Auf dem Blog von Frau Schwarzer (bekanntlich ja Deutschlands Feministin Nr. 1) lese ich gerade, dass sie bei einigen Verhandlungen gegen Kachelmann dabei sein will und ihre Berichte dann in der Bildzeitung veröffentlichen will.
Die Wahl der Bild, nicht gerade für Feminismus bekannt, begründet sie damit, dass in den anderen Blättern die Meinung des Opfers nicht ernst genommen wird und 12 Millionen Leser eben 12 Millionen Leser sind.
Zu dem Prozess folgt dann:
Ich werde in Mannheim dabei sein und einige der Verhandlungen im Saal 1 des Landgerichtes mitverfolgen. Denn manchmal muss man etwas selber erleben und darf sich nicht nur mit Informationen aus zweiter Hand begnügen. (…) Ob die drei Berufsrichter und zwei LaienrichterInnen allerdings je die Wahrheit herausfinden werden, das ist keinesfalls garantiert. Noch steht Aussage gegen Aussage. Nur noch nicht bekannte Fakten könnten wohl die Waagschale der Justitia zugunsten Kachelmanns senken – oder zugunsten der Ex-Freundin. Doch unabhängig von der Wahrheit dieser Nacht ist schon jetzt eines klar. Hier verhandelt eine ganze Nation anlässlich dieses einen Prozesses über die Frage: Ist sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache? Oder ist sie ein Verbrechen?
Interessant finde ich, dass sie die anderen Blätter rückt, weil sie die Sicht des Opfers nicht darstellen und dann als wesentliche Frage ebenfalls eine Vorverurteilung ausspricht. Denn das Sadomaso-Sex kein Verbrechen ist ist klar und keine Frage, die sich die Gesellschaft stellt (oder irre ich da?). Demnach kann die Aussage nur so zu verstehen sein, dass sie hier in jedem Fall davon ausgeht, dass Kachelmann unzulässige Gewalt ausgeübt hat. Jetzt ist nur die Frage für sie, ob das privat bleibt oder bestraft wird, wie es sich gehört.
Das Schwarzer das Wesen eines Strafprozesses noch nicht erkannt hat, wird auch offenbar: In einem Strafprozess muss dem Beschuldigten bewiesen werden, dass er schuldig ist. Wenn man es ihm nicht beweisen kann, dann braucht er keine weiteren Tatsachen, die seine Unschuld beweisen, sondern ist freizusprechen. Dabei steht auch nur indirekt Aussage gegen Aussage. Kachelmann ist Beschuldigter, kann also nur angehört werden. Seine Ex-Freundin ist Beweismittel in Form des Zeugenbeweises. Ist ihre Aussage glaubhaft und sie glaubwürdig, also insbesondere nicht durch die Gutachten zu erschüttern, dann reicht das als Beweis durchaus aus.
Objektive Berichterstattung wird man wohl von ihr nicht erwarten können.