshypothese aus dem gerichtlichen Auftrag ab. In anderen Worten: In 56% der Gutachten haben die Gutachter willkürlich drauf los gegutachtet, ohne sich an eine feste Fragestellung zu halten.”
Nee. In anderen Worten: die Fragestellung wird nicht immer in Hypothesen formalisiert wie bei einer wissenschatlichen Arbeit, sondern sie ist in den meisten Fällen selbst-evident.
Die Fragestellung ist ja meist dieselbe.
„Da stelle ich mir jetzt schon die Frage: Wenn es keine eindeutig vorgegebenen Qualifikationsanforderungen gibt, wie will man die Qualität der erstellten Gutachten überhaupt objektiv beurteilen? Auf welcher Basis?“
Danke @Adrian, denn du stellst genau die richtige Frage, finde ich.
Es ist schon erstaunlich, dass sich Richter (m/w) auf etwas verlassen, was keinerlei Standards hat – und sich dabei gleichzeitig auf Recht und Gesetz berufen. Im Grunde bigott!
@emannzer
„Es ist schon erstaunlich, dass sich Richter (m/w) auf etwas verlassen, was keinerlei Standards hat – und sich dabei gleichzeitig auf Recht und Gesetz berufen. Im Grunde bigott!“
Natürlich gibt es Standards, sie sind nur sehr eingeschränkt. Der Richter muss schauen, ob er die Ausführungen des Sachverständigen nachvollziehen kann und sie ihn überzeugen.
Ich hab’s ja verstanden. Gutachter können nix wissen, weil alles Wissen eh nur auf willkürlichen Annahmen beruht. Deshalb kann man ja auch keine nachvollziehbaren Gutachten verlangen. Zumal wir ja keine anderen Gutachter nicht haben und wer sollte das denn alles bezahlen …
Nur eins verstehe ich nicht. Warum soll der Hausmeister das nicht genauso können? Auch der könnte nach einer kurzen Einarbeitung willkürlich Textbausteine zusammen ausdrucken …
Gutachten: Gelesen, gelacht, gelocht und ab damit in die Rundablage! 🙂
Warum leisten wir uns überhaupt diesen Unsinn? EIN Standardgutachten, wo nur die Namen der Begutachteten ausgetauscht werden müssten — und gut is!
qddbz
„Warum soll der Hausmeister das nicht genauso können? Auch der könnte nach einer kurzen Einarbeitung willkürlich Textbausteine zusammen ausdrucken“
Weil es nicht willkürlich ist. Sondern auf ihrem fachwissen beruht.
Stellst du dich eigentlich doof?
Meine Güte, du berätst meine ich Väter in rechtlichen Sachen oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn du da mit der gleichen eingeschränktheit ran gehst, dann wäre das schlimm
@ C
„Natürlich gibt es Standards, …“
Welche denn? Reicht es, wenn dem Gutachten die Überschrift „Gutachten“ verpasst wird oder muss da mehr sein?
@ddbz
Lies doch einfach mal ein paar Gutachten aus dem Bereich. da gibt der Sachverständige natürlich an, auf welche Literatur er sich beruft, welche Theorien aus seiner Sicht wichtig sind, welche grundlagen er ermittelt hat, wie er die bewertet.
„Natürlich gibt es Standards, sie sind nur sehr eingeschränkt. Der Richter muss schauen, ob er die Ausführungen des Sachverständigen nachvollziehen kann und sie ihn überzeugen.“
Na ja, @Christian, da könnte man sich doch da wiederfinden, was @Adrian zurecht kritisiert.
Was soll denn ein Richter nachvollziehen, wenn im Vorfeld schon Schindluder betrieben wurde?
Unsere Judikative hinterfragt und reflektiert nichts; leider. Und sie meint, wenn das Jugendamt oder ein hochbezahlter Sachverständiger etwas denkt, dann wird es schon so stimmen.
Und auf genau dieser Basis werden Urteile gefällt.
Ich formuliere es mal platt: Mag die JA-Angestellte meine Nase nicht, dann bin ich geliefert. Und hängt der Gutachter feministischem Gedankengut nach, dann: dto!
Gerichte urteilen nach „Bewertungen“.
(auf Basis von Pragraphen natürlich)
@emannzer
„Was soll denn ein Richter nachvollziehen, wenn im Vorfeld schon Schindluder betrieben wurde?“
Es ist eine recht naive Ansicht, dass man mit einer Erhöhung der Standards dem vorbeugt. Wenn der Richter die wesentlichen Feststellung tatsächlich fachgerecht überprüfen könnte, dann bräuchte er kein Sachverständigengutachten, weil er dann die eigene Sachkenntnis hätte.
„Unsere Judikative hinterfragt und reflektiert nichts; leider.“
Doch, aber eben nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ein Richter, der bei allem meint, dass er es besser weiß, ist auch wenig ergiebig.
„Und sie meint, wenn das Jugendamt oder ein hochbezahlter Sachverständiger etwas denkt, dann wird es schon so stimmen.“
Das Jugendamt wird erst einmal lediglich angehört. und sich gegen einen Sachverständigen zu entscheiden ist auch erst einmal nicht so einfach. Man muss es nämlich gut begründen und ihm nachweisen, dass er nicht verwertbar ist und dann ein neues Gutachten einholen (evtl, wenn man diese nicht niederschlagen kann, mit erheblichen neuen kosten)
„Mag die JA-Angestellte meine Nase nicht, dann bin ich geliefert. Und hängt der Gutachter feministischem Gedankengut nach, dann: dto!“
Da kommt schon wieder der Verschwörungsgedanke. Als ob alle Sachverständigen Feministen wären.
@ C
„Meine Güte, du berätst meine ich Väter in rechtlichen Sachen oder habe ich das falsch verstanden?“
Falsch verstanden. Tut aber auch nix zur Sache. Ich kann als Elektriker Atomkraft für falsch halten, aber den Atomstromkunden trotzdem die Steckdose richtig anklemmen! 🙂
Ich habe schon Gutachten gelesen. Ihr behauptet doch immer, daß es eben nicht möglich sein soll nachvollziebare Gutachten zu erstellen.
Wenn die Gutachter alle so dolle Hechte sind, ist doch alles in Butter und ich will nix gesagt haben. 🙂
Wir leben eben in dem besten Land der Welt, dank unserer super Gutachter! Also, bitte …
@ddbz
„Falsch verstanden. Tut aber auch nix zur Sache. Ich kann als Elektriker Atomkraft für falsch halten, aber den Atomstromkunden trotzdem die Steckdose richtig anklemmen! :-)“
Das mag sein, aber wenn deine Kritik am Atomstrom deutlich machst, dass du zu differenzierten Überlegungen kaum in der Lage bist, dann würde ich mir von dir eben lieber nichts anklemmen lassen.
„Ich habe schon Gutachten gelesen.“
und? wie waren die aufgebaut? Fandest du die per se schlecht? hatten die keinen „wissenschaftlichen Teil“?
@ C
„Fandest du die per se schlecht?“
Ja! Denn die Schlußvolgerungen hatten mit der jeweiligen Realität nix gemein.
Ansonsten verweise ich auf meinen Link zu Klein.
Wenn Du glaubst, meine Kritik mache etwas deutlich, muss auch dies nicht der Realität entsprechen. Oder anders, ist auch kein Argument …
Zu Deinem Verschwörungsgedanken. Allein die Gefahr, daß ein Gutachter Feminist ist und sein Gutachten dadurch ein feministisches ist, bestätigt doch den Verschwörungsgedanken über befangene Gutachter. Wer schützt mich etwa vor feministischer Gutachterpolitik?
Weiß Du, Dir würde ich Antiatomstromsteckdosen verkaufen, gutachterlich geprüft … zum doppelten Preis! 🙂
@ddbz
„Denn die Schlußfolgerungen hatten mit der jeweiligen Realität nix gemein.“
Ah? und das wäre anders gewesen, wenn man sie in das von Klein gewünschte Gewand gekleidet hätte?
und das kannst du beurteilen weil?
Dein Schema ist halt:
1. ich habe eine meinung
2. auf Kritik gehe ich nicht ein sondern verweise immer auf das bereits gesagte
3. wenn gar nichts mehr bleibt, flüchte ich mich in ironische Zustimmung, bleibe aber dabei.
Vorab zur Frage, wie man das deutsche Familienrecht verbessern kann (wir dürften jetzt wohl wieder die rote Laterne in der EU auf diesem Gebiet haben): Stärkung des Elternrechts, gleiches unbedingtes Sorgerecht für beide Eltern ab Geburt, das Wechselmodell als Regelfall nach der Trennung, Produkthaftung für Gerichte.
