Wie prüft man, ob eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt?

Es wäre aus meiner Sicht interessant einmal ein Schema für die Prüfung, wann eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt, vorzunehmen?

Die Kriterien, die mir dazu einfallen, wären:

  1. Liegt eine Abweichung zwischen Männern und Frauen vor?
  2. Welche Gründe bestehen für diese Abweichung? Welche Umstände begründen die Abweichung
  3. Rechtfertigen die Gründe/Umstände eine Abweichung?
  4. Kann man es ändern und mit welchen Kosten

Bei der Anwendung dieses Schemas würde  man meine ich eher zum Kern der Sache vordringen.

Man könnte dann diskutieren, inwieweit es Gründe für den Gender-Gap beim Gehalt gibt (Männer sind eher auf Karriere ausgerichtet, setzen weniger aus, machen mehr überstunden etc) oder ob es Gründe dafür gibt, dass Frauen eher nach einer Scheidung die Kinder bekommen (Kontinuitätsprinzip, Frauen übernehmen auch vorher im größeren Umfang die Betreuung der Kinder) oder ob es Gründe dafür gibt, dass Männer mehr Arbeitsunfälle erleiden (Frauen suchen bewußt sichere Jobs, Jobs die mehr Kraft erfordern haben auch häufig ein höheres Schadenspotential etc). Bei dem Punkt 3 ist natürlich auch einiges an subjektiver Wertung möglich. Und Punkt 4 kann schließlich Debatten dazu eröffnen, welche Kosten entstehen und ob eine Änderung überhaupt möglich ist. Dabei wäre auch zu prüfen, ob die Leute es überhaupt wollen (weil es die Kosten erhöht) und welchen sozialen Druck man ausüben muss, um eine Verhaltensänderung entgegen evtl biologischer Dispositionen zu bewirken.

63 Gedanken zu “Wie prüft man, ob eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt?

  1. Ein vergleichsweise abstraktes Thema, aber es erscheint mir sehr sinnvoll, ein Schema zu entwickeln, dass die Prüfung potentieller Diskriminierungen besser ermöglicht.

    Wie würdet ihr da vorgehen? Oder gibt es andererorts andere Schemata, die ihr kennt?

      • @el mocho

        Gute idee, scheint mir aber nicht so ergiebig zu sein:

        § 1 Ziel des Gesetzes

        Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

        § 3 Begriffsbestimmungen

        (1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.
        (2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
        (3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
        (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
        (5) Die Anweisung zur Benachteiligung einer Person aus einem in § 1 genannten Grund gilt als Benachteiligung. Eine solche Anweisung liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 insbesondere vor, wenn jemand eine Person zu einem Verhalten bestimmt, das einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt oder benachteiligen kann.

        § 5 Positive Maßnahmen

        Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.

  2. Ich hatte das hier gelesen:

    http://manndat.de/jungen/diskriminierung-bei-bafoeg-vergabe-zulaessig.html

    „Nach AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) sind nicht nur unmittelbare sondern auch mittelbare Benachteiligungen verboten. Nach § 3 Absatz 2, liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können.“

    Ein mittelbare Diskriminierung wäre dann doch demnach dieses Gesetz:

    http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/44.html

    „3. ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,“

    Jungen und Männer haben keinen Anspruch auf selbstbewusstseinsstärkenden Rehabilitationssport (obwohl z.B. die Anzahl der schweren Berufsverletzung bei Männer deutlich höher liegt). Also eine Geschlechtsdiskriminierung.

    Eine unmittelbare Diskiminierung ist dann sowas wie eine Unterrepräsentanz von Frauen in Positionen in denen man Macht über andere hat, welche sich nicht durch Gesetze oder irgendwo festgelegten Auswahlverfahren ergibt. Hier hat die Regierung, mit Zustimmung so gut wie aller Parteien, sich für eine Frauenquote in Führungspositionen, bei Professorenstellen und in den Bereichen im öffentlichen Dienstes, in dem keine hohe Gefahr vor Verletzung besteht, entschieden um dieser unmittelbaren Diskriminierung von Frauen entgegen zu wirken.

    Das Jungen dem Anschein nach bei der Bafoeg-Vergabe diskriminiert werden, weil es dort auch eine Unterrepräsentanz gibt, ist in diesem Fall keine unmittelbare Diskriminierung, weil es nicht durch Gesetze oder irgendwo festgelegte Auswahlverfahren zu erklären ist, die Gesetze sind „geschlechtsneutral formuliert“. Also wie bei der Besetzung von Führungspositionen, sollte man denken.

    • „unmittelbare Diskiminierung ist dann sowas wie eine Unterrepräsentanz von Frauen in Positionen in denen man Macht über andere hat, “
      1. ist es günstiger Macht über andere zu haben als keine Macht über andere zu haben?
      2. Ist Unterrepräsentanz Ergebnis einer ungünstigeren Behandlung?

