Machtmittel im Diskurs: Sexismus und „Definitionsmacht des Betroffenen“

Auf dem Blog „Elitemedium“ setzt sich der Autor in dem Artikel „Sexismus? Bitte keine Logik“ mit Forderungen aus dem Feminismus auseinander, dem Betroffenen die Definitionsmacht darüber zu geben, ob er diskriminiert ist.

Die Theorie der Definitionsmacht kommt, wenn ich es richtig verstehe, aus dem epistemischen Privileg, also der Theorie, dass eben gerade nur der Betroffene richtig erkennen kann, dass er diskriminiert ist. Man trifft diese Theorien bei Diskriminierungen, aber etwa auch bei der Vergewaltigung (vgl. Falschbeschuldigung und Vergewaltigung II)

Der Artikel legt dabei den Finger in die Wunde:

Hier beginnt nun ein logisches Problem, denn wenn Betroffen schon derjenige ist, der sich selbst als Betroffen fühlt und damit bereits die alleinige Definitionsmacht über die Verletzung erhält, die ihn erst zum Betroffenen macht (und dafür auch noch Solidarität einfordern kann), haben wir einen uferlosen Sexismusbegriff. Motto:

“Wenn ich mich durch eine Handlung diskriminiert fühle, dann liegt damit eine objektiv Diskriminierung vor, denn mir als Betroffener steht schließlich das Definitionsrecht darüber zu.”

Und später noch mal in einem Kommentar unter dem Artikel:

Wer hat die Definitionsmacht? Der Betroffene. Wer soll keine Definitionsmacht haben? Der Nichtbetroffene. Wie unterscheide ich die beiden? Kann man nicht, da sich jeder selbst als Betroffener deklarieren kann, ohne das man es ihm absprechen dürfte.

Wenn also jetzt z.B. jemand behaupten würde die Mädchenmannschaft hätte ihn sexistisch, rassistisch etc. diskriminiert wäre derjenige nach diesem System automatisch Betroffener und damit allein definitionsberechtigt über seine Betroffenheit. Er könnte dann Solidarisierung verlangen, wogegen es der Mädchenmannschaft nicht einmal erlaubt wäre sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen, denn als Nichtbetroffener steht ihr keine Definitionsmacht zu.

Und das ist eben in der Tat das Problem. Wenn man selbst definieren kann, ob man Betroffener ist, dann ist alles reine Willkür. In der internen Gedankenwelt vieler Feministinnen wird sich das Problem denke ich einfach dadurch lösen, dass man ja nicht willkürlich ist, sondern Recht hat, auf der Seite der Guten ist, bereits deswegen es ein schlichtes Scheinproblem ist. „Aber ich BIN ja Betroffener“ bzw. „Aber Frauen SIND ja betroffen“. Der Glaube, dass ein „Opfer“ niemals zum eigenen Vorteil seine Position über die eigentliche Opferstellung hinaus erweiteren würde (genau wie der Gedanke „eine Frau würde niemals eine Vergewaltigung erfinden“) ist eigentlich hoffnungslos naiv.

Es sei denn man sieht ihn als reines Machtmittel im Diskurs.

43 Gedanken zu “Machtmittel im Diskurs: Sexismus und „Definitionsmacht des Betroffenen“

  1. Christian – ich ziehe meinen Hut, meinen nicht vorhanden, vor dir.

    Der Glaube, dass ein “Opfer” niemals zum eigenen Vorteil seine Position über die eigentliche Opferstellung hinaus erweiteren würde (genau wie der Gedanke “eine Frau würde niemals eine Vergewaltigung erfinden”) ist eigentlich hoffnungslos naiv.

    Es sei denn man sieht ihn als reines Machtmittel im Diskurs.

    Besser, kürzer, prägnanter kann man es nicht zusammenfassen. Und dieses chargieren der Protagonisten zwischen gespielter heiliger Einfalt und dem damit verfolgten aggressiven Zweck des „Meinungsterrors“ (Andersdenkende haben gefälligst den Mund zu halten, Gegenargumente sind nicht erlaubt) ist nicht nur sehr schön erfasst, sondern wunderbar auf den Punkt gebracht.

    „Es sei denn … “ Nicely put.

  2. Und man stelle sich die praktischen Konsequenzen vor. Wenn Vergewaltigung kein objektiv feststellbarer Tatbestand ist, sondern nur in der Wahrnehmung des (angeblichen oder realen) Opfers besteht, dann können wir auch wieder Menschen wegen Hexerei verurteilen. Nur das Opfer kann wissen, ob und von wem es verhext worden ist. Ob wirklich Hexerei vorgelegen hat ist nicht mehr wichtig, schließlich hat noch niemand beweisen können, dass es keine Hexerei gibt.

  3. Auf dem Blog “Elitemedium” setzt sich der Autor in dem Artikel “Sexismus? Bitte keine Logik” mit Forderungen aus dem Feminismus auseinander, dem Betroffenen die Definitionsmacht darüber zu geben, ob er diskriminiert ist.

    Ich nehme an, dass mit „Diskriminierungen“ auch strafrechtlich relevante Anschuldigungen gemeint sind.

    Ich ziehe ein Fazit anstelle der eingehenden Erläuterungen, die ohnehin nur Offensichtliches anführen:
    Wer tatsächlich der Meinung ist, dass allein der/die „Betroffene“ (der/diejenige, der/die behauptet, er/sie sei betroffen, der/die Kläger/in) entscheidet, ob eine strafrechtlich zu ahndende Tat vorliegt, der hat schlicht und einfach einen an der Waffel. Abgesehen davon ist eine solche Einstellung verfassungsfeindlich, weil sie das Fundament des Rechtsstaats zertrümmern würde. Mehr gibt es dazu aus meiner Sicht nicht zu sagen.

