Zerüttungsprinzip und Verschuldensprinzip

Schon häufiger ist in den Kommentaren die Ansicht aufgetaucht, dass eine Rückkehr zum Zerrüttungsprinzip, also weg von der „schuldlosen Scheidung“ der richtige Weg wäre.

Das bis 1976 bestehende Verschuldensprinzip sah vor, dass man um sich scheiden lassen zu können ein Fehlverhalten des anderen nachweisen musste. Man musste also Gründe aufführen, die der andere zu verantworten hatte und die die Ehe zerstört hatten.

Das führte regelmäßig zu den „Waschen der Schmutzwäsche“ bei dem die Eheleute sich alles, was der jeweilige andere innerhalb der Ehe falsch gemacht haben könnte vorgeworfen hat, insbesondere weil an die Schuld noch weitere Unterhaltfolgen geknüpft waren.

Wenn man eine Beziehung und deren Ende einmal durchdenkt, dann ist es oft gar nicht so einfach, jemanden an deren Scheitern eine eindeutige Schuld zuzuweisen.

Denn derjenige, der etwas falsch gemacht hat, wird im Gegenzug anführen, dass er das gemacht hat, weil der andere ihn vernachlässigt hat, was dieser wiederum darauf zurückführt, dass jener etwas falsch gemacht hat und so weiter.

Letztendlich ist es meiner Meinung nach richtig, dass Scheidungsverfahren nicht mit einer Schuldfrage zu verknüpfen. Es kommt nichts dabei heraus und man sollte es, wenn man es denn unbedingt klären will, eher in andere Verfahren, wie etwa den Unterhalt, verlegen. In der heutigen Zeit ist für reine Scheidung erst einmal unerheblich, wer daran schuld ist, wichtig ist, dass die Ehe gescheitert ist und die Eheleute sie nicht mehr aufrechterhalten wollen.

Dieser Gedanke liegt auch dem jetzt geltenden deutschen Eherecht zugrunde:

§ 1565 BGB Scheitern der Ehe

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

§ 1566 BGB Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

§ 1567 BGB Getrenntleben

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

§ 1568 BGB Härteklausel

(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.

Diese Regelungen führen dazu, dass üblicherweise das Trennungsjahr abgewartet werden muss, bevor die Scheidung beantragt werden kann. Dies soll die Eheleute vor übereilten Entscheidungen schützten.

In diesen Paragraphen kommt es nicht darauf an, wer schuld am Scheitern der Ehe ist. Es kommt nur darauf an, dass diese gescheitert ist. Man braucht also keinen Scheidungsgrund mehr, wie früher, sondern nur das tatsächliche Scheitern der Ehe.

Es gibt allerdings im deutschen Recht noch ein paar Überbleibsel des Verschuldensprinzips:

a) Zugewinn

§ 1381 BGB Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

(1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre.

(2) Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat.

b) Unterhalt

§ 1579 BGB Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil

1. die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann,

2. der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt,

3. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat,

4. der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,

5. der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,

6. der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,

7. dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder

8. ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Gründe.

Bei einem eindeutigen nur bei ihm liegenden Fehlverhalten kann also der Unterhaltsschuldner seinen Unterhaltsanspruch verlieren.

Hiergegen wird angewandt, dass es eine einseitige Anwendung des Prinzips ist, da diese Folge ganz überwiegend die Frauen trifft, da diese häufiger die Kinderbetreuung übernehmen und daher auch später häufiger Unterhalt bekommen. Der Mann hingegen könne machen was er wolle, das Schuldprinzip würde bei demjenigen, der Unterhalt zahlt, nicht zur Anwendung kommen. Dies ist allerdings schlicht eine Folge davon, dass das Zivilrecht kein Strafrecht ist und nicht bestraft, sondern Rechtsbeziehungen regelt. Es mag dadurch ausgeglichen werden, dass auch der Mann, der kaum Schuld am Scheitern der Ehe hat, während sein Frau die überwiegende Schuld trägt weiter zahlen muss.

33 Gedanken zu “Zerüttungsprinzip und Verschuldensprinzip

  1. Es gibt übrigens noch eine viel bessere Lösung: Das staatliche Konstrukt der Ehe komplett aufgeben. Für Dinge, die daran geknüpft sind, müssten natürlich entsprechende Lösungen gefunden werden (ebenso für Alt-Ehen oder wie man die nennen möchte).