      Das wird so einfach ad hoc bejaht: Ich hingegen bin der Meinung, dass 1. nicht der Fall ist und 2. ungeklärt.

  3. Danke Christian, für das Aufgreifen dieser Punkte.

    Der Begrifff der ökonomischen Diskriminierung geht ja folgendermassen vor:

    Eine Diskriminierung (Paternalisierung) von B durch A liegt dann vor
    wenn Person A bereit ist direkt oder indirekt daführ zu zahlen mit Person B nichts zu tun zu haben (zu tun zu haben).

    Hintergrund: Vorurteile sind wohlfeil, Diskriminierung hingegen muss man sich kosten lassen.

    • @dummerjan

      „Der Begrifff der ökonomischen Diskriminierung geht ja folgendermassen vor:“

      Finde ich einen sehr interessanten Ansatz:

      Auch nicht einfach allerdings in der Begründung. Denn man muss ja erst einmal schauen, welche Leistung man bekommt.
      Bei Frauen muss man dann die höhere Wahrscheinlichkeit des Ausfalls wegen Schwangerschaft oder die höhere Bereitschaft, wegen der Familie kürzer zu treten, evtl einpreisen.
      Da stellt sich die Frage, ob das dann eine Diskriminierung aufgrund einer Gruppeneigenschaft ist oder wirtschaftlich vernünftig.

      Auf feministischer Seite würde man vielleicht argumentieren: Natürlich zahlen die Firmen dafür, dass sie keine Frauen für Führungspositonen anstellen/ fördern, sie lassen sich die Hälfte des Talentpools entgehen. Aber kann man das vernünftig verpreisen?

      • „Auf feministischer Seite würde man vielleicht argumentieren: Natürlich zahlen die Firmen dafür, dass sie keine Frauen für Führungspositonen anstellen/ fördern, sie lassen sich die Hälfte des Talentpools entgehen. Aber kann man das vernünftig verpreisen?“
        Sorry, piece of cake. Die Auswahl hat a schon stattgefunden. Es ist jetzt an den Feministinnen zu beweisen, dass Frau x eine entsprechende gleiche oder höhere Wertschöpfung erbracht hatte.

        Ansonsten gibt es auch eine ökonomische Theorie der Vielfalt – es gibt auch hier so etwas wie sinkenden Granznutzen. Wenn ich n Personen in einem Talentpool habe, dann ist der Nutzen der n+1 Person im Pool
        mit steigendem n fallend.

        Der Talentpool ist hier die Anzahl der Bewerber.
        Hinzu kommt, dass vielleicht die Diversität zwischen einem Physiker (m) und einem Marketingfachmann (m) größer ist als zwischen Marketingfachmann (m) und Marketingfachmann(w).

        Das heißt, die Diversität afgrund des Geschlechts ist vielleicht geringer als aufgrund anderer Merkmale.

        • Die Frage nach der Diversität des Geschlechts hängt ja vor allem auch davon ab, wie unterschiedlich man Mann und Frau einschätzt. Desto gleichartiger man sie einschätzt (also als Ergebnis von Natur und Sozialisierung) desto geringer muss man die Diversität einschätzen.

          Ansonsten finde ich die Argumentation das Diversität zu neuen Lösungsansätzen und größer Kreativität führt schwierig zu diskutieren, weil schlichtweg ein großer Teil der Welt im Arbeitsleben wenig Kreativ sein muss, noch unbedingt neue Lösungsansätze erfinden muss.

      • „…sie lassen sich die Hälfte des Talentpools entgehen.“

        Das machen doch ALLE. Niemand hat alle Menschen dieser Welt unter Vertrag, lässt sich also die größten Teile des Talentpools entgehen.

        Warum gründen die Talentpoolfrauens eigentlich nicht eigene Firmen und werden dann, entsprechend zeitgeistiger Behauptungen, zu Power-Firmen mit lauter Powerwummens drin? Konkurenzlos Alhpa-Frauen-Gut-Produkte wären auf dem Markt zu bekommen. Das alles voll geschlechtergerecht …

      • „eigentlich bleibt dann kaum noch was über“

        Korrekt. Die einzigen rechtlichen Ungleichbehandungen, die mir einfallen, betreffen dann lediglich Männer: Werpflicht und Exhibitionismus.

        Ein Sozialwissenschaftler müsste das Feld jetzt natürlich nach gesellschaftlicher Benachteiligung beackern. Und siehe da: Männer begeehn mehr Verbrechen, stellen die Mehrzahl der Gefängnisinsassen, töten sich häufiger, sind gewalttätiger, landen häufiger auf der Straße, sind häufiger arbeitslos, leben kürzer…
        Gerade unter linken Sozialwissenschaftlern wären das eindeutige Indizien für eine gesellschaftliche Benachteiligung.