    • @ Peter

      Aber es ist schon erstaunlich, wie ein derart offensichtlich stockreaktionäres, anti-aufklärerisches und anti-emanzipatorisches Konzept wie „Definitionsmacht“ versucht wird der Öffentlichkeit als progressive Idee zu verkaufen.

      Als ich das erste Mal einen Text zum Thema „Definitionsmacht“ las, hielt ich das zuerst für Satire.
      Es war aber Realsatire.

      Eignet sich aber um die Spreu vom Weizen zu trennen. Frage einen zeitgenössischen Linken nach seiner Einstellung zur Definitionsmacht und Du kannst schon mal einige pseudo-linke Reaktionäre aussieben, die zu anderen Zeiten vermutlich treudoofe Stalinisten gewesen wären.

      • Verständnisfrage: Ist es nicht so, dass wir Definitionsmacht an Justiz, Politik, und ganz allgemein Eliten (wissenschaftliche Experten) vergeben (müssen)?

      • @david:

        Durchaus, aber diese müssen [sollten müssen] eine intersubjektiv nachprüfbare Begründung abliefern.

        Sie müssen [müssten] ihre Definition rechtfertigen.

      • @ David

        Gemeint war hier ein bestimmtes, in (vulgär)-feministischen Kreisen entwickeltes Modell von „Definitionsmacht“, welches sich Kriterien rationaler Diskussion und Kritik und intersubjektiver Überprüfbarkeit entziehen soll und die reine Subjektivität zum Maßstab für Wahrheit erhebt.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Definitionsmacht_(sexualisierte_Gewalt)

        Dies ist abzugrenzen von andere Formen von Definitionsmacht, wie den von Dir genannten, (die gesondert analysiert werden müssten). Nur auf das oben genannte Konstrukt (und ähnliche davon abgeleitete Formen) bezog sich die geäußerte Kritik.

        Was nicht mehr rational kritisiert werden kann, ist nur noch ein reiner Machtdiskurs.

      • @ Leszek

        Aber es ist schon erstaunlich, wie ein derart offensichtlich stockreaktionäres, anti-aufklärerisches und anti-emanzipatorisches Konzept wie “Definitionsmacht” versucht wird der Öffentlichkeit als progressive Idee zu verkaufen.

        Interessant ist, dass diejenigen, die eine solche Pervertierung des Rechts befürworten, offensichtlich der Überzeugung sind, dass sie selbst nicht Opfer dieser legitimierten Willkürpraxis werden könnten. Was sagt uns das? Dass sie (durchaus berechtigt) davon ausgehen, dass sie Teil des politischen Etablishments sind, welches u.a die Exekutive kontrolliert und sich somit die Willkür niemals gegen sie richten würde.

  4. Definitionshoheit einer Gruppe zu geben, der sich performativ jeder (außer Männer höchstwahrscheinlich) selbst zuordnen kann , ist so ziemlich das aberwitzigste was ich auf feministischen Blogs lesen durfte.
    Die autoritären Gelüste der „Machtkritikerinnen“ erhellen mir immer wieder den Tag.

    Off-Topic: Ich habe so eben (und nicht zum ersten Mal) eine Stellenanzeige über einen Mailverteiler erhalten, die sich ohne jegliche Angabe von Gründen nur an Frauen richtet (Diplompsychologin – also ein nicht männlich dominiertes Berufsfeld).
    Mich interessiert die Stelle nicht, aber ist das legal und was kann -Triggerwarnung- man tun?

    • Mir würde nur einfallen, sich bis zu europäischen Gerichten hochklagen. In Deutschland wirst du keinerlei hilfe erhalten, weil alles rein auf Diskriminierung der Männer ausgelegt ist.

    • Naja, ich bezweifel dass ich mich nicht auch auf deutsche Diskriminierungsparagraphen berufen dürfte.

      Ich dachte mehr an eine niederschwellige, nicht-juristische Möglichkeit. Kann ich eine Mail schreiben und glaubhaft mit Klage drohen?

      Ich finde es erstaunlich, wie selbstverständlich solche Ausschreibungen geworden sind. Selbst ich als darauf sensibilisierter und feminismuskritischer Mann habe mich erstmal gar nicht groß gewundert. Wäre die Stelle nur für Männer ausgeschrieben, hätte ich mich wohl spontan sogar mehr über diese Sexisten aufgeregt.

      Bezüglich Männer in Frauen-dominierten Berufen: Interessanterweise sagten mir nach dem Studium immer wieder Frauen (unterstützend gemeint): Hey, als Mann hast du da sicher Vorteile, gibt ja so wenige!
      Tendenziell erlebe ich eher das Gegenteil, wobei ich es auch nicht ganz von der Hand weisen will, oft ist auch was dran.

      • Ich dachte mehr an eine niederschwellige, nicht-juristische Möglichkeit. Kann ich eine Mail schreiben und glaubhaft mit Klage drohen?

        Nein, das glaube ich nicht. In GG steht nämlich auch „… und arbeitet auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, was als „Gleichstellungsgebot“ interpretiert werden kann und auch so (als ein Recht auf „positive Diskriminierung“) gedacht war.

        „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

        Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2

      • Oh, ein böser Lapsus!