    • Ja sehe ich genauso. Der Zweck der Ehe ist ja die Versorgung von Kindern zu gewährleisten und die Gründung und Aufrechterhaltung von Familien zu fördern. Ersteres kann definitiv auch anders gelöst werden und bei zweiterem gewinnt man in letzten Jahren eher den eindruck, dass die Gesetzgebung mehr dem Scheitern von Familien hilft als deren Gründung.

      Einfach Ehe ganz abschaffen und Menschen mit Kindern/Kinderwunsch einen Steuererlass geben. Das löst auch das Problem mit der Homoehe ein für alle mal. Warum soll denn ein zusammenlebendes Paar, dass eh schon dadurch synergieeffekte hat auch noch weniger Steuern zahlen müssen, als jemand der alleine lebt und dadurch höhere Kosten hat?

      Es ist absolut ungerecht und allein durch den archaisch religiöse Bräuche begründet. Nichts anderes ist die Ehe heutzutage.

  2. „Schon häufiger ist in den Kommentaren die Ansicht aufgetaucht, dass eine Rückkehr zum Zerrüttungsprinzip, also weg von der “schuldlosen Scheidung” der richtige Weg wäre.“

    Du meinst „vom Zerrütungsprinzip“, also zum Schuldprinzip?!?

    Es ist alles im Detail schwierig, ja. Es gibt aber Fälle, in denen einer oder eine die eindeutige Schuld hat. Georg Friedenberger schrieb in seinem Buch, dass seit 1977 ein Ehebruch nicht mehr als „grobe Unbilligkeit“ zählte. Das ist unmöglich.

    Und ja, sehr richtig: Wenn schon nicht für die Scheidung, wohl aber für den Unterhalt sollte es ein Unterschied sein, ob er oder sie z. B. durch eine Affäre oder ein sich neu verlieben die Ehe kaputt gemacht hat. Es darf nicht sein, dass der Mann vollkommen unabhängig davon zahlen muss, ob er selbst ein Luftikuss ist oder sie. Von so einem Scheidungs-„Recht“ profitieren die untreuesten und unloyalsten aller Frauen.

    Ich will für letztere keinen Eheknast, keine Härte und sowas, aber es darf nicht sein, dass es solch eine Härte für die treuesten Männer gibt und das der Mann unabhängig von jeglicher Schuld gegen jede Frau verliert, auch in ruinösem Ausmaß.

    Wenn die untreuen gegenüber den treuen vom Staat begünstigt werden, darf man sich nicht wundern, wenn viele Ehen kaputt gehen.

    Und wenn – Geschlechterkämpfe kann man nicht gewinnen – dann die übervorteilte andere Seite, die Männer in diesem Falle, Gegenmaßnahmen einleiten wie z. B. das Vortäuschen von Beziehungen oder das Wegwerfen der Frau, bevor sie dem Mann mit dem Wunsch nach Heirat und Familiengründung gefährlich wird. Das darf eben nicht mehr so gefährlich sein, dann wollen es auch wieder mehr Männer.

  3. @ Christian

    *Letztendlich ist es meiner Meinung nach richtig, dass Scheidungsverfahren nicht mit einer Schuldfrage zu verknüpfen. Es kommt nichts dabei heraus und man sollte es, wenn man es denn unbedingt klären will, eher in andere Verfahren, wie etwa den Unterhalt, verlegen. In der heutigen Zeit ist für reine Scheidung erst einmal unerheblich, wer daran schuld ist, wichtig ist, dass die Ehe gescheitert ist und die Eheleute sie nicht mehr aufrechterhalten wollen.*

    Schuldhaftes, verantwortungsloses Verhalten in einer Ehe muss negative Konsequenzen haben für den Schuldigen.

    Nicht für die Frage, ob geschieden wird.

    Eine Ehe zwangsweise aufrechterhalten zu wollen, ist absurd.

    Wenn schuldhaftes Verhalten, vertragsbrüchiges Verhalten, keine negativen Konsequenzen hat, ist dieser Vertrag sinnlos, braucht nicht abgeschlossen zu werden.

    Wer es dennoch tut, folgt sinnentleerten Traditionen.

    Was im Falle der Männer sogar selbstschädigend ist unter den heutigen Bedingungen, denn „Zerrüttungsprinzip“ bedeutet, dass in den meisten Fällen der Mann bestraft wird, egal ob schuldiger(er) Teil oder nicht.

    Weshalb Männer auf standesamtliche Heirat in diesem femizentrischen System tunlichst verzichten sollten.

