Das Bundesverfassungsgericht hat darüber entschieden, ob eine Transsexuelle mit einem männlichen Phänotyp eine Lebenspartnerschaft schließen darf oder heiraten darf.
Die Antragsstellerin definiert sich nach ihrem Gehirngeschlecht als Frau und wollte nunmehr nicht heiraten, da sie sich dann als Mann behandeln lassen muss. Eine Geschlechtsumwandlung wollte sie auch nicht durchführen, da sie meinte, dass sie dafür zu alt sei.
Aufhänger ist § 8 Transsexuellengesetz (TSG):
§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
- 1.
die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,- 2.
(weggefallen)- 3.
dauernd fortpflanzungsunfähig ist und- 4.
sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.
Das Gericht hat mitgeteilt, dass 3+4 gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstoßen und sie für zunächst nicht anwendbar erklärt. Einzige Voraussetzung ist damit nunmehr der seit drei Jahren bestehende Zwang.
Aus dem Urteil:
2. Es verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass Transsexuelle mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zur rechtlichen Absicherung ihrer Partnerschaft entweder die Ehe eingehen oder sich geschlechtsändernden und die Zeugungsunfähigkeit herbeiführenden operativen Eingriffen aussetzen müssen, um personenstandsrechtlich im empfundenen Geschlecht anerkannt zu werden und damit eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen zu können, die ihrer als gleichgeschlechtlich empfundenen Partnerbeziehung entspricht.
a) Der Verweis auf die Eheschließung zur Absicherung einer Partnerschaft ist einer transsexuellen Person mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, die lediglich die Voraussetzungen der Namensänderung nach § 1 TSG erfüllt, nicht zumutbar. Zum einen wird sie durch die Ehe als verschiedengeschlechtlicher Verbindung rechtlich und nach außen erkennbar in eine Geschlechterrolle verwiesen, die ihrer selbst empfundenen widerspricht. Dies verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot auf Anerkennung der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität. Zum anderen wird durch eine Eheschließung offenkundig, dass es sich bei ihr oder ihrem angeheirateten Partner um einen Transsexuellen handelt, weil ihre Namensänderung und ihr dem empfundenen Geschlecht angepasstes äußeres Erscheinungsbild die Gleichgeschlechtlichkeit der Beziehung offenbart. Damit bleibt ihr verfassungsrechtlich garantierter Schutz der Intimsphäre vor ungewollten Einblicken nicht gewahrt.
b) Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ist es ferner nicht vereinbar, dass Transsexuelle zur Absicherung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, wenn sie sich einer geschlechtsändernden Operation unterzogen haben sowie dauerhaft fortpflanzungsunfähig sind und aufgrund dessen personenstandsrechtlich anerkannt worden sind. Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber beim Zugang zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch bei Transsexuellen mit homosexueller Orientierung auf das personenstandsrechtlich festgestellte Geschlecht der Partner abstellt und die personenstandsrechtliche Geschlechtsbestimmung von objektivierbaren Voraussetzungen abhängig macht, um dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen und ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit zu vermeiden. Der Gesetzgeber kann daher – auch über die Voraussetzungen des § 1 Abs.1 TSG hinaus – näher bestimmen, wie der Nachweis der Stabilität und Irreversibilität des Empfindens und Lebens von Transsexuellen im anderen Geschlecht zu führen ist. An diesen Nachweis stellt er aber zu hohe, den Betroffenen unzumutbare Anforderungen, indem er in § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG von ihnen unbedingt und ausnahmslos verlangt, sich Operationen zu unterziehen, die ihre Geschlechtsmerkmale verändern und zur Zeugungsunfähigkeit führen. Eine geschlechtsumwandelnde Operation stellt eine massive Beeinträchtigung der von Art. 2 Abs. 2 GG geschützten körperlichen Unversehrtheit mit erheblichen gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen dar. Nach dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist sie jedoch auch bei einer weitgehend sicheren Diagnose der Transsexualität nicht stets indiziert. Die Dauerhaftigkeit und Irreversibilität des empfundenen Geschlechts bei Transsexuellen lässt sich nicht am Grad der operativen Anpassung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale messen, sondern vielmehr daran, wie konsequent sie in ihrem empfundenen Geschlecht leben. Die unbedingte Voraussetzung einer operativen Geschlechtsumwandlung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG stellte eine übermäßige Anforderung dar, da sie von Transsexuellen verlangt, sich auch dann dem Eingriff auszusetzen und gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzunehmen, wenn dies im jeweiligen Fall nicht indiziert und für die Feststellung der Dauerhaftigkeit der Transsexualität nicht erforderlich ist.
Gleiches gilt im Hinblick auf die in § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG zur personenstandsrechtlichen Anerkennung geforderte dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit, soweit für ihre Dauerhaftigkeit operative Eingriffe zur Voraussetzung gemacht werden. Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit dieser Voraussetzung das berechtigte Anliegen, auszuschließen, dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder zeugen, weil dies dem Geschlechtsverständnis widerspräche und weitreichende Folgen für die Rechtsordnung hätte. Diese Gründe vermögen aber im Rahmen der gebotenen Abwägung die erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigung der Betroffenen nicht zu rechtfertigen, weil dem Recht der Transsexuellen auf sexuelle Selbstbestimmung unter Wahrung ihrer körperlichen Unversehrtheit größeres Gewicht beizumessen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fälle des Auseinanderfallens von rechtlicher Geschlechtszuordnung und Erzeuger- beziehungsweise Gebärendenrolle angesichts der kleinen Gruppe transsexueller Menschen nur selten vorkommen werden. Zudem wird dadurch vornehmlich die Zuordnung der geborenen Kinder zu Vater und Mutter berührt. Insoweit kann aber rechtlich sichergestellt werden, dass den betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen bleiben beziehungsweise werden. So bestimmt § 11 TSG, dass das Verhältnis rechtlich anerkannter Transsexueller zu ihren Abkömmlingen unberührt bleibt; diese Regelung kann dahingehend ausgelegt werden, dass sie auch für diejenigen Kinder gilt, die erst nach der personenstandsrechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils geboren werden.
Quelle: BVerfG: Entscheidung vom 11.01.2011, Aktenzeichen: 1 BvR 3295/07
Ich bin gespannt, wie das Urteil aufgenommen wird. In transsexuellen Kreisen sicherlich gut. Teilen des Feminismus dürfte es aber nicht gefallen, dass es letztendlich darauf ankommt, welches Geschlecht man lebt, also inwiefern man so gesehen Geschlechterstereotype aufrechterhält.