        Tatsächlich steht da, im Grundgesetz:

        (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
        (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
        (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

        Ich hatte doch den Text, so auf die Schnelle, von einer feministischen Website kopiert. Die haben eben mal „Gleichberechtigung“ durch „Gleichstellung“ ersetzt. Naja, ist ja bloss das Grundgesetz, dass da zitiert witd, da kommts auf den Wortlaut nicht so an! 😉

      • Haha, wie geil, das hat ja Orwell’sche Ausmaße!
        Auf welcher Seite hast du dich da denn wieder rumgetrieben?

        Artikel 3 hatte ich auch im Kopf. Für die „bestehenden Nachteile“ besitzt aber wahrscheinlich dann das BuM für Arbeit und Soziales bzw. von der Leyen höchstpersönlich die Definitionsmacht, da darf dann wieder der „Gender pay gap“ herhalten.

        Aber ich denke trotzdem dass es Präzendenzfälle für solche diskriminierenden Stellenausschreibungen geben muss, oder gilt das nur für den öffentlichen Sektor?

      • @ichichich:

        Stadt Helmstedt

        Nieten in Latzhosen.

        @david:
        Nach meiner Kenntnis müssen Stellenausschreibungen sich immer an beide Geschlechter richten.

        Ausnahmen gibt es, wenn die Person unbedingt ein Geschlecht haben muss (z.B. Security am Flughafen zur Kontrolle von Frauen), oder wenn es sich um „positive Maßnahmen“ handelt – bei einem frauendominierten Beruf dürfte das aber schwer zu begründen sein.

        Geregelt ist das im AGG.

        http://dejure.org/gesetze/AGG

        Dort findest du auch Rechtssprechung und Literatur.

        Ich würde mich einfach trotzdem bewerben, wenn sie sich extrem dumm anstellen kannst du evtl. was einklagen.

        Jedenfalls hat man in Unternehmerkreisen immer Panik, wegen so einem Lapsus verklagt zu werden.

      • Naja, ich bezweifel dass ich mich nicht auch auf deutsche Diskriminierungsparagraphen berufen dürfte.
        Ich dachte mehr an eine niederschwellige, nicht-juristische Möglichkeit. Kann ich eine Mail schreiben und glaubhaft mit Klage drohen?

        Kannst Du durchaus. Schau Dir mal §§ 11 und 15 Abs. 2 AGG an. Spannend ist, daß hier durch die Hintertür sowas wie „punitive damages“ ins deutsche Recht Einzug gehalten haben: Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. heißt ja nichts anderes, als daß hier ein Schaden ersetzt werden muß, der überhaupt nicht entstanden ist (gut, deshalb steht da auch was von nicht-Vermögensschäden) – es sei denn, man geht davon aus, daß eine diskriminierende Stellenausschreibung den Betroffenen derartige seelische Schmerzen bereiten kann, daß hier eine Entschädigung nötig wird.
        Nicht sicher bin ich mir allerdings, ob man sich auf die Stelle beworben haben muß, oder ob schon die Tatsache ausreicht, daß die diskriminierende Ausschreibung einen von der Bewerbung abgehalten hat. Und daß es Arbeitgeber gibt, die tatsächlich ohne Klage zahlen würden, halte ich auch für unwahrscheinlich, zumal sie sich vor Gericht ja gute Chancen ausrechnen können, solange sie nur Männer benachteiligen…

        Wobei, anekdotisch sollen sich schon vor Einführung des AGG einige angehende Juristen ihr Studium finanziert haben, indem sie sich auf Stellenanzeigen für Sekretärinnen bewarben und bei der zu erwartenden Ablehnung dann auf Entschädigung klagten; das war auch nach den alten BGB-Vorschriften schon möglich. Angeblich soll die Beschränkung der Entschädigung auf drei Monate auch dem Zweck dienen, solche „mißbräuchlichen“ Klagen zu reduzieren.

        Bombe 20

      • „Wobei, anekdotisch sollen sich schon vor Einführung des AGG einige angehende Juristen ihr Studium finanziert haben, indem sie sich auf Stellenanzeigen für Sekretärinnen bewarben und bei der zu erwartenden Ablehnung dann auf Entschädigung klagten; das war auch nach den alten BGB-Vorschriften schon möglich.“

        LoL.

        Sowas hatte ich jetzt nicht vor, ich suche auch gar keine Stelle, sondern bin beschäftigt.

        Mir ging es eher darum, denen mit möglichst wenig Aufwand ans Bein zu pissen, der Hinweis auf die Paragraphen wäre schon mal was.

  5. Es sei denn man sieht ihn als reines Machtmittel im Diskurs.

    Wenn man sich von der Notwendigkeit von intersubjektiven Kriterien verabschiedet, dann kann es eben nur Mächtkämpfe geben.

    Man entbindet so gleichzeitig Machtinhaber von der Pflicht, sich an intersubjektiv gültige Kriterien zu messen, um ihre Macht zu legitimieren.

    Es läuft auf das rohe Recht des Stärkeren und des Skrupellosesten hinaus. Das ist dann der Lynchmob.

    Ohne Intersubjektivität gibt es keine Moral, womit sich der ganze Diskurs selber den Maßstab „Gerechtigkeit“ unter den Füßen wegzieht.

    Symptomatisch ist der real existierende Feminismus, der so nie darüber hinauswachsen kann, Appelle an Beschützerinstinkte zu richten.

  6. Irgendwie sind wir da wieder auf dem Weg ins Mittelalter zurück. Eine Hexe war auch durch die bloße Beschuldigung hin schon verurteilt und hatte keine Möglichkeit, sich irgendwie zu verteidigen.

