Wie bekommt man Frauen in den Beruf und von der Kindererziehung weg?

In dem Beitrag „Gender Studies und Ideologie“ gab es in den Kommentaren eine Diskussion dazu, wie man das „Hausfrauenmodell“ aufheben kann, man also das Modell, bei dem einer der Partner (meist die Frau) für die Kinderbetreuung aussetzt, aufheben kann. Hintergrund ist der Gedanke, dass weibliche Arbeitnehmer Nachteile haben werden, gleichberechtigt im Arbeitsleben zu sein, solange Arbeitgeber immer damit rechnen müssen, dass die Frauen eher als die Männer eine längere Babypause machen und damit weniger Planungssicherheit etc bieten. Wer also die Gleichberechtigung der Frauen in der Berufswelt haben will, muss es ihnen schwerer machen zuhause zu bleiben.

Beauvoir war ja bereits der Auffassung, dass viele Frauen aus Bequemlichkeit in der Unterdrückung verbleiben, denn eigenes Denken bedeutet auch eigene Verantwortung, vor der die Frauen, dann lieber in die Sicherheit von Heim und Herd fliehen. (Beauvoir, Das andere Geschlecht, S. 896)

Also muss man das Modell Hausfrau, wenn man denn die Frauen in den Beruf treiben möchte, unbequemer machen.

Leserin Ketcar hat dazu die folgenden Vorschläge:

– Ehegattensplitting weg. Der Staat hat nicht in die privaten Entscheidung hereinzuregieren. Bei mittlerweile 40% kinderlosen Ehen, sind die 20 Milliarden €, die dafür draufgehen eine Unverschämtheit, weiter könnte man diese 20 Milliarden sehr gut woanders gebrauchen…

Unter Ehegattensplitting versteht man, dass das Einkommen der Eheleute zusammengerechnet wird, der Betrag dann halbiert wird und danach die Einkommenssteuer berechnet wird. Die berechnete Einkommenssteuer wird dann verdoppelt. Das Ersparnis tritt dadurch ein, dass der Steuerfreibetrag quasi zweimal genutzt wird und durch die Steuerprogression weniger Steuer anfällt. Die Ersparnis fällt aber nur an, wenn eine Einkommensdifferenz besteht. Verdienen beide Eheleute ein Einkommen oberhalb der Höchststeuersätze tritt kein Effekt ein.

Das Ehegattensplitting besteuert die Ehegatten als Wirtschaftseinheit und überlässt die Einteilung, wer von ihnen wieviel verdient den Eheleuten selbst. Den höchsten Nutzen hat es damit für Eheleute, die die Aufteilung so vornehmen wollen, dass einer von beiden die Kinder betreut.

Interessant wäre es im Gegenzug dann die Kinderfreibeträge zu erhöhen. Denn das Kinder Geld kosten sollte schon berücksichtigt werden. Ob man damit den Effekt allerdings wieder ausgleicht, wäre eine andere Frage.

– Kostenlose Mitversicherung für „Hausfrauen“ weg. Ja – es ist eine Privatentscheidung, ob eine Frau unbedingt Hausfrau werden will, das bedeutet aber gleichzeitig, dass sie die Solidargemeinschaft nicht mit den Konsequenzen ihrer _privaten_ Entscheidung belästigen soll. In der Steinzeit gab’s auch keine kostenlose Mitversicherung für Höhlenweibchen.

Das Steinzeitargument ist meiner Meinung nach nicht so überzeugend. Denn in der Steinzeit gab es vieles nicht, das macht es aber nicht gut oder richtig. Natur ist nicht gut oder richtig. Sie ist einfach.

Wie man die Krankenversicherung vernünftig gestaltet müsste man gut durchdenken. Es bringt nichts Familien immer weitere Kosten aufzuhalsen ohne sich zu überlegen, inwieweit sie sie tragen können. Das Kinder in den ersten 2 Jahren eine gewisse Betreuung benötigen und einer von beiden kürzer treten muss dürfte einfach in vielen Fällen nicht zu umgehen sein.