Der Sinn des TSG sei mal dahingestellt. Ich halte diese juristische Normfestlegung des TSG sowieso für moralischen Unsinn, weil es nicht den Betroffenen hilft sondern sie staatlichem Zwang aussetzt.
Was Trans* machen ist völlig ok. Geschlecht sollte frei wählbar sein ohne juristisch-moralische Aufpasser.
Ach schön wie das Gericht das festgestellt hat, „konsequent im empfundenen Geschlecht leben.
Ich dachte, zum Geschlecht Frau gehöre konsequent die Abwesenheit von Testes und Penis? Na gut, das ist nur das Körpergeschlecht.
Aber vielleicht habe ich Vorurteile, wenn ich erwarte, dass eine Frau keinen Penis hat sondern eine Vagina. In jedem Fall fände ich sowas irritierend wenn sie mit Penis, ohne Brüste in der Frauensauna sitzen würde, was sie ja dürfte nach TSG, weil sie das Geschlecht Frau hat.
Mag ja sein, dass ich einfach funktionelle Penisse an Frauen optisch nicht so toll finde.
Als Feministin ist mir ziemlich wurscht, ob sich eine_r als Frau oder Mann sieht und lebt. Als Lesbe würde ich mich allerdings fragen was ich an einer Frau mit Penis toll fände, wäre ich dann nicht doch irgendwie hetero?
Nicht, dass ich unwissend wäre und nicht ein paar Trans* kennen würde und nicht wüsste, worin die Lebensprobleme liegen.
Eine spannende Frage:
Was unterscheidet einen Mann, der sagt: „Ich heiße Elke“ von einer Transgender, die ihren Vornamen geändert (§1 TSG) hat (also demnach Frau ist)? Brüste und Kleidung – obwohl das auch nicht zwingend notwendig ist.
Ist Lilo Wanders nun eine Frau, weil Ernie sich fast immer Lilo Wanders nennt, in Drag auftritt und das auch dauerhaft lebt?
Geschlecht ist eben ein aufweichbarer Begriff und auch theoretisch und praktisch dekonstrierbar wie eine sieht.
Was meint nun Christian aka Alles Evolution dazu?
Christian, du hast ja schon mal erkärt wie das mit den Geschlechtern so ist.
Bitte die kaputten HTML-Tags fixen.
@Gwendargon
Wohin wolltest du den Link denn haben? Dem Code ist das nicht zu entnehmen?
„Der Sinn des TSG sei mal dahingestellt. Ich halte diese juristische Normfestlegung des TSG sowieso für moralischen Unsinn, weil es nicht den Betroffenen hilft sondern sie staatlichem Zwang aussetzt.“
Solange gewisse Regelungen an dem Geschlecht ansetzen, wie eben die Heirat, werden wir ein entsprechendes Gesetz brauche. Geschlecht ist immer noch ein wichtiges Erkennungsmerkmal in den meisten Fällen.
„Was Trans* machen ist völlig ok. Geschlecht sollte frei wählbar sein ohne juristisch-moralische Aufpasser.“
Wie man es lebt ist ja auch wählbar. Es geht nur um die Frage, was man im Pass stehen hat und einige Sonderregelungen wie die Ehe.
„Ich dachte, zum Geschlecht Frau gehöre konsequent die Abwesenheit von Testes und Penis? Na gut, das ist nur das Körpergeschlecht.
Aber vielleicht habe ich Vorurteile, wenn ich erwarte, dass eine Frau keinen Penis hat sondern eine Vagina. In jedem Fall fände ich sowas irritierend wenn sie mit Penis, ohne Brüste in der Frauensauna sitzen würde, was sie ja dürfte nach TSG, weil sie das Geschlecht Frau hat.“
Also bist du jetzt wieder gegen eine freie Wählbarkeit?
„Als Feministin ist mir ziemlich wurscht, ob sich eine_r als Frau oder Mann sieht und lebt. Als Lesbe würde ich mich allerdings fragen was ich an einer Frau mit Penis toll fände, wäre ich dann nicht doch irgendwie hetero?“
Da sie geheiratet hat spricht vieles dafür, dass sie mit einer Frau zusammen ist. Vielleicht ist die einfach heterosexuell. Dann wäre der männliche Phänotyp genau das richtige für sie.
„Was unterscheidet einen Mann, der sagt: „Ich heiße Elke“ von einer Transgender, die ihren Vornamen geändert (§1 TSG) hat (also demnach Frau ist)? Brüste und Kleidung – obwohl das auch nicht zwingend notwendig ist.“
Das Gehirngeschlecht. Und – nach BHD – die Bodymap.
„Ist Lilo Wanders nun eine Frau, weil Ernie sich fast immer Lilo Wanders nennt, in Drag auftritt und das auch dauerhaft lebt?“
Wenn sie ansonsten wie ein Mann denkt und lebt und nur eine Rolle spielt, dann nicht.
„Geschlecht ist eben ein aufweichbarer Begriff und auch theoretisch und praktisch dekonstrierbar wie eine sieht.“
Das folgt daraus meiner Meinung nach nicht.
> Das Gehirngeschlecht. Und – nach BHD – die Bodymap.
In dem Fall wohl eher nicht die Bodymap, denn es verlangt ihr ja ganz offensichtlich nicht nach einer Korrektur des Körpers an dieselbe.
Und Gehirngechlecht als Begriff ist zu pauschal. Eigentlich geht es nur um den kleinen Teil, der das Identitätsgeschlecht bestimmt und nicht das Gesamtpaket.
Es steht im Urteil, dass sie aufgrund ihres Alters die Gefahren einer Geschlechtsumwandlung nicht mehr auf sich nehmen will. Keine Ahnung, ob sie es in jungen Jahren gemacht hätte.
[Gehirngeschlecht]
Richtig, das hatte ich zu generell dargestellt.
Das Ende der Gesellschaft. Warum eigentlich Antragsstellerin? Ich fühle mich diskriminiert, wenn ich eine Person, die ich aufgrund meines biologischen Erbes als männlich identifiziere, als Frau bezeichnen muss, wenn sie phänotypisch ein Mann ist. Da ich nur den Phänotyp sehe, habe ich das Recht nur nach dem Phänotyp zu entscheiden. Somit wäre es ein Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte und meine angeborene Disposition, wenn man mich dazu zwingen würde, diesen phänotypischen Mann als Frau zu bezeichnen.
