Immer wieder tauchen die unbezahlten Arbeiten auf, die Frauen übernehmen. Seien es Hausarbeiten oder Fürsorgearbeiten für Familienangehörige.
Gerade zB bei einem Artikel von Antje Schrupp zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Die Lösung der unbezahlten Arbeit im Haushalt bisher ist ja, dass sie gar nicht unbezahlt ist. Sie wird nur indirekt bezahlt, was nicht so auffällt, weil Erwerbstätigkeit selbstverständlich ist.
Wenn heute zB die Ehefrau die Oma pflegt, dann stellt sie der Mann wenn man die Familie als Betrieb sieht, für diese Arbeit frei und erwirbt ihren Lebensunterhalt mit (Zahlt die Miete/den Kredit ab, finanziert Lebensmittel, etc). Das ist ebenfalls eine „unbezahlte Arbeit“, die er für sie übernimmt (bezogen darauf, dass er ihr genauso kostenlos den Wert seiner Arbeit überträgt).
Für den Fall der Scheidung ist sie durch Zugewinnausgleich (Aufteilung des Vermögens), Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) und Unterhalt (Aufteilung seines Einkommens) entsprechend abgesichert. Für den Fall, dass sie sich nicht scheiden lassen, besteht die Transferleistung ohnehin weiter. Im Tod kommt dem Ehegatten entweder ein umfangreicher Erbteil (neben den Kindern zu 1/2) oder aber wahlweise die Möglichkeit auf Zugewinnausgleich + 1/4 des Nachlasses zuzüglich Witwenrente zu.
All dieses Umstände stellen eine Bezahlung dar und nicht selten eine auf dem Markt in dieser Höhe nicht zu erzielende Bezahlung. Es ist insofern bei verheirateten Personen unredlich von einer unbezahlten Arbeit zu sprechen.
Auch beim Grundeinkommen würden diese Einrichtungen bestehen bleiben. Zudem würde das Grundeinkommen (wie auch die Steuern heute) im wesentlichen von Männern finanziert. Auch dies ist eine Umverteilung, die gerne vergessen wird.
Vergessen wird auch gern, dass diese ‚unbezahlten Arbeiten‘ Frauen zu einem guten Teil für sich selbst erledigen – sie leben ja ebenfalls in dem Haushalt und profitieren davon. Es stellt sich zudem die Frage, weshalb (neben dem Kindergeld) jemand anderes dafür zahlen sollte, wenn eine Mutter ihren eigenen Nachwuchs versorgt.
Zudem wehren sich viele Frauen mit Händen und Füßen dagegen, wenn z.B. das Sozialamt sie befreien will von der unbezahlten Hausarbeit und ihnen eine normale, bezahlte Erwerbstätigkeit anbietet. Dann doch lieber unmenschlich an Herd und Kinder gekettet!
Stimmt, dass ein Anteil ihnen selbst zugute kommt hatte ich vergessen noch mal zu erwähnen.
Es ging ja im wesentlichen um „seinen Anteil“.
@Christian, wie kommst Du darauf?
das es bei einem BGE gleich bleiben würde im Falle einer Scheidung, mit dem Zugewinnausgleich (Aufteilung des Vermögens), Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) und Unterhalt (Aufteilung seines Einkommens)
Im Falle eines BGE bräuchten wir auch ein neues Unterhaltsrecht!
Warum? Ganz einfach, das BGE erhälst Du von der Geburt bis zum Tode als Kind – Frau- Mann.
Daraus ergibt sich ein wesentlich anderes Unterhaltsrecht wie heute, weil nur das was als Paar gemeinsam zusätzlich zum BGE dazu erwirtschaftet wird, dann unter Zugewinnausgleich (Aufteilung des Vermögens) fällt.
@ManniG
Ob man ein neues Eherecht braucht ist eben die Frage.
Theoretisch könnte man auch das alte beibehalten.
Schließlich wird ja zunächst bei beiden der Zugewinn berechnet, also was sie innerhalb der Ehe an Vermögen aufgebaut haben und dann die Differenz verteilt.
Hatte also jemand am Anfang 10.000 € und am Ende 20.000 € und der andere hatte am Anfang 2.000 € und am Ende 5.000 €, dann hat der eine 10.000 € zugwinn gemacht und der andere 3.000. Es sind also 7.000 € auszugleichen, demnach müssen 3.500 € gezahlt werden.
Wieviel Einkommen man da hatte ist egal.
Wenn man das Unterhaltsrecht fortführt, dann würde ein Anspruch auf Kindesunterhalt nicht mehr bestehen. Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt aber evt. schon. Da würde dann eben das Grundeinkommen eingerechnet werden.