– $ 1626a weg. Abgesehen davon, dass so ein Knaller (wir haben 2011…) Väterdiskriminierung ist, muss man sich natürlich klar machen, was es bedeutet, wenn mittlerweile 1/3 aller Kinder unehelich geboren werden. Entgegen aller Diffamierungen halten Feministinnen Frauen nicht für „das unschuldige Engelsgeschlecht“ und es ist klar, dass ein solches Gesetz Missbrauchspotenzial für die Kindesmutter birgt, wenn sie dem Vater einfach das Sorgerecht verweigert. Was dies für die Teilhabe bei der Erziehung bedeutet, muss ich wohl nicht erläutern.

In der Tat. Auch wenn Antje Schrupp zB dagegen erhebliche Vorbehalte angemeldet hat, halte ich Vaterrechte für sehr wesentlich. Wer Verantwortung abgeben möchte muss auch bereit sein Rechte einzuräumen. Dazu hatte ich in dem Beitrag „Sorgerecht unverheirateter Väter“ schon das Wesentliche geschrieben

– Schlechterer Kündigungsschutz für Väter weg.

Also Ausweitung des Kündigungsschutzes für Väter, unabhängig davon ob sie aussetzen? Den haben Frauen allerdings auch nicht.

– Äh, ja, dass Väter sich nur mit Zustimmung der Mutter ihre Erziehungszeiten auf ihre Rentenpunkte anrechnen lassen können, muss natürlich auch weg…

Nichts gegen zu sagen. Das es so ist, ist eh unpassend.

Zusammengefasst: Alle Gesetze und Anreize, die das Hausfrauenmodell begünstigen, müssen weg. Damit entfällt dieser Teil der Wettbewerbsverzerrungen für Frauen und gleichzeitig entfallen diskriminierende Gesetze, die nur Väter betreffen.

Interessanterweise fehlen in der obigen Aufstellungen einige recht zentrale Anreize des Hausfrauenmodells:

  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Versorgungsausgleich
Sprich: Alle Ehevorschriften, die letztendlich den Halbteilungsgrundsatz (alle Errungenschaften, die innerhalb der Ehe erzielt werden, werden hälftig geteilt) umsetzen.
Ich wäre für eine Umstellung auf einen Nachteilsausgleich, begrenzt durch den Halbteilungsgrundsatz:
Der Ehepartner, der weniger hat, bekommt dies nur ausgeglichen, wenn er innerhalb der Ehe besondere Nachteile hatte.
Das bedeutet also, dass eine Sekretärin, die einen Manager heiratet, nach der Ehe nur so gestellt werden würde, wie sie gestanden hätte, wenn sie als Sekretärin weitergearbeitet hätte. Sie bekommt nicht den Unterhalt, der der Hälfte seines Einkommens (bis zur Sättigungsgrenze, ab da dann konkrete Berechnung nach Bedürfnissen) entspricht, sondern nur maximal einen Unterhalt auf Basis einer Sekratärin.
Und dies auch nur, wenn sie tatsächlich zugunsten der Ehe ausgesetzt hat und dadurch Nachteile erlitten hat. Haben beide während der Ehe Vollzeit gearbeitet, dann wird vermutet, dass keine Nachteile eingetreten ist.
Eine Vermögensaufteilung könnte ebenso erfolgen. Es wird der jeweilige Zugewinn bestimmt und die Differenz dann anteilig an ihren potentiellen  Möglichkeiten selbst ein solches Vermögen zu erwirtschaften aufgeteilt.
Das bedeutet natürlich, dass Scheidungen wesentlich unattraktiver werden und der ärmere Ehepartner wesentlich abhängiger vom reicheren Ehegatten sind. Aber es macht auch berufliche Weiterentwicklung für den ärmeren Ehegatten wesentlich attraktiver, ebenso wie die Verfolgung ihrer Karriere.