      • @ C

        @Adrian hat recht. Wenn Homos zB vom Gesetz anders behandelt werden als Heteros, dann ist das offensichtlich Diskriminierung.

        Wenn ich in meinem Bett keine Männer haben will aber manche Frauen durchaus, dann ist das keine Diskriminierung.

        Daß Schwangerenschutzgesetze nicht für Männer gelten können, sollte auch klar sein.

        • @ ddbz
          „Daß Schwangerenschutzgesetze nicht für Männer gelten können, sollte auch klar sein.“

          Klar können diese für Männer gelten. Warum sollten sie nicht?

  4. @ Christian

    *Auf feministischer Seite würde man vielleicht argumentieren: Natürlich zahlen die Firmen dafür, dass sie keine Frauen für Führungspositonen anstellen/ fördern, sie lassen sich die Hälfte des Talentpools entgehen. Aber kann man das vernünftig verpreisen?*

    Eine völlig unplausible Annahme.

    Träfe sie zu, müsste ein Pool hoch talentierter, unter Wert beschäftigter, hoch motivierter Frauen existieren, die auch noch unter Wert bezahlt werden.

    Warum zapft diesen Pool niemand an und macht damit bombige Gewinne?

    Warum gründen z.B. nicht Frauen aus diesem Talentpool der unter Wert gehandelten weiblichen Spitzenkräfte selbst Firmen, die genau das tun: Gewinne machen mit der selbstschädigenden, unterstellten Frauenfeindlichkeit männlicher Unternehmer, indem sie diese Frauen einkaufen und ihnen die Gelegenheit geben, zu zeigen was sie können.

    Woran sie männnlicher Unverstand ja angeblich bisher hinderte.

    Es müsste ein Leichtes sein, auf einfache Weise mit dieser Geschäftsidee risikolos große Gewinne zu machen.

    WARUM TUT DAS NIEMAND?

    Gut, die Feminist.I.n mag unterstellen, dass die Frauenfreindschaft der Männer so groß ist, dass sie durch die gehindert werden, Geld zu verdienen.

    Aber warum tun es die Frauen nicht, Frauen aus diesem unterstellten Pool ungenutzter weiblicher Talente?

    Wenigstens die müssten es doch tun, können müssten sie es ohnehin als High Achiever.

    Wenn das nicht geschieht – und es geschieht nicht – dann liegt der Verdacht nahe, dass es keinen anzapfbaren Pool gibt.

    • @alexander Roslin

      „Warum zapft diesen Pool niemand an und macht damit bombige Gewinne?“

      Das ist ja das Prinzip der ökonomischen Prüfung. Man nimmt finanzielle Nachteile in Kauf um die person zu meiden.

      „Aber warum tun es die Frauen nicht, Frauen aus diesem unterstellten Pool ungenutzter weiblicher Talente?“

      Die Frauen an der Spitze müssen zwangsweise in eine Komplizenschaft mit dem Patriarchat eintreten, um überhaupt nach oben zu kommen (connell läßt grüßen)

      • @ Christian

        *Die Frauen an der Spitze müssen zwangsweise in eine Komplizenschaft mit dem Patriarchat eintreten, um überhaupt nach oben zu kommen (connell läßt grüßen)*

        Das setzte ja voraus, dass alle spitzenkraftfähigen weiblichen Mitarbeiter schon an der richtigen Position sind.

        Damit wäre die gläserne Decke also widerlegt.

        Denn die soll ja angeblich dazu führen, dass spitzenkraftbefähigte Frauen gerade nicht an die Söitze berufen werden wg. ihres Frauseins.

        Träfe das zu, müsste es eben den von mir vorausgesetzten Talentpool unter Wert gehandelter weiblicher Spitzenkräfte geben, die ungeduldig mit den Hufen scharren, weil böse Männer sie nicht aufkommen lassen.

        Denn gälte es anzuzapfen, den könnte man anzapfen, wenn es ihn denn gäbe.

        • @roslin

          „Das setzte ja voraus, dass alle spitzenkraftfähigen weiblichen Mitarbeiter schon an der richtigen Position sind.“

          Nein, das setzt es nicht. Es sagt nur, dass die (wenigen), die man nach oben läßt, diejenigen sind, die in eine Komplizenschaft eintreten.

          Also zB: 100 weibliche Spitzenkräfte sind vorhanden (oder wären es, wenn man sie frühzeitig fördert). Davon läßt man 10 nach oben, die alle in eine Komplizenschaft eintreten.

        • „Damit wäre die gläserne Decke also widerlegt“

          Ich wäre da sehr vorsichtig. Zwar glaube ich nicht an eine allgemeine gläserne Decke, die ganz prinzipiell alle Frauen abhält vom Aufstieg. Aber im Grunde ist die „gläserne Decke“ eine Metapher für Ausschlussentscheidungen auf der Basis „weicher“ Faktoren, Entscheidungen, die nirgendwo wirklich protokolliert werden und die jenseits formaler Verfahren gefällt werden.