    Und auf’s Kinderzeugen auch, solange Mütter de facto Kinderbesitzerinnen sind und Kinder zu umso wirksameren Erpressungsmitteln umfunktionieren können, je mehr der Vater sich in diese verliebte.

    Wer nicht heiratet und keine Kinder zeugt, bleibt also frei(er) in diesem femizentrischen System, mindert die Möglichkeiten des Systems, ihn auszubeuten und zu unterjochen.

    Was natürlich, wie alles, seinen Preis hat: keine Kinder eben.

    So muss jeder entscheiden, was ihm seine Freiheit wert ist.

    Dazu müssen Männer auch realistisch einschätzen, jenseits von Liebeskitsch und staatsfeministischer Lügenpropaganda, was Ehe und Vaterschaft heute bedeuten können, wenn man das Pech hat, auf eine dysfunktonale Frau hereinzufallen, die sich darauf verlassen kann, dass der femizentrische Staat und seine „Organe“ mit ihr verbündet ist und ihre Interessen gegen den Mann durchfechten wird, der auf Gerechtigkeit in diesem System nicht hoffen sollte.

    • Genau – das Dilemma ist natürlich folgendes: Je mehr Schuld und Nichtschuld darüber entscheiden, wie die Scheidung und das mit Sorge- und Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und so läuft, desto eher ist die Gefahr gegeben, dass die Frau die Falschbezichtigungskeule schwingt, nach dem Motto „Er ist ein Säufer“, „Er hat mich betrogen“, „Er hat mich geschlagen“, „Er hat mich vergewaltigt“, „Er hat sich an den Kindern vergriffen“ usw.

      Oder dass der Mann lügt.

      Wenn die Schuldfrage eine wichtige Frage ist, haben beide Seiten Gründe zum Lügen. Nur: Gelogen wird doch so schon genug, auch jetzt. Folgt daraus nicht, dass es auch jetzt in vielen Hinsichten (Umgangsrecht zum Beispiel) um Schuld geht?

      Und: Auch wenn vermutlich mehr gelogen wird, wenn die Schuldfrage wichtig ist, rechtfertigt das nicht, dass man einfach die Schuld außer acht lässt und der Frau immer Recht gibt. Oder beiden gleich viel Schuld gibt, egal, was vorgefallen ist.

      Man muss es irgendwie, wenn überhaupt möglich, so regeln, dass sich Lügen kaum noch lohnt, aber dennoch persönliche Schuld mitberücksichtigt wird – schwierig bis unmöglich.

      Regelt ein Ehevertrag alles, ist das schön und gut, aber wie lässt sich dann noch ein Unterschied machen zwischen „Er hat sie betrogen“ und „Sie hat ihn betrogen“, oder generell zwischen Fehlverhalten einer von beiden Seiten, wenn vorher schon feststeht, wer was von wem bekommt? Und dann ohne einer von beiden Seiten wieder einen Grund zum Lügen zu geben? Schwierig alles und verfahren!

      Außerdem, für Extremfälle: Wodurch will man verhindern, dass die schlimmsten aller Frauen die Falschbezichtigungskeule bezüglich Vergewaltigung und Kindesmissbrauch einsetzen? Klar, dadurch, dass man Frauen nicht mehr so viel glaubt wie jetzt. Nur: Steht Aussage gegen Aussage, und gibt es ansonsten keine Anhaltspunkte, die überprüfbar sind, wem glaubt man dann?

      Das Dilemma ist hier doch: Absolute Sicherheit vor Falschbezichtigungen plus diesbezüglicher Verurteilung hätte der Mann erst, wenn keine Frau mit ihrer Bezichtigung durchkäme, also auch nicht die Frauen, die wirklich Opfer sind – das wäre barbarisch. Kommt die Frau in jedem Fall damit durch, egal ob sie ein echtes Opfer oder nur ein „Opfa“ ist, ist es auch barbarisch. In der Mitte davon ist die rechtsstaatliche Lösung. Und die ist ein Risiko für beide Seiten, und damit das kleinste von allen Übeln.

      Es wird schwierig sein, eine vernünftige Lösung zu finden. Mit einer Revision vieler feministisch bedingter Fehlentwicklungen, hin zu mehr Rechtstaat, wäre es aber viel besser, und das wäre ein realistisches, politisches Ziel.

      • Wenn es gelänge, den Staatsfeminismus als das Lügengespinst zu diskreditieren, das er ist, wäre schon viel gewonnen.