Zum Thema Gutachten:
„Was soll denn ein Richter nachvollziehen, wenn im Vorfeld schon Schindluder betrieben wurde?“
Das Schindluder fängt damit an, dass schon im Gutachterauftrag gern das Ergebnis festgeschrieben wird („Welcher der Elternteile ist für die Betreuung des gemeinsamen Kindes BESSER geeignet?“), bzw. dass der Gutachterauftrag nicht eindeutig formuliert ist. Da sind Labergutachten Tür und Tor geöffnet.
Und das führt zu einem anderen Phänomen, das mit Sicherheit nicht beweisbar ist, das sich einem aber förmlich aufdrängt, wenn man die Verfahren beobachtet.
Zum einen delegiert die Robe die eigene Verantwortung an Externe, auch wenn es sich um leicht zu entscheidende Fragen handelt, zum anderen kann sie über Gutachten (pro Gutachten sind schnell 3.000 bis 5.000 € – meist vom Vater allein – abzudrücken) einen Vater wirtschaftlich auf Dauer in die Knie zwingen.
Hinzu kommt, dass Gutachten für die abschließende Beurteilung zwar zur Kenntnis genommen werden müssen, aber Null Eingang ins Urteil finden müssen. Wenn der Gutachter empfiehlt, das Kind zum Vater zu geben, braucht die Robe sich diesem Statement nicht anzuschließen.
„Unsere Judikative hinterfragt und reflektiert nichts; leider. Und sie meint, wenn das Jugendamt oder ein hochbezahlter Sachverständiger etwas denkt, dann wird es schon so stimmen.
Und auf genau dieser Basis werden Urteile gefällt.“
Es bleibt jedem Richter selbst überlassen, ob, was und wieviel er hinterfragt. Und hier trägt Christians Einwand nicht. Familienrecht unterscheidet sich schon erheblich von anderen Rechtsgebieten und kann nicht gleichermaßen mit Berufung auf Paragraphen abgedeckt werden. Hier werden weit mehr mediative Fähigkeiten abgefragt. Und daher ist eine besondere Qualifikation für diesen Job auch zu erwarten.
Juristen sind der einzige Berufszweig in Deutschland, der qua Examen alles kann. Ein Bäcker dürfte keine Torte verkaufen, wenn er keine Zusatzquali als Konditor nachweist, kein Maschinenbau-Ing ein Flugzeug fliegen, nur weil er dessen Triebwerke warten kann. Aber ein Staatsanwalt, der Silvester noch Mörder gejagt hat, darf ab dem 2. Januar Familienrichter spielen. Da kann nur Pfusch bei herauskommen.
Dem könnte man mit einer Produkthaftung auch für Urteile einen Riegel vorschieben.
„Ich formuliere es mal platt: Mag die JA-Angestellte meine Nase nicht, dann bin ich geliefert. Und hängt der Gutachter feministischem Gedankengut nach, dann: dto!“
Stimmt. Und einer Robe im Gerichtssaal NIE widersprechen, und immer schön demütig sein.
Frauen wissen sehr gut auf dieser Klaviatur zu spielen, weshalb wir vom VAfK Vätern empfehlen, sich in der Verhandlung eher an ihnen zu orientieren.
Denn auch Quacksalber mögen keinen Widerspruch.
@Carnofis: das ist mal eine nachvollziehbare Kritik.
Was man auch nicht unterschätzen darf, ist die Abhängigkeit der Gutachter von den richterlichen Aufträgen. Richter setzen Gutachter natürlich auch mal gezielt ein, um ihre (womöglich schon vorher feststehenden) Entscheidungen zu legitimieren.
Nicht nur hat der Richter die Wahl zwischen den Gutachtern, er spricht ja auch mit ihnen hinter vorgehaltener Hand.
Ich weiß nicht mal ob dies erlaubt ist, jedenfalls scheint es die Regel zu sein.
Wenn ein Gutachten nicht den Vorstellungen (und womöglich implizit formulierten Erwartungen) des Richters entspricht, bekommt der Gutachter keine Aufträge mehr.
Und da es kein offizielles Verzeichnis gibt sondern alles über informelle Kanäle läuft, hat ein Gutachter meist nur ein paar wenige Richter an der Hand.
@david
„Nicht nur hat der Richter die Wahl zwischen den Gutachtern, er spricht ja auch mit ihnen hinter vorgehaltener Hand.
Ich weiß nicht mal ob dies erlaubt ist, jedenfalls scheint es die Regel zu sein.“
Das kommt darauf an, worüber. Wenn er ihn bezüglich des Inhalts des Gutachtens zu beeinflussen versucht, dann wäre dies ein Befangenheitsgrund. Für beide sogar, wenn der SV es nicht mitteilt.
Aber da liegt das Dilemma natürlich in der Abhängigkeit durch die Auswahl.
Wobei Befangenheitsgründe gegen den SV auch durch die Beteiligten geltend gemacht werden können. Aber „wird immer von dem Gericht beauftragt“ ist kein befangenheitsgrund (spricht eher für „bekannt und bewährt“).
du kannst davon ausgehen, dass die Telefonate zwischen Richter und SV niemand mitbekommt. Es werden da natürlich keine Vorgaben gemacht, aber der Richter teilt seine Präferenzen schon auch mal durch die Blume mit.
Als Gutachter handelt man sich eher mal ne Befangenheit ein, wenn man beim Formulieren nicht aufpasst oder einem sonst ein kleiner Patzer unterläuft.
@david
„du kannst davon ausgehen, dass die Telefonate zwischen Richter und SV niemand mitbekommt. Es werden da natürlich keine Vorgaben gemacht, aber der Richter teilt seine Präferenzen schon auch mal durch die Blume mit.“
Klar, dass ist hoch unwahrscheinlich, dass da einer von beiden was sagt. Würde ich genau so sehen.
Gegenmittel wäre eine Benennung des SV durch einen Dritten, etwa eine spezielle Stelle.
Allerdings auch aufwändig, gerade was das Feedback angeht, und schließt auch deswegen Absprachen auch nicht aus.
Die Parteien können sich natürlich auf einen sachverständigen einigen. Dann muss der Richter den nehmen. Aber das erfordert auch ein gewisses Maß an Kooperationsgemeinschaft und Vertrauen
@C:
”Ich halte solche Aussagen für schädlich und auch nicht zutreffend. Natürlich gibt es im Jugendamt, wie in jeder Behörde Kontrollen“
Demzufolge weißt Du mehr als jede Redaktion, jeder Fachmann und alle Petenten und Justizopfer zusammen gekommen. Mein Respekt!
„Wo wurde das denn nachgewiesen? Das ist vollkommen falsch.“
Vertreter des Trennungsväter e.V. haben im mühevoller Kleinarbeit Vitae verglichen und kamen zu der Erkenntnis.
„Pädagogische oder psychotherapeutische Ausbildung nicht vorhanden.”“Das ist ja auch normal.“
Es geht um Kinder, das weißt Du aber schon oder?
”Was ist für dich denn Merkmal dieser Netzwerke, welches sie schlecht macht?“
Sie arbeiten auftragsorientiert und sehen nur selten ihren Vermittlungsauftrag und damit die menschlichen Schicksale.
Du solltest nicht diskutieren, wovon Du so gar keine praktische Kenntnisse zu haben scheinst. Deine glatten Argumente könnten die eines Politikers sein.
„Demzufolge weißt Du mehr als jede Redaktion, jeder Fachmann und alle Petenten und Justizopfer zusammen gekommen. Mein Respekt!“
Gott, immer diese unsubstantierte Polemik! Begründe doch einfach, was du sagst. Ich hatte ja auf die Überprüfbarkeit von Entscheidungen hingewiesen und darauf, das es natürlich auch eine Behördenhierarchie gibt.
„Vertreter des Trennungsväter e.V. haben im mühevoller Kleinarbeit Vitae verglichen und kamen zu der Erkenntnis.“
Okay, wo kann man sich dieses zusammentragen denn mal ansehen, damit man das mal bewerten kann?
„Es geht um Kinder, das weißt Du aber schon oder?“
Und? Es wird das in der Justiz übliche verfahren angewendet, Kompetenz über Fachleute als sachverständige etc hinzuziehen. Das ist in einen Bauprozess um Milliarden so und bei Kindern nicht anders.
„Sie arbeiten auftragsorientiert und sehen nur selten ihren Vermittlungsauftrag und damit die menschlichen Schicksale.“
Sachverständige haben auch keinen Vermittlungsauftrag, den hat der Richter. Und da ist es ja wahrhaftig nicht so, das Richter nicht gerne vergleiche schließen
„Du solltest nicht diskutieren, wovon Du so gar keine praktische Kenntnisse zu haben scheinst.“
Nur weil eine Auffassung dir nicht gefällt, weil sie nicht die genehmen Feindbildern zustimmt, muss sie nicht falsch sein
Ist es Dein (männlicher) Anspruch, immer Bescheid zu wissen? Das ist keine Polemik, komm vor hinter Deinem Schreibtischthron und rede dort, wo es wehtut. Und nun dann: diskutiere mit. Du hast null Ahnung, wie es aussieht, ich kann Fiete nur zustimmen.