          Schauen wir in die Männerrechtsbewegung: Die Kritik an der Jungenkrise ist häufig verknüpft mit der Behauptung solcher Entscheidungen, nämlich durch Lehrerinnen, die Jungs aufgrund ihrer weiblichen Normen benachteiligen.

          Das wäre dann schon eine „gläserne Decke“.

          Wenn wir das für grundsätzlich möglich halten, ist es auch vorstellbar, dass hier und dort Frauen an eine solche Decke stoßen. Die Frage wäre dann, in welchem Maße das der Fall ist und ob das Geschlecht immer der ausschlaggebende Faktor für den Ausschluss ist (oft sind es andere Dinge wie das Herkunftsmilieu oder die Ethnie). Die zweite Frage wäre auch, wer ausschließt (mitunter werden Frauen gerade von Frauen aussortiert, z.B. aufgrund ihrer Attraktivität).

          Eine realitätsnahe Männerrechtsbewegung sollte aber durchaus in der Lage sein, solche Ausschlüsse zu sehen und das auch dann, wenn sie tatsächlich mal systematisch Frauen treffen. Denkbar ist es (dies wäre freilich empirisch anhand von vernünftigen Kriterien erst zu überprüfen).

        • @ LoMi

          *Ich wäre da sehr vorsichtig. Zwar glaube ich nicht an eine allgemeine gläserne Decke, die ganz prinzipiell alle Frauen abhält vom Aufstieg. Aber im Grunde ist die “gläserne Decke” eine Metapher für Ausschlussentscheidungen auf der Basis “weicher” Faktoren, Entscheidungen, die nirgendwo wirklich protokolliert werden und die jenseits formaler Verfahren gefällt werden.*

          Also gibt es den Talentpool unterforderter weiblicher Talente.

          Warum wird der nicht genutzt?

          *Schauen wir in die Männerrechtsbewegung: Die Kritik an der Jungenkrise ist häufig verknüpft mit der Behauptung solcher Entscheidungen, nämlich durch Lehrerinnen, die Jungs aufgrund ihrer weiblichen Normen benachteiligen.*

          Jungen sind KINDER, den Lehererinnen anvertraut.

          Sie können tatsächlich als Unmündige diskriminiert werden.

          Werden sie sogar, denn dazu gibt es genügend Benotungsvergleiche nach ganz harten Kriterien.

          Frauen, die an gläsernen Decken kleben bleiben sind aber High Potentials/High Achievers und obendrein ERWACHSEN.

          Die sollten doch in der Lage sein, ihrer Benachteiligung zu entgehen, indem sie z.B. Firmen gründen, die den Talentpool anzapfen.

        • „Das ist ja das Prinzip der ökonomischen Prüfung. Man nimmt finanzielle Nachteile in Kauf um die person zu meiden.“
          Die Annahme darunter: Alle Frauen gehören zum Talentepool.
          Die ist falsch: Nur die Bewerber gehören zum Talentepool.
          Diese sind das Angebot an Führungskräften.

          An Universitäten z.B. sind überproportional mehr weibliche Professorinnen
          als Bewerberinnen auf Professorenstellen vertreten. Also werden Männer diiskriminiert.

        • @ Dummerjan

          *Die ist falsch: Nur die Bewerber gehören zum Talentepool.
          Diese sind das Angebot an Führungskräften.*

          Berwerben allein genügt natürlich ncht. Er braucht auch noch die entsprechende Qualifikation.

          Gerade aus den Gruppen, die sich diskriminiert fühlen dürfen, werden sich überproportional viele auf Posten bewerben, auf denen sie eigentlich nichts verloren haben, weil sie hoffen, durch FÖRDERUNG das, was ihnen an Qualifikation fehlt, ersetzen zu können.

          Sie spekulieren auf einen Opfabonus, den es ja auch tatsächlich gibt (s. Professorinnenanteil im Vergleich zum Bewerberinnenanteil – über Qualifikation ist da noch gar nicht geredet).

          Geisteswissenschaftler können nicht erwarten, gleich große Chancen auf Führungspositionen in High Tech Firmen zu haben wie Naturwissenschaftler/Techniker aus dem entsprechenden Bereich.

        • @roslin

          *Berwerben allein genügt natürlich ncht. Er braucht auch noch die entsprechende Qualifikation.*

          Ich dachte immer man braucht vor allem Fähigkeiten und Motivation, wo „Qualifikation“ doch ein inflationierter feministischer Kampfbegriff unserer bestqualifiziertesten Frauengeneration aller Zeiten ist.