Der Beginn vom Ende der Gesellschaft!!
Somit zeigt sich einmal mehr, dass der Bundesverfassungsgerichtshof keine Legitimation mehr hat, verstoßt er doch gegen das Empfinden der überwältigenden Mehrheit der Menschen.
„Das Ende der Gesellschaft.“
Inwiefern? Der Personenlkreis dürfte ja sehr überschaubar sein?
„Warum eigentlich Antragsstellerin?“
Mir soll es recht sein, wenn sie sich als Frau sehen will.
„Ich fühle mich diskriminiert, wenn ich eine Person, die ich aufgrund meines biologischen Erbes als männlich identifiziere, als Frau bezeichnen muss, wenn sie phänotypisch ein Mann ist.“
Musst du ja nicht. Ob du persönlich ihrem Wunsch entspricht ist ja erst einmal dir überlassen.
„Da ich nur den Phänotyp sehe, habe ich das Recht nur nach dem Phänotyp zu entscheiden. Somit wäre es ein Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte und meine angeborene Disposition, wenn man mich dazu zwingen würde, diesen phänotypischen Mann als Frau zu bezeichnen.“
Wer zwingt dich denn? Grundrechte gelten eh nur im Verhältnis Staat-Bürger, nicht im Verhältnis Bürger-Bürger.
„Somit zeigt sich einmal mehr, dass der Bundesverfassungsgerichtshof keine Legitimation mehr hat, verstoßt er doch gegen das Empfinden der überwältigenden Mehrheit der Menschen.“
Ich denke die Menschen werden es bei einem Verhältnis von von einem unter 10.000 Männern bzw. einer unter 30.000 Frauen überleben. Das Verhältnis sinkt noch weiter, weil viele meiner Vermutung nach eh eine Geschlechtsumwandlung machen wollen werden.
Ich vermute außerdem, dass die Antragstellerin ansonsten eher weiblich gekleidet und zurecht gemacht sein wird (eine Vermutung, es mag anders sein) und insoweit sowieso auffällt.
Ähm?
http://tomswochenschau.wordpress.com/2008/06/07/broder-verliert-vor-gericht-gegen-tanja-krienen/
Nicht das ich Frau Krienen besondere Sympathien entgegenbringe.
@Sarahblogging
Der untersagte Satz ist ja „„Sie bzw. er ist naemlich ein antisemitischer Schlamperich und ein weiterer Beweis dafuer, dass man einem Antisemiten brain and balls wegoperieren kann“ “
und „antisemitischer Schlamperich“ ist klassischerweise eine Beleidigung, die man – ob Mann oder Frau – nicht hinnehmen muss.
„Musst du ja nicht. Ob du persönlich ihrem Wunsch entspricht ist ja erst einmal dir überlassen.“
Blödsinn. Es kann durchaus als Beleidigung aufgefasst werden, wenn man einen Mann/eine Frau – hiernach selbst so empfunden – öffentlich als Mann/Frau bezeichnet (Da scheint die neue Richterin ja schon Einiges bewirkt zu haben).
Wenn das Geschlecht frei wählbar ist, der phänotypische Mann sich als Frau bezeichnet, und ich ihn des Öfteren öffentlich als Mann bezeichne, kann ich sehr wohl Probleme bekommen.
„Herr Meyer geben Sie mir bitte das Schriftstück. Ein für alle Mal, Frau Meyer, ich lasse mir das nicht mehr gefallen, ich BIN eine Frau!“
Das Problem ist nicht der Einzelfall, das Problem ist der Gleichheitsgrundsatz. Wenn es auch nur ein Fall wäre in Deutschland, würde das schon Tür und Tor öffnen.
GwenDragon hat vollkommen Recht. Es gibt keine Unterschiede, dieser Logik folgend mehr, alles kann demnach dekonstruiert werden und ist beliebig, nach eigenem Empfinden.
Es müssten sich nur ein bestimmter Prozentsatz der Vorstände in den Unternehmen als lesbische Frau titulieren und das wärs. Warum „weiblich“ leben? Das sind nur aufoktruierte Kategorien, die eine bestimmte Frauenrolle voraussetzen. Ich kann leben wie bis jetzt bin allerdings ab heute eine lesbische Frau. Ich empfinde es so, beweise mir das Gegenteil.
Warum sollte dann noch die Wissenschaft einen Anhaltspunkt geben?
Also ich fasse mal zusammen:
> Der Beginn vom Ende der Gesellschaft!!
Warum? Weil eine Beliebigkeit entsteht, die den eigenen Vorurteilen die Klarheit entzieht. Also muss die Juristerei klare Regeln schaffen, anstatt sie Aufzuweichen?
Es wird mir recht deutlich, dass sie die überschriebene Form des Transsexuellengesetzes ganz klar als Gesetz zum Schutz der Nichbetroffenen verstanden haben.
> Warum sollte dann noch die Wissenschaft einen Anhaltspunkt geben?
Wissenschaft sollte nicht Politik folgen, auch wenn sich das ja offensichtlich oft genug nicht wirklich vermeiden lässt.
„Blödsinn. Es kann durchaus als Beleidigung aufgefasst werden, wenn man einen Mann/eine Frau – hiernach selbst so empfunden – öffentlich als Mann/Frau bezeichnet (Da scheint die neue Richterin ja schon Einiges bewirkt zu haben).“
Nur wenn man es mit Beleidigungsvorsatz macht. Ansonsten nicht. Es dürfte also gerade in diesen Fällen sehr darauf ankommen, wie und warum man es sagt. Ein „ich will sie nicht beleidigen, aber für mich sind sie ein Mann, weil ihr Körper männlich ist“ wird denke ich strafrechtlich nicht unter Beleidigung zu fassen sein (wenn der Körper männlich ist).
„Wenn das Geschlecht frei wählbar ist, der phänotypische Mann sich als Frau bezeichnet, und ich ihn des Öfteren öffentlich als Mann bezeichne, kann ich sehr wohl Probleme bekommen.“
Einfach die passende Person meiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so schwer ist, den eine beiderseitige Liebe wird da wohl nicht bestehen.
