Scheidung: Wie häufig scheitert die Ehe?

in der Süddeutschen finden sich neue Zahlen zur Scheidung:

  • Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland geht zurück: 2013 gingen 5,2 Prozent weniger Paare auseinander.
  • Nach wie vor gehen aber 36 Prozent aller Ehen in Deutschland in die Brüche.
  • Frauen wollen häufiger die Scheidung als Männer.

Aus dem Text:

Nach wie vor wird aber mehr als jede dritte Ehe in Deutschland geschieden – 36 Prozent der Ehepartner gehen innerhalb von 25 Jahren auseinander. Die Paare warten mit diesem Schritt aber immer länger. So betrug die durchschnittliche Dauer der2013 geschiedenen Ehen 14 Jahre und 8 Monate. 20 Jahre zuvor waren Paare im Schnitt nur 11 Jahre und 7 Monate verheiratet, wenn sie vor den Scheidungsrichter traten.

Also etwas weniger Scheidungen, die Ehen halten auch etwas länger. Gegenwärtig ist es noch wahrscheinlicher, dass eine Ehe hält als das sie nicht hält.

Zu der Frage, wer die Scheidung einreicht:

Bei den 2013 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag häufiger von der Frau gestellt, und zwar in 52 Prozent der Fälle. Nur 40 Prozent der Männer reichten den Antrag ein. In den übrigen Fällen entschieden sich beide Ehegatten gemeinsam für die diesen Schritt (acht Prozent)

Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner seit einem Jahr getrennt: 141 200 Ehen wurden 2013 nach einjähriger Trennung geschieden. Bei 1900 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 26 100. In den verbleibenden gut 600 Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, beispielsweise nach ausländischem Recht.

Da frage ich mich, wie man eine gemeinsame Scheidung einreichen soll. Einen Scheidungsantrag kann immer nur eine Seite zuerst einreichen, es können zwar gleichzeitige Anträge eingehen, aber das wird wohl kaum in 8 Prozent der Fälle der Fall sein. Natürlich kann man auch wenn der andere die Scheidung beantragt hat dann noch einen eigenen Scheidungsantrag stellen oder der Scheidung zustimmen. Da die Scheidung selbst aber wenig Voraussetzungen hat, wird diese selten der wirklich streitige Punkt sein. Es reicht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und zumindest einer die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herstellen möchte. Ich vermute mal, dass mit „Bei 1900 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen“ eher gemeint ist, dass sie weniger als ein Jahr getrennt gewesen waren, da es dann um eine sog. Härtefallscheidung geht, bei der das Trennungsjahr nicht abgewartet werden soll und die wesentlich schwerwiegenderer Voraussetzungen hat. Das passt besser in die Auflistung.

Das Frauen die Scheidung eher beantragen kann an verschiedenen Punkten liegen:

  • Die Männer können möglicherweise schwerer loslassen, wobei durch die Scheidung selbst sich eigentlich nicht so viel ändert. Allerdings kann man so den Zugewinn herausschieben, was für einige vielleicht ein sehr unangenehmer Punkt ist. Theoretisch ist es üblicherweise für denjenigen, der mehr Geld verdient, günstiger, den Scheidungsantrag so früh wie möglich zu stellen
  • Die Frauen müssen eh früher als der Mann zum Anwalt, da sie häufiger den Unterhalt geltend machen müssen und wissen müssen, wie viel sie bekommen. Der Mann muss dann nicht unbedingt zum Anwalt, wenn er die Zahlen akzeptiert
  • Die Frau bekommt aufgrund des geringeren Einkommens eher Verfahrenskostenhilfe und deswegen wird die Scheidung einvernehmlich eher von der Frau beantragt, während der Mann keinen Anwalt nimmt und einfach nur zustimmt (die „Ein Anwalt“-Lösung, nur derjenige, der einen eigenen Antrag stellen will benötigt einen Anwalt)