      • @christian

        *Das ist ja das Prinzip der ökonomischen Prüfung. Man nimmt finanzielle Nachteile in Kauf um die person zu meiden.*

        Dann ist der Vorteil der Männer eben dass sie nicht so wählerisch sind, sie sind sich nicht zu schade, sie sind nicht „zu gut“, der Gewinn ist entscheidender.
        Männer sind schlechter, aber irgendeiner muss den harten/schmutzigen Unternehmer-, Führungs-, Erfinder- oder Ingenieursjob halt machen.
        Männer sind alternativlos, Frauen haben halt Alternativen, sie sind besser.

        *Die Frauen an der Spitze müssen zwangsweise in eine Komplizenschaft mit dem Patriarchat eintreten, um überhaupt nach oben zu kommen (connell läßt grüßen)*

        Ja gut, aber was ist nach schweren Katastrophen oder Kriegen wenn das allmächtige Patriarchat selbstverschuldet zertrümmert am Boden liegt, warum ergriffen Frauen nie die Chance und bauten sich selbst etwas auf?

        • „Frauen könnten doch geheim zB Computer entwickeln und bauen,“

          Könnten sie. Dummerweise wurden noch nicht alle Haartönungen ausprobiert. Also muss das mit den Computern noch ein wenig warten 😀

          Stephiiiiiiiiiii!!!

        • @ddbz

          Die feministische Theorie würde sagen: Könnten sie, wenn sie nicht in die Frauenrolle gedrängt würden und damit in andere Studienbereiche abgeschoben werden und sie nicht außerdem gehindert werden, indem sie nicht in die Positionen, also große Forschungseinrichtungen, kommen, die dafür erforderlich sind

        • @Adrian

          Jetzt verstehe ich.

          Wegen männlicher Konkurrenzangst vor den eigentlich überlegenen Frauen werfen die patriarchalen Kosmetikkonzerne dauernd neue Produkte auf den Markt.

          Das ist doch aber umfassend so.

          Twitter, Facebook, Smartphones, etc. alles nur damit Frauen glauben sie würden was mit Informationstechnik machen dabei werden sie in einer patriarchal konstruierten virtuellen Realität fernab von den old boys in den Führungsetagen und den Nerdgaragen klein und gefahrlos auf Distanz gehalten.

          Nicht die ganzen Jungs mit AHDS, Frauen sind das zu leicht ablenkbare Geschlecht!

  5. @ Christian

    Das Antidiskriminierungsgesetz ist bewusst vage formuliert, denn im konkreten Einzelfall dürfte es nur schwer und in Ausnahmefällen möglich sein, Benachteiligung nachzuweisen.

    Das wissen auch die Gesetzgeber.

    So dass das Antidiskriminierungsgesetz in Wahrheit ein Fördergesetz ist für die Gruppen, denen es opportunerweise ERLAUBT wird, sich diskriminiert zu FÜHLEN.

    Die kann ein Politiker/eine Partei dann quotenfördern.

    Es ist ein Machtmittel, dieses Gesetz, das Privilegien auszuteilen erlaubt an Klientele, das es erlaubt, Klientele aufzubauen.

    Die beste Versicherung gegen Diskriminierungen ist eine funktionierende Marktwirtschaft.

    Wer ein so blöder Rassist ist, dass er mit farbigen Mitarbeitern keine Gewinne machen will, der soll das ruhig tun dürfen.

    Andere, weniger rassistische, werden genau diese Farbigen anstellen und mit denen die Gewinne machen, auf die der Rassist verzichtet hat.

    Irgendwann wird er bankrott sein.

    Oder die diskriminierten Farbigen gründen ihre eigene Firma und beschäftigen sich selbst.

    Deshalb bin ich auch der Meinung, dass jeder das Recht haben muss, abzulehnen, wen immer er ablehnen will.

    Wenn ene farbige, lesbische Feministin eine Firma gründet und keine WHMs beschäftigen mag – soll sie doch.

    Wenn sie Erfolg mit dieser Unternehmenspolitik hat – gut so. Dann wird sie immerhin Gewinne machen und Steuern zahlen, von denen am Ende auch die WHMs profitieren.

    Geht sie bankrott, na, dann ist der Fall ohnehin erledigt.

    Die abgelehnten WHMs können sich ja anderswo bewerben oder ebenfalls selbst Unternehmen gründen.

    So bestraft Marktwirtschaft vollautomatisch ideologische Verbohrtheit.

    Antidiskriminierungsgesetzgebung dagegen ist ein Einfallstor für diskriminatorische Klientelpolitik.

    Darum weg damit.

    Es muss ein Grundrecht auf Diskriminierung geben für Unternehmer, will sagen, niemand soll sich rechtfertigen müssen, warum er jemanden eingestellt/nicht eingestellt hat.

    Dummheit bestraft der Markt.

