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Tag: 7. Juni 2014
Erklärungen von Vorgängen sind keine Rechtfertigung
Ein Umstand, der häufig nicht verstanden wird, ist, dass die Erklärung eine Umstandes oder eines Phänomens nicht die moralische Rechtfertigung dieses Umstandes umfassen muss.
Das wertende Element muss vielmehr hinzukommen.
Die Rechtfertigung versucht also nicht nur die Entscheidung zu erklären, sondern auch die Rechtmäßigkeit dieser darzulegen und eventuelle Zweifel abzuwenden.
Ein Beispiel wäre, zB dass man die These, dass Männer eher fremd gehen, wenn die die Gelegenheit dazu haben, damit erklärt, dass sie dank Testosteron den stärkeren Sexualtrieb haben und sich für sie eine Kurzzeitstrategie aus evolutionären Gründen und aufgrund gemessene Genmathematik mehr lohnt.
Das bedeutet aber nicht, dass dies ein fremgehen eher entschuldigt oder Männer deswegen darauf verweisen können, das sie nicht anders konnten. Das gut auch für andere Umstände, die nicht unter die Sonderform des naturalistischen Fehlschluss fallen. Wenn man beispielsweise einen Amoklauf damit begründet, das der Täter keinen erfüllt bei Frauen hatte, dann ist daraus nicht zu schließen, dass Frauen selbst schuld sind.
Ebenso gilt dies, wenn man den Umstand, dass jemand ausgeraubt wurde damit erklärt, dass dieser seinen Reichtum in einer unsicheren Gegend deutlich zur Schau gestellt hat. Das gilt dann auch für den Nebenschluss, dass die Tat möglicherweise verhindert worden wäre, wenn er diesen Reichtum nicht in dieser Weise zur Schau gestellt hätte.
Eine Erklärung kann gegebenenfalls ein wertendes Element enthalten, wenn es entsprechend formuliert ist. Auch hier kann man aber grundsätzlich beide Richtungen voneinander trennen.