Orale Vergewaltigung und Beweisfragen

In dem Fall Strauss-Khan geht es ja unter anderem darum, dass er sie zu Oralsex gezwungen haben soll. Bei dem Mädchenblog beschwert man sich über Zweifel daran, dass dies möglich ist.

Meiner Meinung nach ist ein differenziertere Betrachtung erforderlich.

Eine orale Vergewaltigung hat den offensichtlichen Nachteil, dass das Opfer mittels seiner Zähne erhebliche Schäden an dem Penis des Mannes anrichten kann und dies noch nicht einmal viel Mühe erfordert. Der Vergewaltiger begibt sich insofern in eine recht gefährliche Lage.

Daneben besteht natürlich die Möglichkeit, dass andere Umstände das Opfer abhalten, zuzubeissen. Ein solcher Grund kann etwa ein Drohung des Täters sein, ihr ansonsten Gewalt anzutun oder aber einfacher Schock. Es kann auch die rationale Betrachtung sein, dass es besser ist, ihn oral zu befriedigen als vaginal oder anal, wenn man meint, dass er bei einer Verweigerung der oralen Befriedigung diese anderen Wege wählt. Denn die meisten Frauen werden davon ausgehen, dass die Vergewaltigung einen sexuellen Aspekt hat und nach seinem Orgasmus abgebrochen wird (entgegen der Theorie, dass es bei Vergewaltigung nur um Macht, aber nicht um Sex geht

Wegen dieser Konflikte kann damit bei der oralen Vergewaltigung ein Stimmigkeitsaspekt in die Beweiswürdigung miteinbezogen werden.

Beispielsweise zwei Aussagen:

„Ich habe mich gewehrt, wie ich konnte, ihn geschlagen und getreten, aber er hat mir seinen Schwanz einfach in den Mund geschoben. Ich habe ihn weiter geschlagen, aber er hat einfach weitergemacht, bis er in meinem Mund gekommen ist, obwohl ich versucht habe freizukommen“

Hier wären Nachfragen, wie er es denn trotz erheblicher Gegenwehr geschafft hat, seinen Penis in ihren Mund zu bekommen und warum sie das naheliegende Mittel, ihn zu beissen, nicht genutzt hat, angebracht, da die Geschichte noch kein stimmiges Bild des Geschehens bietet. Verstrickt sie sich dabei in Widersprüche, dann kann das gegen ihre Glaubwürdigkeit und für eine erfundene Tat sprechen.

„Er hat mich erst begrabscht und ich habe versucht mich zu wehren. Aber er war einfach viel stärker als ich, er war so brutal, ich hatte wahnsinnig Angst und wußte nicht was ich machen sollte. Ich habe versucht ihn wegzustoßen, aber er hat mich einfach auf das Bett gedrückt und mich immer wieder mit der Hand ins Gesicht geschlagen, und gewürgt. Ich habe dann irgendwann einfach aufgegeben, weil ich merkte, dass er einfach viel stärker ist und er mich immer nur weiter schlagen und würgen würde. Ich war vollkommen in Panik, weil ich einfach nicht mehr wußte, was ich machen kann. Dann hat er seine Hose mit einer Hand aufgemacht und seinen Schwanz rausgeholt und ihn mir auf den Mund gedrückt. Ich war wie auf Autopilot und habe es dann einfach gemacht, ganz mechanisch, wie in Trance. Ich wollte nur, dass es vorbei ist, dass er mich danach in Ruhe lässt.

Das würde ich für eine nachvollziehbare Schilderung halten, bei der man versteht, wie es zu den Handlungen gekommen ist und warum sie sich nicht weiter gewehrt hat und er deswegen meinte, ihn ihr in den Mund stecken zu können.

Einer solchen Glaubwürdigkeitsprüfung ist meiner Meinung nach eine Zeugenaussage immer zu überprüfen. Ein klassisches Merkmal ausgedachter Geschichten ist nämlich, dass sie die Übergänge und das Randgeschehen nicht weiter durchdacht haben und sich daran Widersprüche zeigen. Eine ausgedachte Vergewaltigung will die Zeugin vielleicht möglichst brutal schildern und ihren Widerstand hervorheben, um so deutlich zu machen, dass es wirklich eine Vergewaltigung war. Darin geht dann evtl unter, dass dadurch bestimmte sexuelle Akte schwer in das Gesamtgeschehen einzuordnen sind.

Dies dürfte auch bei dem berühmten „enge Jeans“-Fall aus Italien der Fall gewesen sein. Die Richter haben nicht gesagt, dass man in einer engen Jeans nicht vergewaltigt werden kann. Sie haben gesagt, dass ihre Aussage, dass man ihr trotz erheblicher Gegenwehr mit Strampeln etc die Jeans einfach so heruntergerissen hat, nicht glaubwürdig ist, weil eine enge Jeans bei einem Zappeln der Frau nicht so einfach herunterzureissen ist. Dazu hätte man dann wohl ihre Bein festhalten müssen, um die Hose herunterzuziehen oder es hätte eben entsprechend länger gedauert, was dann aber nicht zu den Schilderungen der Frau passt.

Auf gleicher Weise kann wegen der Besonderheit einer oralen Vergewaltigung eben diese auch eher hinterfragt werden. Es dürfte erheblich einfach sein, sich zwischen ihre Beine zu drängen, sie mit dem Körpergewicht zu fixieren und – unter Zuhilfenahme von etwas Spucke als Gleitmittel – in sie einzudringen, weil sie hiergegen wesentlich geringere Verteidigungsmöglichkeiten hat.

Der Mund hingegen enthält üblicherweise für das Zerkleinern von Fleisch vorgesehene Werkzeuge, die schwer zu kontrollieren sind.