„Herr Meyer geben Sie mir bitte das Schriftstück. Ein für alle Mal, Frau Meyer, ich lasse mir das nicht mehr gefallen, ich BIN eine Frau!“
In welchem Zusammenhang soll das denn so sein? Am Arbeitsplatz? Wie gesagt, ich kenne kein Urteil, dass nur auf der Geschlechtsbezeichnung aufbaut (allerdings ist das Urteil ja auch noch neu, insofern können diese Fälle ja erst jetzt entstehen).
„Das Problem ist nicht der Einzelfall, das Problem ist der Gleichheitsgrundsatz. Wenn es auch nur ein Fall wäre in Deutschland, würde das schon Tür und Tor öffnen.“
Du vergisst, dass es durchaus noch Kriterien gibt, die nicht so einfach zu erfüllen sind. Nämlich der Absatz 1.
„GwenDragon hat vollkommen Recht. Es gibt keine Unterschiede, dieser Logik folgend mehr, alles kann demnach dekonstruiert werden und ist beliebig, nach eigenem Empfinden.“
Als ob so viele Menschen ihr Geschlecht wechseln wollten und die entsprechenden Voraussetzungen vorweisen könnten.
„Es müssten sich nur ein bestimmter Prozentsatz der Vorstände in den Unternehmen als lesbische Frau titulieren und das wärs.“
Ja, sehr wahrscheinlich. Hätte aber was lustiges, wenn durch die Dekonstruktion die potentielle Quote umgangen werden würde. Das wäre mir der Spaß durchaus wert.
„Warum „weiblich“ leben? Das sind nur aufoktruierte Kategorien, die eine bestimmte Frauenrolle voraussetzen. Ich kann leben wie bis jetzt bin allerdings ab heute eine lesbische Frau. Ich empfinde es so, beweise mir das Gegenteil.“
Du versteht anscheinend die Voraussetzungen nicht:
Eine lesbische Frau hat nicht unbedingt eine transsexuelle Prägung, fühlt sich nicht als Mann, und lebt auch nicht unter einem Zwang als Mann zu leben. Demnach würde es auf die typische Lesbe nicht zutreffen.
Ziemlich verwirrend, diese Thematik.
Ein guter, die Begriffsverwirrungen klärender Beitrag hier:
@Peter Bosshard
Der ganze Film ist grossartig!
Symbolisch für sein Ringen gegen die Realität 🙂
Wessen Ringen?
Am Schluss der Szene, gemeint ist Loretta. Übrigens ein Recht unwahrscheinlicher Fall, da aus der Bibel zu entnehmen ist, dass es damals in Judäa Kastraten gab, vergleichbar mit den Hirja in Indien.
Brian wurde dauernd für Jesus gehalten. Hat ihn das dazu gemacht?
Gemeint ist Stan.
Ganz ehrlich, ich verstehe hier die Diskussion nicht. Die Vornamensänderung oder auch kleine Lösung ist ein Rechtsinstitut welches es nun seit ungefähr 30 Jahren gibt. Die Voraussetzungen für dessen Erlangung wurden gerade nicht abgeändert. Aus dieser reinen Vornamensänderung ergab sich schon bislang der Anspruch auf entsprechende Papiere, entsprechende Zeugnisse und auch auf die entsprechende Anrede.
Für den Umgang mit Betroffenen ändert sich also im alltäglichen durch Personenstandsänderung statt nur einer Vornamensänderung rein gar nichts. Es sei denn, Sie wollten mit dieser Person eine Ehe oder eine Verpartnerung eingehen.
@AndreaBS
Ah, danke, um so besser. Dann ist das Abendland ja also wie vermutet nicht untergegangen.
Es ist klar das „Otto -Normalverbraucher“ damit erstmal gar nichts anfangen kann.
So ist das eben mit bei erkämpften Rechten von Minderheiten.
Bin überzeugt das es damals vielen Bürgern der amerikanischen Südstaaten fremd war das auf einmal Farbige Leute Menschen sein sollen..
@ sarahblogging
„Es wird mir recht deutlich, dass sie die überschriebene Form des Transsexuellengesetzes ganz klar als Gesetz zum Schutz der Nichbetroffenen verstanden haben.“
Und, war das jetzt eine Frage? Es wird mir klar, dass die momentane Gesetzgebung, wie Bombe20 richtig schreibt, klar auf Genderismus ausgelegt ist und es sicherlich nicht mehr lange dauert, bis auch bei uns die Menschen auf die Straße gehen und das wird MIR deutlich.
@Andra
Diese Überheblichkeit lasse ich mir zumindest nicht mehr Gefallen. Diese Form der Gesellschaftszersetzung mit Rechten für Farbige zu vergleichen, ich lache mich tod. Wie gesagt, der/die oder wie auch immer Andra, auch der dumme heterosexuelle weiße Mann hat mittlerweile seine Hausaufgaben gemacht. Schauen Sie sich um, immer mehr Männer wachen auf, setzen sich mit GM auseinander und bekämpfen ihn. Die Zukunft ist und bleibt männlich.
@Lächerlich
Kannst du dir denn überhaupt vorstellen, dass es so etwas wie Transsexualität gibt?
Der Unterschied zu reinen Dekonstruktionstheorien ist meiner Meinung nach noch deutlich vorhanden, nach wie vor ist das Geschlecht ja nicht frei wählbar, sondern der Vorgang ist mit einiger Mühe verbunden. Zumal ja hier auch nicht das Geschlecht aufgehoben wird, sondern man im Geschlechterdualismus einschließlich der Rollen verbleibt. Derjenige der wechseln will muss ja nicht deutlich machen, dass er kein Geschlecht hat, sondern das er „im falschen Körper steckt“, er muss also im Prinzip gerade deutlich machen, dass es eine männliche und eine weibliche Art gibt.
Ich halte dieses Urteil für extrem bedenklich, weil damit hat die vollkommen grundlagenfreie Gender-Theorie endgültig Verfassungsrang erhält. Ob da wohl eine gewisse neue Richterin Teil des Spruchkörpers war?
Ich meine, ich gönne und wünsche wirklich jedem Menschen, so zu leben, wie er es möchte. Und ich kann auch die Begründung nachvollziehen, daß eine Operation im Einzelfall eine unzumutbare Gefährdung des einzelnen darstellen würde. Daß aber der Unterschied zwischen einer Ehe und einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft die Intimsphäre des Betroffenen verletzen würde, halte ich für absurd – wir sprechen immerhin von jemandem, der immer noch im Körper des anderen Geschlechts herumläuft.