    Wie sieht es eigentlich an juristischen Fakultäten aus? Wird dort auch daran gearbeitet, die Errungenschaften des Rechtes seit der Aufklärung wieder zu kassieren zugunsten einer reinen irrationalen Gesinnungsjustiz?

    • Ah, der Text steht unter Creative Commons. Ich hoffe, es ist recht, wenn ich ihn hier mal einstelle, er ist doch sehr interessant.

      „Verfasst von DefmaKritik (http://defmakritik.blog.de/)

      Definitionsmacht in Frage stellen

      Anstoß einer überfälligen Diskussion

      Im Folgenden soll thesenhaft kritisiert werden, was in der autonome Szene als ‚Definitionsmacht‘ – subkulturell durchgestyled auch als ‚DefMa‘ bezeichnet – bekannt ist. Eine Definition des Konzeptes ‚Defma‘ soll hier nicht stattfinden, hierzu wurden etliche kleine Textchen veröffentlicht (z.B. “Antisexismus Reloaded“, im Unrast Verlag erschienen, oder von der Gruppe ‚Defma‘ aus Österreich).

      Wir sind der Meinung, dass die ‚DefMa‘ nicht in der Lage ist, mit Vergewaltigungen, sexueller Gewalt und sexuellen Belästigungen/Grenzübertretungen adäquat umzugehen und darüber hinaus oftmals katastrophale Resultate erzeugt, die sich in körperlicher Gewalt, Bedrohungen und sozialer Verfolgung ausdrücken können. Hier soll es aber nicht darum gehen, konkrete Fälle zu diskutieren – dessen sind wir überdrüssig -, vielmehr soll es darum gehen, die ‚DefMa‘ inhaltlich zu kritisieren, ihre Widersprüche aufzudecken und somit den Boden für eine am Begriff orientierte Diskussion zu schaffen. Diese Thesen sollen keine Auswege aus der Misere der Unfhäigkeit des Umgangs mit sexueller Gewalt liefern, sondern zunächst nur die Kritik (mit-)formulieren, an der derlei Auswege entwickelt werden könnten.

      1. ‚DefMa‘ ist logischer Eskapismus

      ‚DefMa‘ soll die ultimative Antwort auf die Mannigfaltigkeit von Einzelfällen sein. Die ‚DefMa‘ ist somit die Kapitulation vor der Komplexität, der Widersprüchlichkeit des Phänomens, vor der Individualität des Einzelfalls, vor der Ohnmacht, angesichts der Tatsache, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse offenbar Vergewaltigungen hervorbringen und/oder begünstigen und wir keine gesellschaftlich relevanten Mittel dagegen finden können. Also soll der Einzelfall konret und praktisch genutzt werden, um diese Ohnmacht angesichts der Übermacht des gesellschaftlichen Ganzen aufzulösen. Aber anstatt den Einzelfall als das zu verstehen, was er ist – besonders – wird er universalisiert und somit (mit samt seiner Akteure) verdinglicht.

      Die ‚DefMa‘ ist somit keine Kritik sondern erhält gewisse, religionsartige Züge, da ihr eine Art mythologische Omnipotenz zugesprochen wird. Sie gibt Halt in einem Zustand der Hilflosigkeit. Mit den Religionen gemein hat sie aber ebenso, dass sie ein Opiat ist, sie benebelt den kritischen Geist und verspricht einfache Antworten, die es nicht gibt. Letztendlich verspricht sie Befreiung, fesselt die VerteidigerInnen der ‚DefMa‘ jedoch unter das Korsett der verdinglichten, absoluten Konzeption von richtigem Verhalten – der Moral der ‚Szene‘. Diese Moral vereinfach die Probleme auf gröbste Weise, macht differenzierte und individuelle Betrachtungen unmöglich und ist somit ein ‚easy way out‘ – eben Flucht vor den gesellschaftlichen Widersprüchen.

      2. ‚DefMa‘ ist bürgerliche Ideologie der Moderne

      ‚DefMa‘ ist die Verklärung des zum Prinzip erhobenen, einheitlichen Umgangs mit dem Generalsingular ’sexuelle Grenzübertretung‘ zur mythologischen Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller Gewalt.

      Wie bereits erwähnt, erhält das Allgemeine (die einfache Lehre, die allen Situation gleich überzustülpende Umgangsweise) Vorschub vor das Besondere (die Anerkennung jeder Vergewaltigung, sexueller Gewalt etc. als je einzigartiger Akt, der nur im Rahmen des Allgemeinen passiert). Es lässt sich zwar zuweilen vom Einzelfall auf das Allgemeine schliessen, aber nicht notwendigerweise andersherum! Der Vorrang des Qualitativ-Einzigartigen ist notwendige Voraussetzung zur Lösung der vorliegenden Probleme sowie gegenüber den Opfern die einzig angemessene, weil nicht instrumentell-verdinglichende Herangehensweise. Pathetisch ausgedrückt: Wir sind es den Opfern schuldig, ihre Schicksale nicht als ‚pars pro toto‘ zu behandeln und sie nicht in Bedeutungsrahmen zu zwängen, die ihren Schicksalen notwendigerweise nicht gerecht werden.