Da hat du deine Meinung schon wieder nicht begründet. Wenn es um Erfahrungen geht: ich habe eben andere gemacht als du. Und jetzt? Werfen wir und einfach beide vor, dass die jeweiligen Erfahrungen falsch sind? Bringt einen doch nicht weiter. Argumente wären mit da lieber
Ich werde in Zukunft Betroffene an Dich verweisen. Ich bin sicher, dass Du effektiver helfen kannst als jene, die viele Jahre Einblick haben.
Und um das abzuschließen: ich habe Begründungen geliefert, die Du jedoch unwissentlich zerredet hast. Was Menschen wie ich wissen, ist die Summe zahlloser Fachkräfte, Betroffenen, Medienartikel, Studien und und und. Aber es reicht Dir nicht. Du gehst zu theoretisch ran, warum nicht praktisches Wissen annehmen? Die Gerichte, Ämter, Netzwerke und Gutachter Deiner Weltsicht existieren nicht. Täglich werden noch immer hunderte Familien zerrissen und geschwächt, der Kontakt zu einem, nicht selten beiden Eltern oft langfristig unterbunden. Das ist die Realität.
Du hat leider im wesentlichen Behauptungen aufgestellt, die Begründungen oder belegte das dazu aber leider nicht wirklich nachgereicht.
Du kannst einfach nicht anders. Vertane Zeit. Dein Ego ist zu groß für eine Diskussion auf Augenhöhe. Sehr schade.
https://gleichmass.wordpress.com/studien/
@ Tristan
Gebe Dir im Prinzip völlig Recht, möchte Christian aber etwas in Schutz nehmen.
Ich glaube ja, er sucht Gründe, um bald heiraten zu können (was ich ihm von Herzen gönnte, sollte meine Vermutung zutreffen und dabei viel Glück wünsche, denn das wird er brauchen), blendet deshalb die Gefahren, die einem Ehemann und Vater drohen in unserer Rechtswirklichkeit, erzeugt u.a. von einer feministisch-femizentrischen Rechtsauslegung/-anwendung samt Gutachterprofessionen, ausgebildet von feministisch verkanteten „Wissenschaften“ (fast alles, wo Sozial- davorsteht, also Sozialpädagogik, Sozialpsychologie, Soziologie etc.), deren Protagonist.I.nnen sich auch privat/politisch in einem bestärkenden Milieu bewegen (in einer Filterblase durch diese Gesellschaft treiben) ausgehen, aus oder redet sie (sich selbst vor allem!) klein.
Er blickt nur auf das theoretisch relativ geschlechtsneutral formulierte Recht, nicht aber auf die praktische Anwendung in einem feministisch verseuchten Klima.
Ich will Christian im Grunde nicht in Frage stellen, nur etwas herauslocken aus allzu etablierten Denkschablonen.
Es ist übrigens diese klimatische Durchseuchung der geamten Gesellschaft/Kultur/Politik, die mich so skeptisch machen – neben meinem notorischen Pessimismus – dass sich da keine schnellen (und das heißt bei mir schon in Jahren!) Veränderungen/Verbesserungen für Männer ergeben werden.
Selbst wenn morgen alle Leitmedien dieser Republik (müsste eh im GANZEN WESTEN erfolgen) entdeckten, was offensichtlich ist, dass nämlich Feminismus eine verrottete Geschlechterbeziehungen und damit Gesellschaft zerstörende Ideologie ist, ruhend auf einem solide betonierten Fundament aus Männerfeindlichkeit, Neid und instinktivem Femizentrismus abgesichert durch haarsträubend erbärmliche/verlogene /parteiische „Wissenschaft“ (was nicht heißt, dass seine Protagonist.I.nnen allesamt verlogen sind, die allermeisten sind reinen Herzens GLÄUBIGE, was die Lage nicht besser, sondern schlimmer macht, sie sind ehrlich in ihrem Wahn), würde es Jahrzehnte dauern, bis diese geistige Seuche ausgeschwitzt ist.
Zu viele sind bis Oberkante Oberlippe in diese Ideologie investiert – für die Mehrheit der Linken z.B. DER Ersatz für den bankrottierten Realsozialismus und seinen Marxismus/Marxismus-Leninismus, für die Mehrheit der Rechten/Konservativen der Ersatz für Christentum/auch christlich motivierten Femizentrismus – als dass sich hier schnell etwas ändern könnte, selbst wenn die Ratio schnell den Feminismus unserer Gesellschaft durchschauen könnte.
Wenn sie denn WOLLTE.
Aber sie will nicht.
So bleibt Männern auf lange Sicht nur Selbstschutz, d.h., nicht heiraten, nicht Vater werden.
Leider ist das so.
Wer’s trotzdem wagen will: Viel Glück und Gott befohlen.
Auf Staat, Recht, Gerechtigkeit kann er nach Lage der Dinge nicht bauen, nur auf sein Glück und die Barmherzigkeit seiner Auserwählten.
Wenn wir wegzoomen, würden wir vielleicht feststellen, dass etwas ganz anderes dahinter steckt, quer durch Ismen, Rassen und Weltbilder: Vereinzelung. Leute, die sich unten um Selbst oder Brot keifen und konsumieren, werden ganz sicher nichts Grundsätzliches in Frage stellen.
„Vereinzelung“
Was auch immer das sein mag…
Höchstwahrscheinlich das, wonach es klingt.
Es klingt nach einem kulturkonservativen Füllwort ohne Inhalt. So wie „Werteverlust“, „Dekadenz“, „Sexualisierung“ oder all die anderen Schimpfworte, welche die Angst vor der individuellen Freiheit artikulieren.
Die Deutung lass ich Dir. Geschenkt.
Und was ist Deine Deutung? Du wirst diesen Begriff ja nicht ohne Grund verwendet haben.
Meine Güte. Um was geht’s hier eigentlich? Noch immer um die leidtragenden Kinder oder einmal mehr und wie so oft ums ‚intellektuelle‘ Duellieren? Sorry, dafür ist mir meine Zeit zu schade.
„Um was geht’s hier eigentlich?“
Du hast den Begriff „Vereinzelung“ zur Zustandsbeschreibung eines von Dir empfundenen Misstandes verwendet; mit diesem Wort erklären wollen, warum die Welt so ist, wie sie ist.
Ich frage nach, was Du mit diesem Wort konkret meinst.
@ Roslin
„Ich glaube ja, er sucht Gründe, um bald heiraten zu können.“
Das wäre in der Tat fatal, würde aber die Vehemenz erklären, mit der offensichtlich defekte Mechanismen der Rechtswelt decken will oder aber er hat Jus studiert und arbeitet in dem Bereich ;).
@Christian
Es ist eine recht naive Ansicht, dass man mit einer Erhöhung der Standards dem vorbeugt. Wenn der Richter die wesentlichen Feststellung tatsächlich fachgerecht überprüfen könnte, dann bräuchte er kein Sachverständigengutachten, weil er dann die eigene Sachkenntnis hätte.
Es ist keine naive, sondern reale Ansicht. Und wenn die Richter diese „Sachkenntnis“ hätten, dann bräuchten sie wohl keine Gutachter/innen mehr. Leider fehlt diese – auf allen Seiten.
Und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
– „Der Vater zeigt latente Wut an“
– „Er scheint die Mutter abzulehnen“
– „Peter Anonym wirkt irritiert beim Vater“
– „Es ist zu empfehlen, das gSR aufzuheben“
Das sind keine wirren Sätze, sondern (sinngemäß) hier zu finden: http://www.trennungsfaq.de
Und schon gar keine Verschwörungstheorien
Das verbitte ich mir – als Vater
@emannzer
“Der Vater zeigt latente Wut an”
– “Er scheint die Mutter abzulehnen”
– “Peter Anonym wirkt irritiert beim Vater”
– “Es ist zu empfehlen, das gSR aufzuheben”
und die ist falsch weil?
Das sind doch durchaus Feststellungen, die wesentlich sein können.
Diese gutachterei wäre mit meinem vorschlag weitgehend überflüssig. Es bräuchte sie nur noch bei verdacht auf misshandlung und/oder verwahrlosung. Wie bei ungetrennten familien auch. Heute fragt man: wo sind die kinder besser aufgehoben? Völlig anmassend! Daher sollte man fragen: sind die kinder beim einen oder anderen elternteil so schlecht aufgehoben, dass man ihm die obhut entziehen muss. Die obhutsberechtigung einem getrennten elternteil abzusprechen müsste genauso schwierig sein, wie sie einem elternpaar abzusprechen.
„“Der Vater zeigt latente Wut an”
– “Er scheint die Mutter abzulehnen”
– “Peter Anonym wirkt irritiert beim Vater”
– “Es ist zu empfehlen, das gSR aufzuheben”“
„und die ist falsch weil?