Was mich an der Sache stört, ist die Beliebigkeit. Eine durchaus nicht kleine Operation, Hormontherapie etc. machen eine deutliche Aussage, daß es dem Betreffenden ernst ist und stellen hohe Hürden für eine Umkehrung des Entschlusses dar. Aber drei Jahre eine Rolle leben? Ich möchte mal erinnern, die Wohlverhaltensperiode bei einer Privatinsolvenz beträgt mit sieben Jahren mehr als doppelte! (Nebenbei: Momentan schlagen nicht wenige Zivildienstleistende das System mit seinen eigenen Mitteln, indem sie auf die Anerkennung verzichten und damit unverzüglich entlassen werden müssen. Nicht, weil sich ihre Gewissensentscheidung tatsächlich verändert hätte, sondern weil es direkte Vorteile bringt.)
Wie gesagt, mein Herz hängt nicht an dieser OP, aber irgendeinen unumkehrbaren Beweis hätte ich gerne. Ist es nicht mittlerweile möglich, männliche und weibliche Gehirne mittels bildgebender Verfahren zu unterscheiden? Auf diese Weise wäre eine objektive Feststellung getroffen, auf der die PÄ gegründet werden könnte, ohne daß der Betreffende körperlich belastet würde. (Die Wahrscheinlichkeit von fehlerhaften Einstufungen müßte natürlich gering genug sein. Des Problems, daß ein sich tatsächlich transident fühlender Mensch aufgrund eines grenzwertigen Ergebnisses keine PÄ bekommen könnte, bin ich mir bewußt. Aber unsere Justiz fällt reihenweise Fehlurteile, ohne daß ernsthaft die Abschaffung des Strafvollzugs gefordert würde.)
Natürlich, erstmal betrifft das Urteil höchstens ein paar tausend Menschen in Deutschland, wenn überhaupt. Aber sein Ansatz, das Geschlecht eines Menschen von allen objektiv meßbaren Kriterien abzutrennen, halte ich mittelfristig für extrem gefährlich.
Genderisten: 1
Menschenverstand: 0
Bombe: 20
@Bombe20
„Ist es nicht mittlerweile möglich, männliche und weibliche Gehirne mittels bildgebender Verfahren zu unterscheiden? Auf diese Weise wäre eine objektive Feststellung getroffen, auf der die PÄ gegründet werden könnte, ohne daß der Betreffende körperlich belastet würde. “
Würde ich auch gar nicht so schlecht finden. Aber es sind ja meines Wissens nach (kann aber auch falsch sein) medizinische Gutachten erforderlich um die Transsexualität nachzuweisen.
TS ist nicht nachweisbar, genausowenig wie Heterosexualität. Soweit ich weiß, vermuten Gutachter nur eine gewisse hohe Wahrscheinlichkeit der (angestrebten) Geschlechtszugehörigkeit.
@Gwendragon
Das Gutachterwesen in diesem Zusammenhang ist sicherlich keine Mathematik, also eher subjektiv. Vielleicht geht es teilweise eher in Richtung eines Gläubwürdigkeitsgutachtens, wobei ich mich da nicht auskenne.
Ich denke der letzte Satz macht deutlich um was es solchen Menschen wie ihnen geht ,und warum wir Frauen diese „Gesellschaftszersetzung“eher begrüßen als fürchten müssen. Vielen Dank dafür!
@Andra
Allerdings dürfte der Gender Feminismus ja auch nicht im Interesse von Transsexuellen sein oder?
Einmal geht man dort nicht von biologischen Grundlagen der Transsexualität aus und zum anderen wäre danach auch jeder Wunsch. den Körper anzugleichen, eher kontraproduktiv, da man damit ja dem „Geschlechterstereotyp“ zuarbeitet. Eigentlich müsste eine Gender Feministin davon ausgehen, dass jeder Leben kann, wie er will und eine Körperanpassung gerade nicht erforderlich ist. Im Gegenteil, Travestie würde ja eher den von Butler gewünschten „Gender Trouble“ hervorrufen.
Falls Sie mich meinen: „Solche Menschen wie ihnen“ zeugt genau von dem, was Sie anderen vorwerfen. Diese Art der Gesellschaftszersetzung wird sich nicht mehr lange halten, glauben Sie mir und das begrüße ich, wie sehr viele andere auch. Vielen Dank dafür“
Die gute judit..seuftz…
Erst einmal geht es hier um Menschenrechte einer Minderheit!Das sieht glaub ich auch die UN und der Europarat so.
Zweitens bewirkt dieses dieses Urteil ja gerade das Menschen sich nicht diesem abnormen Geschlechterdualismus unterwerfen müssen.
@Lächerlich Ich denke eher das Sie zu einer aussterbenden Spezies gehören
@Andra
„abnormen Geschlechterdualismus“
Das ist eben die Frage. So gesehen bleibt es ja bei zwei geschlechtern, nur dass man den „Geist“ und den „Körper“ aufteilt.
Ich sehe Transsexualität eher als Beleg für eine biologische Begründung der Geschlechteridentität.
@Andra
„Menschen wie mir“ geht es um Wissenschaftlichkeit und darum, daß unsere Rechtsordnung nicht auf Ideologien basiert. Erklären Sie mir bitte: Wie falsifiziert man Gender?
Abgesehen davon wäre ich dankbar, wenn Menschen wie Sie nicht immer „Frauen“ sagen würden, wenn sie eigentlich „Feministinnen meiner Glaubensrichtung“ meinen.
Die verschiedene Ausprägung und Größe oder die Aktivierung bestimmter Bereiche besagt nichts über Geschlechtsidentität oder Identität überhaupt.
Und das weist du weil?
@ Andra
Ja, gute Andra, man kann so ziemlich alles unter Menschenrechten subsumieren. Was wollen Sie mir mit UN sagen? Dass hier, auch gegen den Willen vieler Frauen, Gender 1995 fixiert wurde, ohne genau zu sagen, was dahinter steckt, ist es das? Wendet man sich an das Ministerium, erhält man nur nicht falsifizierbare Floskeln, einmal Gleichberechtigung, dann Gleichstellung etc. pp. Sie meinen also ich gehöre zu einer aussterbenden Spezies. Mir ist klar, dass Ihnen das gefallen würde, aber blöd wär das schon, denn dann wäre ich ja Teil einer Minderheit, und hätte die von der UN und der Eu – ein weiterer Witzverein, betrachtet man das Gleichstellungsurteil von 1995 – den Menschen vorgesetzten Minderheitenrechte.