      ‚DefMa‘ in ihrer letzten Konsequenz tritt selbst noch hinter die moderne Justiz zurück, da sie die Unschuldsvermutung unterminiert. Aus der Kritik der bürgerlichen Justiz und deren Umgang mit Vergewaltigungen folgt die einfach Umkehrung des Prinzips. Anstelle der Unschuldvermutung steht das Dogma des Verbots, ‚Tätermeinung zu reproduzieren‘. Dies ist ein klassisches Beispiel für die undialektische Vorgehensweise der autonomen Szene mit im Kern legitimen Anliegen (Kritik der Form der Beweislast für Vergewaltigungsopfer vor Gericht). Es ist ebenso Ausdruck eines verdinglichten Bewusstseins, das nur in starren Oppositionen denken kann. Kurz gesagt: Nur weil die Richterschaft in Verhandlungen um Vergewaltigungen aus der Unschuldsvermutung nur all zu oft eine Unschuldsannahme macht, folgt nicht, dass das Prinzip als solches über Bord zu werfen ist, sondern vielmehr gilt es, die Justiz als solche als einen sozialen Akteur zu entlarven, der nicht im sozialen Vakuum agiert und der Interessen vertritt. Nämlich sind dies neben den offensichtlichen Klassen- und Kapitalinteressen auch oftmals die Interessen der männlichen Herrschaft. Andererseits wäre jedoch ein Bild, dass ebendiese Justiz als in jedem Fall für die TäterInnen handelnd dämonisiert, ebenso weit von den wahren Verhältnissen entfernt. Mal ‚populistisch‘ gesagt: Szenepopulismus ist keine Antwort auf Klassen- und Männerjustiz.

      3. ‚DefMa‘ ist Meinungstotalitarismus

      ‚DefMa‘ geriert sich als ultimative Antwort auf hochkomplexe, soziale Phänomene und negiert die anhaltenden, (auch wissenschaftlichen) Diskussionen um das Thema. Durch Unterbindung der Diskussionsgrundlage (Tätermeinung-Reproduktion / es-gibt-nur-eine-Wahrheit etc.) wird sowohl Progress als auch Verwerfung potenziell unmöglich gemacht.

      ‚DefMa‘ ist somit ‚ideologische Inzucht‘, da ihre Entwicklung nur unter Anerkennung der ‚DefMa‘ von statten gehen kann, sofern dissidente oder schlichtweg andere Meinungen als Täterschutz, sexistisch oder dergleichen diffamiert werden. Totalitär hieran ist auch die Beweisführung für ebendiese ‚Täterschutz‘-Vorwürfe, da diese – wie das bei Ideologien gemeinhin so ist – ein in sich geschlossenes System gegenseitiger Anerkennung und axiomatischer Grundannahmen ist, das zirkelschlussartig argumentativ begründet wird. Dies ist jedoch keinesfalls mit einem Wahrheitsgehalt des Arguments zu vergleichen! Wenn jedoch alle dissidenten Positionen Täterschutz sind, eben dieser ‚Täterschutz‘ aber das ist, was keinerlei Stimme haben darf(!), damit das System in sich stabil bleibt, so ist jede Kritk ausgeschlossen, die die Axiome, also unumstößlichen Grundannahmen, der ‚DefMa‘ nicht bereits assimiliert und als wahr, geboten und richtig anerkannt hat.

      4. ‚DefMa‘ ist unwissenschaftlich

      Wer das Phänomen der Vergewaltigung behandeln will, um praktische Handlungsmöglichkeiten zu erörtern und Handlungsräume auszuweiten, um der Ohnmacht bürgerlicher Justiz zu entkommen, sollte sich nicht an die autonome Szene und deren dogmatisch-fetischisierten Handlungsimperativen wenden, sondern sich zunächst (auch und vor allem) der bereits bestehenden, wissenschaftlichen Literatur widmen. Wohlgemerkt, wir reden davon, was sich politisch als ernstzunehmend verstehende Gruppen tun sollten, um Konzepte zu erarbeiten. Nicht, was in einer Ad-Hoc Situation zu tun sei. Aber derlei Ad-Hoc-Handlungsräume sind nur zu erarbeiten, wenn ebensolche theoretische Vor-Arbeit gemacht wurde. In diesem Problem zeigt sich auch der oft sichtbare Narzissmus der autonomen ‚Szene‘, also die Phantasie, man könne – isoliert von der gesellschaftlichen Debatte – die Welt erklären und brauche dafür niemand als sich selbst. Und um Missverständnisse vorzubeugen: Ein paar Phrasen aus dem Queer-Theorie- oder dem Gender-Studies-Einführungskurs sind nicht das, was derlei theoretische und ergebnisoffene Arbeit meint.

      Die Beiträge der autonomen Szene zu diesem Thema sind leider durch die Bank ungeeignet, um ernstzunehmenden Diskussionsstandarts gerecht zu werden, differenzierte Blicke auf das Problem zu ermöglichen oder auch nur in sich schlüssig zu argumentieren. Stattdessen sind es in der Regel politische Pamphlete unterschiedlicher Länge, die über Phrasen, einfache Leitsätze, dogmatische Betrachtungsweisen und – so könnte pointiert werden – verdinglichtes Bewusstsein nicht hinausgehen. Zu Weilen sind sie sogar beschämend naiv und unverantwortlich vereinfachend verfasst.