    • „So dass das Antidiskriminierungsgesetz in Wahrheit ein Fördergesetz ist für die Gruppen, denen es opportunerweise ERLAUBT wird, sich diskriminiert zu FÜHLEN.“

      Korrekt.

      „Die beste Versicherung gegen Diskriminierungen ist eine funktionierende Marktwirtschaft.“

      Korrekt.

      „Deshalb bin ich auch der Meinung, dass jeder das Recht haben muss, abzulehnen, wen immer er ablehnen will.“

      Korrekt.

      „Antidiskriminierungsgesetzgebung dagegen ist ein Einfallstor für diskriminatorische Klientelpolitik.“

      Korrekt.

      „Es muss ein Grundrecht auf Diskriminierung geben für Unternehmer, will sagen, niemand soll sich rechtfertigen müssen, warum er jemanden eingestellt/nicht eingestellt hat.“

      Korrekt.

      • Korrekt.

        Es wird auch das eigentliche Ziel und Motiv benannt. Diskriminatorische Klientelpolitik.

        Man nennt so etwas auch Korruption in freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratien. Und das Klientel wird anhand genderrassistischer Merkmale differenziert. Immer zu Gunsten der selbsternannten Opfergruppen.

        Lupenreine rassistische Sündenbockideologie zur Status-, Macht- und Monetärerhaltung.

        Auf Kosten der auserkorenen Sündenbockgruppen. Allen voran WHM.

        • Korrektur:

          Auch die einzige Klasse, die (noch, dauert noch ein paar Jahrzehnte, bis auch dieses Problem gelöst sein wird), den EinflussREICHEN gefährlich werden kann.

      • “Die beste Versicherung gegen Diskriminierungen ist eine funktionierende Marktwirtschaft.”

        Das ist gelinde gesagt Blödsinn, oder willst du ernsthaft behaupten, es sei unmöglich, ein hochrentables Unternehmen zu schaffen, das prinzipiell keine Schwulen beschäftigt? Oder keine Frauen? Oder keine Ossis? Völlig realitätsfernes ideologisches Geschwätz.

        • @ Peter
          Nein, ich behaupte nicht, dass das unmöglich ist, sehe aber die Relevanz nicht. In einer funktionierenden Marktwirtschaft herrscht Wettbewerb, dass heisst das homofeindliche mit homofreundlichen Unternehmen konkurrieren. In einer funktionierenden Marktwirtschaft könnte der Schwarze bspw. problemlos eine eigene Firma gründen, die dann etwa nur Schwarze beschäftigt.

        • „Völlig realitätsfernes ideologisches Geschwätz.“

          Nix verstanden?
          Der diskriminierende Tölpel würde sich selber mit seinem Verhalten schaden, da sein Gewinn geringer ausfällt als er könnte.

          Wär auch heute schon so, denn diese Frauendiskriminierung gibt es nicht, ist eine reine Erfindung.

        • @ Peter

          Nein, es ist nicht unmöglich, ein hocheffizientes Unternehmen zu betreiben, das auf fähige Schwule verzichtet.

          Na und?

          Wenn ein Schwulenhasser Geld auf dem Tisch liegen lässt, weil er Schwule nicht mag, soll er doch.

          Es wird andere geben, die die Schwulen mit Handkuss nehmen, um mit ihnen Geld zu verdienen, selbst wenn auch die Animositäten gegenüber Schwulen hegen.

          Die betrachten dann die Gewinne, die ihnen die Schwulen schaffen, als Schmerzensgeld.

          Gut so.

          Und wenn sehr viele plötzlich nicht materialistische, ideologisch verbohrte Schwulenhasser geworden sein sollten, na, dann gründen die Schwulen in einer freien und gleichberechtigten Gesellschaft eben ihr eigenes Unternehmen, gibt ja dann genug begabte Schwule, die sie einstellen können.

          Erst wenn Freiheit und Gleichberechtigung über den Jordan geschickt werden, kann flächendeckende Benachteiligung von Gruppen gelingen.

          Aber die Gefahr besteht doch nicht.

          Oder etwa doch?

          Frauenförderung, Frauenprivilegierung, Förderquoten bald für immer mehr Gruppen, außer WHMs natürlich, die sind ja die zu stürzende herrschende Klasse.

          Auch die einzige Klasse, die (noch, dauert noch ein paar Jahrzehnte, bis auch dieses Problem gelöst sein wird), den einflussREICHEN gefährlich werden kann.

        • Jetzt lande ich schon mit der Korrektur in der Pampa, noch mal.

          Auch die einzige Klasse, die (noch, dauert noch ein paar Jahrzehnte, bis auch dieses Problem gelöst sein wird), den EinflussREICHEN gefährlich werden kann.

          Erläuterung:

          Eine multirassische Gesellschaft wird sich damit vergnügen, dass die Rassen sich untereinander bekämpfen werden.