Blöd, nicht! Aber so aussterbend ist meine Spezies nicht. Sie scheinen nicht viel im Volk unterwegs zu sein. Wahrscheinlich eine universitäre Genderkämpferin, die allen Ernstes meint, dass meine Auffassung eine „Minderheitenauffassung“ sei. Sie werden sich noch wundern. Und lassen Sie die diffamierenden Aussagen gegenüber anderen hier, die gar nicht in den Diskurs involviert sind!
Ich muss mich wahrscheinlich nicht wundern, wenn eine Person, die Geschlechtsangleichungen mit dem Einschläfern von Hunden gleichsetzt, die Rückfrage nicht wirklich beantworten will.
(Und nein, das bezieht sich nicht auf den fehlplazierten Beitrag von User Lachhaft)
@sarahblogging
Sondern auf Gwendragon?
Wann/wo hat sie denn das gesagt?
Auf ihrem Blog (in ihrem ersten Beitrag verlinkt)
http://www.gwendragon.de/blog/Diverses/diverses-2011-01-25
@ Christian
Gegenfrage: Kannst du dir denn vorstellen, dass es Objektsexualität und Asexualität als eigene Orientierungen gibt?
@Lächerlich
Asexualität kann ich mir sehr gut vorstellen. Dass das Lustzentrum quasi ausgeschaltet ist bzw. die passenden Erregungsmuster nicht einprogrammiert.
Objektsexualität ist so wie ich das sehe etwas zu seltenes um dazu wirklich etwas sagen zu können. Dass ein sexueller Reiz auf ei Objekt übertragen wird halte ich aber nicht für unvorstellbar.
Warum?
und wie ist nun die Antwort auf meine Frage an dich?
Dann ist es aber auch gänzlich falsch von einer verneinten Sexualität zu sprechen. Wenn das Lustzentrum ausgeschaltet ist, wird die Terminussetzung „Sexualität“ sinnlos. Objektsexualität wird m.W. nach noch als eine Art, Vorstufe fetischhafter Fixierung betrachtet. Trotzdem ist deine Antwort aufschlussreich.
Meine Antwort findest du in den noch nicht korrumpierten diagnostischen Manuals diese Welt.
@Lächerlich
„Wenn das Lustzentrum ausgeschaltet ist, wird die Terminussetzung „Sexualität“ sinnlos.“
Steckt das in dem Begriff „Asexuell“ nicht irgendwie mit drin?
„Meine Antwort findest du in den noch nicht korrumpierten diagnostischen Manuals diese Welt.“
Das heißt?
Asexualtiät wäre dann wohl die einzige sexuelle Orientierung, die man künstlich herstellen könnte (durch völliges Ausschalten von Testosteron)
Objektsexualität ist eine Frage von Fetischen, die verstärkt in Testosterondominierten (aktueller Hormonspiegel, nicht pränataler) abhängen. Es scheint aber eine Einbahnstrasse zu sein, einmal den Bezug zwischen einer Objektklasse und der Sexualität hergestellt, löst sich dieser nicht mehr auf.
„Asexualtiät wäre dann wohl die einzige sexuelle Orientierung, die man künstlich herstellen könnte (durch völliges Ausschalten von Testosteron)“
Hätte ich auch erst vermutet, aber ich denke Asexualität müßte noch weiter gehende sein oder? CAIS-Frauen sind ja nicht Asexuell, sondern haben häufig einen vergleichsweise normalen Sexualtrieb und finden auch menschen sexuell ansprechend.
Ich vermute, dass dort eher überhaupt keine Informationen abgespeichert sind, was man nun eigentlich erregend finden soll.
http://de.wikipedia.org/wiki/Asexualit%C3%A4t
Nachtrag: Ich bezweilfe auch stark, dass transidente Menschen keine sexuelle Identität besitzen.
@ Christian
Butler geht ja gerade, soweit ich sie verstanden habe, dezitiert davon aus, dass man diese Dualität, wenn man so will, letztlich nicht überwinden kann man aber dennoch über u.a. Travestie dagegen „ankämpfen“ bzw. Unruhe stiften sollte.
Warum man dies allerdings tun „sollte“ um damit andere Menschen zu brüskieren, ist mir schleierhaft. Ich glaube, dies bringt letztlich niemandem etwas, weder den Brüskierern noch den Brüskierten.
@Lächerlich
Ich denke schon, dass sie sie überwinden will. Sie sagt ja gerade, dass es keine Dualität gibt, weder bei den Geschlechtern noch zwischen Körper und Geist. Alles ist Gesellschaft, nichts Natur.
Sinn des Kampfes ist es den Leuten die Natürlichkeit der Geschlechter als Konstruktion vorzuführen und damit letztendlich die Konstruktion aufzulösen. In der Gesellschaft bestimmen ja die Herrschenden die Regeln, die sie gleichzeitig als Instrument so gestalten, dass die Beherrschten sich an sie halten wollen, es also selbst quasi nicht erkennen können. Sie müssen demnach den Irrweg vor Augen geführt bekommen.
Dabei sind Transsexuelle eigentlich hinderlich, denn diese wollen ja gerade nur von einer auferlegten Rolle in die andere springen und damit diese Rolle indirekt bestätigen.
Wenn eine Transsexuelle sagt, dass sie sich als Frau fühlt und daher eine Frau sein will, obwohl dem Phänotyp nach männlich, dann denkt sie schon in den falschen Kategorien. Sie sollte einfach sein wollen und nicht weiblich sein wollen.
Die Frage ist aber dann doch, warum alle Kulturen dieser Welt zu jeder Zeit falsch gelegen sein sollten und ob eine Gesellschaft jemals funktionieren kann, wenn das eintritt was Butler fordert. Ich sage: Nein!