      Die Diskussion über Vergewaltigungen als soziales Phänomen wird beispielsweise in der Geschichtswissenschaft (historische Genese der Vergewaltigung als soziale Praxis, Vergewaltigung in Kriegen und Ausnahmezuständen, Vergewaltigung als Kulturphänomen unterschiedlicher Epochen, Genese der Geschlechterbeziehungen und ihre Gewaltimplikationen), in der Gewaltsoziologie, in der Psychologie (Sozialpsychologie, forensischen Psychologie, Psychoanalyse etc.), in der Kriminologie und der Rechtswissenschaft und natürlich auch in der Frauen-und Geschlechterforschung geführt. Hier ist man weit davon entfernt, dieses Jahrtausende alte, sich stets wandelnde, jedoch stets latente bis omnipräsente Problem dergestalt zu lösen, dass einfach das Opfer jegliche Entscheidungsgewalt annimmt. Es wäre völlig absurd, zu glauben, dass diese Einseitigkeit der Handlungsmöglichkeiten zu einem Erkenntnisgewinn und einem Zugewinn an Handlungsräumen (jenseits der Lynchjustiz und der mittelalterlichen Idee der Vogel’freiheit‘) führe. Wie bereits erwähnt, folgt durch ‚DefMa‘ aus der Kritik an der bürgerlichen, justiziellen Verfahrensweise mit Vergewaltigungen nur eine Handlungsoption, die noch hinter die bürgerliche Justiz zurückfällt.

      5. ‚DefMa‘ verzerrt den Begriff und die Bedeutung von Vergewaltigungen

      Die ‚DefMa‘ definiert den Begriff Vergewaltigung positiv-eindimensional, d.h. die Definition liegt in der Perspektive des Opfers und ist von diesem exakt zu bestimmen, da das Opfer die absolute Macht der Definition besitzen soll. Das, was durch den Begriff der Vergewaltigung abgebildet wird, kann dann von ‚anzüglichen Blicken‘ bis zur gewaltsamen, nicht-konsensualen Penetration reichen. Innerhalb der Gewaltforschung gibt es auf Grund des Wesens des Begriffs als solchem anhaltende Diskussion darüber, was einzelne Begriffe wie ‚Gewalt‘, ‚Vergewaltigung‘ oder ‚Verletzung‘ nun bedeuten und abbilden sollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Begriffe vereinfachen und identisch machen, was sonst als soziale Mannigfaltigkeit und somit unterschiedlich auftritt. Was Einzigartig ist, wird vergleich- und tauschbar gemacht. Dies ist schlussendlich logisch und in letzter Konsequenz unvermeidbar, aber es muss zu Bewusstsein geführt werden. Passiert dies nicht, werden die Verhältnisse und Phänomene, die durch Begriffe abgebildet werden, weiter verdinglicht.

      Es gibt also das Problem, dass Unklarheit darüber herrscht, welche Phänomene als Vergewaltigung bezeichnet werden, wo eine solche beginnt und wo sie endet. Daraus darf aber nicht folgen, jegliche Definitionsbestrebungen und Aushandlungsprozesse zu negieren. Wenn das Opfer jeglichen Spielraum hat, alles als Vergewaltigung zu bezeichnen und entsprechende Konsequenzen einzufordern, entfernen wir uns von sinnhafter Kommunikation und geben jegliches Potenzial kritische Vernunft nachhaltig auf. Kurz gesagt: Wenn alles Vergewaltigung sein kann – und das ist das Grundwesen der ‚DefMa‘ – dann gibt es ergo auch keine Vergewaltigung mehr, weil der Begriff universalisiert und inflationär verwendet wird. Der Begriff wird nicht durch ‚DefMa‘ gestärkt, sondern seines Inhalts entleert und entwertet.

      Wir müssen also in einen Zustand übergehen, in dem jeder ‚Fall‘ einzigartig und in seiner je eigenen Qualität und Dynamik begriffen wird. Ob nun eine Vergewaltigung oder eine ’sexuelle Belästigung‘ vorliegt, ist ausserhalb juristischer Rahmen zweitrangig, denn welcher Sieg ist errungen, wenn wir uns darauf einigen, dass das, was das Opfer erlitten hat, nicht mehr ‚a‘ sondern ‚b‘ genannt wird. Es ist purer Idealismus, zu glauben, dass die Bezeichnung als solche bereits eine Veränderung der Situation für das Opfer ausmacht. Insofern muss auch der Mut aufgebracht werden, deutlich zu sagen: „Nein, ein Blick kann nicht vergewaltigen!“ Die Perspektive, dass ein Blick bereits eine Vergewaltigung sein kann, relativiert Vergewaltigungen und verhöhnt deren Opfer. Nichtsdestotrotz ist damit die unangenehme Situation, blöde angemacht oder begafft zu werden, nicht weniger schlimm geworden. Diese Spannung, die durch die erdrückende Komplexität der Einzelfälle ausgeht, auszuhalten, ist eine Bedingung für einen vernünftigen Umgang mit dem behandelten Problem. Wenn wir diese Spannung aushalten, können wir überhaupt sinnvoll mit Opfern und Tätern arbeiten. Dadurch werden wir zwar vielleicht nicht der herrschenden Moral der ‚Szene‘ gerecht, wohl aber den Menschen hinter den ‚Fällen‘ – und darum geht es.