        Wenn es desweiteren gelänge, den misandrischen Feminismus à la Dworkin, McKinnon, Schwarzer & Co., der gegenwärtig die Geschlechterdebatte in den Müllstrommedien beherrscht (über all seine journalistischen Helferlein – gleichgeschaltet in den Anstalten, die sich einmal geistesWISSENSCHAFTLICHE Fakultäten nennen konnten, vor der Machtübernahme der Alt-68’er-Taliban im Laufe der 70’er Jahre des letzten Jahrhundert), wäre noch mehr gewonnen.

        Ich zweifle, ob das gelingen kann.

        Der Parasit Feminismus ist viel zu perfekt an die Instinktdispositionen der Männer und Frauen angepasst, viel zu tief eingedrungen in’s ZNS der Gesellschaft, um ihn problemlos entfernen zu können.

        Der Tod des Wirtes = der finanzielle, kulturelle, demographische Zusammenbruch der Wirtsgesellschaft wird ihn töten.

        Ich fürchte daher, wir kommen um den harten Aufschlag nicht herum.

        Sonst müsste ja Vernunft einkehren.

        Wann wären Menschen je in der Lage gewesen, ihre Angelegenheiten DAUERHAFT vernünftig zu regeln?

        Nach großen Katastrophen, unter dem ernüchternden Eindruck der großen Katastrophe.

        Für begrenzte Zeit.

        • Ja, Menschen lernen fast nur aus Katastrophen, egal, ob es um ökologische, gesellschaftliche, um was auch immer für Probleme geht. Wenn überhaupt.

          Dennoch – ehe ich es vergesse – ein frohes neues Jahr noch, an alle natürlich, auch Andersdenkende!

        • „Nach großen Katastrophen, unter dem ernüchternden Eindruck der großen Katastrophe.

          Für begrenzte Zeit.“

          Es tut mir regelrecht auch körperlich weh, aber ich muß Dir zustimmen: Anders scheint Mensch nicht lernen zu wollen. Und wie Du sagst, auch nur für begrenzte Zeit.

          Wobei ich dabei große Hoffnung auf zukünftige(!) Wissenschaft und deren Sammlung, Archivierung und Verknüpfung an Erkenntnissen setze (und mit Wissenschaft meine ich *nicht* heutige sog. „Geistes-“ bzw „Sozial-“ Wissenschaften. Btw auch nicht „[BV]WL“.

      • „Man muss es irgendwie, wenn überhaupt möglich, so regeln, dass sich Lügen kaum noch lohnt“

        Kannst Du mE komplett vergessen – so oder so, denn:

        Im Fall der anstehenden Trennung wird/kann keine der „Parteien“ soweit reflektiert haben, daß ein „sich zurücknehmen“ stattfindet; das kann mE erst Jahre später (evtl) stattfinden. Im Moment (in der Zeit) der Trennung verteidigt/rechtfertigt sich doch jeder erstmal ggü sich selbst! Und erst in zweiter Linie ggü dem Partner.

      • „Genau – das Dilemma ist natürlich folgendes: Je mehr Schuld und Nichtschuld darüber entscheiden, wie die Scheidung und das mit Sorge- und Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und so läuft, desto eher ist die Gefahr gegeben, dass die Frau die Falschbezichtigungskeule schwingt, nach dem Motto “Er ist ein Säufer”, “Er hat mich betrogen”, “Er hat mich geschlagen”, “Er hat mich vergewaltigt”, “Er hat sich an den Kindern vergriffen” usw.“

        Die Lösung dafür kann nur die eine sein: Wer beim Falschbeschuldigen erwischt wird, verliert alle Ansprüche gegen seinen Ehepartner. Die von Christian zitierten Vorschriften würden dies ja grundsätzlich auch hergeben. Leider werden diese aber bei Frauen, die gemeinsame Kinder betreuen, praktisch nicht angewandt.

        „Wenn die Schuldfrage eine wichtige Frage ist, haben beide Seiten Gründe zum Lügen. Nur: Gelogen wird doch so schon genug, auch jetzt. Folgt daraus nicht, dass es auch jetzt in vielen Hinsichten (Umgangsrecht zum Beispiel) um Schuld geht?“

        Darum geht es auch, und zwar vor allem dann, wenn sich dies gegen den Mann verwenden lässt. Genau dies ist ja auch der Grund für die teilweise aufgestellte Forderung nach der Wiedereinführung des Verschuldensprinzips. Nur wird hierbei übersehen, dass nach diesem Prinzip eine Scheidung ohne Verschulden des anderen Ehepartners unmöglich war. Diese Regelung halte ich indes für zu weitgehend. Die Lösung ist nach meiner Ansicht bei den finanziellen Folgen zu suchen.