Die Natürlichkeit der Geschlechter als Konstruktion aufzulösen bedeutet dann aber nur, die Konstruktion der Natürlichkeit der Geschlechter als Konstruktion aufzulösen, denn wer sagt mir denn, dass ihre Konstruktion der Natürlichkeit der Geschlechter nicht nur eine weiter Konstruktion ist. Wenn jeder zu jeder Zeit sexuell sein könnte was er will, würde sich wegen der Triebhaftigkeit eben wieder jenes Bild einpendeln, welches wir haben, vielleicht etwas freier aber dennoch wohl so. Butler vergisst ja, dass sich Geschlechtsidentität schon sehr früh festigt, und zwar überall auf der Welt, in jeder Kultur, wohl auch in besagten Matriarchaten; auch in der Tierwelt ist es nicht anders. Mir sind keine Tiere die beliebig „switchen“ bekannt. Also wer in Gottes Namen sollte diese überweltliche Macht haben, eine solche Konstruktion allumfassend den Menschen einzuprägen, wenn es keinen Gott, keine Evolution gibt?
@Lächerlich
Das Butlers Theorien nicht hinkommen können und überholt sind ist die eine Seite.
Das bedeutet aber nicht, dass es keine Transsexualität gibt. Es gibt ja auch ansonsten allerlei biologische „Mischformen“ zwischen den Geschlechtern, was aber nicht bedeutet, dass es die Geschlechter nicht gibt.
Das ist ein Unterschied. Das Transsexualität ihre biologischen Ursachen hat ist in der Medizin und der Biologie die vorherrschende Auffassung. Das hat nichts mit Genderfeminismus zu tun.
@Andra
Findest du dich denn in diesen Ansätzen von Schwarzer wieder?
Ich habe da mal einen Beitrag draus gemacht. Deine Meinung würde mich interessieren:
https://allesevolution.wordpress.com/2011/01/29/feminismus-alice-schwarzer-und-transsexualitat/
Transidente Menschen haben natürlich eine
Geschlechtsidentität! diese ist „zufällig “ genau entgegnen ihrem Hebammengeschlecht.Das wird inzwischen auch Feministinnen klar.
@Andra
„Das wird inzwischen auch Feministinnen klar.“
Die Begründung würde mich interessieren. Welche vertritt das denn beispielsweise?
Lese:
http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/texte-von-alice/80er-jahre/brief-an-meine-schwestern-1984/
Das Ringen gegen die Realität geht also weiter. Es steht jedem Menschen frei, die Begriffe mit beliebigem Inhalt zu füllen. Dies bleibt aber irrelevant, da sinnliche Wahrnehmung nicht auf Dauer durch geschwurbelten Diskurs ersetzt werden kann.
Männlich und weiblich sind biologische Begriffe, die direkt auf die sexuelle Fortpflanzung und den geschlechtsspezifischen Beitrag zu derselben verweisen. Der Gipfel der Lächerlichkeit ist es, wenn ich in einer Boulevardzeitung lese, wie jüngst geschehen, dass da ein Mann irgendwo schwanger sei. Ein Mensch, der ein Kind gebärt, ist eine Frau.
Damit ist nicht gesagt, dass sich ausnahmslos alle Menschen in diese zwei Kategorien einteilen liessen, noch verlangt die Norm der Zweigeschlechtlichkeit diskriminierende Ausgrenzung derjenigen, die nicht der Norm entsprechen.
Wer aber Objektivierungen grundsätzlich ablehnt und nur Intersubjektivität gelten lässt, der hat selbst keinerlei Argumente, warum gerade sein subjektives Konstrukt Allgemeingültigkeit erlangen und zur gesellschaftlichen Norm werden sollte, da es biologische Tatsachen ausblendet und dem Empfinden der Mehrheit der Menschen widerspricht. Diese Zwanghaftigkeit, mit dem klar definierte Begriffe aus der Biologie umgedeutet werden, ist ein sinnloser Kampf gegen die Realitäten.
Ein Mann, der sich zur Frau umoperieren lässt, sollte als Frann, und eine Frau, die sich zum Mann umoperieren lässt, als Mau bezeichnet werden.
Wer hätte gedacht, dass Bosshard und Roslin, wenn ihr Weltbild gekitzelt wird, zu Gleichheitsfeministen mutieren? Der einzig relevante Unterschied zwischen Männern und Frauen sind die Fortpflanzungsorgane… soso.
@sarahblogging
„“Wer hätte gedacht, dass Bosshard und Roslin, wenn ihr Weltbild gekitzelt wird, zu Gleichheitsfeministen mutieren?
Der einzig relevante Unterschied zwischen Männern und Frauen sind die Fortpflanzungsorgane… soso““
Das ist haarscharf daneben.
Nein, nicht der einzige, sondern der ENTSCHEIDENDE (unterscheidende). Ich zitiere:
„“Männlich und weiblich sind biologische Begriffe, die direkt auf die sexuelle Fortpflanzung und den geschlechtsspezifischen Beitrag zu derselben verweisen.““
Alle weiteren Attribute, die dem Männlichen und Weiblichen angeheftet werden sind nicht konstitutiv, oft nur Klischee, einer essentialistischen Vorstellung geschuldet.
Ich bin – Gott bewahre – kein Feminist. Wäre diese Unterstellung nicht von dir, so wäre eine Ehrverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unausweichlich, negiert sie doch mein Recht auf Selbstbestimmung meiner politischen Identität. 🙂
> Alle weiteren Attribute, die dem Männlichen und Weiblichen angeheftet werden sind nicht konstitutiv, oft nur Klischee, einer essentialistischen Vorstellung geschuldet.
Aber das ist doch die essentielle Aussage des Gleichheitsfeminismus
@Peter Bosshardt
Da muss ich sarahblogging zustimmen. „wir sind alle gleich, bis auf die Geschlechtsorgane, alles weitere wird dazugedichtet oder konstruiert“, das könnte man durchaus in einem gleichheitsfeministischen Buch lesen. Es gibt eben daneben noch andere Unterschiede – und gerade dadurch, dass man diese nicht wegdiskutieren kann ergibt sich ja der Unterschied zwischen den Geschlechtern. Das fängt bei Hormonen an, umfasst aber insbesondere auch die pränatale Verdrahtung im Gehirn, die dann bei Transsexuellen nach medizinischer bzw. biologischer Erklärung dazu führt, dass Gehirngeschlecht (und evtl. die Bodymap) vom phänotypischen Geschlecht abweicht.
Natürlich könnte man allerdings bei den Geschlechtsbezeichnungen auf den Phänotyp abstellen. Das ist eher eine Frage der Definition.