      6. ‚DefMa‘ ist unpraktikabel

      Aus dem bisher erwähnten kann erahnt werden, wieso die Geschichte der Definitionsmacht in der autonomen Szene eine Geschichte der Katastrophen ist. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die Definitionsmacht ‚lehrbuchartig‘ (wenn es denn immerhin ein solches Lehrbuch gäbe!) angewandt wurde und funktioniert hätte. Stattdessen brechen anhand der Umsetzungsversuche regelmäßige tiefe Streitigkeiten aus, die dramatische Folgen haben – von Rauswürfen aus Gruppen, sozialen Kreisen etc. bis zu körperlicher Gewalt. Eine weitere solche Katastrophenkonsequenz ist die Tatsache, dass sich seitens der ‚DefMa‘-BefürworterInnen ebenso gleichsam eine Definitionsmacht über die Begriffe Antisexismus, Feminismus und dergleichen angeeignet wurde. Dies bedeutet, dass Menschen bspw. ihre feministischen Positionen abgesprochen werden, weil sie bestimmten Dogmen nicht nachlaufen. Diese Art von Beleidigung ist für Linke massiv und nicht tolerierbar. Dass derartige Beleidigungen einer ergebnisorientierten Debattenkultur nicht zuträglich sind, sollte mehr als deutlich sein.

      Die einfache Empirie der Fälle, dass also (vermutlich) kein Fall so ablief, wie gewünscht, zeichnet schon ein denkbar schlechtes Bild für die ‚DefMa‘. Hierfür sind – wie gesagt – nicht einfach nur ‚die Anderen‘ schuld, sondern die ‚DefMa‘ in ihrer logischen Konzeption.

      7. ‚DefMa‘ ist unverantwortlich

      Die ‚DefMa‘ widerspricht dem Anliegen des verantwortungsbewussten Umgangs mit Vergewaltigungsfällen, weil sie weder Instrument des Erkenntnisgewinns, noch effektive Hilfe für betroffene Menschen, noch eine Erweiterung der Handlungsräume jenseits bürgerlicher Justiz ist. Dieser Zustand wird bewusst und willentlich so aufrecht erhalten, indem das ‚DefMa‘-Dogma mantra-artig heruntergebetet wird. Ebenso mantra-artig wird nun bei einigen LeserInnen der Einwand folgen: „Aber das kommt doch nur, weil die ‚DefMa‘-GegnerInnen in der Szene alles Chauvis sind, die selbst Sexismen verinnerlicht haben und die sich nicht mit dem Thema ‚auseinandersetzen‘!“

      Mitnichten ist es so einfach und die Auseinandersetzung, die so oft gutmenschlich eingefordert wird, heißt i.d.R. nichts anderes, als die Unterordnung unter das Primat der Macht (der Szene), an die es sich zu halten gilt. Die Weltsicht, dass alle Anderen falsch liegen (müssen) und somit zu Gegnern werden, ist die Logik des Krieges, des verdinglichten Bewusstseins und der Konkurrenz; eben bürgerlich bis ins Mark. Salopp könnte diesem Einwand entgegnet werden: „Das hätten Sie wohl gern…“ Eine inhaltliche Debatte bestimmt sich durch die Arbeit am Begriff und durch argumentativ begründete Kritik. Das, was als ‚Auseinandersetzung‘ gefordert wird muss ebenso und vielleicht oft noch dringlicher von den sogenannten ‚autonomen AntisexistInnen‘ vollzogen werden, über das Parolendreschen hinausgehen und in einem gesellschaftlichen Raum stattfinden, der fern von Angst und Bedrohung ist.

      Wie selektiv darüber hinaus in der autonomen Szene mit der Solidarität mit Opfern sexualisierter Gewalt umgegangen wird, zeigen etliche Beispiele aus diversen deutschen Großstädten, in denen dieselben Akteure im einen Fall „Vergewaltigung!“ kreischen und im nächsten Fall unter fadenscheinigen Vorwänden die Fälle vom Tisch fegen und eine Handlungsnotwendigkeit von sich weisen. Wir haben uns dazu entschieden, an dieser Stelle nicht mit Beispielen aufzuwarten, da wir in diesem Fall eine allgemeine Diskussion für sinnvoller halten, um nicht in die missliche Lage zu gelangen, den jeweiligen Fällen, die hinter den Beispielen versteckt sind, nicht gerecht werden zu können. Wir wollen schlicht gesagt die Katastrophen der ‚Szene‘ nicht auch noch instrumentalisieren. Wer nur einigermaßen mit offenen Augen derlei Vorgänge beobachtet, wird vermutlich auch wissen, wovon wir sprechen.

      „Da steh ich nun, ich armer Tohr, und binn so klug als wie zuvor“

      Das andere Umgänge mit den unterschiedlichen Formen sexueller/sexualisierter Gewalt gefunden werden müssen, steht also ausser Frage. Ansätze hierfür wollen wir nicht positiv bestimmen (’so geht es und nicht anders‘) sondern können nur das Angebot schaffen, diese negativ aus der Kritik abzuleiten (’so darf es nicht sein‘). Die Anerkennung der Einzigartigkeit der ‚Fälle‘ und somit der Individuen hinter den Fällen ist eine erste Bedingung für einen grundlegend neuen Weg. Dieses Thesenpapier möchte Teil dieses neuen Weges sein.

      Wir hoffen, dass wir neben Wut und Empörung auch kritisches Bewusstsein und Debatten hervorrufen.

      Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

      Juli2010 „

  7. Das wäre argumentativ ja ganz nett und so (ok, wäre es nicht), wenn Vergewaltigungsopfern meistens Glauben geschenkt werden würde.
    Wird ihnen aber nicht.

    Sind aber vermutlich auch alles feministische Lügen, gell?

    Und Opferrolle als Vorteil – so etwas kann auch nur jemand raushauen, der Benachteiligung am eigenen Leib nicht kennt.

    Wenn es kein schlechter Scherz wäre, wäre es vielleicht ganz lustig.

