Traditionelle Frauen vs. feministische Frauen

Ein Artikel, der in eine ähnliche Kerbe haut, wie der hier bereits besprochene, vergleicht „Tradionelle Frauen“ (Tradfems) mit Feministinnen:

Im Groben:

A trad-fem is a woman who opposes feminism because it disrespects men doing their duty by women. This trad-fem expects men to do their duty by women, by the way. Because after all that’s what makes a man a real man. And feminists are mean because the disrespect these men.

Traditionelle Frauen wäre demnach wichtig, dass die Geschlechterrollen umgesetzt werden, weil sie sich davon die größten Vorteile versprechen, Feministische Frauen hingegen würden genau dies ablehnen.

Der Artikel warnt vor einer Überbewertung alter Zeiten:

This article is for all those MRAs who fantasize about going back to some mythical Golden Age, some kind of good old days when everything was just wonderful for men. Bullshit – these trad-fems were what men back in the bad old days all faced – women who thought a man’s value was in his usefulness to women and who had no qualms about gender policing man to hard labor and death while they stayed comfortably at home.

Sehr radikal formuliert – natürlich wollen auch traditionelle Frauen nicht einfach nur ausbeuten. Aber gleichzeitig spielt in traditionellen Ehen natürlich die Versorgereigenschaft automatisch eine größere Rolle, weil er der einzige ist, der sie ausübt.

Und zu den Feministinnen:

Radfems and trad-fems appear 180 degrees out on their views of everything, and feminists in general insist that they are the true crusaders against the old order, but that claim crumbles under scrutiny.

If you look at all their core assumptions they are traditionalist. Every feminist trope requires that you accept female hypoagency and male hyperagncy as fact – the rape and DV narratives all assume female innocence regardless of actual conduct – hypoagency – and male guilt, regardless of who is actually aggressing whom. That is the macho white knight heart of “patriarchy”.

Unter hypoageny versteht er die Einstellung, dass Frauen keine Agenda haben, sondern nur Spielball der Geschlechternormen und damit des Patriarchats sind während Mänenr die aktiven sind.

Es ist wieder die Idee, dass Feministinnen die traditionellen Ideen für den Aufbau ihres Feindbildes brauchen und gleichzeitig auf einen Schuldkomplex gegenüber den Frauen setzen, der dies wieder korrigieren soll. Also quasi Schurken und weiße Ritter.

Und dazu, wie der Feminismus letztendlich das Patriarchat nutzt um seine Ziele durchzusetzen:

And this extends beyond core assumptions to actual working relations. If you look at the history of feminist advocacy and activism, the one constant is reliance on the power of the patriarchal state. The suffrage movement didn’t resort to armed violence – and this was an era of extensive violence between workers and capitalists – because they did not have to. They asked for the vote and they got it. The same goes for entry into the wage economy or the corporate world, or for equal access to universities – they asked and access was granted, and in a very short time, in one or two generations, against basically no real resistance. Pushing against an open door.

Auch etwas simpel in der Darstellung – ich würde aber auch sagen, dass Feminismus eine klassische Oppositionsrichtung ist. Würden sie jemals die tatsächlich an die Regierung kommen, dann würde es zuviel Chaos geben und sie würden sich wahrscheinlich in einer IDPOL-Abwärtsspirale verlieren. Als Meckerer, die andere dazu bringen auf ihre Forderungen einzugehen um sie ruhigzustellen, klappt es hingegen durchaus.

Sind getrennte Toiletten und Umkleiden für Männer und Frauen am Arbeitsplatz Pflicht?

In der Diskussion um weibliche KFZ-Mechatroniker tauchte der Punkt auf, dass Absagen häufig damit begründet werden, dass keine getrennten Toiletten oder Umkleiden vorhanden wären.

Dazu heißt es in der Arbeitsstättenverordnung:

§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

(1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.

(2) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.

(3) Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.

(…)

Demnach müssen also die Umkleide- und Waschräume getrennt eingerichtet werden oder eine getrennte Nutzung ermöglicht werden. Eine getrennte Nutzung wäre wohl bei einer zeitlichen Ausgestaltung möglich oder dadurch, dass angezeigt wird, wer den Raum gerade nutzt, etwa wenn bei einer weiblichen Auszubildenden diese den Raum alleine nutzen kann (etwa indem sie die Tür abschließt). Auch hier kann aber eine starke Einschränkung vorhanden sein, etwa wenn die Auszubildende warten muss, bis alle anderen fertig sind oder ähnliches, wobei sich das sicherlich durch entsprechende Maßnahmen regeln lässt, jedenfalls solange alles gut läuft.

Theoretisch kann auch eine Ausnahme vom Arbeitsschutz nach § 3a ArbstättV gemacht werden:

at er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.

(2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen.

(3) Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges zulassen, wenn

1. der Arbeitgeber andere, ebenso wirksame Maßnahmen trifft oder

2. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.

Bei der Beurteilung sind die Belange der kleineren Betriebe besonders zu berücksichtigen.

(4) Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.

Das wird aber wahrscheinlich in den seltensten Fällen bei Umkleiden möglich sein, bei Toiletten schon eher.