Das sind doch durchaus Feststellungen, die wesentlich sein können.“
Jau! Können …
„latente Wut“ oder latente Freude oder leuchtet latent im Dunkeln …
„scheint die Mutter abzulehnen“ So ein Schlingel aber auch! Er scheint die Mutter scheinbar nicht mehr zu lieben … oder er scheint doch im Dunkel, helle wie der Mond.
„.. wirkt irritiert“ auf dem Gutachter, dem das so scheint …
„Es ist zu empfehlen … “ so scheint dem Gutachter …
Wem dies ironisch scheint, der hat scheinbar Ironie entdeckt! 😉 Für diese Scheinerei bekommt der Gutachter dann ja auch so manchen Schein, vom Zahlvater … allerdings nicht nur scheinbar!
@DDBZ
Das man bei Menschen nicht immer klare Feststellungen machen kann, schon gar nicht, wenn man sie eine Stunde gesehen hat, das liegt in der Eigenart der Sache. Menschen sind eben keine Mathematik.
Wenn man verlangt, dass Sachverständige genauere Aussagen machen, dann bekommt man die natürlich.
Dann machen sie eben nicht mehr deutlich, dass sie dies vermuten, sondern schreiben eine Begründung. Das schreibt sich ja schnell. Zumal auch hier weiterer Text dabei sein wird.
@ C
Was willst Du? Wenn Du über die Texststellen spekulieren darfst, darf ich doch auch mal … 🙂
„… sondern schreiben eine Begründung. Das schreibt sich ja schnell.“
Eben! Und noch schneller geht es mit Textbausteinen … 🙂 Das braucht dann nur noch gedruckt werden.
Wenn man keine klaren Feststellungen machen kann, sollte man das einfach lassen … und sich nicht in Vermutungen ergehen, so scheint mir das eigentlich richtiger zu sein. Aber was weiß ich schon. Scheinbar nix. 🙂
@DDBZ
„Eben! Und noch schneller geht es mit Textbausteinen … 🙂 Das braucht dann nur noch gedruckt werden.“
Du verstehst schon, dass deine Forderungen zu MEHR Textbausteinen führen statt zu weniger?
Und das es darum letztendlich auch gar nicht geht, denn der interessante Teil sind die konkreten Feststellungen des Sachverständigen aus den Interaktionen und gesprächen und seine Auswertungen dieser, die nicht als Textbausteine angelegt sind.
„Aber was weiß ich schon. Scheinbar nix. :-)“
Der Eindruck vertieft sich bei mir
@ C
„Der Eindruck vertieft sich bei mir“
Solltest Gutachter werden … 🙂
„Du verstehst schon, dass deine Forderungen zu MEHR Textbausteinen führen statt zu weniger?“
Was hast Du denn plötzlich gegen Textbausteine? Die Gutachter, ach was sage ich, die weltbesten Gutachter machen’s doch schon so …
@ messi
*Diese gutachterei wäre mit meinem vorschlag weitgehend überflüssig. Es bräuchte sie nur noch bei verdacht auf misshandlung und/oder verwahrlosung. *
Damit hat Dein Vorschlag schon mal viele tausend Gutachter.I.nnen gegen sich.
Und erst die Rechtsanwälte, die von Scheidungsauseinandersetzungen prächtig leben – die alle haben kein Interesse an einer Veränderung der Situation.
Jenseits aller Instinktdispositoinen/kapitalistisch-kulturmarxistischen Absichten.
Juristen, nebenbei, dominieren unsere Parlamente und deren Standesorganisationen achten darauf, dass ihr Brotkorb gefüllt wird („Volksvertreter“ setzen das dann um).
Die Scheidungsindustrie ist ein Milliardengeschäft, das zwar keinerlei Mehrwert schafft – im Gegenteil, es senkt Produktivität und Motivation bei den Hauptmehrwertschaffern, den heterosexuellen Männern – aber mit den „Zulieferbetrieben Hunderttausende in Lohn und Brot bringt und das gar nicht schlecht.
Der Mann bezahlt’s ja.
„Ohr von“ ähm ja
Väterorganisationen hatten fast zehn Jahre lang für das Gesetz gekämpft, mit dem man in Frankreich, Österreich, Belgien, Polen, Russland und Skandinavien seit Jahren lebt.
Das finde ich doch überraschend. Kann jemand noch mehr über andere Länder sagen?
Meinen vorschlag, beiden eltern, die es können und wollen, die kinderobhut zuzusprechen -im streitfall, wenn beide die obhut wollen, zu je 50%, und dass die kinderalimente reziprok bezahlt werden, habe ich hier schon öfters vorgebracht. Wer die obhut zb. zu 30% will, muss 70% zahlen und umgekehrt. So könnte man sich viele gutachter ersparen, es bräuchte aber mehr mediatoren.
Aber ich habe noch einen anderen, frauenempauernden vorschlag:
Die kinder kommen zu dem elternteil, der sie und sich selbst eher aus eigener kraft ernähren kann und will. Das würde hausfrauen und mütter endlich in chefpositionen locken, ja schwämmen, spätestens dann, wenn privates zerwürfnis droht.
Dieses modell gleicht dem römischen prinzip mit dem unterschied, dass auch die mutter „pater familias“ sein könnte.
Das salomonprinzip, also die zerteilung der kinder, lehne ich noch strikter ab als das aktuelle matrizentristische. Meinen ersten vorschlag empfinde ich als den gerechteste für die kinder und beide eltern.
„Wer die obhut zb. zu 30% will, muss 70% zahlen und umgekehrt.“
Ist das ein Vertipper? Weil – das System haben wir ja schon; Papa sieht den Kleinen nie und zahlt dafür 100%…
Meine antwort ist nach unten gerutscht…
@ messi
* Meinen ersten vorschlag empfinde ich als den gerechteste für die kinder und beide eltern.*
Empfinde ich auch.
Jetzt müsste man nur noch einen Weg finden, den Gesetz werden zu lassen.
In der Schweiz ist das einfacher (Volksinitiative und -abstimmung).
Zwar wohl auch noch nicht gerade übermorgen, aber doch nächste Woche vielleicht.
Bei uns dagegen – keine Chance auf lange Zeit.
Bei unserer Parteiendemokratie und unseren quotierten Parteien.
Erst wenn unserem Feminismus-Femizentrismus der Allerwerteste auf Grundeis geht, wird sich etwas ändern, also vielleicht ab 2030.
@ roslin
Man könnte ein initiative lancieren, die ich aber für chancenlos erachte, wegen der unheiligen allianz von feministen, femizentrikern,und konservativen. Auch die wirtschaftsvertreter erwärmen sich wohl für die zahleselei. Man müsste es halt versuchen, aber ich bin viel zu faul dazu…
Kurz zur Schweiz:
Eine entfremdende Mutter sagte mir am Telefon klipp und klar, dass sie nur in einenen anderen Kanton umziehen müsse, dann wären alle Urteile hinfällig (war so gegen 2007). Danach brach ich jeden Kontakt ab.
@Christian:
„Das scheint eine Form des gemeinsamen Sorgerecht zu sein, wie sie in Deutschland in vielen Fällen für verheiratete bereits länger existiert.“
Mag sein, dass das bei Paaren so ist. Und ich betone hier nicht „verheiratet“. Denn der gesunde Menschenverstand gebietet einem doch, so zu handeln.
Vorbei ist es in dem Moment, wenn die Eltern sich trennen (oder scheiden lassen, was für das Kind auf das Gleiche hinausläuft).
Dann hast du hier als Vater ganz ‚viele‘ Optionen:
– Umbennungen zustimmen
– Kinderpass unterzeichnen
– Sparkonten genehmigen
– Einschulungen erlauben
– Umzug abnicken
Das war’s (neben Zahlungen natürlich). Und damit erschöpft sich auch das gSR (gemeinsame Sorgerecht) für den Vater. Dieses dürfte auch in der Schweiz künftig nicht anders sein oder werden.
Es gibt keinen Grund zum Jubeln.
@ lollipops
Kein vertipper. Wenn ein elternteil weniger erziehungs- und aufsichtsarbeit leisten WILL!! dann soll er halt mehr zahlen. Wenn der papa aber diese arbeit leisten möchte und nicht darf, ist das allein schon zu tiefst ungerecht, ihn dann zusätzlich noch zum zahlesel zu machen, ist sadistisch.