          Es ist sehr, sehr einfach, in multiethnischen, multirassischen, multikulturellen Gesellschaften die Gruppen gegeneinander zu hetzen (Beispiele sind rund um das Mittelmeer zuhauf zu finden.

          Homogenere Geselschaften sind gegen solche Infights auch nicht gefeit, aber immer noch stabiler.

          Weshalb sich ja auch Multikulti – und Multidiversi-Staaten regelmäßig zerlegen in Bürgerkriegen und nur als Teil von Imperien langfristig stabilisierbar sind, durch die Gewalt der Zentralmacht.

          Wird die schwach, zerlegen sich auch die Imperien wieder in kleinere homogenere Einheiten.

          Die in Gefahr stehen, so klein zu werden, dass sie wiederum von aufsteigenden Imperien, neu formierten, geschluckt werden > Jojo-Spiel.

          Es scheint mir aber offensichtlich, dass dem Menschen ein tief verwurzelter Drang innewohnt, unter seinesgleichen zu leben, unter ihm Ähnlichen, dass er sich nur dann halbwegs wohl, sicher und geborgen fühlt (auch in der Schweiz übrigens, die das Problem durch Kammerung mittels kantonaler Selbstvewaltung gelöst hat – Kantonsgrenzen oft geologischen Scheidelinien folgend (Flüsse, Seenketten, Gebirgsketten, „Talschaften“), die so auch zu ethnokulturellen Scheidelinien wurden), wenn ihm das möglich ist > Selbstsegregation.

          Die evolutionäre Begründung für dieses in allen Weltgegenden zu beobachtende Verhalten versucht unter anderem Frank Salter zu finden, ein Schüler von Irenäus Eibl-Eibesfeldt.

          http://www.amazon.com/dp/1412805961

    • „Es muss ein Grundrecht auf Diskriminierung geben für Unternehmer, will sagen, niemand soll sich rechtfertigen müssen, warum er jemanden eingestellt/nicht eingestellt hat.“

      Für dieses „Grundrecht auf Diskriminierung“ gibt es einen wesentlich passenderen Begriff, nämlich Vertragsfreiheit. Man könnte auch vom Recht auf freie Assoziation sprechen. Jeder von uns diskriminiert ständig irgendwelche Leute, das ist Ausdruck unserer persönlichen Freiheit bzw. unserer persönlichen Präferenzen.

      • @ J C Denton

        Ja, natürlich.

        Ich will aber ganz bewusst den negativ besetzten Begriff „Diskriminierung“ hier als Grundrecht herausstellen.

        Diskriminierung heißt ja nichts anderes als Unterscheiden, ist eine NOTWENDIGE Folge der Wahlfreiheit, der Entscheidungsfreiheit eines jeden

        Dass es dem PC-Mob gelungen ist, diesen Begriff negativ aufzuladen, ist ein Kapitel für sich.

        Natürlich diskriminiert jeder jeden Tag.

        Es geht nicht ohne.

        Wer Diskriminierung abschaffen will, muss die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen abschaffen.

        Wer Freiheit will, muss Diskriminierung in Kauf nehmen.

        Ein ähnliches Dilemma wie zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung.

        Und immer wieder und immer öfter werden diese Dilemmata in sozialistischer Weise zulasten der Freiheit „aufgelöst“.

        Das wird dann mit Gerechtigkeitsphrasen zugekleistert.

        • @ Roslin

          Zustimmung und dazu noch eine Klarstellung: Das Recht auf Diskriminierung gilt natürlich nur für Privatpersonen und -unternehmen, nicht für den Staat. Für diesen gilt weiterhin das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 3 Grundgesetz.

        • @ Denton

          * Das Recht auf Diskriminierung gilt natürlich nur für Privatpersonen und -unternehmen, nicht für den Staat. Für diesen gilt weiterhin das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 3 Grundgesetz.*

          Ja und es darf selbstverstänlich auch nicht für Monopolbetriebe gelten, die es aber in einer funktionierenden Marktwirtschaft nicht geben kann.

          Sie können nur entstehen, wenn Konkurrenz mit Macht verhindert wird.

          Dann aber gibt es aber keine Gleichberechtigung und keine Freiheit.

    • @roslin

      *Es ist ein Machtmittel, dieses Gesetz, das Privilegien auszuteilen erlaubt an Klientele, das es erlaubt, Klientele aufzubauen.*

      Was ist eigentlich der Unterschied zu der aus üblen patriarchalen Zeiten zum Glück schon lange überwundenen Sklaverei?

      • @ Borat

        *Was ist eigentlich der Unterschied zu der aus üblen patriarchalen Zeiten zum Glück schon lange überwundenen Sklaverei?*

        Dass die Ausbeutung zugunsten des neuen Geburtsadels (Frauen) noch nicht so offensichtlich ist wie in den Zeiten, als der Feudaladel Leibeigene hatte.