@sarahblogging
„“Alle weiteren Attribute, die dem Männlichen und Weiblichen angeheftet werden sind nicht konstitutiv, oft nur Klischee, einer essentialistischen Vorstellung geschuldet.““
„“Aber das ist doch die essentielle Aussage des Gleichheitsfeminismus““
Ich habe bewusst OFT gesagt, nicht IMMER. Wenn wir lediglich darüber streiten, ob nun ein gewisses soziales Verhalten, das als typisch männlich oder typisch weiblich gilt, Resultat einer Sozialisation oder doch viel mehr biologische Gründe hat, so hab ich damit kein Problem. Wahrscheinlich lässt sich das nicht so klar trennen, vielmehr sind Sozialisation und biologische Prägung wechselwirkend, verschränkt.
Das grundlegende Problem des Gleichheitsfeminismus ist sein absoluter Geltungsanspruch, der alle Differenzen im sozialen Verhalten;
– ausschliesslich als Produkt der Sozialisation auffasst
– jede Differenz an sich als Folge einer Diskriminierung deutet, wobei immer nur die Frau dogmatisch als Diskriminierte gilt
– und deshalb jede Differenzen im sozialen Gefüge beseitigen will, was unweigerlich totalitären und diskriminierenden Charakter annehmen muss
So nebenbei: Feministen sind nicht liberal. Allein der Umstand, dass sie sich Randgruppen annehmen (wobei Frauen natürlich keine unterdrückte Randgruppe sind) und deren Sichtweisen Geltung verschaffen wollen ist an sich noch lange kein Beleg für eine liberale Geisteshaltung. Die grundsätzlich ablehnende Haltung gegen heterogene, mannigfaltige soziale Gefüge ist im Kern nicht liberal, sondern das Gegenteil, totalitär.
@Peter Bosshard
„- ausschliesslich als Produkt der Sozialisation auffasst
– jede Differenz an sich als Folge einer Diskriminierung deutet, wobei immer nur die Frau dogmatisch als Diskriminierte gilt
– und deshalb jede Differenzen im sozialen Gefüge beseitigen will, was unweigerlich totalitären und diskriminierenden Charakter annehmen muss“
Also würdest du evtl. bei der Frage der Sozialisation mitgehen, aber bei den übrigen beiden Punkten nicht?
Wobei man dem Gleichheitsfeminismus zugestehen muss, dass seine Ansätze, über Quoten und Förderungsmaßnahmen eine Änderung der Rollen herbeizuführen, logischer sind, wenn man eben von einer solchen Sozialisation ausgeht und davon ausgeht, die rückgängig machen zu können oder sie bei neu geborenen Mädchen verhindern zu können.
Aus dieser Logik gedacht: Wenn die Geschlechter gleich sind, warum soll man dann an den Rollen festhalten und sie nicht ändern?
Normalerweise bin ich nicht so der Fan von Sportveranstaltungen, aber ich liebe es, ihnen beim rudern zuzusehen.
@ Peter Bosshard
*Das Ringen gegen die Realität geht also weiter. Es steht jedem Menschen frei, die Begriffe mit beliebigem Inhalt zu füllen. Dies bleibt aber irrelevant, da sinnliche Wahrnehmung nicht auf Dauer durch geschwurbelten Diskurs ersetzt werden kann.*
„Gedanken ohne Inhalt snd leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (Kant)
Liest man eigentlich noch Kant in den Gender Studies?
Wahrhscheinlich nicht, um zu lernen, wie man Irrtümer vermeidet, sondern nur, um zu „lernen“, was für ein Patriarsch der Depp doch war.
Wenn überhaupt.
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„“Also würdest du evtl. bei der Frage der Sozialisation mitgehen, aber bei den übrigen beiden Punkten nicht?““
Die Frage, ob nun Sozialisation oder biologische Prägung: Der Mensch ist ein kulturelles Wesen und kein beliebig steuerbarer kybernetischer Körper, dessen Verhalten durch die biologischen Vorgaben prädestiniert wäre. Ich bin keineswegs der Auffassung, dass es nicht typisch weibliches und typisch männliches Verhalten gäbe. Typisch bezeichnet aber in der Regel lediglich ein gehäuftes Auftreten gewisser Merkmale, hier bei Mann und Frau, die individuell verschieden stark ausgeprägt und bei einigen Individuen auch atypisch sein können.
„“Wobei man dem Gleichheitsfeminismus zugestehen muss, dass seine Ansätze, über Quoten und Förderungsmaßnahmen eine Änderung der Rollen herbeizuführen, logischer sind, wenn man eben von einer solchen Sozialisation ausgeht und davon ausgeht, die rückgängig machen zu können…““
Rechte sollten als die Rechte des Individuums verstanden werden, nicht als Gruppenrechte. Wer Rechte als Gruppenrechte definiert pervertiert zwangsläufig Grundsätze des Rechtsstaates. Die „positive Diskriminierung“ ist NOTWENDIGER BESTANDTEIL jeder Gleichstellungspolitik. Ausserdem lassen sich Gruppen derart beliebig definieren, so dass selbst Josef Ackermann als Individuum Teil einer sozial benachteiligten Gruppe wäre und damit Anspruch auf ausgleichende Privilegierung hätte (seine in einer erstklassigen, exklusiven Privatschule gebildete Tochter wäre schon mal zu privilegieren, ist sie doch Teil einer angeblich unterdrückten, benachteiligten Gruppe „Frau“). Diese Absurditäten ergeben sich zwangsläufig.
Sozialer Ausgleich, den ich befürworte, orientiert sich selbstverständlich an den sozialen Klassen, an ihrem materiellen Lebensstandard, und nicht nach Geschlecht, Körpergrösse, Winkelabstand der Ohren vom Kopf (Prinz Charles ist schon privilegiert) oder Schuhnummer. Die Regierung hat keinen sozialpädagogischen Auftrag. Die Lebensentwürfe der Menschen bedürfen keiner politischen Vorgaben. Politik sollte möglichst grosse Wahlfreiheit ermöglichen. Sozialingenieure sind anmassend, elitär und überflüssig, ja schädlich. Der Mensch ist – ich wiederhole mich – kein beliebig steuerbarer kybernetischer Körper. Auch die Sowjetkommunisten mussten das einsehen. Diese rein materialistische Anschauung der Kybernetiker ist mir fremd.