Nachehelicher Unterhalt und Erhaltung der ehelichen Lebensverhältnisse

Folgender Fall:

Mann M und Frau F lernen sich kennen und lieben. Sie heiraten. M hat ein abgeschlossenes Studium in einem lukrativen Bereich und verdient 5000 € netto. F hat eine Lehre abgeschlossen, allerdings in einem wenig lukrativen Bereich ohne Aufstiegschancen, sagen wir mal Floristin, Friseurin oder Sekretärin. Sie verdient etwa 1.200 € netto. Sie bekommen 3 Kinder, F schränkt ihre Tätigkeit ein, sie geht mit drei kleinen Kindern erst keiner Erwerbstätigkeit mehr nach, dann als diese älter sind, arbeitet sie 2 Tage die Woche und verdient 400 €. Nach 25 Ehejahren, die Kinder sind aus dem Haus, läuft die Ehe schlechter. Die Beiden trennen sich. M will sich scheiden lassen.

Nach der Scheidung (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) wollen sie sich über den nachehelichen Unterhalt einigen

1. M bietet der F folgende Unterhaltszahlung an: 

Er stockt ihr Gehalt auf das Gehalt auf, was sie verdient hätte, wenn sie weiter in ihrem Beruf gearbeitet hätte, was nach Meinung beider 1.500 € wären. Er zahlt aber nur so lange, bis sie eine volle Stelle gefunden hat, danach stellt ér die Unterhaltszahlungen an sie ein (die Kinder haben bereits eigenes Einkommen und eigene Wohnungen)

2. F schlägt folgende Unterhaltsregelung vor:

F meint, dass es zwar richtig sei, dass sie nicht mehr verdient hätte als 1.500 €, aber dennoch sie es ungerecht, wenn sie jetzt schlechter leben müsse als vorher, sie also letztendlich mehr unter der Scheidung zu leiden hätte, weil sie mehr aufgibt. Sie will Unterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz und den ehelichen Lebensverhältnissen und daher 5000 * 6/7 + 400 * 6/7 =4286 + 343 = 4629 € / 2 = 2.314 – 343 = 1972 € an Unterhalt

Wessen Vorschlag ist gerechter?

Bitte stimmt zunächst in den nachfolgenden Umfragen ab, getrennt nach Geschlechtern um mal zu schauen, wie diese jeweils denken:

 

 

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