    • „wenn Vergewaltigungsopfern meistens Glauben geschenkt werden würde.
      Wird ihnen aber nicht.“

      Simple Erfahrung. Nicht wenige Frauen übertreiben und lügen. Außerdem haben wir einen Rechtsstaat. Da gilt die Unschuldsvermutung.

      „Und Opferrolle als Vorteil“

      Kann sehr verlockend sein. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Schließlich kann die Opferrolle vor eigener Verantwortung entlasten

      „so etwas kann auch nur jemand raushauen, der Benachteiligung am eigenen Leib nicht kennt.“

      Welche Benachteiligung? Von Frauen?
      Männer vögeln zu dürfen, nicht in den Krieg eingezogen werden, nicht (Vollzeit) arbeiten gehen zu müssen, sich Drinks ausgeben lassen zu können, Zeit und Geld zu haben für Konsum und Freunde, über Kinder verfügen und diese auch behalten zu düfen, länger zu leben, weniger Arbeitsunfälle zu haben, und von allen gehegt, gepflegt und angehimmelt zu werden?

      Diese Benachteiligung hätte ich auch gerne.

    • Das wäre argumentativ ja ganz nett und so (ok, wäre es nicht), wenn Vergewaltigungsopfern meistens Glauben geschenkt werden würde.
      Wird ihnen aber nicht.

      Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann sollte nicht einfach geglaubt, sondern ermittelt werden, um den wahren Sachverhalt festzustellen. Zumindest gilt das für die Gerichtsbarkeit. Im privaten Bereich darf man natürlich glauben was man will, vor allem dann, wenn man sich im Grunde für die Wahrheit nicht interessiert.

    • Das wäre argumentativ ja ganz nett und so (ok, wäre es nicht), wenn Vergewaltigungsopfern meistens Glauben geschenkt werden würde.
      Wird ihnen aber nicht.

      Das wäre oder ist nicht „argumentativ ganz nett“, das ist der Bankrott für die Zirkelschluss-Konstruktion, die die Definitionsmacht darstellt. Die Regeln der Logik gelten auch dann, wenn etwas herauskommt, was mir ganz und gar nicht passt.

      Die Lösung dafür, dass das Vergewaltigungsopfern nicht geglaubt wird (Disclaimer: Ich gehe bei dieser Argumentation davon aus, dass das so ist, ungeachtet des tatsächlichen Wahrheitsgehalts – also bitte keine „Stimmt doch gar nicht“-Antworten, da sie nicht relevant sind), ist, dafür zu sorgen, dass Vergewaltigungsopfern geglaubt wird, kein Aufstellen einer kaputten Definitionsmacht.

      Und Opferrolle als Vorteil – so etwas kann auch nur jemand raushauen, der Benachteiligung am eigenen Leib nicht kennt.

      Natürlich kann die Opferrolle von Vorteil sein, insbesondere dann, wenn man eigentlich gar kein Opfer ist (das ist allgemein gesprochen und auf keinen konkreten Fall gemünzt), aber dank Definitionsmacht sich selbst eine beliebige Opferrolle zusprechen kann.

      Übrigens: Ein Teil der Männerrechtsbewegung geht davon aus, dass Männer in diesem Land massiv benachteiligt sind. Die wären also auch Betroffene und ihr Anliegen dürfte nicht mehr kritisiert werden, würde das Konzept der Definitionsmacht durch die Betroffenen gelten.

    • @ Bnight

      *Das wäre argumentativ ja ganz nett und so (ok, wäre es nicht), wenn Vergewaltigungsopfern meistens Glauben geschenkt werden würde.
      Wird ihnen aber nicht.*

      Du redest von Vergewaltigungsopfern.

      Woher weißt Du, wenn eine Vergewaltigungsbeschuldigung vorliegt, wer Opfer, wer Täter ist?

      Du liest Dich so, als wüsstest Du das.

      Woher kommt bei Dir dieses Wissen?

      Es könnte ja sein, dass der Mann das Opfer einer Falschbeschuldigerin ist, die das Mittel der Falschbeschuldigung zweckdienlich einsetzt, die also eine Täterin ist.

      Wie soll man das herausfinden?

      Oder soll jeder beschuldigte Mann, weil er beschuldigt wurde, auch gleich verurteilt werden?

      Getreu dem ersten Hauptsatz der feministischen Thermodynnamik: Frauen sind gut – Männer böse.

  8. „wenn Vergewaltigungsopfern meistens Glauben geschenkt werden würde.
    Wird ihnen aber nicht. “

    Welchem Vergewaltigungsopfer wurde denn kein Glauben geschenkt? Kannst du das belegen, dass „meistens“ kein Glauben geschenkt wird?

    „Sind aber vermutlich auch alles feministische Lügen, gell?“

    Rhetorische Frage, die man wohl getrost mit „Ja“ beantworten kann.

    „Und Opferrolle als Vorteil – so etwas kann auch nur jemand raushauen, der Benachteiligung am eigenen Leib nicht kennt. “

    Du verstehst aber schon warum „Opfer“ dabei in Anführunszeichen steht, und dass diese Rolle instrumentalisiert werden kann, selbst wenn man kein tatsächliches Opfer ist?

    Sind Falschbeschuldigte etwa nicht benachteiligt?

    „Anfangzwanzigern mit pantheistischer Weltanschauung und latent schizoiden Zügen schlonzt ab und zu Dinge hin, die für wirklich niemanden spannend sind. “

    Immerhin ehrlich.

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  10. danke, daß jetzt immer mehr stimmen laut werden, welche die defma entlarven als das, was dieses konzept ist. ein rein willkürliches machtinstrument.

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