Ich glaube zwar nicht, dass dies die regel ist, aber es gibt sie: sadistische, rachsüchtige frauen. Und wenn sies drauf anlegen, kriegen sie recht, systematisch. Auch wenn die diesbezüglichen gesetze geschlechsneutral formuliert sind, die akteure sind es nicht. Die debatte um das sorgerecht ist eine scheindebatte, denn es geht um das recht auf das zusammenleben mit den eigenen kindern. Das wird müttern oft nicht mal verweigert, wenn sie offensichtlich ihren kindern schaden (die mutterliebe macht alles wieder heil…), vätern aber locker, wenns die kindsmutter wünscht. Matrizentristen entscheiden eben nach dem mutterwohl, welches sie als das kindswohl beinhaltend phantasieren. Darum muss man die richter und beamten gesetzlich zwingen, den vätern das zusammenleben mit ihren kindern zu ermöglichen, auf kosten der real existierenden mutterübermacht. Diese übermacht ist zerstörerisch und zersetzend.
@ Messi
„Darum muss man die richter und beamten gesetzlich zwingen, den vätern das zusammenleben mit ihren kindern zu ermöglichen, …“
Das genau meinte ich mit „Stärkung der Elternrechte“.
Ich kenne Väter, die im selben Haus wie ihre Kinder leben und trotzdem nur ein „Besuchs“recht haben. Hintergrund dürfte der daraus resultierende Unterhaltsanspruch der Mütter sein. Kinderrelevante Gründe waren jedenfalls in den mir bekannten Fällen auch beim besten Willen nicht erkennbar.
Wenn also ein Vater die Fähigkeit hat und die Bereitschaft zeigt, die gemeinsamen Kinder gleichberechtigt aufzuziehen, dann ist ein anderslautendes Urteil der Robe automatisch nichtig, weil „Elternrecht bricht Richterrecht!“
Es gibt natürlich Fälle, in denen eine anderslautende Entscheidung des Gerichts sinnvoll ist. Dann bewegen wir uns aber eher schon im Bereich des Strafrechts, muss also fundierter begründet werden, als mit der persönlichen Meinung der Robe.
Heute kann eine Mutter allein aus dem Faktum, die gemeinsamen Kinder „allein“ zu erziehen, Unterhaltsansprüche geltend machen, z.B. indem sie an einen entfernten Ort zieht und so dem Vater die gemeinsame Betreuung unmöglich macht. Ob dieser Umzug rechtens war, ist unterhaltsrechtlich unerheblich (da ja formaljuristisch die Kinder Empfänger sind und nichts für ihre Verschleppung können).
Ein solches Erzwingen von Normen durch Schaffen von Fakten darf nicht mehr auch noch mit Unterhaltsleistungen belohnt werden.
Wenn aber der Geldanreiz wegfällt, werden mit Sicherheit auch mehr Mütter kooperativer.
Ich denke auch, dass die diskutierten Fälle eher die Ausnahme, denn die Regel sind. Andererseits sind sie aber auch nicht so selten, dass man sie als juristisches „Grundrauschen“ ignorieren darf.
@carnofis
„Heute kann eine Mutter allein aus dem Faktum, die gemeinsamen Kinder “allein” zu erziehen, Unterhaltsansprüche geltend machen, z.B. indem sie an einen entfernten Ort zieht und so dem Vater die gemeinsame Betreuung unmöglich macht. Ob dieser Umzug rechtens war, ist unterhaltsrechtlich unerheblich (da ja formaljuristisch die Kinder Empfänger sind und nichts für ihre Verschleppung können).“
Theoretisch stehen da natürlich Möglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise eine Einstweilige Anordnung, die Kinder zunächst zurück zu bringen, wenn die Mutter sie bei gemeinsamen Sorgerecht „entführt“ hat.
„Theoretisch stehen da natürlich Möglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise eine Einstweilige Anordnung, die Kinder zunächst zurück zu bringen, wenn die Mutter sie bei gemeinsamen Sorgerecht “entführt” hat.“
Du hast das richtige Wort schon benutzt: THEORETISCH.
Den Gesetz nach könnte der Vater sogar die Rückführung in die elterliche Wohnung verlangen.
Tatsächlich wird von dieser Möglichkeit kaum jemals Gebrauch gemacht (jedenfalls nicht, wenn der „Entführer“ die Mutter ist).
In der Praxis lässt die Robe erst einmal ein paar Monate ins Land gehen, in denen angeblich Vermittlungsversuche zu einer einvernehmlichen Lösung führen sollen, um dann am Ende zu konstatieren, dass sich das Kind am neuen Wohnort der Mutter eingelebt habe und es damit grob unbillig sei, es schon wieder aus der vertrauten Umgebung zu reißen.
Damit hat der Vater – nachdem er vielleicht schon einige Tausend Euronen für Gutachten abgelatzt hat – die Arschkarte. Er ist das Kind los, hat einen teuren Prozess hinter sich, zahlt in Zukunft Unterhalt und bekommt ne diffuse Zusage auf ein „großzügiges Besuchsrecht“.
Einige vom VAfK haben deshalb in der Vergangenheit Vätern empfohlen, lieber der entführenden Mutter hinterher zu fahren (Zeugen mitnehmen!) und das Kind sofort zurück in die elterliche Wohnung zu holen. Rechtlich ist das nicht anfechtbar, auch wenn es auch wahrlich nicht gut fürs Kind ist.
@carnofis
„Tatsächlich wird von dieser Möglichkeit kaum jemals Gebrauch gemacht (jedenfalls nicht, wenn der „Entführer“ die Mutter ist).
In der Praxis lässt die Robe erst einmal ein paar Monate ins Land gehen, in denen angeblich Vermittlungsversuche zu einer einvernehmlichen Lösung führen sollen, um dann am Ende zu konstatieren, dass sich das Kind am neuen Wohnort der Mutter eingelebt habe und es damit grob unbillig sei, es schon wieder aus der vertrauten Umgebung zu reißen.“
ich will nicht sagen, dass das nicht passiert. Allerdings ist das für den Richter inzwischen wesentlich schwieriger als früher, weil er ja jetzt Sorgerechtssachen binnen eines Monats terminieren muss. Über einstweilige Anordnungen muss er demnach sogar noch schneller entscheiden. Das ist ja auch genau wegen solcher Hinhaltetaktiken eingeführt worden
Natürlich gibt es dennoch wege für den Richter dagegen zu entscheiden, wenn er beispielsweise meint, dass das Kind bei der Mutter besser aufgehoben ist, weil diese das Kind bisher betreut hat. Das hängt natürlich auch stark vom Alter des Kindes und seiner sonstigen Eingebundenheit vor Ort ab.
„Damit hat der Vater – nachdem er vielleicht schEinige vom VAfK haben deshalb in der Vergangenheit Vätern empfohlen, lieber der entführenden Mutter hinterher zu fahren (Zeugen mitnehmen!) und das Kind sofort zurück in die elterliche Wohnung zu holen. Rechtlich ist das nicht anfechtbar, auch wenn es auch wahrlich nicht gut fürs Kind ist.“
Die „Zurückentführung“ ist in der Tat ein gutes Mittel. Wenn man sie hinbekommt. Deswegen wird die Mutter (oder der Vater in vergleichbarer Situation) aber üblicherweise auch den Umgang blockieren oder nur einem begleiteten Umgang zustimmen. Stimmt sie einem Umgang „draussen ohne Begleitung“ zu, dann kann das ein sehr gutes Mittel sein.
„ich will nicht sagen, dass das nicht passiert. Allerdings ist das für den Richter inzwischen wesentlich schwieriger als früher, weil er ja jetzt Sorgerechtssachen binnen eines Monats terminieren muss. Über einstweilige Anordnungen muss er demnach sogar noch schneller entscheiden.“
Er muss kurzfristig TERMINIEREN (Hintergrund ist ein Urteil des EuGMR, der die Untätigkeit einer deutschen Richterin über 6 Jahre gerügt hatte). Das heißt nicht, dass er ENTSCHEIDEN muss. Prinzipiell muss er nur Aktivität belegen. Das kann auch ein Termin zu einem Gütegespräch sein, auch wenn klar ist, dass es zu keiner Einigung kommen wird, weil die Vorstellungen der Eltern meilenweit auseinander liegen und eigentlich sogar eine Straftat – Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB – vorliegt.
Und wenn die Mutti plötzlich erkrankt und den angesetzten Termin nicht wahrnehmen kann, ist der rechtlichen Pflicht auch Genüge getan.
Es ist zutiefst ärgerlich, dass mirgend in dem Originaltext von den Kinderrechten gesprochen wird – denn diese sind es, die durch die Teilung des Sorgerechts berücksichtigt werden.
Nach wie vor sind Kinder der Kollateralschaden der Familienpolitik – manchmal gewinnt man den Eindruck Politiker machen Familienpolitik am liebsten ohne Familien.
Okay, ich muß wohl mal wieder in die Kacke greifen.
@ Evochris:
Daß Du hier auf Deinem Blog einen wütenden Hetzartikel der Alleinerziehenwollendenmafia postest und ihn auch noch falsch als „interessanten Bericht“ bezeichnest, ist eine Sache.
Daß Du meinst dazu etwas sachlich äußern zu können, eine andere, die kein gutes Licht auf Dich wirft.