        „Außerdem, für Extremfälle: Wodurch will man verhindern, dass die schlimmsten aller Frauen die Falschbezichtigungskeule bezüglich Vergewaltigung und Kindesmissbrauch einsetzen? Klar, dadurch, dass man Frauen nicht mehr so viel glaubt wie jetzt. Nur: Steht Aussage gegen Aussage, und gibt es ansonsten keine Anhaltspunkte, die überprüfbar sind, wem glaubt man dann?“

        Selbstverständlich bedarf es für diesen Fall einer Regelung der beiderseits schuldlosen Scheidung (also eine Grundregelung). Denn das Verschulden eines Ehepartners darf nur bei Nachweis einer entsprechenden Handlung zu seinem Nachteil verwendet werden. Das Gesetz muss also Fälle regeln, bei denen keiner Schuld hat oder es keinem nachweisbar ist. So eine Regelung gibt es heute auch- diese belastet allerdings die unterhaltspflichtigen (i. d. R.) Männer derart massiv, dass für eine Berücksichtigung irgendwelchen Verschuldens kaum noch Raum bleibt.

        „Es wird schwierig sein, eine vernünftige Lösung zu finden. Mit einer Revision vieler feministisch bedingter Fehlentwicklungen, hin zu mehr Rechtstaat, wäre es aber viel besser, und das wäre ein realistisches, politisches Ziel.“

        Die Revision sollte vor allem bei den Rechten an den Kindern anfangen, denn dort gibt es den massivsten Nachbesserungsbedarf.

    • Lieber Roslin,
      Ihr bezopfter Avatar, hat in mir, spontan ein Verlangen nach Boccherini geweckt, ein Spiel mit Synkopen:

      Sonst hab ich nur Zustimmung zu Ihrem Beitrag zu vermelden, wie langweilig.

      • Ach, hab ich vergessen, lieber Roslin, sei Ihnen ein gutes neues Jahr gewünscht, Ihnen, geschätzter Christian, natürlich auch.
        Gehabt euch wohl. 😉

  4. Eine Frau sollte in ihrem Leben nur mit EINEM Mann sexuellen Kontakt haben; und ein Mann nur mit EINER Frau. Im Übrigen sollte jede Heirat religiös sein, und nicht nur standesamtlich. Mehr dazu auf meinem Blog.

    • Eine Frau sollte in ihrem Leben nur mit EINEM Mann sexuellen Kontakt haben; und ein Mann nur mit EINER Frau.

      Warum?

      Im Übrigen sollte jede Heirat religiös sein, und nicht nur standesamtlich.

      Religion ist ein überlebtes Konzept, dass die Menschheit hoffentlich irgendwann überwinden wird. Schade, dass es noch eine ganze Weile dauern wird.

      • Sie irren sich. Es ist zwar richtig, nicht an einen absolut allmächtigen Gott zu glauben. Aber bestimmte religiöse Dinge sind Realität. Unser Universum ist ein religiöses Ding. Und es gibt unendlich viele Lebewesen im Universum. Dies wird aber von vielen orthodoxen Wissenschaftlern bestritten.

        • Aber bestimmte religiöse Dinge sind Realität. Unser Universum ist ein religiöses Ding. Und es gibt unendlich viele Lebewesen im Universum.

          Mir war nicht bekannt, dass es für diese Behauptungen Belege gibt, kannst du diese nennen?

          Dies wird aber von vielen orthodoxen Wissenschaftlern bestritten.

          Was ist denn ein „orthodoxer“ Wissenschaftler? Dem Wortlaut nach einer, der das wissenschaftliche Prinzip nicht aufgeben will, und insofern hast du Recht, aber aus anderen Gründen, als du glaubst: Weil für das, was du weiter oben behauptet hast, keinerlei Belege existieren, es sind einfach nur ein paar Behauptungen. Solche dennoch für wahr zu halten, widerspricht wissenschaftlichem Denken.

        • @ GodsBoss
          Es geht darum, kritisch zu sein gegenüber einer VON MENSCHEN GESCHAFFENEN Wissenschaft. Das heißt nicht unbedingt, dass religiöse Dinge unwissenschaftlich sind. Mehr dazu auf meinem Blog.