        Obwohl der schuldig geschiedene Vater von Kindern, die von seiner Ex aufgezogen werden, die er nie zu sehen bekommt, für die er aber zahlen muss, sich schon wie ein Leibeigener fühlen kann.

        Mit Recht.

        Zur Erläuterung: Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip bedeutet in unserem femizentrischen System, dass Männer fast immer so geschieden werden wie früher nur als schuldiger Teil, damals, in den furchtbaren Zeiten der Versklavung der Frau, in der Frauen seltsamerweise glücklicher waren als heute.

        Behauptet die Glücksforschung.

        Na ja, falsches Bewusstsein halt.

        Das richtige ist ja Gott sei Dank auf dem Vormarsch.

        Prognose: Sie werden noch viel unglücklicher werden.

        Und wenn die männlichen Ochsen sich zunehmend weigern, sich das Joch aufbürden zu lassen, erst recht.

    • Wer ein so blöder Rassist ist, dass er mit farbigen Mitarbeitern keine Gewinne machen will, der soll das ruhig tun dürfen.

      Andere, weniger rassistische, werden genau diese Farbigen anstellen und mit denen die Gewinne machen, auf die der Rassist verzichtet hat.

      Irgendwann wird er bankrott sein.

      Jessers, ist das naiv! In welchem Elfenbeinturm lebst du? Hast du jemals in einem nichtstaatlichen Unternehmen gearbeitet? Da hab ich erhebliche Zweifel. So ideologietriefend-realitätsfern kann man doch sonst nicht sein.

      • @ Peter

        Ich bleibe dabei: eine funktionierende Marktwirtschaft verhindert flächendeckende, systematische Diskriminierung.

        Sie verhindert nicht Ungleichheit, die sich aus Ungleichartigkeit ergibt.

  6. Christian schrieb:

    1. Liegt eine Abweichung zwischen Männern und Frauen vor?
    2. Welche Gründe bestehen für diese Abweichung? Welche Umstände begründen die Abweichung
    3. Rechtfertigen die Gründe/Umstände eine Abweichung?
    4. Kann man es ändern und mit welchen Kosten

    Ich denke, daraus würde ein gnadenloser Moloch entstehen, der die unterschiedlichsten Lobbyisten zu noch größeren Kosten bewegen dürfte.

    Grundsätzlich finde ich es gut, darüber nachzudenken, wie man Diskriminierung nachweist, da leider das Prinzip des gesunden Menschenverstandes außer Kraft gesetzt zu sein scheint. Denke ich aber an die Einwände gg. zB. das Gewaltschutzgesetz, welche nonchalant beiseite gewischt wurden, dann würde mich eine Auseinandersetzung im obigen Sinne mit dem AGG mehr als wundern. Da steckem Ideologen (Ismen) dahinter und nicht Pragmatiker.

    Grundsätzlich wäre mein Plädoyer eher in Richtung „Back to the Nature“, was natürlich nur ein frommer Wunsch in der heutigen Zeit ist. Bis es halt mal kracht, wird ‚frau‘ munter so weiter machen.

    Aber zurück zu den Anregungen. Bevor man überhaupt die genannten 4 Punkte angeht, sollten imho Daten zu den Männern und ihrer latenten Diskiminierung in diesem Land vorliegen. Und genau davor scheut diese, und andere Regierungen zuvor, massiv zurück bzw. blockiert dieses im Ansatz. Ein einziges Trauerspiel, welches unter unserem feministischem „Küstenbarbie“ (Schwesig) kein Stück besser werden dürfte.

    Wie auch immer: Ohne diese Basisdaten wird jede dieser o.g. Fragestellungen im Keim erstickt, da man ja ’soviel‘ entgegen zu setzen hat, mit den pseudowissenschaftlichen Gender-Studies oder monokausalen Untersuchungen, welche lediglich das Geschlecht ‚weiblich‘ betrifft.

    Und mit diesem selbstreferenziellem System (Biotop oder Monokultur) knüppelt man dann alles nieder, was Ideologinnen nicht in den Kram passt. Daher mein Vorschlag:

    1. Hellfeldstudien über Männer, ihre Diskriminierung und gesellschaftliche Abwertung erstellen, um dann zu Christians genannten Anregungen zu kommen.

    Abschließend ein kleines Beispiel: Den Frauengesundheitsbericht kann man kostenlos beziehen. Einen Report über Männer gibt es zwar auch, aber nur bei Amazon und im Buchhandel gegen Cash. Und noch eins: Frauen werden zur Mammographie per Brief eingeladen, Männer müssen ihre Prostata-Untersuchungen im Zweifel selbst bezahlen, da die Kasse diese nicht bezahlt.

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