Daß daraufhin in den Kommentaren eine Diskussion entsteht, ist logisch, genau so wie daß auch die hauptsächlich in einer Kontroverse zwischen denen, die sich damit befasst heben und denen die völlig ahnungslos sind ausartet.
Aber daß Du dann auch noch völlig hanebüchene Statements ohne jede ernstzunehmende Substanz stakkatoartig dazwischenfeuerst, erweckt in mir den Eindruck, daß Du hier ein heftiges Glaubensproblem hast, das informierten Menschen als starkes Defizit erscheinen muß.
Du weigerst Dich offenbar stur zu begreifen, daß die Prämissen:
– es liegt ein Problem vor, das sachverständig geklärt werden müßte
– es gibt dazu Sachverständige, und genau die werden vom Richter, zu Recht, bestellt
– es findet ein fachliche Diagnose statt
– um dem Kind dessen beste Interessen umzusetzen zu helfen
– plus div. daraus folgende weitere Schlüsse
schlichtweg Bullshit sind!
Die Sache stellt sich, grob gesagt, in etwa so dar:
– der Richter weiß was er will
– das will er mit möglichst wenig Arbeit und gar keiner Verantwortung durchsetzen
– und zwar möglichst beschwerdefest
– dazu bestellt er den Gefälligkeitspamphletisten seines Vertrauens
– der schreibt garantiert das, was der Richter lesen will, das ergibt sich i.d.R. schon aus der Beweisfrage im Beweisbeschluss und wenn nicht gibt es Telefon.
– Denn er will sich Folgeaufträge sichern, die von seiner Reputation in dr Richterschaft abhängig sind. Es geht immerhin um sehr viel Geld für sehr wenig Arbeit.
– Überwiegend besteht ein GA aus lang probaten Textbausteinen plus ein bis zwei Interviews und ab u. zu ein paar lächerlichen Glaskugeltests, die kommerziell von darauf spezialisierten Firmen „ausgewertet“ ( hust ) werden.
Solange Du von irgendeinem idealisierten Rechtsstaat und dementsprechend klar geregelten Abläufen im gesetzlichen o. gar rechtlichen ( prust! ) Kontext ausgehst, kannst Du nur auf vollkommenen Blödsinn kommen, denn schon das ist schlichtweg realitätsfern wie die Elbe vom Nil.
Ebenso Deine hilflosen Versuche zu behaupten, es gebe realistische Kontroll- u. Beschwerdeinstanzen, die dafür sorgen würden, daß JÄ ordentlich arbeiten.
Die lokalen Verwaltungs- u. Zuliefereinheiten des Kinder- u. Sorgehandels haben ein klar definiertes Geschäftsinteresse. nämlich Kinder zu enteltern und schon im Vorfeld das BIP maximal zu pushen.
Punkt!
Sodele, jetzt kannst Du gern drauflosbashen, ist mir wurscht, ich bekomme sowieso keine Benachrichtigungen über Folgekommentare.
Manchmal kann ich Dein verkrampftes Festhalten an infantiler Naivität ja irgendwie verstehen, wir waren alle mal ignorant, z.T. sogar sehr, aber irgendwo muß Grenze sein.
Erst schlau machen, dann Herumtuten!
„Die Sache stellt sich, grob gesagt, in etwa so dar:
– der Richter weiß was er will“
Da unterstellt du Richter ein viel zu hohes persönliche Interesse am Fall. Was Richter wollen ist ihre Arbeit erledigen. Dazu können sie auch einfach ein Gutachten in Auftrag geben und dann nach dessen Ausgang entscheiden. Es kann ihnen recht egal sein, was dabei rauskommt.
Dieses untergeordnete Interesse, welches du hier unterstellst scheitert in der Praxis schon daran, das es wesentlich mehr Arbeit macht.
„Da unterstellt du Richter ein viel zu hohes persönliche Interesse am Fall. Was Richter wollen ist ihre Arbeit erledigen. Dazu können sie auch einfach ein Gutachten in Auftrag geben und dann nach dessen Ausgang entscheiden. Es kann ihnen recht egal sein, was dabei rauskommt.
Dieses untergeordnete Interesse, welches du hier unterstellst scheitert in der Praxis schon daran, das es wesentlich mehr Arbeit macht.“
Wenn hier einer etwas unterstellt, dann ausschließlich Du, Chris.
Und zwar ein Wissen, das Du nicht mal ansatzweise hast.
Ich schrieb:
„Die Sache stellt sich, grob gesagt, in etwa so dar:
– der Richter weiß was er will”“
Und das ist so.
Bezüglich seines Arbeitstages, will der Richter ( Homo sapiens sapiens, in D. sozialisiert und unterster Abschaum der akademischen Juristerei, You know? ):
Mittagspause und Stuhlgang
Bezüglich seines rein persönlichen Geschäftsinteresses, ich sagte es schon: Beschwerdefestigkeit und keine Verantwortung.
Bezüglich seiner Finanzen und beruflichen Aussichten:
Mehr Kohle und mehr Karriere also das KuK-Prinzip verfolgen und das EdeKa-Prinzip ( Ende der Karriere ) vermeiden.
Also muß er sich bezüglich der Geschäftsideologie bei seinen Parteikumpels beliebt machen. Du erinnerst Dich wonach Richter ausgewählt werden? Parteibuch/-proporz und Ideologiefestigkeit.
Außerdem möchte er in lukrative und mächtige Positionen rutschen. Angefangen bei den Jugendsozialausschüssen, bis hin zu den Juristenverbänden ( NRB, djb etc.pp. ). Danach gern in die Bundespolitik träumen sie gern von ).
Und unter der Hand braucht er Kohle, z. B. durch das Halten von Referaten in den sog. „KInderschutzorganisationen“. Das bringt für das halbstündige Absondern stupider Textbausteine mal eben zwischen 300- und 1300 € auf die Kralle.
Dazu braucht er seine Kooperationspartner bei JÄ, den SV, den Kirchen und Beratungsstellen und auch seine Subunternehmer ( Verfahrensbestände, Ergänzungspfleger u.s.w. )
Ergo: er hat ein vitales Interesse daran, daß ausschließlich seine Stammpamphletisten als SV GA schreiben und dabei den üblichen gewünschten Inhalt wiedergeben nämlich: „…es ist im Interesse des Kindeswohls, daß dieses Kind nicht in seinem Zuhause und seiner Wohnung, bei seinen KWG-Eltern aufwächst“. Bla….Sülz…..
Logisch oder?
M.a.W.:
Mensch, Junge, wenn ich Dich richtig einschätze, studierst Du doch selbst. Schau Dir doch mal die Deppen an, die in den lukrativen Jurafächern versagen und im FamRecht landen.
Und werde mal wach!
Unterhalte Dich mal mit ein paar hundert davon Betroffenen und lies wenigstens einige Dutzen Aktensätze dazu.
Und besuch mal ein paar unabhängige Workshops, Seminare, Fachveranstaltungen zum Kinder- und Sorgehandel in D.
Dann magst Du möglw. eine substantiell fundierte Meinung dazu äußern.
Dein naives Elfenbeintürmchen ist ein lächerliches Styroporkonstrukt!
@fiete
Ich glaube du hast etwas falsche Vorstellungen davon, was bei einer Beförderung von Richtern wichtig ist. Das Ergebnis von Verhandlungen interessiert keine sau, erledigungszahlen sind das A und O. Interessant ist die Erprobung bei dem Oberlandesgericht. Und ansonsten Tätigkeiten in der Verwaltung etc. Am Amtsgericht, wo die Familiensachen spielen, wird man eh kein Vorsitzender.
Es ist für den Richter auch recht egal, ob er Familienrecht macht was das Geld angeht. Er wird immer gleich bezahlt. Und natürlich kann man auch im Familienrecht als Rechtsanwalt Geld verdienen, eine einvernehmliche Scheidung zB ist sehr leicht verdientes Geld und ein Zugewinn kann einen schönen Streitwert haben. Im Unterhaltsrecht berechnet sich der Streitwert nach dem Unterhalt eines Jahres etc.
„Es ist für den Richter auch recht egal, ob er Familienrecht macht was das Geld angeht.“
Lass Dir von einem, der einen Verwaltungsrichter als Schwager hat, sagen, dass es sehr wohl ein Ranking bei der Beliebtheit der Ressorts gibt.
Danach wird der Verwaltungsrichter am höchsten gewertet, der Familienrichter am niedrigsten, noch unter dem Strafrichter. Keiner begibt sich freiwillig in die Sümpfe der Familienzwiste, oder gibt sich mit dem Pack aus Mördern, Dieben und Räubern ab, wenn er eine Stelle im edlen Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Patentrecht ergattern kann. Dort hat man es mit überschaubaren Rechtsverhältnissen zu tun und zumeist nur Kontakt zu Seinesgleichen.