        • Es geht darum, kritisch zu sein gegenüber einer VON MENSCHEN GESCHAFFENEN Wissenschaft.

          Was meinst du in diesem Satz mit „Wissenschaft“? Das wissenschaftliche Prinzip? Auch diesem gegenüber kann man, sollte man sogar kritisch sein und es nicht einfach hinnehmen, sondern überlegen, warum es so gut ist oder auch nicht.
          Oder meinst du durch wissenschaftliches Vorgehen gewonnene Erkenntnisse? Solchen gegenüber kritisch gehört selbst schon zur Wissenschaft.

          Das heißt nicht unbedingt, dass religiöse Dinge unwissenschaftlich sind.

          Was sind „religiöse Dinge“? Ich kann dir aber sagen, dass Wissenschaft und Religion [i]unvereinbar[/i] sind. Es kann zwar ein Nebeneinander geben, aber kein Miteinander. Denn Religion setzt ein Glauben voraus, Wissenschaft das Fehlen eines solchen.

          Mehr dazu auf meinem Blog.

          Hast du es wirklich derart nötig? Ich war schon auf deinem Blog. Durchaus richtige Dinge, die dort wohl aus Versehen gelandet sind, gepaart mit groteskem Schwachsinn. Nicht empfehlenswert.

        • @ GodsBoss
          Hahaha …….
          Mich stört, dass Christians Blog so wenig konservativ ist. Die CDU ist momentan bei 41 %. Und die CDU ist z. B. richtigerweise gegen eine Gleichstellung der „Homo-Ehe“.

        • @Eso-Policier:

          Inwiefern ist dein Beitrag eine Antwort auf meinen? Auf meine Fragen bist du auch nicht eingegangen.

          Die CDU ist übrigens bei 41% derer, die überhaupt noch soweit Sinn in Wählen sehen, dass sie hingehen. Mit meiner Stimme hat sich die Politik bisher, egal ob Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl, oder auch Petition, den Hintern abgewischt. Und mit allen anderen auch. Insofern ist auch jeder, der behauptet, Nichtwähler dürften sich nicht beschweren, auch nur noch als Vollidiot zu bezeichnen. Das ist nicht etwa eine Beleidigung, sondern eine korrekte Beschreibung des Zustands.

        • @ GodsBoss
          Ich beantworte Ihre Fragen nicht, da ich davon ausgehe, dass ich Sie ohnehin nicht überzeugen kann. Die Politik der CDU ist teilweise gut, und teilweise schlecht. Gut ist z. B., dass die CDU gegen eine Gleichstellung der „Homo-Ehe“ und für die Beibehaltung des Inzestverbots ist.

        • Ich beantworte Ihre Fragen nicht, da ich davon ausgehe, dass ich Sie ohnehin nicht überzeugen kann.

          Danke, dass das so offen zugegeben wird. Ich war der irrigen Ansicht, es ginge um eine sachliche Auseinandersetzung, nicht darum, jemanden zu überzeugen.

        • „Es ist zwar richtig, nicht an einen absolut allmächtigen Gott zu glauben.“

          Na wenigstens etwas …

          „Aber bestimmte religiöse Dinge sind Realität. Unser Universum ist ein religiöses Ding.“

          Beleg durch Behauptung?

          „Und es gibt unendlich viele Lebewesen im Universum.“

          Nein.
          Es gibt allenfalls abzählbar, also endlich viele Lebewesen, selbst wenn sie für menschliches Vorstellungsvermögen annähernd unendlich viele sein sollten.

          Ist zwar einigermaßen wahrscheinlich, dennoch: Beleg durch Behauptung?

          „Dies wird aber von vielen orthodoxen Wissenschaftlern bestritten.“

          Blöder geht wohl immer.
          Kein weiterer Kommentar.

    • Ist das der Nachfolge-Blog von Kreutz.net? Ich glaube nicht, dass du hier viele Jünger findest.

      Ansonsten würde ich sagen ist es unzweifelhaft, dass das Zerrütungsprinzip Nährboden für die Zerrütung vieler Ehen war.
      Keine Frage, das Verschuldensprinzip musste dringend reformiert werden und eine Rückkehr halte ich für nicht erstrebenswert. Die heutige Ehe mit ihren finanziellen Privilegien ohne jedoch entsprechende Verpflichtungen ist dennoch eine Karrikatur, zu Lasten mehrheitlich der Männer. Eine Lösung für das Dilemma habe ich aber nicht parat.

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