Unterhalt und Zugewinn haben zunächst erst einmal wenig miteinander zu tun.
Hast Du da nicht einen Denkfehler?
Wie willst Du z.B 1000-€ Grundeinkommen die Frau und Mann erhalten jeweils mit dem heutigen Unterhaltsrecht aufteilen.
Es geht dann nur noch um Zugewinn des gemeinsam erarbeitetem und um etwaige Ausgleichzahlungen aus zusätzlich, über das GE hinaus, erwirtschaftetem Einkommen.
Ich stimme Dir auch hier:
„zudem würde das Grundeinkommen (wie auch die Steuern heute) im wesentlichen von Männern finanziert.“ nicht zu. Weil mit dem BGE eine andere Art der Besteuerung kommen wird.
Und auch heute tun Frauen schon mehr für das Steueraufkommen als Männer, da sie einfach mehr ausgeben 🙂
Löse Dich bitte von dem was heute gedacht wird, mit dem BGE müssen wir ganz neu denken!
@ManniG
Unterhalt funktioniert stark vereinfacht im Groben so:
Sie verdient 1.000 € BGE
Er verdient 3.000 € + 1000 BGE
Also zusammen 5.000 €. Beide sollten aber nach dem Halbteilungsgrundsatz gleich viel verdienen, dass wären 2.500. Also muss er 1.500 € abgeben. Das ist eine starke Vereinfachung. Man könnte auch das BGE weglassen. Dann verdient sie 0 € und er 3.000 € und er müßte 1.500 € abgeben, damit beide 1.500 € haben.
Zur Zugewinn Berechnung habe ich es ja bereits dargestellt.
Wenn die Frau 1. gar nicht arbeitet, weil sie die Kinder vollzeit betreut oder 2. halbtags arbeitet, weil sie die Kinder betreut ist es relativ unabhängig von der Besteuerung, der Mann, der Vollzeit arbeitet wird nach wie vor den Großteil des Steuereinkommens aufbringen. Das Geld, was die Frauen ausgeben, wir ja überwiegend von den Männern verdient.
Was da das Grundeinkommen ändern soll sehe ich nicht. Es kann eben auch als „Herdprämie“ genutzt werden.
Meinst du, dass mit dem BGE mehr Frauen Vollzeit arbeiten werden? ich vermute eher, dass es weniger werden, schließlich fällt ja wirtschaftlicher Druck weg.
Amüsant wie stark Du doch in dem heutigen Erwerbseinkommen denkst.
Ich widerspreche Dir energisch, das eine Frau die nur Mutter ist wie Du sagst „gar nicht arbeitet“. Sie leistet meiner Meinung nach die gesellschaftlich wichtigste Arbeit die es heute gibt.
Und das ist der Punkt, Wir müssen weg kommen von dem Gedanken das nur Arbeit in dem heutigen Sinne Arbeit ist.
Einerseits stellst Du Frau und Mann richtigerweise als Paar dar die zusammen etwas schaffen und dann sagst Du Frauen arbeiten nicht, nee das geht nicht :-).
Mit einem BGE erhält eine Beziehung einen ganz anderen Stellenwert und wenigstens Finanziell ist es die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Ich bin sehr gespannt wie sich ein kommendes BGE auswirken wird!
@ManniG
Es ist ein Spiel mit Worten, wenn du dich an dem Begriff arbeit hochziehst. Arbeit steht eben für Erwerbsarbeit. Du weichst dem eigentlichen Thema aus:
Wie willst du denn aus der Fürsorgearbeit der Mutter Steuergelder bekommen?
Ich glaube nicht, dass das BGE klappen kann. National würde es eine ziemliche Einwanderungswelle auslösen, international ist es nicht umsetzbar. Es mindert die Wettbewerbsfähigkeit und macht die Marktpreise kaputt. Ich vermute zudem, dass es eher eine große Herdprämie wäre als eine Verwirklichung der Gleichberechtigung. Es verlagert zudem Unterhaltsfragen auf den Staat, erfordert erhebliche Preisanhebungen, wenn es über eine Mehrwertsteuer erfolgt. Die Einsparungen in der Bürokratie sind zudem auch nicht ohne weiteres umsetzbar, schließlich haben wir da teilweise Beamte, die nicht einfach aus dem Dienst verschwinden und den Rest der Leute kann man auch nicht einfach auf die Straße setzen.
Woher das Geld genau kommen soll ist mir nicht ersichtlich und die diesbezüglichen Rechenmodelle geben, wenn sie ehrlich sind, ebenfalls zu, dass sie auf Vermutungen gestützt sind. Ich denke, dass der Mitnahmeeffekt recht hoch sein wird und sehe auch nicht, wie dieser ausgeglichen wird.
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