Verwaltungsrecht ist ein vollkommen anderer Zweig, wenn man sich dafür entschieden hat kommt man mit dem Zivilrecht insgesamt kam noch in Kontakt. Und Wirtschaftsrecht und Patentrecht gibt es als eigene Kammern allenfalls an Landgericht, ist man Richter am Amtsgericht wird man meist ein allgemeines Dezernat nach Buchstaben haben. Sicherlich legt den einen die und den andren das. Eine allgemeine Rangfolge gibt es da nicht, es ist Geschmackssache
„Da unterstellt du Richter ein viel zu hohes persönliche Interesse am Fall.“
Könnte das nicht auch von der einzelnen Person abhängen und könnten nicht manche Richter-/innen durchaus stark ideologisiert sein, andere aber nicht ?
„Dieses untergeordnete Interesse, welches du hier unterstellst scheitert in der Praxis schon daran, das es wesentlich mehr Arbeit macht.“
Na hör mal, macht dir dein Blog hier nicht auch viel Arbeit, die du nur aus persönlichem Interesse leistest, ohne dafür etwas bezahlt zu bekommen ?
@ Zabalo
RichterInnen machen doch keine Politik! Schon keine feministische Politik …
„Nach zwölf Jahren hat die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Schimmelpfeng-Schütte den Staffelstab der niedersächsischen Juristinnen an Brigitte Meyer-Wehage weitergegeben.“
http://www.djb.de/djb-regional/niedersachsen/pm-lvnds-10-9/
Die Doppelnamen der Damen habe ich NICHT erfunden! Ehrlich… 🙂
Ich kann mich nur wiederholen: echte Hilfe geht über (nicht selten arrogantes) Lamento deutlich hinaus.
@Fiete
das mit den unbegabten „Rechtsgelehrten“, für die anderes als das 4. Buch des BGB ( FamR) nicht geeignet scheint, stelle ich ja auch gelegentlich gerne so hin.
Richtig ist natürlich, dass man der Sache objektiv betrachtet nicht gerecht wird. Es gibt gute und schlechte Richter in allen Rechtsbereichen.
Den Nagel auf den Kopf triffst Du allerdings mit Deinen anderen Bewertungen hinsichtlich der Rechtsfindungsarbeit deutscher Familienrichter/innen, gerade im Hinblick darauf, dass es in der freiwilligen Gerichtsbarkeit um Entscheidungen geht, die dem Richter einen großen Ermessensspielraum lassen. Im Familienrecht scheint man z.Bsp. mit der individuellen Auslegung des Begriffes „Kindeswohl“ Mütterinteressen schützen und fördern zu müssen.
Kein Vater wagt es, das Kindeswohl mit Väterinteressen zu verknüpfen, weil er Angst hat, sich damit das Wohlwollen der Helferindustrie, auf die er glaubt angewiesen zu sein, zu verspielen. Einer Helferindustrie übrigens, der mittlerweile auch der größte deutsche Väterverein angehört und die von ihm genutzt wird, um Mitglieder zu werben. Da macht man sich nicht gerne unbeliebt, obwohl gerade dieses Unbeliebtmachen meiner bescheidenen Meinung nach ein wichtiges Erfordernis ist, will man an der uns Trennungsväter benachteiligenden Situation etwas ändern.
Es hilft nämlich nichts, immer nur um den heißen Brei herumzureden und sich mit anderen um das Kindeswohl zu streiten, wie um des Kaisers Bart.
Das Kindeswohl schützen zu wollen behaupten alle von sich!
Wenn aber schon feministische Sturmtruppen das gemeinsame SR überhaupt in Frage stellen und mütterliche Sorge als die kompetentere ansehen, wird es Zeit, gegen diesen Unsinn anzugehen, indem man einen gesellschaftlichen Streit provoziert und so eine Änderung des FamR erzwingt.
Zu guter Letzt geht es ja auch nicht nur um Umgang oder gemeinsame Sorge.
Auch das bestehende Unterhaltsrecht gehört abgeschafft.
Unterhalt ohne elterliche Sorge oder ohne Umgang zu haben gibt es nicht!
Basta.
Besser noch sollte die Gesellschaft selbst mit Steuergeldern unsere Kinder finanzieren, indem Familien oder Alleinerziehende in die Lage versetz werden, sich um ihre Kinder zu kümmern, ohne finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.
„Kein Vater wagt es, das Kindeswohl mit Väterinteressen zu verknüpfen, …“
Das ist völliger Mumpitz, Gerald. Väter haben lediglich wesentlich seltener die Gelegenheit zu dieser Verknüpfung. Aber wo sie sie finden, nutzen einige sie auch. Das gleiche gilt für Mütter. Nicht jede Mutter ist automatisch eine Väterentsorgerin nach dem Ende der Ehe/Beziehung.
Und die Helferindustrie bedingt es, dass viele Mütter gezwungen werden, den Vater zu entsorgen, um Anspruch auf Staatsknete erheben zu können.
„Einer Helferindustrie übrigens, der mittlerweile auch der größte deutsche Väterverein angehört und die von ihm genutzt wird, um Mitglieder zu werben.“
Ich vermute, Du meinst damit den VAfK.
Wenn ich mich recht entsinne, sind wir schon mal in Halle in einem Workshop aneinander geraten, weil – und das unterscheidet ihn vielleicht von einigen anderen selbsterklärten Väter“helfern“ – der VAfK einen eher an den Kindern orientierten, pragmatischen Ansatz bei der Eltern(!)hilfe verfolgt und dafür auch vorübergehend Konzessionen auf dem Weg zum Ziel allgemeingültiger Grund- und Menschenrechte macht.
Bei dem damaligen Streit in Halle hatte ich mit Verwunderung registriert, dass Fundamentalopposition wohl trotz aller geschichtlichen Belege ihres Scheiterns ihren Reiz nicht verliert.
Soweit ich das überblicken kann, sind alle fundamentaloppositionellen Ideen seit der französischen Revolution gescheitert.
Das nicht, weil sie falsch waren, sondern weil sie die Massen nicht mitnahmen, sondern abstießen.
Ich habe auch Null Verständnis für einen von einem Familienrichter verarschten Vater, der erst wieder Kontakt zu seinem 8-jährigen Kind aufnehmen will, wenn ihm sämtliche Grundrechte ohne Wenn und Aber zugestanden werden.
In den Zielen mögen wir vollkommen übereinstimmen, aber über den richtigen Weg dahin werden wir wohl nie einen Konsens finden. Und wir sind schon auf dem Weg, während die Fundis immer noch auf der Startlinie stehen und nörgeln.
„Da macht man sich nicht gerne unbeliebt, obwohl gerade dieses Unbeliebtmachen meiner bescheidenen Meinung nach ein wichtiges Erfordernis ist, will man an der uns Trennungsväter benachteiligenden Situation etwas ändern.“
Ich glaube, es gibt wohl Wenige, die sich bei den Roben (das sind im Gegensatz zu Richtern Leute, die nach dem erfolgreichen Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens zur Ausübung des Richteramts zwar befugt, aber fachlich, sozial und menschlich ungeeignet sind) derart kompromisslos unbeliebt gemacht haben, als ich.
Aber meine Feindschaft zur Familienjustiz ist meine Privatsache, meine Elternhilfe dagegen orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, beide Eltern zu behalten.
Das unterscheidet uns beide.
an einem Workshop des VAfK habe ich noch nie teilgenommen.
Die von Dir behaupteten Unterschiede zwischen uns basieren -wie übrigens so Vieles beim VAfK -wenn Du ihn schon beim Namen nennst- insofern auf einen Irrtum!
Zum Weiteren möchte ich mich über den verschlafenen Aufbruch für Kinder nicht äußern.
Auch dieser Verein verfügt natürlich über löbliche personelle Ausnahmen.
DIE Diskussionen, die ich in den öffentlichen Medien verfolge und an denen Vertreter dieser z.T. überheblichen „Gutmenschen“ beteiligt sind, machen mich eher traurig!
@ emmermann
„… ohne finanzielle einbussen in kauf nehmen zu müssen.“
Die leute, die sich fortpflanzen, sollen die kosten dafür selbst tragen.
Und wenn sie das nicht können, somit also die fälligen kosten abschieben, sollen sie so lange daran erinnert werden, dass sie einen parasitären lebensstil pflegen, bis es selbst zugeben. Dann soll man sie allerdings nicht mehr weiter plagen mit diesem vorwurf.
aber es bekommt der Gesellschaft besser, das, woran sie ein Überlebensinteresse hat, zu finanzieren, als es denen zu überlassen, die wegen des ungerechtfertigten Verzichtes die Produktion immer weiter verringern *lächel*
„Die leute, die sich fortpflanzen, sollen die kosten dafür selbst tragen.“
Seh ich auch so. Schon allein, weil der, der zahlt, auch Ansprüche stellen kann. Ich will aber keine eventuell feministisch indoktrinierte Familienhilfe des JA in meiner Familie herumpfuschen wissen.
