Schwarzer will für Bild von Kachelmann-Prozess berichten

Auf dem Blog von Frau Schwarzer (bekanntlich ja Deutschlands Feministin Nr. 1) lese ich gerade, dass sie bei einigen Verhandlungen gegen Kachelmann dabei sein will und ihre Berichte dann in der Bildzeitung veröffentlichen will.

Die Wahl der Bild, nicht gerade für Feminismus bekannt, begründet sie damit, dass in den anderen Blättern die Meinung des Opfers nicht ernst genommen wird und 12 Millionen Leser eben 12 Millionen Leser sind.

Zu dem Prozess folgt dann:

Ich werde in Mannheim dabei sein und einige der Verhandlungen im Saal 1 des Landgerichtes mitverfolgen. Denn manchmal muss man etwas selber erleben und darf sich nicht nur mit Informationen aus zweiter Hand begnügen. (…) Ob die drei Berufsrichter und zwei LaienrichterInnen allerdings je die Wahrheit herausfinden werden, das ist keinesfalls garantiert. Noch steht Aussage gegen Aussage. Nur noch nicht bekannte Fakten könnten wohl die Waagschale der Justitia zugunsten Kachelmanns senken – oder zugunsten der Ex-Freundin. Doch unabhängig von der Wahrheit dieser Nacht ist schon jetzt eines klar. Hier verhandelt eine ganze Nation anlässlich dieses einen Prozesses über die Frage: Ist sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache? Oder ist sie ein Verbrechen?

Interessant finde ich, dass sie die anderen Blätter rückt, weil sie die Sicht des Opfers nicht darstellen und dann als wesentliche Frage ebenfalls eine Vorverurteilung ausspricht. Denn das Sadomaso-Sex kein Verbrechen ist ist klar und keine Frage, die sich die Gesellschaft stellt (oder irre ich da?). Demnach kann die Aussage nur so zu verstehen sein, dass sie hier in jedem Fall davon ausgeht, dass Kachelmann unzulässige Gewalt ausgeübt hat. Jetzt ist nur die Frage für sie, ob das privat bleibt oder bestraft wird, wie es sich gehört.

Das Schwarzer das Wesen eines Strafprozesses noch nicht erkannt hat, wird auch offenbar: In einem Strafprozess muss dem Beschuldigten bewiesen werden, dass er schuldig ist. Wenn man es ihm nicht beweisen kann, dann braucht er keine weiteren Tatsachen, die seine Unschuld beweisen, sondern ist freizusprechen. Dabei steht auch nur indirekt Aussage gegen Aussage. Kachelmann ist Beschuldigter, kann also nur angehört werden. Seine Ex-Freundin ist Beweismittel in Form des Zeugenbeweises. Ist ihre Aussage glaubhaft und sie glaubwürdig, also insbesondere nicht durch die Gutachten zu erschüttern, dann reicht das als Beweis durchaus aus.

Objektive Berichterstattung wird man wohl von ihr nicht erwarten können.

Unbezahlte Arbeit in der Familie

Immer wieder tauchen die unbezahlten Arbeiten auf, die Frauen übernehmen. Seien es Hausarbeiten oder Fürsorgearbeiten für Familienangehörige.

Gerade zB bei einem Artikel von Antje Schrupp zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Die Lösung der unbezahlten Arbeit im Haushalt bisher ist ja, dass sie gar nicht unbezahlt ist. Sie wird nur indirekt bezahlt, was nicht so auffällt, weil Erwerbstätigkeit selbstverständlich ist.

Wenn heute zB die Ehefrau die Oma pflegt, dann stellt sie der Mann wenn man die Familie als Betrieb sieht, für diese Arbeit frei und erwirbt ihren Lebensunterhalt mit (Zahlt die Miete/den Kredit ab, finanziert Lebensmittel, etc). Das ist ebenfalls eine „unbezahlte Arbeit“, die er für sie übernimmt (bezogen darauf, dass er ihr genauso kostenlos den Wert seiner Arbeit überträgt).

Für den Fall der Scheidung ist sie durch Zugewinnausgleich (Aufteilung des Vermögens), Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) und Unterhalt (Aufteilung seines Einkommens) entsprechend abgesichert. Für den Fall, dass sie sich nicht scheiden lassen, besteht die Transferleistung ohnehin weiter. Im Tod kommt dem Ehegatten entweder ein umfangreicher Erbteil (neben den Kindern zu 1/2) oder aber wahlweise die Möglichkeit auf Zugewinnausgleich + 1/4 des Nachlasses zuzüglich Witwenrente zu.

All dieses Umstände stellen eine Bezahlung dar und nicht selten eine auf dem Markt in dieser Höhe nicht zu erzielende Bezahlung. Es ist insofern bei verheirateten Personen unredlich von einer unbezahlten Arbeit zu sprechen.

Auch beim Grundeinkommen würden diese Einrichtungen bestehen bleiben. Zudem würde das Grundeinkommen (wie auch die Steuern heute) im wesentlichen von Männern finanziert. Auch dies ist eine Umverteilung, die gerne vergessen wird.