Allerdings sollte über das derzeitige Altersvorsorgmodell nachgedacht werden.
Ich habe eine kinderlose Bekannte, die sich bei vergleichbarem Einkommen inzwischen ein eigenes Haus gebaut hat, während ich einen nicht unerheblichen Anteil meines Geldes in den Unterhalt meiner Kinder gesteckt habe.
Wir werden beide am Ende die gleiche Rente erhalten, wobei bei ihr eben noch ein angespartes 6-stelliges Vermögen hinzukommt. Dafür zahlt sie heute gerade mal lumpige 5 € Kinderlosenmalus mehr im Monat. Einen offensichtlicheren Anreiz zur Verhütung kann man gar nicht leisten.
Da ist also was faul im Lande D.
@ carnofis
Ich habe vor kurzem gelesen, dass neun schuljahre pro kind in der schweiz den staat ca. 20 -30 tausend franken kosten. Gymnasium und hochschule nicht inbegriffen. Dass auch kinder die staatlichen institutionen nutzen, ohne steuern zu bezahlen, dass deren eltern von von vielen vergünstigungen und abzügen profitieren, ist noch nicht eingerechnet.
Kinderlose zahlen also kräftig für den nachwuchs fremder leute. Auch für nachwuchs, der ein leben lang nur geld beziehen wird.
Eltern sollten sich bei kinderlosen also erst einmal bedanken, statt immer weitere forderungen zu stellen, oder jene gar als egoisten zu denunzieren.
Ps. Kennt jemandgenauere schätzungen, wieviel geld der staat (D, Ö, CH) für ein kind bis zur mündigkeit zahlt?
100-120tsd euro habe ich gelesen, bis es 18 ist. Bis es eigenes Geld verdient, who knows.
achso, der Staat.
http://www.t-online.de/eltern/familie/id_64689014/unterstuetzung-vom-staat-das-steht-familien-zu.html
@ atacama
Danke. Nach überfliegen deines links schätze ich die staatskosten auf ca. 80 tausend.
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/500000-fr-sozialhilfe-grossfamilie-stuerzt-zuercher-gemeinde-in-den-ruin-id3075504.html
Nachdem kürzlich eine Grossfamilie zugezogen ist, herrscht in einer kleinen Zürcher Gemeinde Finanz-Alarm. Es geht um eine einzige Familie, aber die Gemeinde, die nicht genannt werden will, ist finanziell am Anschlag!
Die Mutter sei völlig überfordert, berichtet die «NZZ am Sonntag». Sie braucht nicht nur allgemeine Sozialhilfe. Für ihre Kinder braucht es «mehrere Heimplatzierungen».
Die Folgen: Der Gemeinde entstehen Kosten von rund einer halben Million Franken jährlich. Dies bei Steuereinnahmen von gerade mal zwei Millionen. Damit droht allen arbeitenden Einwohnern eine Steuererhöung.
@fiete
Ich glaube du hast etwas falsche Vorstellungen davon, was bei einer Beförderung von Richtern wichtig ist.“
Ich glaube, Du solltest mal erst lesen und dann schreiben, Chris.
Dein Glauben ist mit wurscht.
Über die Beförderungsmöglichkeiten von Richtern hatte ich mich mit keiner einzigen Silbe geäußert, sondern ausschließlich zum Geschäftsinteresse.
Natürlich gibt es auch ein paar „gute“ Richter, genau wie es ein paar „gute“ JA-MA gibt.
Aber es kann hier nicht um wenige Ausnahmen gehen, sondern um dem typischen Regelfall.
Und den, lieber Chris, habe ich oben beschrieben.
Wenn Du davon null Dunst hast, ist es mehr als überflüssig, sich dazu zu äußern.
Lies erstmal ein paar dutzend Aktensätze, befasse Dich mich den Fallgeschichten dazu, recherchiere mal, was Richter so an weiteren Jobs machen etc.pp. Dann magst Du wilde Spekulationen über Deinen eigenen naiven Glauben anstellen, sie allerdings immer noch nicht mir unterstellen.
Tatsache ist:
wer es im Studium nicht ein ein lukratives Rechtsfach schafft, landet im FamR-Bereich.
Und da gibt es nur drei Abstufungen.
Richteramt ( schlecht bezahlt, muß jede Menge Nebenjobs machen, kein Ansehen, bei den Fachkollegen ).
FamRA ( gibt es wie Sand am Meer, erpressbar und macht größtenteils VKH-Fälle )
Subunternehmer des Richters, also Verfahrensbeistand, Ergänzungspfleger, ähnliches Gesocks ( unterstes Konglomerat des Abschaums, lebt von Almosen und Anschleimpunkten).
Noch mal: erst lesen, dann das Ding zwischen den Kopfhörern einschalten, dann schreiben.
Es geht hier um die reichste, größte und am aggressivsten expandierende Sparte im gesamten Bereich der ÖD.
Und Du glaubst, die, die die Beschlüsse dazu verfassen und unterschreiben, sind von den anderen nicht abhängig?
Aber hallo!
Demnächst erzählst Du hier noch was von Gewaltendreiteilung…….
( Kopfschüttel…)
@fiete
„Über die Beförderungsmöglichkeiten von Richtern hatte ich mich mit keiner einzigen Silbe geäußert, sondern ausschließlich zum Geschäftsinteresse.“
Wie soll sich ein Geschäftinteresse denn sonst bei Richtern niederschlagen? Wenn sie keine Beförderung bekommen, dann bleiben sie auf der üblichen Gehaltsschiene.
„Lies erstmal ein paar dutzend Aktensätze, befasse Dich mich den Fallgeschichten dazu, recherchiere mal, was Richter so an weiteren Jobs machen etc.pp. Dann magst Du wilde Spekulationen über Deinen eigenen naiven Glauben anstellen, sie allerdings immer noch nicht mir unterstellen.“
geh davon aus, dass das alles geschehen ist.
„wer es im Studium nicht ein ein lukratives Rechtsfach schafft, landet im FamR-Bereich.“
Das ist erstens falsch und sogar noch fälscher bei Richtern. Denn im Studien erfolgt noch keine wesentliche Spezialisierung, es muss im wesentlichen ein Wahlfachschein gemacht werden, der aber zu vernachlässigen ist. Und für Richter gibt es keine „lukrativen Fächer“, da sie nicht nach Fall oder dessen Streitwert bezahlt werden.
„Richteramt ( schlecht bezahlt, muß jede Menge Nebenjobs machen, kein Ansehen, bei den Fachkollegen ).“
Durchaus okay bezahlt und mit vielen anderen Vorzügen ausgestattet: Sehr geregelte Arbeitszeiten, richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass man seine Arbeit beliebig aufteilen kann und abgesehen von den Sitzungstagen eben auch einfach von zuhause arbeiten kann (also auch zB ein verlängertes Wochenden unproblematisch möglich ist. Keine Mandantenaquise, keine Personalschwierigkeiten, keine Sorgen des Unternehmers.
Und natürlich kann auch ein Richter Ansehen haben. Eben wenn er in seinem Bereich gut ist. Genau wie bei Anwälten etc auch.
„FamRA ( gibt es wie Sand am Meer, erpressbar und macht größtenteils VKH-Fälle )“
Wieso erpressbar?
Und natürlich gibt es hier auch attraktive Mandate. Es lassen sich ja nun auch berufstätige scheiden.
„Noch mal: erst lesen, dann das Ding zwischen den Kopfhörern einschalten, dann schreiben.“
Bitte gleichfalls.
„Es geht hier um die reichste, größte und am aggressivsten expandierende Sparte im gesamten Bereich der ÖD.“
Das für sich sagt wenig aus. Wir leben eben auch in einer gesellschaft, die eine ewig dauernde Ehe nicht mehr so attraktiv macht
https://allesevolution.wordpress.com/2014/12/12/die-auflosung-der-familie-etc-in-der-moderne/
„Und Du glaubst, die, die die Beschlüsse dazu verfassen und unterschreiben, sind von den anderen nicht abhängig?“
Ein Richter kann kaum wegen seiner Meinung abgesetzt werden, er hat die richterliche Unabhängigkeit. Bewertet wird er hauptsächlich von anderen Richtern, die Erfahrung zeigt, dass diese insbesondere Erledigungszahlen interessieren und nicht Ergebnisse. Die Richter, die das Familienrecht wesentlich mitgestalten, sitzen an den OLGs. Man kann ihnen eh nichts mehr, die Chance, dass sie an den BGH kommen sind gering. Vorträge halten sie vor anderen Juristen, insbesondere rechtsanwälten, die beide Seiten, Männer und Frauen, vertreten und insofern auch nicht auf einer Seite stehen
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